Mütter- und Schwangerenforum

darf ein vermieter das vorschreiben

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21.10.2011 11:14
der boden ist ja nicht alt, der wurde ja erst neu verlegt, deswegen kann ich den nich raus reisen und sagen ich will was helleres, zusammen passt das nicht, und sieht auch nicht toll aus, aber ich schau mir die anderen an und dann entscheid ich
schatzibabyy
7970 Beiträge
21.10.2011 11:15
Zitat von Hummers_Mami:

Zitat von KratzeKatze:

Zitat von schatzibabyy:

Voll der schwachsinn!
sie hätte es wohl gern so
Du musst die wohnung so verlassen wie du sie übernommen hast .
wenn sie mit alpina gestrichen hat musst du das wenn du nichts überstreichst auch nicht tun!
du kannst es einfach nur weiß machen sie hat da nix vorzuschreiben solange es deckend und sauber ist.
Und ob du eine versicherung abschließt oder nicht ist deine sache! denn wenn was passiert haftest sowieso du ob du eine hast oder nicht.
Ich hab keine der beiden!
ich muss halt aufpassen das ich nix abfackel oder meine waschmaschine mal ausläuft aber ich dreh dann halt immer den hahn zu und hab lauter steckdosen die ich aus machen kann.
Da pass ich halt einfach ein bisschen auf! kann mri die versicherung nicht leisten.


aber du kannst es dir dann leisten, einen durch dich oder dein kind verursachten hausrat- oder haftpflichtschaden aus eigener tasche zu bezahlen??
ganz ehrlich, ne hausrat- unde haftpflichtversicherung kostet wirlich nicht die welt.
ich kann jeden vermieter verstehen, das er auf so etwas besteht.



was hat der vermieter mit der hausrat zu tun? haftpflicht ok...aber hausrat bezieht sich allein auf die möbel und das eigentum vom vermieter. kann dem mieter völlig schnuppe sein!!!
richtig , ach übrigens haftpflicht hab ich auch da ich über meinen vater noch familien versichert bin. Da ist das mit drin !
ChildrenSurprise
27325 Beiträge
21.10.2011 11:17
Zitat von mütze:

Zitat von Toffy:

ich stehe nicht in der sufa, und schon agr nicht negativ, wenn dan positiv, weil wenn ich was kaufe bezahle ichs gleich, oder sparre bis da hin,

könnte mir schon neue möbel leisten, aber sag mir ne gebrauchte küche tuts auch, genau so wien wohnzimmerschrak ich mag die neu modischen dinger nicht, da haste keinen platz was zu verstauen,

und schlafzimmer hab ich, und nur jana bräuchte ein neues bett,

werd auch denke ich weiter suchen, den sie sagte auch das schon leute mit kind schnell wieder drausen warn, hab dann nach gefragt wieso, weil unten ein kranker mann wohnt der keinen lärm verträgt, ich ja gesagt das es zu mittas zeit bisschen laut wird, wegen mittagsschlaf und abends wegen zu bett gehn, und wenn madam gebadet wird das mag sie nicht, da hat sie die nase schon so hoch gezogen, und meinte das muss ich mit dem unten aus machen

Also zuallererst rede nicht soviel mit den Vermietern über deine Tagesabläufe.
Du bist da um dir die Wohnung anzuschaun.Frage nach der Hausordnung,wie es mit dem Wäscheraum funktioniert,wann die Miete fällig ist,Kautionen,NK Abrechnungen,Gartennutzung...ect...versuche einen kompetenten Eindruck zu machen und ergiesse dich nicht in Berichte über den Kind.
Das du ein Kind hast wissen die,das ein Kind lauter ist sollten sie wissen....
Wie du die Wohnung einrichten möchtest geht keinen was an,daß brauchts du dem Vermieter nicht erzählen.
Oder ob du Bilder aufhängen wirst.....
Schau dir dieWohnung an,sachlich und realistisch.Kannst du sie dir leisten,genügt sie deinen Ansprüchen,ist die Gegend ok-die Nachbarn - wen ja,dann nimm sie.Wenn nein such weiter.
Aber denk immer dran das ein zuviel an Erzählen oft das 'Nein,die nicht als Mieterin' bei einem Vermieter hervorrufen kann.
du hattest das Zeichen >. Dann verschwindet der restliche text
schatzibabyy
7970 Beiträge
21.10.2011 11:17
Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Toffy:

Zitat von schatzibabyy:

