Mütter- und Schwangerenforum

Kann ich meine Ausbildung hier Abbrechen?

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Anonym 197585
18 Beiträge
19.04.2018 12:23
Zitat von Harleyquinn91:

Ruf doch einfach einmal an, sage denen erst einmal was genau los ist, und dann wird sie dir ja fragen stellen, wie zb, wo du Arbeitest usw.

Ich kenne es zu gut, ich habe auch in der Gastro gelernt, mein alter Chef war ein Tyrann. Er Schlug mit Pfannen um sich und Lebensmittel. Gelernt habe ich da nur Saucen Ansatz und Salate
Ich war Psychisch irgendwann am Ende, kam da aber nicht so einfach raus, das hieß ich musste jeden Tag mit Schmerzen im Bauch dahin. Joa bis eine freundin meinte ich solle zum Arzt. Bin dahin, ja und Zack ich kam raus.

Generell war das Arbeitsklima dort Sch**** Wurde gemobbt, ständig wurde was mit meinem Essen gemacht usw.

Nun bin ich in einem neuen Resturant, und Mega Glücklich
Nette Kollegen, netter Chef super Arbeitsklima.


wie hast du das denn geschafft`?
Harleyquinn91
1142 Beiträge
19.04.2018 12:25
Zitat von Anonym 197585:

Zitat von Harleyquinn91:

Ruf doch einfach einmal an, sage denen erst einmal was genau los ist, und dann wird sie dir ja fragen stellen, wie zb, wo du Arbeitest usw.

Ich kenne es zu gut, ich habe auch in der Gastro gelernt, mein alter Chef war ein Tyrann. Er Schlug mit Pfannen um sich und Lebensmittel. Gelernt habe ich da nur Saucen Ansatz und Salate
Ich war Psychisch irgendwann am Ende, kam da aber nicht so einfach raus, das hieß ich musste jeden Tag mit Schmerzen im Bauch dahin. Joa bis eine freundin meinte ich solle zum Arzt. Bin dahin, ja und Zack ich kam raus.

Generell war das Arbeitsklima dort Sch**** Wurde gemobbt, ständig wurde was mit meinem Essen gemacht usw.

Nun bin ich in einem neuen Resturant, und Mega Glücklich
Nette Kollegen, netter Chef super Arbeitsklima.


wie hast du das denn geschafft`?


Naja ich bin zum Arzt und habe dem alles erzählt, dann wurde ich zum Psychologen geschickt, dieser stellte dann fest das ich dort nicht länger arbeiten kann , da ich kurz vor einem Burnout war und leichte anzeichen einer Depression hatte. Seit ich da raus bin geht es mir viel Besser
Anonym 197585
18 Beiträge
19.04.2018 12:29
Ich habe jetzt gerade mal bei meiner KK angerufen, bei der IHK Geht derzeit keiner ran, gleich nochmal versuchen, Also bei der KK bin ich über meinen AG Versichert.
Anonym 197585
18 Beiträge
19.04.2018 12:39
Habe jetzt mit der IHK Gesprochen, die Dame war aber immer noch in Gespräch, aufjeden fall ist da nie was bei denen angekommen, und ich bin auch nicht bei denen Regestriert weder über mich noch über meinen Chef.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
19.04.2018 12:51
Okay das ist Merkwürdig.
Der Ausbildungsvertrag muss zu beginn der Ausbildung vorhanden sein bzw Unterschrieben. Aber das du bei der IHK noch nicht mal gemeldet bist ist sehr fragwürdig.
Hast du ihn mal darauf jetzt angesprochen?
19.04.2018 12:53
Das kann seeehr teuer für deinen Chef werden. Da winkt ein fettes Bußgeld wegen diverser Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz.

Immerhin versichert.

Versuch es noch mal bei der Dame von der ihk. Ggf versuchen um Rückruf zu bitten.
Anonym 197585
18 Beiträge
19.04.2018 13:13
Zitat von KRÄTZÄ:

Das kann seeehr teuer für deinen Chef werden. Da winkt ein fettes Bußgeld wegen diverser Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz.

Immerhin versichert.

Versuch es noch mal bei der Dame von der ihk. Ggf versuchen um Rückruf zu bitten.


Habe ich , sie meldet sich wenn sie Zeit hat. Aber normal wäre ich doch dort gemeldet oder wie läuft das?

Treffen die sachen auf das Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz zu?
19.04.2018 13:24
Zitat von Anonym 197585:

Zitat von KRÄTZÄ:

Das kann seeehr teuer für deinen Chef werden. Da winkt ein fettes Bußgeld wegen diverser Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz.

Immerhin versichert.

Versuch es noch mal bei der Dame von der ihk. Ggf versuchen um Rückruf zu bitten.


Habe ich , sie meldet sich wenn sie Zeit hat. Aber normal wäre ich doch dort gemeldet oder wie läuft das?

