Mütter- und Schwangerenforum

hoff ihr könnt mir helfen!

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schatzibabyy
7970 Beiträge
11.08.2009 21:10
huhu also warum die des bei dir ablehnen versteh ich auch nicht!wenn er der vater von dem kind ist müsste das kein thema sein! naja aufjedenfall ist es so hab das thema auch erst durch das er kommen darf wann er will da schlafen eignlich nur 2 mal die woche... er darf nicht bei dir gemeldet sein und darf halt keine sachen bei dir haben! also wenn er kommt soll er seine sachen mitbringen und die dann wieder mitnehmen und dann is es kein thema! ansonsten wenn die was fragen sagst du das es dir nich gut ging und er auf dein kind aufgepasst hat! was solln die da sagen
11.08.2009 21:10
Zitat von 07.05.08:

die meinten daher er noch unter 25 is also noch solang bis er 25 is bei seinen eltern wohnen kann sehen se es ned ein das sie für ihn mitzahlen und weil er ned der vater von meinem kind is...


Das erklärt einiges. Neues Hartz IV Gesetz. Wer noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat bekommt vom Amt keine Wohnung gezahlt. Da habt ihr natürlich Pech.

Wenn er der Vater wäre, dann wäre das glaube ich genauso. Ändert nichts an seinem Alter.

11.08.2009 21:13
Zitat von 07.05.08:

naja ich kenn mich mit dem zeug ned so aus...und ich denk halt so wenn die des sagen haben die scho recht...deswegen frag ich ja auch weil viele kennen sich ja doch damit aus...
kann mir jemand die seite mit dem pharagrafen schicken das ich mir den mal ausdrucken kann wo des drinsteht...das ich auch MIT meinem freund in ne wohnung darf


ich weiss es aber nicht wo ich den gelesen habe . Wenn du aber ein sehr niedriges einkommen hast oder sogar keins , zahlt dir der staat das beratung beim anwalt...
Auf jeder fall darfst du mit dein freund unter ein dach wohnen , und wenn er nicht der vater deiner Kind ist. Der Amt muss die Miete uebernaehmen wenn ihr ein niedriges einkommen habt ... Die von der Amt versuchen immer sich schlau zu zeigen , am meisten faellen haben keine recht ..
11.08.2009 21:16
Zitat von Sahaar:

Zitat von 07.05.08:

naja ich kenn mich mit dem zeug ned so aus...und ich denk halt so wenn die des sagen haben die scho recht...deswegen frag ich ja auch weil viele kennen sich ja doch damit aus...
kann mir jemand die seite mit dem pharagrafen schicken das ich mir den mal ausdrucken kann wo des drinsteht...das ich auch MIT meinem freund in ne wohnung darf


ich weiss es aber nicht wo ich den gelesen habe . Wenn du aber ein sehr niedriges einkommen hast oder sogar keins , zahlt dir der staat das beratung beim anwalt...
Auf jeder fall darfst du mit dein freund unter ein dach wohnen , und wenn er nicht der vater deiner Kind ist. Der Amt muss die Miete uebernaehmen wenn ihr ein niedriges einkommen habt ... Die von der Amt versuchen immer sich schlau zu zeigen , am meisten faellen haben keine recht ..


Nur wenn die beiden dass ohne irgendwelche Mittel vom Staat auch bezahlen können. Sie hat ja gerade gesagt, dass ihr Freund noch keine 25 ist und da das Amt sagt die dürfen deshalb nicht zusammen ziehen, nehme ich an, dass auch er Hartz IV kassiert. Also gibts da nichts zu rütteln. Das ist das Gesetz für Hartz IV Empfänger. Biste keine 25., dann darfste auch keine eigene Wohnung haben. Selbst sie mit Kind darf nur in eine eigene Wohnung unter 25 wenn die Wohnung/das Haus ihrer Eltern nicht groß genug ist für sie und Baby.
Pia-Emily
15647 Beiträge
11.08.2009 21:28
es stimmt, solange er keine 25 jahre alt ist, "darf" er nicht von zuhause ausziehen. so ist nunmal das gesetzt (auch wenn es idiotisch ist).
*
aber versucht damit vor gericht zu gehen, ein bekannter von mir hatte damals glück gehabt und durfte mit seiner freundin zusammen ziehen.
11.08.2009 21:37
ja aber wenn er eine 400eu Job annehmt darf er ..
11.08.2009 21:40
Zitat von Sahaar:

ja aber wenn er eine 400eu Job annehmt darf er ..



Nicht dass ich wüsste. Denn er ist noch immer keine 25.

Und selbst dann, 400 Euro Job. Das würde man ihr komplett mit anrechnen. Da bleibt ja nicht wirklich viel übrig um eine Familie zu ernähren oder?
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