Voll der schwachsinn!
sie hätte es wohl gern so
Du musst die wohnung so verlassen wie du sie übernommen hast .
wenn sie mit alpina gestrichen hat musst du das wenn du nichts überstreichst auch nicht tun!
du kannst es einfach nur weiß machen sie hat da nix vorzuschreiben solange es deckend und sauber ist.
Und ob du eine versicherung abschließt oder nicht ist deine sache! denn wenn was passiert haftest sowieso du ob du eine hast oder nicht.
Ich hab keine der beiden!
ich muss halt aufpassen das ich nix abfackel oder meine waschmaschine mal ausläuft aber ich dreh dann halt immer den hahn zu und hab lauter steckdosen die ich aus machen kann.
Da pass ich halt einfach ein bisschen auf! kann mri die versicherung nicht leisten.


leisten könnte ichs mir schon, aber ich hab noch nie wo anders was kaputt gemacht, und jana auch nicht, und hatte eigendlich nur vor wohung zu bezahlen strom und das halt so anfällt, aber nicht mehr und nicht weniger,

im keller ist alles gefliest da kann auslaufen was will ist gleich auf geputzt, und den hahn dreh ich auch immer zu


und wenn deine wgh wegen nem kurzschluß in deinem fernseher abfackelt, dann kannst du es dir ohne weiteres leisten, einen komplett neuen hausrat zu kaufen?
man, man...wie naiv doch einige menschen durchs leben gehen.
Was hat das mit Naiv zu tun? ist ja schön das du das geld dazu hast! Ich muss mich dafür auch garnicht rechtfertigen
Und was mit meinem hausrat ist geht ja nur mich was an! da geh ich nur das risiko in kauf meine sachen kaputt zu machen und wie schon erwähnt habe ich steckerleisten gekauft die auszuschalten sind und in genau solch einer steckt mein fernseher! man kann ja auch aufpassen!
Hummers_Mami
26714 Beiträge
21.10.2011 11:18
Zitat von schatzibabyy:

Zitat von Hummers_Mami:

Zitat von KratzeKatze:

Zitat von schatzibabyy:

Voll der schwachsinn!
sie hätte es wohl gern so
Du musst die wohnung so verlassen wie du sie übernommen hast .
wenn sie mit alpina gestrichen hat musst du das wenn du nichts überstreichst auch nicht tun!
du kannst es einfach nur weiß machen sie hat da nix vorzuschreiben solange es deckend und sauber ist.
Und ob du eine versicherung abschließt oder nicht ist deine sache! denn wenn was passiert haftest sowieso du ob du eine hast oder nicht.
Ich hab keine der beiden!
ich muss halt aufpassen das ich nix abfackel oder meine waschmaschine mal ausläuft aber ich dreh dann halt immer den hahn zu und hab lauter steckdosen die ich aus machen kann.
Da pass ich halt einfach ein bisschen auf! kann mri die versicherung nicht leisten.


aber du kannst es dir dann leisten, einen durch dich oder dein kind verursachten hausrat- oder haftpflichtschaden aus eigener tasche zu bezahlen??
ganz ehrlich, ne hausrat- unde haftpflichtversicherung kostet wirlich nicht die welt.
ich kann jeden vermieter verstehen, das er auf so etwas besteht.



was hat der vermieter mit der hausrat zu tun? haftpflicht ok...aber hausrat bezieht sich allein auf die möbel und das eigentum vom vermieter. kann dem mieter völlig schnuppe sein!!!
richtig , ach übrigens haftpflicht hab ich auch da ich über meinen vater noch familien versichert bin. Da ist das mit drin !


Wollt grad schreiben...also ne Haftpflicht ist echt dringend notwendig!!! Deine Mausi is nämlich net automatisch versichert, wenn du nicht versichert bist. Die Kids sind über die Eltern mitversichert!!!

Hausrat hatte ich auch nie, weil ich Billigmöbel hatte ^^ Habs nicht eingesehen. Jetzt nachdem ich neu eingerichtet habe ists was anderes...da sind meine Möbel was wert.
schatzibabyy
7970 Beiträge
21.10.2011 11:19
Zitat von Yogi_Baer:

Also ganz ehrlich von mir würde niemand Nen. Mietvertrag bekommen wenn der keine Hausrat und Glasversicherung nachweisen kann
Sowas finde ich total schwachsinnig! also mag sein das es sinnvoll ist aber hausrat geht doch dich nichts an! geht ja um den hausrat der mieters und nicht um deinen!
schatzibabyy
7970 Beiträge
21.10.2011 11:21
Zitat von Hummers_Mami:

Zitat von schatzibabyy:

Zitat von Hummers_Mami:

Zitat von KratzeKatze:

Zitat von schatzibabyy:

