Mütter- und Schwangerenforum

hoff ihr könnt mir helfen!

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07.05.08
69 Beiträge
11.08.2009 20:36
also es ist so ..ich 18 J. kind 1 1/4 J.und mein freund meinem freund 19 J. zusammen ziehen..so wohnungsamt hat aber gemeint geht ned..so jetzt will ich aber trotzdem von daheim ausziehen und mit meinem kind allein derweile in eine wohnung ziehen...wenn jetzt mein freund aber trotzdem am wochenende und ab und zu mal unter der woche bei mir schläft ...ist des dann strafbar oder is des kein thema ? hoff iihr könnt mir da helfen

lg nicci
11.08.2009 20:39
Du bist Volljährig, was soll da Strafbar sein?
GlücklicheMami
259 Beiträge
11.08.2009 20:43
Du darfst 6 Wochen besuch haben da kann dir keiner was sagen nach der Zeit müsste er wenigstens 1 nahct nicht da sein und dann könnte er wieder 6 Wochen am Stück da sein.
SO kenne ich das nur. Strafbar würdest dich nur machen wenn er dauergast wäre das müsstest dann melden ansonsten egal ..

Viel Spaß und Glück in deiner ersten eigenen Wohnung
11.08.2009 20:45
Solange es nicht so aussieht als ob er bei dir wohnt könnten sie dir eigendlich nix!
Also keine Klamotten in einem eigenen Schrank, keine Zahnbürste naja eben sone altägliche Sachen die darauf zurückführen könnten das dein Freund bei dir wohnt!

Aber warum zieht ihr denn nicht zusammen? Wollt ihr noch nicht?
schwarzerose81w
3041 Beiträge
11.08.2009 20:48
Zitat von GlücklicheMami:

Du darfst 6 Wochen besuch haben da kann dir keiner was sagen nach der Zeit müsste er wenigstens 1 nahct nicht da sein und dann könnte er wieder 6 Wochen am Stück da sein.
SO kenne ich das nur. Strafbar würdest dich nur machen wenn er dauergast wäre das müsstest dann melden ansonsten egal ..

Viel Spaß und Glück in deiner ersten eigenen Wohnung

hi, ja so kenn ich das auch nur...
11.08.2009 20:52
Zitat von 07.05.08:

also es ist so ..ich 18 J. kind 1 1/4 J.und mein freund meinem freund 19 J. zusammen ziehen..so wohnungsamt hat aber gemeint geht ned..so jetzt will ich aber trotzdem von daheim ausziehen und mit meinem kind allein derweile in eine wohnung ziehen...wenn jetzt mein freund aber trotzdem am wochenende und ab und zu mal unter der woche bei mir schläft ...ist des dann strafbar oder is des kein thema ? hoff iihr könnt mir da helfen

lg nicci


Wieso solltest du nicht mit deinem Freund zusammen ziehen dürfen? Wer erzählt denn sowas? Sein Einkommen würde dir dann angerechnet, und umgekehrt das selbe. Ist Jacke wie Hose.

So lange er nicht bei dir wohnt, kann er dich besuchen so oft er und du das wollt. Nicht bei dir wohnt, heißt: Keine Zahnbürste von ihm oder sonstige Pflegeartikel von ihm im Badezimmer, keine Klamotten von ihm in deinen Schränken usw.
Sollten Kontrollen kommen hast du ein großes Problem. Ich hab noch nie von jemanden gehört bei dem kontrolliert wurde, ausser im Fernsehen natürlich. Aber vorsichtig wär ich da trotzdem. Die können dir ganz schnell das Geld streichen wenn du den Staat "bescheißt".

Also warum nicht einfach zusammenziehen. Darf euch doch niemand verbieten. Wäre ja wohl noch schöner.
07.05.08
69 Beiträge
11.08.2009 20:55
wir wollen doch zusammen ziehen...aber des wohnungsamt hat des abgelehnt also muss ich mir derzeit allein ne wohnung suchen...und er muss kommt halt wochenende und 1 mal in der woche zu mir
07.05.08
69 Beiträge
11.08.2009 20:55
wir wollen doch zusammen ziehen...aber des wohnungsamt hat des abgelehnt also muss ich mir derzeit allein ne wohnung suchen...und er muss kommt halt wochenende und 1 mal in der woche zu mir
11.08.2009 20:58
Zitat von 07.05.08:

wir wollen doch zusammen ziehen...aber des wohnungsamt hat des abgelehnt also muss ich mir derzeit allein ne wohnung suchen...und er muss kommt halt wochenende und 1 mal in der woche zu mir


Mit welcher Begründung haben die das denn bitte abgelehnt????
11.08.2009 20:59
Zitat von 07.05.08:

wir wollen doch zusammen ziehen...aber des wohnungsamt hat des abgelehnt also muss ich mir derzeit allein ne wohnung suchen...und er muss kommt halt wochenende und 1 mal in der woche zu mir


Kannst du nicht nen anderen Bearbeiter nehmen? Denn das ist echt schwachsinn das ihr nicht zusammen ziehen dürft! Ist doch euer leben! Lass dir mal den Grund sagen warum ihr nicht zusammen ziehen dürft!
07.05.08
69 Beiträge
11.08.2009 21:01
die meinten daher er noch unter 25 is also noch solang bis er 25 is bei seinen eltern wohnen kann sehen se es ned ein das sie für ihn mitzahlen und weil er ned der vater von meinem kind is...
11.08.2009 21:03
es ist auf keines fall strafbar ... du hast ein anspruch als alleinerzhiende auf eine 2 Zimmer Wohnung.. und er kann kommen und gehen wann er will ..
11.08.2009 21:05
zahnbürste und kleidung sagt garnichts aus...

hatte mein ex auch alles da...
11.08.2009 21:06
Zitat von 07.05.08:

die meinten daher er noch unter 25 is also noch solang bis er 25 is bei seinen eltern wohnen kann sehen se es ned ein das sie für ihn mitzahlen und weil er ned der vater von meinem kind is...


kommisch , ich kann mich sehr gut auf ein paragraph erinnern , in dem stand , dass jeder der volljaehrig ist , kann jeder zeit von seine eltern auszhien .... warum nehmst du nicht ein anwalt??
07.05.08
69 Beiträge
11.08.2009 21:07
naja ich kenn mich mit dem zeug ned so aus...und ich denk halt so wenn die des sagen haben die scho recht...deswegen frag ich ja auch weil viele kennen sich ja doch damit aus...
kann mir jemand die seite mit dem pharagrafen schicken das ich mir den mal ausdrucken kann wo des drinsteht...das ich auch MIT meinem freund in ne wohnung darf
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