Treffen die sachen auf das Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz zu?


http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/

Zitat:
§ 11 Vertragsniederschrift
(1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen ; die elektronische Form ist ausgeschlossen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen

....

(2) Die Niederschrift ist von den Ausbildenden, den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen zu unterzeichnen.
(3) Ausbildende haben den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift unverzüglich auszuhändigen.
(4) Bei Änderungen des Berufsausbildungsvertrages gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.


Zitat:
§ 102 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1.
entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, den wesentlichen Inhalt des Vertrages oder eine wesentliche Änderung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig niederlegt,

2.
entgegen § 11 Abs. 3, auch in Verbindung mit Abs. 4, eine Ausfertigung der Niederschrift nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt,

3.
entgegen § 14 Absatz 3 Auszubildenden eine Verrichtung überträgt, die dem Ausbildungszweck nicht dient,
4.
entgegen § 15 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, Auszubildende nicht freistellt,
5.
entgegen § 28 Abs. 1 oder 2 Auszubildende einstellt oder ausbildet,
6.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 33 Abs. 1 oder 2 zuwiderhandelt,
7.
entgegen § 36 Abs. 1 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit Satz 3, die Eintragung in das dort genannte Verzeichnis nicht oder nicht rechtzeitig beantragt oder eine Ausfertigung der Vertragsniederschrift nicht beifügt oder
8.
entgegen § 76 Abs. 2 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder eine Besichtigung nicht oder nicht rechtzeitig gestattet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 6 mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.


Nur mal ein kleiner Auszug. Die anderen Verstöße kannst du ja selbst aus dem Link oben heraus suchen.
19.04.2018 13:27
Mich macht sowas echt richtig sauer. Wenn Auszubildende als billige Arbeitskräfte missbraucht werden, mit denen man macht, was man will.
19.04.2018 13:32
Ich bin gerade echt sprachlos was da alles schief läuft

Du schreibst von kündigen... Wenn wir es genau nehmen, musst du ja nicht mal kündigen, du hast ja nicht mal einen Vertrag, demnach besteht das Ausbildungsverhältnis ja gar nicht.

Ich hoffe die IHK kann dir da zügig helfen.

19.04.2018 13:36
Bedenke auch: Wenn du nicht bei der Kammer gemeldet wirst, kannst du nicht zur Abschlussprüfung. Da gibt es auch Fristen, die eingehalten werden müssen.

Auch deshalb: erstmal bloß nicht kündigen. Ggf hast du sogar Schadensersatzansprüche gegen deinen jetzigen Betrieb.
Anonym 197585
18 Beiträge
19.04.2018 14:46
Zitat von KRÄTZÄ:

Mich macht sowas echt richtig sauer. Wenn Auszubildende als billige Arbeitskräfte missbraucht werden, mit denen man macht, was man will.


Mich macht das auch echt sauer

Ich bin gerade echt sprachlos was da alles schief läuft

Ich bin fertig mit den Nerven.....

Du schreibst von kündigen... Wenn wir es genau nehmen, musst du ja nicht mal kündigen, du hast ja nicht mal einen Vertrag, demnach besteht das Ausbildungsverhältnis ja gar nicht.

Aber zählt der Handschlag nicht auch als Gültigen Vertrag?

Ich hoffe die IHK kann dir da zügig helfen.

Leider nein, sie sagte ich solle es mit meinem Chef klären sie kann mir dazu nichts sagen da sie von all dem keine Kenntnisse hat da ich dort nicht gemeldet bin.
Nicola92
2142 Beiträge
19.04.2018 15:11
Aber wenn du den Betrieb gewechselt hast, dann musst du doch vorher über den alten Betrieb irgendwie irgendwo gemeldet gewesen sein oder nicht?
Anonym 197585
18 Beiträge
19.04.2018 19:23
Habe eben mit einer Bekannten darüber gesprochen, sie sagte ich solle erst einmal ihm mitteilen das ich nicht eher zur Arbeit erscheine, bis der Vertrag Unterzeichnet ist. Kann ich das so einfach? Denn dann würde ich ja nicht gleich Kündigen, sie sagte so würde er wenn es ihm wichtig sei eher aus den Latschen kommen.

Was meint ihr?

Das Problem ist ich bin ja Zz über die Arge und meinen Chef versichert da ich vorher ja Arbeitslosengeld bezogen hatte für 2 Monate.
Und die Arge erst einen Vertrag sehen will.
Anonym 197585
18 Beiträge
19.04.2018 19:25
Zitat von Nicola92:

Aber wenn du den Betrieb gewechselt hast, dann musst du doch vorher über den alten Betrieb irgendwie irgendwo gemeldet gewesen sein oder nicht?


Ja war ich ja auch aber ich wurde dort gelöscht.
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