Voll der schwachsinn!
sie hätte es wohl gern so
Du musst die wohnung so verlassen wie du sie übernommen hast .
wenn sie mit alpina gestrichen hat musst du das wenn du nichts überstreichst auch nicht tun!
du kannst es einfach nur weiß machen sie hat da nix vorzuschreiben solange es deckend und sauber ist.
Und ob du eine versicherung abschließt oder nicht ist deine sache! denn wenn was passiert haftest sowieso du ob du eine hast oder nicht.
Ich hab keine der beiden!
ich muss halt aufpassen das ich nix abfackel oder meine waschmaschine mal ausläuft aber ich dreh dann halt immer den hahn zu und hab lauter steckdosen die ich aus machen kann.
Da pass ich halt einfach ein bisschen auf! kann mri die versicherung nicht leisten.


aber du kannst es dir dann leisten, einen durch dich oder dein kind verursachten hausrat- oder haftpflichtschaden aus eigener tasche zu bezahlen??
ganz ehrlich, ne hausrat- unde haftpflichtversicherung kostet wirlich nicht die welt.
ich kann jeden vermieter verstehen, das er auf so etwas besteht.



was hat der vermieter mit der hausrat zu tun? haftpflicht ok...aber hausrat bezieht sich allein auf die möbel und das eigentum vom vermieter. kann dem mieter völlig schnuppe sein!!!
richtig , ach übrigens haftpflicht hab ich auch da ich über meinen vater noch familien versichert bin. Da ist das mit drin !


Wollt grad schreiben...also ne Haftpflicht ist echt dringend notwendig!!! Deine Mausi is nämlich net automatisch versichert, wenn du nicht versichert bist. Die Kids sind über die Eltern mitversichert!!!

Hausrat hatte ich auch nie, weil ich Billigmöbel hatte ^^ Habs nicht eingesehen. Jetzt nachdem ich neu eingerichtet habe ists was anderes...da sind meine Möbel was wert.
genauso ist es bei mir aber einige scheint das schlechte wetter nicht zu bekommen
schatzibabyy
7970 Beiträge
21.10.2011 11:22
Melly die bodenfarbe is egal! kauf dir doch teppiche aber zieh da nicht ein gibt nur theater! sehe dich einfach noch etwas um!
21.10.2011 11:27
Zitat von Yogi_Baer:

Also ganz ehrlich von mir würde niemand Nen. Mietvertrag bekommen wenn der keine Hausrat und Glasversicherung nachweisen kann


Ich mein ich würd nie keine abschließen weil die kostet wirklich quasi nichts und ich finde sie super wichtig, aber es ist doch jedem seine Entscheidung ob er sich versichert oder nicht.

Muss ja eh er dann zahlen falls wirklich was passieren sollte.
schatzibabyy
7970 Beiträge
21.10.2011 11:29
Zitat von Mausi88:

Zitat von Yogi_Baer:

Also ganz ehrlich von mir würde niemand Nen. Mietvertrag bekommen wenn der keine Hausrat und Glasversicherung nachweisen kann


Ich mein ich würd nie keine abschließen weil die kostet wirklich quasi nichts und ich finde sie super wichtig, aber es ist doch jedem seine Entscheidung ob er sich versichert oder nicht.

Muss ja eh er dann zahlen falls wirklich was passieren sollte.
Wieviel kostet das bei euch denn? Ich meine jetzt alle hier aus deutschland! die günstigste die ich damals fand war i ein kombi angebot für 10 E im Monat. Das sind auch 120 E im jahr
21.10.2011 11:31
Seit Jahren kippt der Bundesgerichtshof Renovierungsklauseln. Welche Vereinbarungen gültig und welche unwirksam sind, hängt vom Wortlaut der Klausel ab.

Sind Mieter verpflichtet, die Wohnung beim Auszug zu renovieren?

Nein, nur in seltenen Fällen. Steht im Vertrag nichts von Schönheitsreparaturen, ist der Mieter auch nicht zur Renovierung verpflichtet. Gleiches gilt, wenn der Mietvertrag unwirksame Renovierungsklauseln enthält: Unwirksam sind Klauseln, die Schönheitsreparaturen nach einem starren Fristenplan vorschreiben (BGH, Az. VIII ZR 361/03, 152/05 und 178/05) oder schwammig formuliert sind (BGH, Az. VIII ZR 339/03). Starr bedeutet, dass der Mieter laut Mietvertrag nach Ablauf der Fristen auf jeden Fall renovieren muss. Schwammig sind Klauseln, nach denen Mieter die Wohnung „in vertragsgemäßem Zustand“ oder „wie überlassen“ zurückgeben sollen. Folge: Ist eine Klausel unwirksam, muss der Vermieter renovieren – und nicht der Mieter.

Wie sieht eine gültige Renovierungsklausel aus?

