elterngeld zuende was nun
18.08.2009 21:27
also es ist ja jetzt ein jahr vergangen und bekomme kein elterngel mehr also 300 euro, was macht ihr den bleibt ihr daheim. mein freund verdient zwar gut aber kann ich das verlängern oder ALg2 beantragen was habt ihr für erfahrung
18.08.2009 21:31
wir haben ohnr weiter gelebt!!! sowi eich weiß, gibt es nichts anderes ausser elterngeld und kindergeld
18.08.2009 21:32
Hallo,
beantrage das Landeserziehungsgeld.
Gibts aber nur noch ein halbes Jahr.
Dann such ich mir nen 400€ Job, weil das Kindergeld istn Witz.
beantrage das Landeserziehungsgeld.
Gibts aber nur noch ein halbes Jahr.
Dann such ich mir nen 400€ Job, weil das Kindergeld istn Witz.
18.08.2009 21:32
wenn du arbeiten willst dann kannst du arbeiten gehen, oder du kannst immer noch 2 Jahre nach der Elternzeit daheim bleiben und Hilfe beantragen weil du dein Kind vielleicht nicht zur Betreuung abgeben willst weil das noch früh ist oder einfach bei deinem kind sein möchtest.
oder eine fruendin von mir geht für paar stunden zur aushilfe zum schlecker und lässt die kinder (sie hat 2 die jüngere ist jetzt 1halb jahre alt) bei der mama oder mal bei der tnte für ein paar stunden.
oder eine fruendin von mir geht für paar stunden zur aushilfe zum schlecker und lässt die kinder (sie hat 2 die jüngere ist jetzt 1halb jahre alt) bei der mama oder mal bei der tnte für ein paar stunden.
18.08.2009 21:34
Zitat von Billi84:
Hallo,
beantrage das Landeserziehungsgeld.
Gibts aber nur noch ein halbes Jahr.
Dann such ich mir nen 400€ Job, weil das Kindergeld istn Witz.
wo kann man das denn beantragen hab ich noch nie gehört
18.08.2009 21:34
Ich habe das Elterngeld gleich für 2 Jahre beantragt. Bekomme meinen Anteil über die 2 Jahre nur zur Hälfte ausgezahlt.
Daneben habe ich Harzt4 und Kindergeld.
LG
Daneben habe ich Harzt4 und Kindergeld.
LG
18.08.2009 21:37
Zitat von Casy:
also es ist ja jetzt ein jahr vergangen und bekomme kein elterngel mehr also 300 euro, was macht ihr den bleibt ihr daheim. mein freund verdient zwar gut aber kann ich das verlängern oder ALg2 beantragen was habt ihr für erfahrung
und wenn dein freund gut verdient, wirst du wohl nichts mehr bekommen.
18.08.2009 21:38
Zitat von Nane2008:
Zitat von Casy:
also es ist ja jetzt ein jahr vergangen und bekomme kein elterngel mehr also 300 euro, was macht ihr den bleibt ihr daheim. mein freund verdient zwar gut aber kann ich das verlängern oder ALg2 beantragen was habt ihr für erfahrung
und wenn dein freund gut verdient, wirst du wohl nichts mehr bekommen.
ja stimmt...
18.08.2009 21:39
Zitat von selma:
Zitat von Billi84:
Hallo,
beantrage das Landeserziehungsgeld.
Gibts aber nur noch ein halbes Jahr.
Dann such ich mir nen 400€ Job, weil das Kindergeld istn Witz.
wo kann man das denn beantragen hab ich noch nie gehört![]()
bei uns im standesamt.
Oder du holst dir den Antrag ausm Netz.
Gibst bei Google Antrag Landeserziehungsgeld ein, dann müsst ne Seite kommen
18.08.2009 21:39
Nach dem Elterngeld gibt's leider nichts weiter. Ausser natürlich das Kindergeld.
LANDESERZIEHUNGSGELD... ich dachte das gibt es nur für 1 Jahr, und dann auch nur, wenn man sein Kind nicht in eine Kindertagestätte/Kindergarten usw. bringt?! Bringst du dein Kind in eine Einrichtung, dann bekommt diese Einrichtung das Landeserziehungsgeld. Gibt es auch nur für 1 Jahr.
Mir wurde gesagt, dass dies nur Kindern IM 3. Lebensjahr zustehen. Deswegen bekomme ich das seit Maja 2 J. alt ist. ... bzw. bekommt der KIGA 50% davon (sie geht nur halbtags).
Kann aber möglich sein, dass es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Das weiß ich leider nicht.
Ich habe das auf dem Rathaus beantragt, wo ich auch die KIGA Verträge / Anträge usw. bekomme und abgebe
LANDESERZIEHUNGSGELD... ich dachte das gibt es nur für 1 Jahr, und dann auch nur, wenn man sein Kind nicht in eine Kindertagestätte/Kindergarten usw. bringt?! Bringst du dein Kind in eine Einrichtung, dann bekommt diese Einrichtung das Landeserziehungsgeld. Gibt es auch nur für 1 Jahr.
Mir wurde gesagt, dass dies nur Kindern IM 3. Lebensjahr zustehen. Deswegen bekomme ich das seit Maja 2 J. alt ist. ... bzw. bekommt der KIGA 50% davon (sie geht nur halbtags).
