Elterngeld "Rückzahlung"
18.10.2011 14:00
Habe schon versucht mich über's Internet schlau zu machen, aber ich versteh da nur Bahnhof.
Es geht um die "Rückzahlung" des Elterngeldes (naja, ist ja nicht wirklich eine Rückzahlung, aber ich nenn's jetzt einfach mal so) . Das Elterngeld unterliegt ja dem Progressionsvorbehalt (dass heißt das Elterngeld wird irgendwie dem Verdienst hinzugerechnet und dann erhöht sich der Steuersatz des normalen Verdienstes,... oder?!?) ... aber wie berechnet sich das in der Steuer allgemein?!? Über den Lohn meines Mannes wäre doch Blödsinn weil ja ich das Geld bekommen habe ... muss ich dass dann mit dem Gehalt verrechnen/berechnen das ich davor (also vor der Entbindung) verdient habe? Oder errechnet sich dass aus dem Gehalt das ich evtl. danach verdiene (denn wie es aussieht gehe ich nicht in den alten Betrieb zurück und werde evtl. nur noch Teilzeit arbeiten) ?
Habe auch bisher noch nie eine Lohnsteuererklärung gemacht, aber habe es so verstanden dass man nach dem Erhalt des Elterngeldes verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben.
*Boah* Mir raucht echt der Kopf.
Kann mir jemand von Euch helfen?!?
So das es auch eine über dreißig jährige Blondine versteht?
Es geht um die "Rückzahlung" des Elterngeldes (naja, ist ja nicht wirklich eine Rückzahlung, aber ich nenn's jetzt einfach mal so) . Das Elterngeld unterliegt ja dem Progressionsvorbehalt (dass heißt das Elterngeld wird irgendwie dem Verdienst hinzugerechnet und dann erhöht sich der Steuersatz des normalen Verdienstes,... oder?!?) ... aber wie berechnet sich das in der Steuer allgemein?!? Über den Lohn meines Mannes wäre doch Blödsinn weil ja ich das Geld bekommen habe ... muss ich dass dann mit dem Gehalt verrechnen/berechnen das ich davor (also vor der Entbindung) verdient habe? Oder errechnet sich dass aus dem Gehalt das ich evtl. danach verdiene (denn wie es aussieht gehe ich nicht in den alten Betrieb zurück und werde evtl. nur noch Teilzeit arbeiten) ?
Habe auch bisher noch nie eine Lohnsteuererklärung gemacht, aber habe es so verstanden dass man nach dem Erhalt des Elterngeldes verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben.
*Boah* Mir raucht echt der Kopf.
Kann mir jemand von Euch helfen?!?
So das es auch eine über dreißig jährige Blondine versteht?
18.10.2011 14:06
gehst du denn während der elternzeit arbeiten. versteh sonst nicht warum du nachzahlen solltest. bei uns wars so, dass mein mann die elternzeit hatte und 10% arbeiten war, da er aber kein festes gehalt hat, konnte er nur eine ca. angaben seines gehaltes machen und musste zum ende der elternzeit die lohnzettel nachreichen. er musste nichts zurückzahlen.
18.10.2011 14:08
Das Elterngeld wird aus deinen letzen 12 Moaten errechnetet . Da wird alles zusammengerechnet weiß nicht ob du Festgehalt hattest oder verschiedene Arbeitgeber kann ja alles sein und davon 67 Prozent ist das Elterngeld
18.10.2011 14:17
Ne, ich geh nebenher nicht arbeiten. Mich hat nur stutzig gemacht das ich im I-Net gelesen habe dass sogar eine Hartz4 Empfängerin die nur dem Mindestsatz bekommen hatte über 600 Euro Steuern nachzahlen musste. Drum denk ich, ich muss da bestimmt viel mehr nachzahlen.
Das Elterngeld selber ist ja Steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt ... also erhöht sich dann irgendwie der Steuersatz der Lohnsteuer (so genau versteht ich das nicht) ... und im Prinzip muss man dann eben doch Steuern zurückzahlen. Also NACHDEM ich das volle Jahr das Elterngeld erhalten habe...
Guckt mal hier zum Beispiel:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,558794-2,0 0.html
Das Elterngeld selber ist ja Steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt ... also erhöht sich dann irgendwie der Steuersatz der Lohnsteuer (so genau versteht ich das nicht) ... und im Prinzip muss man dann eben doch Steuern zurückzahlen. Also NACHDEM ich das volle Jahr das Elterngeld erhalten habe...
