Bayrische Mädels gesucht
18.03.2010 15:29
haben überall gefragt es sieht sehr schlecht aus hier
leider!!kann ich dann doch noch für das 2 jahr beantragen oder eher zu spät??
leider!!kann ich dann doch noch für das 2 jahr beantragen oder eher zu spät??
18.03.2010 15:34
Zitat von antje_33:
haben überall gefragt es sieht sehr schlecht aus hierleider!!kann ich dann doch noch für das 2 jahr beantragen oder eher zu spät??
nein...elterngeld gibts nur für ein jahr...oder eben das geld auf zwei jahre aufgeteilt. aber dafür ists ja schon zu spät!!
echt?? ist ja komisch...hier in dem gebiet gibts mehr als genug...
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/al g2-rechner.html
hier kannst es dir ausrechnen lassen. aber erwarte net zuviel...ich krieg mein elterngeld, kindergeld und kindesunterhalt - und bekomme netmal ganz 150 € vom staat ,-) also da müsst ihr sehr sehr sparsam sein - ist echt doof...
18.03.2010 15:36
Zitat von Jaggi:
Zitat von Jule-Maus:
ach das wetter is vielleicht.. bäääh... muss nachher zum fa wegen pillen rezept.. das wetter is abr soo... da hat man echt null bock auf irgendwas.. -.-
grade eben entdeckt das du auch eine Maimama bist *schäm* dann hast ja gestern auch gefehlt...![]()
was war denn gestern?^^ wieder maimama treffen? da könnt ich eh nie hin.. mein mann is nur am we da und alleine kommt man hier nich raus^^
18.03.2010 17:46
Zitat von antje_33:
haben überall gefragt es sieht sehr schlecht aus hierleider!!kann ich dann doch noch für das 2 jahr beantragen oder eher zu spät??
du kannst bis zum 10. LM Landeserziehungsgeld für den 14. - 24. Lebensmonatbeantragen... sind aber nur noch 206 € für den Monat 12- 14 bekommste halt nix, außer dein Mann macht Elternzeit
Und nach Elterngeld, gibt es meines Wissens nach ALG I nicht II, da die Elternzeit an die Arbeits- und Rentenzeit angerechnet wird. Während der Elternzeit, zahlt die Landeskasse ebenfalls in die Arbeitlosenversicherung ein
18.03.2010 17:48
Zitat von jayjay:
Zitat von antje_33:
haben überall gefragt es sieht sehr schlecht aus hierleider!!kann ich dann doch noch für das 2 jahr beantragen oder eher zu spät??
du kannst bis zum 10. LM Landeserziehungsgeld für den 14. - 24. Lebensmonatbeantragen... sind aber nur noch 206 € für den Monat 12- 14 bekommste halt nix, außer dein Mann macht Elternzeit
Und nach Elterngeld, gibt es meines Wissens nach ALG I nicht II, da die Elternzeit an die Arbeits- und Rentenzeit angerechnet wird. Während der Elternzeit, zahlt die Landeskasse ebenfalls in die Arbeitlosenversicherung ein
Ääääh zumindest gibt es in BaWü Landeserziehungsgeld.... dann müsste es das in Bayern erst recht geben....
Google doch mal "Landeserziehungsgeld Bayern"
18.03.2010 19:12
hi süsse werd gleich mal schauen... mir gehts halt darum wie es dann weiter läuft wenn keine arbeit und kein kita platz.alles scheisse
18.03.2010 19:30
Zitat von antje_33:
hi süsse werd gleich mal schauen... mir gehts halt darum wie es dann weiter läuft wenn keine arbeit und kein kita platz.alles scheisse
Ja, das glaub ich dir
das gleiche Prob hatten wir auch... Ich hab mir halt nen 400,- € Job gesucht und hoffe natürlich auf Landeserziehungsgeld ....
Ich kann mir auch gar nicht vorstellen den Kleinen in 4 Monaten in eine Kita zu gehen und von morgens bis abends arbeiten zu gehen
18.03.2010 19:32
Schau mal was ich gefunden habe:
http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/index.htm l
Demnach würdest du sogar sofort, also ab dem 12. Lebensmonat Landeserziehungsgeld bekommen
http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/index.htm l
Demnach würdest du sogar sofort, also ab dem 12. Lebensmonat Landeserziehungsgeld bekommen
18.03.2010 19:34
Das Landeserziehungsgeld wird maximal
für das erste Kind für sechs Monate
ab dem zweiten Kind für zwölf Monate
und längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt .
Das monatliche Landeserziehungsgeld beträgt höchstens
für das erste Kind 150 Euro
ab dem zweiten Kind 200 Euro
ab dem dritten Kind 300 Euro
und ist einkommensabhängig.
Welche Einkommensgrenzen gelten für das Landeserziehungsgeld?
- Für Geburten bis 31.03.2008 Für Geburten ab 01.04.2008
Ehepaare, Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft und Lebenspartner 16.500 Euro 25.000 Euro
Alle anderen berechtigten Personen (Alleinerziehende) 13.500 Euro 22.000 Euro
Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind um 3.140 Euro 3.140 Euro
Übersteigt das anzurechnende Einkommen die entsprechende Einkommensgrenze, wird das Landeserziehungsgeld gemindert oder entfällt ganz.
für das erste Kind für sechs Monate
ab dem zweiten Kind für zwölf Monate
und längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gezahlt .
Das monatliche Landeserziehungsgeld beträgt höchstens
für das erste Kind 150 Euro
ab dem zweiten Kind 200 Euro
ab dem dritten Kind 300 Euro
und ist einkommensabhängig.
Welche Einkommensgrenzen gelten für das Landeserziehungsgeld?
- Für Geburten bis 31.03.2008 Für Geburten ab 01.04.2008
Ehepaare, Eltern in eheähnlicher Gemeinschaft und Lebenspartner 16.500 Euro 25.000 Euro
Alle anderen berechtigten Personen (Alleinerziehende) 13.500 Euro 22.000 Euro
Die Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind um 3.140 Euro 3.140 Euro
Übersteigt das anzurechnende Einkommen die entsprechende Einkommensgrenze, wird das Landeserziehungsgeld gemindert oder entfällt ganz.
18.03.2010 19:35
mädels ich hab ne frage..^^ also ich hatte ja die letzten tage son stechen-ziehen oder n krampfartigen schmerz im unterleib.. huet morgen beim aufs klo gehen ahb ich gesehen ich hatte über nacht gaaaanz leicht rötlichen ausfluss.. später am tag beim aufs klo gehen entdecke ich nach dem wasser lassen etwas im klo was da irgendwie nich hingehörte.. das war.. weiß nich.. irgendwie n klumpen.. grau-schwarz mit leicht weiß drum rum.. habs nich angefasst oder so aber denke das war so n bissel wie schleim nur fester.. keine ahnung.. aber ob das die schmerzen evrursacht hat? oder was könnte das sein?
18.03.2010 19:37
danke süsse werd da mal anrufen und fragen. hey meine kleine hat zwei zähne aber noch net ganz durch:_)) und fieber 38,7....
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