Kann aber möglich sein, dass es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Das weiß ich leider nicht.
Ich habe das auf dem Rathaus beantragt, wo ich auch die KIGA Verträge / Anträge usw. bekomme und abgebe
18.08.2009 21:43
Landeserziehungsgeld kann man nicht überall beantragen;
hier mal eine kopie;
Anspruchsberechtigt ist, wer
* seine Hauptwohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt während des Bezugs von Landeserziehungsgeld und mindestens zwölf Monate vor Leistungsbeginn in Bayern hat (Vorwohndauer),
* ein Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in seinem Haushalt selbst betreut und erzieht,
* keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt; dies ist der Fall, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreitet,
* Deutsche/r ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), der Schweiz oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) besitzt. Es genügt, wenn bei Ehepaaren und bei Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft der Partner die geforderte EU-/EWR- oder schweizerische Staatsangehörigkeit hat oder das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ein Kind ausländischer Eltern erwirbt (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich ein Elternteil mindestens seit acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält und freizügigkeitsberechtigter EU-/EWR-Bürger bzw. Staatsangehöriger der Schweiz ist oder eine Aufenthaltserlaubnis EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Türkische, marokkanische, algerische und tunesische Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Landeserziehungsgeld wie deutsche Staatsangehörige, wenn sie die Voraussetzungen der einschlägigen EWG-Abkommen mit ihren Heimatstaaten erfüllen.
Ende der Aufzählung
Landeserziehungsgeld können ferner erhalten:
* Stiefeltern,
* Eltern, die ein Kind in Adoptionspflege nehmen, welches das neunte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
* der nichtsorgeberechtigte Elternteil mit Zustimmung des anderen Elternteils.
Ende der Aufzählung
In Härtefällen (z.B. bei Tod, schwerer Erkrankung oder Behinderung eines Elternteils, bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz) kann unter bestimmten Voraussetzungen Landeserziehungsgeld auch gezahlt werden, ohne dass sämtliche Leistungsvoraussetzungen vorliegen.
Landeserziehungsgeld kommt auch in Betracht, wenn Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber vorübergehend in ein anderes Bundesland bzw. ins Ausland entsandt oder abgeordnet werden, oder als Grenzgänger nach Bayern einpendeln.
hier mal eine kopie;
Anspruchsberechtigt ist, wer
* seine Hauptwohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt während des Bezugs von Landeserziehungsgeld und mindestens zwölf Monate vor Leistungsbeginn in Bayern hat (Vorwohndauer),
* ein Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in seinem Haushalt selbst betreut und erzieht,
* keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt; dies ist der Fall, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreitet,
* Deutsche/r ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), der Schweiz oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) besitzt. Es genügt, wenn bei Ehepaaren und bei Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft der Partner die geforderte EU-/EWR- oder schweizerische Staatsangehörigkeit hat oder das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ein Kind ausländischer Eltern erwirbt (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich ein Elternteil mindestens seit acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhält und freizügigkeitsberechtigter EU-/EWR-Bürger bzw. Staatsangehöriger der Schweiz ist oder eine Aufenthaltserlaubnis EU oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Türkische, marokkanische, algerische und tunesische Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Landeserziehungsgeld wie deutsche Staatsangehörige, wenn sie die Voraussetzungen der einschlägigen EWG-Abkommen mit ihren Heimatstaaten erfüllen.
Ende der Aufzählung
Landeserziehungsgeld können ferner erhalten:
* Stiefeltern,
* Eltern, die ein Kind in Adoptionspflege nehmen, welches das neunte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
* der nichtsorgeberechtigte Elternteil mit Zustimmung des anderen Elternteils.
Ende der Aufzählung
In Härtefällen (z.B. bei Tod, schwerer Erkrankung oder Behinderung eines Elternteils, bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz) kann unter bestimmten Voraussetzungen Landeserziehungsgeld auch gezahlt werden, ohne dass sämtliche Leistungsvoraussetzungen vorliegen.
Landeserziehungsgeld kommt auch in Betracht, wenn Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber vorübergehend in ein anderes Bundesland bzw. ins Ausland entsandt oder abgeordnet werden, oder als Grenzgänger nach Bayern einpendeln.
18.08.2009 21:43
Zitat von Maja0407:
Nach dem Elterngeld gibt's leider nichts weiter. Ausser natürlich das Kindergeld.
LANDESERZIEHUNGSGELD... ich dachte das gibt es nur für 1 Jahr, und dann auch nur, wenn man sein Kind nicht in eine Kindertagestätte/Kindergarten usw. bringt?! Bringst du dein Kind in eine Einrichtung, dann bekommt diese Einrichtung das Landeserziehungsgeld. Gibt es auch nur für 1 Jahr.
Mir wurde gesagt, dass dies nur Kindern IM 3. Lebensjahr zustehen. Deswegen bekomme ich das seit Maja 2 J. alt ist. ... bzw. bekommt der KIGA 50% davon (sie geht nur halbtags).
Kann aber möglich sein, dass es von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Das weiß ich leider nicht.
Ich habe das auf dem Rathaus beantragt, wo ich auch die KIGA Verträge / Anträge usw. bekomme und abgebe
Komm aus Bayern, da gibts das nur noch für ein halbes Jahr, für daszweite dann ein ganzes.
Haben die gekürzt diese.....
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