Elterngeld "Rückzahlung"
18.10.2011 14:53
Zitat von NilsMama:
Zitat von NochNichtMama:
Zitat von NilsMama:
Ist man nicht verpflichtet in einer Ehe eine Steuererklärung zu machen?
Nein, aus welchem Grund auch?!
Achso ich dachte immer...deswegen hab ich gefragt![]()
Nur wenn ihr Steuerklasse III/IV habt oder Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (wie Elterngeld), dann ist es Pflicht.
18.10.2011 14:53
wenn man einmal eine gemacht hat, gehen sie einem jedes jahr auf die nerven
18.10.2011 14:55
Zitat von NochNichtMama:
Zitat von NilsMama:
Zitat von NochNichtMama:
Zitat von NilsMama:
Ist man nicht verpflichtet in einer Ehe eine Steuererklärung zu machen?
Nein, aus welchem Grund auch?!
Achso ich dachte immer...deswegen hab ich gefragt![]()
Nur wenn ihr Steuerklasse III/IV habt oder Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (wie Elterngeld), dann ist es Pflicht.
Gut zu wissen. Danke
18.10.2011 15:11
also bei uns ist so...
wir waren zur Geburt unserer zweiten Tochter nicht verheiratet...
die kam am 20.06.2010... ich habe Elterngeld für 1 Jahr beantragt... letzte Zahlung kam am 30.05.2011....
Im Dezember 2010 haben wir jedoch geheiratet...
da wir erst so spät geheiratet haben mussten wir an Steuern nichts zurück zahlen... das Elterngeld musste mein Mann jedoch trotzdem bei seiner Steuererklärung angeben... da gibt es einen Extra Bereich für...mein Mann ist zur Lohnsteuerhilfe gegangen..dort kennen sie sich sehr gut aus..
wenn man Elterngeld bezieht wurde uns von anfang an gesagt sollte man sich gut überlegen wann man heiratet und ob man es überhaupt in dem Zeitraum des Elterngeldbezuges macht... dann können nämlich nachzahlungen entstehen..
ich selber kenne mich mit dem Thema nicht so wirklich aus und kann nur das wiedergeben was mein Mann mir erzählt hat..
Wir haben letztendlich im Februar diesen Jahres eine Nachzahlung von 2100 Euro bekommen... mein Mann hat Steuerklasse 3 und ich 5, weil ich ja eben in Elternzeit war und bin...
Die von der Lohnsteuerhilfe hat uns jedoch gesagt das wir für 2011 aufjedenfall nachzahlen müssen... also nicht das Elterngeld,sondern Steuern... da wir 6 Monate lang dieses Jahr Elterngeld erhalten haben...
Sie hat ausgerechnet und es werden um die 200-300 Euro sein...
ab dem 01. Juni habe ich wieder auf 400 Euro Basis angefangen zu arbeiten... uns wurde aber gesagt das wir aufjedenfall mehr nachzahlen müssen wenn ich mehr als 400 Euro nach dem Elterngelderhalt verdiene...
das habe ich zum Glück ja nicht...
also es kann auch sein das deswegen Hartz4 Empfänger was zurück zahlen müssen... aber eben nicht an die Elterngeldstelle,sondern einfach weil sie geheiratet haben...
Ich weiß zwar nicht ob ich dir damit helfen konnte,aber das sind unsere Erfahrungen...
wenn wir nicht verheiratet wären,hätten wir auch keine Steuererklärung machen müssen und dann müssten wir auch nicht nachzahlen...
aber mit 200 Euro Nachzahlung können wir leben... es ist zwar auch nicht schön,aber wir legen das Geld zurück und dann geht es..
wir waren zur Geburt unserer zweiten Tochter nicht verheiratet...
die kam am 20.06.2010... ich habe Elterngeld für 1 Jahr beantragt... letzte Zahlung kam am 30.05.2011....
Im Dezember 2010 haben wir jedoch geheiratet...
da wir erst so spät geheiratet haben mussten wir an Steuern nichts zurück zahlen... das Elterngeld musste mein Mann jedoch trotzdem bei seiner Steuererklärung angeben... da gibt es einen Extra Bereich für...mein Mann ist zur Lohnsteuerhilfe gegangen..dort kennen sie sich sehr gut aus..
wenn man Elterngeld bezieht wurde uns von anfang an gesagt sollte man sich gut überlegen wann man heiratet und ob man es überhaupt in dem Zeitraum des Elterngeldbezuges macht... dann können nämlich nachzahlungen entstehen..
ich selber kenne mich mit dem Thema nicht so wirklich aus und kann nur das wiedergeben was mein Mann mir erzählt hat..
Wir haben letztendlich im Februar diesen Jahres eine Nachzahlung von 2100 Euro bekommen... mein Mann hat Steuerklasse 3 und ich 5, weil ich ja eben in Elternzeit war und bin...
Die von der Lohnsteuerhilfe hat uns jedoch gesagt das wir für 2011 aufjedenfall nachzahlen müssen... also nicht das Elterngeld,sondern Steuern... da wir 6 Monate lang dieses Jahr Elterngeld erhalten haben...
Sie hat ausgerechnet und es werden um die 200-300 Euro sein...
ab dem 01. Juni habe ich wieder auf 400 Euro Basis angefangen zu arbeiten... uns wurde aber gesagt das wir aufjedenfall mehr nachzahlen müssen wenn ich mehr als 400 Euro nach dem Elterngelderhalt verdiene...
das habe ich zum Glück ja nicht...
also es kann auch sein das deswegen Hartz4 Empfänger was zurück zahlen müssen... aber eben nicht an die Elterngeldstelle,sondern einfach weil sie geheiratet haben...
Ich weiß zwar nicht ob ich dir damit helfen konnte,aber das sind unsere Erfahrungen...
wenn wir nicht verheiratet wären,hätten wir auch keine Steuererklärung machen müssen und dann müssten wir auch nicht nachzahlen...
aber mit 200 Euro Nachzahlung können wir leben... es ist zwar auch nicht schön,aber wir legen das Geld zurück und dann geht es..
20.10.2011 13:38
Also so alles in Allem ist das Zusammengezählt richtig. Habe jetzt gerade mit dem Finanzamt telefoniert. Sobald man (wie schon gesagt wurde) die Steuerklassen III/V hat ist man verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Da wir bis zur Geburt unserer Tochter aber IV/IV hatten, machten wir bis dahin keine. Ebenso ist man auch verpflichtet wenn man eben Einkünfte wie Elterngeld (wegen dem Progressionsvorbehalt) bekommen hat. (So wie ich das verstanden habe egal in welcher Steuerklasse man ist bzw. ob in einer Ehe oder Alleinerziehend.) Und hat man erstmal eine Steuererklärung gemacht, flattert einem das jedes Jahr ins Haus.
Bin schon gespannt wieviel wir nachzahlen müssen,... denke ich werde auch in so einen Verein gehen und mir helfen lassen.
Bin schon gespannt wieviel wir nachzahlen müssen,... denke ich werde auch in so einen Verein gehen und mir helfen lassen.
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