Guckt mal hier zum Beispiel:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,558794-2,0 0.html
18.10.2011 14:18
leider hat das doch mit dem Verdienst des Mannes zu tun ... passiert nämlich nur verheirateten
uns ist es jetzt gerade aktuell passiert ... du kannst am besten einen kompletten Monatslohn "Elterngeld" zurück legen ... denn das fordert bei uns nun das Finanzamt zurück
uns ist es jetzt gerade aktuell passiert ... du kannst am besten einen kompletten Monatslohn "Elterngeld" zurück legen ... denn das fordert bei uns nun das Finanzamt zurück
18.10.2011 14:21
also wenn man verheiratet is veranlagt man meist ja zusammen und hat somit nen festgeschriebenen steuersatz den man im jahr bezahlen muss...
so wenn du nun elterngeld bekommst zahlt ja nur noch dein mann steuern du nicht. ich müßt aber halt im jahr so und so viel steuern zahlen. kommt ihr net an diesen satz ran müßt ihr nachzahlen.
so wenn du nun elterngeld bekommst zahlt ja nur noch dein mann steuern du nicht. ich müßt aber halt im jahr so und so viel steuern zahlen. kommt ihr net an diesen satz ran müßt ihr nachzahlen.
18.10.2011 14:22
Progressionsvorbehalt heißt ja steuerfrei, aber der Staat kann im Nachhinein voll besteuern, wenn ihr eine Lohnsteuererklärung macht. Die Höhe kommt etwa der Lohnsteuer gleich.
18.10.2011 14:23
Zitat von Bianca1980:
Das Elterngeld wird aus deinen letzen 12 Moaten errechnetet . Da wird alles zusammengerechnet weiß nicht ob du Festgehalt hattest oder verschiedene Arbeitgeber kann ja alles sein und davon 67 Prozent ist das Elterngeld
Höööö?? Liest du die Fragen auch oder siehst du nur Elterngeld und ratterst nen standard-satz runter?
***
Leider weiß ich nichts dazu..aber interessant wär es auch für mich zu wissen
18.10.2011 14:24
Zitat von fluse79:
leider hat das doch mit dem Verdienst des Mannes zu tun ... passiert nämlich nur verheiratetenuns ist es jetzt gerade aktuell passiert ... du kannst am besten einen kompletten Monatslohn "Elterngeld" zurück legen ... denn das fordert bei uns nun das Finanzamt zurück
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Die sind doch Irre!!! Wir hatten selbst mit Elterngeld fast eine Nullrechnung ... und nun bin ich meinen Job los und find nix neues und die wollen die Kohle zurück. Na klar,... dafür hab' ich 10 Monate Geld für's "Nixtun" bekommen, aber trotzdem ...
Besonders ärgern tut mich das ich jetzt verpflichtet bin eine Steuererklärung zu machen ... hatten wir vorher nämlich noch nie gemacht ... Hab da echt keine Ahnung von und wir sind echt totale Chaoten ... das haut bestimmt vorne und hinten nicht hin.
Aber danke für die Info, dann werde ich mal versuchen irgendwie einen Monatslohn zusammen zu kratzen und weiß zumindest was so ungefähr auf uns zukommt.
18.10.2011 14:29
wir haben uns damals getrennt veranlagt, weil wir da günstiger wegkamen.
18.10.2011 14:34
Also ... warum versteuern die das nicht einfach und gut is?!? Denn so wie ich das jetzt verstehe ... zahlen wir als geringverdiener dann total drauf ...
Aber wie gesagt ... wir haben noch nie eine Steuererklärung gemacht und ansonsten haben wir strikte Trennung aller finanziellen Dinge in unsrer Ehe ...
Aber wie gesagt ... wir haben noch nie eine Steuererklärung gemacht und ansonsten haben wir strikte Trennung aller finanziellen Dinge in unsrer Ehe ...
18.10.2011 14:46
Ist man nicht verpflichtet in einer Ehe eine Steuererklärung zu machen?
18.10.2011 14:48
Zitat von NilsMama:
Ist man nicht verpflichtet in einer Ehe eine Steuererklärung zu machen?
Nein, aus welchem Grund auch?!
18.10.2011 14:51
Zitat von NochNichtMama:
Zitat von NilsMama:
Ist man nicht verpflichtet in einer Ehe eine Steuererklärung zu machen?
Nein, aus welchem Grund auch?!
Achso ich dachte immer...deswegen hab ich gefragt
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