Mütter- und Schwangerenforum

Öffentlicher dienst - schwerbehindertenausweis (zurückgeben?)

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Anonym 1 (200731)
5 Beiträge
26.02.2019 11:50
Ich habe einen neuen job, und dafür jetzt relativ viele formulare zum ausfüllen bekommen.
Ist im öffentlichen dienst, und eine frage auf einem der bögen ist nach schwerbehindertenstatus. Im bewerbungsverfahren hatte ich das natürlich nicht angegeben und hatte auch eigentlich jetzt nicht vor, den anzugeben (der grund für den ausweis ist "unsichtbar"). Aber wenn ich direkt danach gefragt werde, dann kann ich ja jetzt nicht "nein" angeben, das wäre ja eine lüge. Oder?

Kann ich jetzt noch, wo ich den job hab, und es "nur noch" ums unterschreiben des vertrags und solche formalitäten geht, noch nachteile daraus haben, dass der ausweis da ist?
Kann ich "nein" ankreuzen, obwohl ich den hab?
Es gibt doch auch die möglichkeit, den wieder los zu werden/zurück zu geben? Sollte ich das machen? Um dann nein ankreuzen zu können?

Hilfe... viele fragen. Kennt sich jemand aus?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Privat, beruflich, formalitäten.

AmyPixie
8688 Beiträge
26.02.2019 11:52
Ähm, du wärst doch blöd, wenn du es nicht angibst. DU hast doch nur Vorteile davon
Zwerginator
7683 Beiträge
26.02.2019 11:54
Ist der Grund deines Ausweises relevant für deinen Job? Da du mit Ausweis einige Vorteile hast müssen sie das ja spätestens jetzt abfragen.
26.02.2019 11:57
Es gibt keine gesetzliche Meldepflicht für eine Schwerbehinderung.
Du darfst es deinem Arbeitgeber also verschweigen.

Schnecke510
7212 Beiträge
26.02.2019 12:00
Im ÖD hat man nur Vorteile mit einem Schwerbehindertenausweis. Schwerbehinderte werden doch immer bevorzugt eingestellt - also eine tolle Sache.

Allerdings ist es natürlich für den Bürger unbefriedigend, wenn so viele nicht 100% leistungsfähige Leute dort arbeiten. Aber ja, man kann es sich da erlauben.

Im ÖD würde ich mir nichts denken, willkommen im Club! Da kannst du dich dann mit deinen Kollegen unterhalten, wie man sich oft krank schreiben lassen kann und auf Kosten der Allgemeinheit früher in Rente gehen kann. Du bist in bester Gesellschaft dort.

AmyPixie
8688 Beiträge
26.02.2019 12:04
Da kannst du dich dann mit deinen Kollegen unterhalten, wie man sich oft krank schreiben lassen kann und auf Kosten der Allgemeinheit früher in Rente gehen kann. Du bist in bester Gesellschaft dort.

Schnecke, ernsthaft jetzt??? Wie kann man denn so verurteilend sein?

Übrigens müssen große Firmen z. B. auch eine bestimmte Anzahl an Menschen mit schwerbehinderung beschäftigen und müssen sonst Strafe zahlen. Und für den AN hat es, wie gesagt, doch im Prinzip nur Vorteile. Wieso sollte man das verschweigen?
26.02.2019 12:09
Nicht nur der Arbeitnehmer hat Vorteile auch der Arbeitgeber.
Der bekommt auch Zuschüsse und Fördermittel.

Du selbst hast Steuervorteile und mehr Urlaubstage und natürlich Kündigungsschutz.
Wie gesagt eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, aber überlege dir gut, ob du das nicht doch angeben möchtest.
26.02.2019 12:10
Zitat von Schnecke510:

Im ÖD hat man nur Vorteile mit einem Schwerbehindertenausweis. Schwerbehinderte werden doch immer bevorzugt eingestellt - also eine tolle Sache.

Allerdings ist es natürlich für den Bürger unbefriedigend, wenn so viele nicht 100% leistungsfähige Leute dort arbeiten. Aber ja, man kann es sich da erlauben.

Im ÖD würde ich mir nichts denken, willkommen im Club! Da kannst du dich dann mit deinen Kollegen unterhalten, wie man sich oft krank schreiben lassen kann und auf Kosten der Allgemeinheit früher in Rente gehen kann. Du bist in bester Gesellschaft dort.


War das jetzt einfach unglücklich formuliert?
Ein Schwerbehindertenstatus hat null Aussagekraft über die Leistung. Und erst Recht nicht über die Krankheitstage.

born-in-helsinki
18903 Beiträge
26.02.2019 12:11
Zitat von AmyPixie:

Da kannst du dich dann mit deinen Kollegen unterhalten, wie man sich oft krank schreiben lassen kann und auf Kosten der Allgemeinheit früher in Rente gehen kann. Du bist in bester Gesellschaft dort.

Schnecke, ernsthaft jetzt??? Wie kann man denn so verurteilend sein?

Übrigens müssen große Firmen z. B. auch eine bestimmte Anzahl an Menschen mit schwerbehinderung beschäftigen und müssen sonst Strafe zahlen. Und für den AN hat es, wie gesagt, doch im Prinzip nur Vorteile. Wieso sollte man das verschweigen?


Nicht drauf eingehen, glaube unsere Schnecke ist etwas gefrustet die letzten Wochen.
Alle threads werden zerfressen und an sich gerissen.
AmyPixie
8688 Beiträge
26.02.2019 12:20
Ja, ich habs mir hinterher auch gedacht, dass ich jetzt auch darauf reingefallen bin. Aber es ist schwer sich immer auf die Hände zu setzen
Schnecke510
7212 Beiträge
26.02.2019 12:21
Zitat von born-in-helsinki:

Zitat von AmyPixie:

Da kannst du dich dann mit deinen Kollegen unterhalten, wie man sich oft krank schreiben lassen kann und auf Kosten der Allgemeinheit früher in Rente gehen kann. Du bist in bester Gesellschaft dort.

Schnecke, ernsthaft jetzt??? Wie kann man denn so verurteilend sein?

Übrigens müssen große Firmen z. B. auch eine bestimmte Anzahl an Menschen mit schwerbehinderung beschäftigen und müssen sonst Strafe zahlen. Und für den AN hat es, wie gesagt, doch im Prinzip nur Vorteile. Wieso sollte man das verschweigen?


Nicht drauf eingehen, glaube unsere Schnecke ist etwas gefrustet die letzten Wochen.
Alle threads werden zerfressen und an sich gerissen.

Mag sein.
Schnecke510
7212 Beiträge
26.02.2019 12:22
Allerdings: Viele Unternehmen bezahlen lieber die Strafe, weil eine Schwerbehinderung eben doch in vielen Fällen mit Krankschreibugen und verringerter Leistungsfähigkeit einhergeht. Vielleicht liegt das auch daran, dass viele Schwerbehinderte eben ältere Arbeitnehmer sind.
DieOhneNamen
28903 Beiträge
26.02.2019 12:33
Huhu.

Hast du dann auch einen GDB?

Habe mal gelesen,dass man dann verpflichtet ist, dies anzugeben.

Würd ich aber eh machen.

Lg
Anonym 1 (200731)
5 Beiträge
26.02.2019 13:13
Wie gesagt, die Stelle habe ich bekommen, ohne die Schwerbehinderung anzugeben. Ich mag also davon ausgehen, dass ich die bekommen hab, weil ich da hin passe, und nicht, weil ich nen Schwerbehindertenausweis hab, oder ne Frau bin, oder sonst irgendein soziales Kriterium erfülle.

Und schon allein aus meinem Selbsterhaltungstrieb heraus, werde ich mich wohl nicht krank schreiben lassen, außer es ist mir physisch nicht mehr möglich, mein Bett zu verlassen. So bin ich nicht.
Aber danke für die Vorverurteilung.

Naja, dann werde ich mich damit wohl nochmal auseinander setzen, was das nun genau für mich bedeuten würde, den anzugeben. Die Stelle hab ich ja. Wieder weg nehmen können sie sie mir deswegen ja eigentlich nicht mehr. Das sind ja jetzt "nur noch" die Einstellungsformalitäten.

Ob ich einen GDB habe? Kann man überhaupt ohne GDB einen Schwerbehindertenausweis haben? Ich weiß grad nicht genau, was du meinst. Der GDB gibt doch nur den Grad der Behinderung an. Also muss den doch jeder haben, der einen solchen Ausweis hat, oder versteh ich die Frage gerade falsch?
Ich hab nen GDB von 70 eingetragen auf dem Ausweis. Also ja, hab ich.
26.02.2019 13:22
Wieso gibst du den nickt an????
Du hast doch gerade im öffentlichen Dienst viel mehr Chancen und Vorteil. Um mehr Urlaubstage!

Steuerliche Vorteile natürlich auch!

Und zudem muss sonst eine Schwerbehindertenausgleichsabgabe gezahlt werden, wenn die Quote nicht erfüllt wurde.

Meine Schwester hat mal einen Job nicht bekommen, weil jemand im Rollstuhl genommen werden musste, das haben sie auch so gesagt.

Schämst du dich vielleicht? Aber die Vorteile überwiegen doch so sehr. Und denk an den steuerlichen Freibetrag
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