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist laut Gesetz für die Renovierungsarbeiten zuständig. Im Mietvertrag darf der Vermieter diese Pflicht aber auf den Mieter abwälzen. Allerdings darf dem Mieter nicht mehr aufgebürdet werden, als er „verwohnt“ hat. Zulässig ist etwa die Klausel: „Schönheitsreparaturen sind vom Mieter zu tragen.“ Oder: Der Vermieter verpflichtet den Mieter, „in der Regel“, „im Allgemeinen“ oder „üblicherweise“ etwa alle drei Jahre in Küchen und Bädern und alle fünf Jahre in Wohn- und Schlafräumen Renovierungsarbeiten durchzuführen Die Klausel zu Schönheitsreparaturen ist wirksam, wenn ein „weicher“ Fristenplan zu Grunde liegt. Durch solche Klauseln ist die Flexibilität des Mieters gewährleistet.

Welche Klauseln hat der BGH gekippt?

Legt eine Klausel zu kurze Fristen zu Grunde, ist sie unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 361/03). Folge: Der Mieter muss gar nicht renovieren. Das gilt auch für die „Quotenklausel“, nach der sich ein Mieter anteilig an den Kosten beteiligen soll, und für die „Tapetenklausel“, wonach er beim Auszug alle Tapeten entfernen muss. Es kommt also auf den konkreten Zustand der Räume an. Eine Klausel, wonach Schönheitsreparaturen während der Mietzeit in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen sind, ist ebenfalls unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 224/07). Auch Kettenraucher müssen dem Vermieter beim Auszug nur in extremen Fällen für Nikotinspuren Schadenersatz zahlen (BGH, Az. VIII ZR 37/07).

Wie Mieter unwirksame Klauseln erkennen und wie sie reagieren sollten:

■ Genau prüfen: Bevor Mieter zum Pinsel greifen, sollten sie den Vertrag genau prüfen. Das spart Zeit und Geld, wenn die Pflicht zur Herrichtung der Wohnung entfällt. Als Faustregel gilt: Vermittelt die Klausel den Eindruck, dass nach einem festgelegten Turnus renoviert werden muss, ist sie höchstwahrscheinlich ungültig.

■ Wichtige Pflichten: Ist die Klausel unwirksam, muss der Vermieter die Renovierung übernehmen. Hat der Mieter bereits renoviert, kann er das Geld zurückverlangen. Voraussetzung: Es bestand Renovierungsbedarf, und die Arbeiten wurden fachgerecht durchgeführt. Tipp: Mieter sollten keiner nachträglichen Vertragsänderung zustimmen oder sich im Abnahmeprotokoll verpflichten, doch zu renovieren.
sineli
8300 Beiträge
21.10.2011 11:32
Zitat von Yogi_Baer:

Zitat von Spielofant:

Weder musst du streichen noch mit einer bestimmten Farbe dies (nicht) tun. Gibt ja immer noch Vermieter, die auf einen dummen Mieter hoffen.


sie MUSS streichen wenn sie die wohnung ganz neu gestrichen übernimmt !!

nein, muss sie nicht mehr...wirklich, es gibt ein gerichtsurteil dazu...man muss nur google bemühen!!!!!!!!!!!!!!
sineli
8300 Beiträge
21.10.2011 11:33
Zitat von Mamsell_Gwyn:

Seit Jahren kippt der Bundesgerichtshof Renovierungsklauseln. Welche Vereinbarungen gültig und welche unwirksam sind, hängt vom Wortlaut der Klausel ab.

Sind Mieter verpflichtet, die Wohnung beim Auszug zu renovieren?

Nein, nur in seltenen Fällen. Steht im Vertrag nichts von Schönheitsreparaturen, ist der Mieter auch nicht zur Renovierung verpflichtet. Gleiches gilt, wenn der Mietvertrag unwirksame Renovierungsklauseln enthält: Unwirksam sind Klauseln, die Schönheitsreparaturen nach einem starren Fristenplan vorschreiben (BGH, Az. VIII ZR 361/03, 152/05 und 178/05) oder schwammig formuliert sind (BGH, Az. VIII ZR 339/03). Starr bedeutet, dass der Mieter laut Mietvertrag nach Ablauf der Fristen auf jeden Fall renovieren muss. Schwammig sind Klauseln, nach denen Mieter die Wohnung „in vertragsgemäßem Zustand“ oder „wie überlassen“ zurückgeben sollen. Folge: Ist eine Klausel unwirksam, muss der Vermieter renovieren – und nicht der Mieter.

Wie sieht eine gültige Renovierungsklausel aus?

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist laut Gesetz für die Renovierungsarbeiten zuständig. Im Mietvertrag darf der Vermieter diese Pflicht aber auf den Mieter abwälzen. Allerdings darf dem Mieter nicht mehr aufgebürdet werden, als er „verwohnt“ hat. Zulässig ist etwa die Klausel: „Schönheitsreparaturen sind vom Mieter zu tragen.“ Oder: Der Vermieter verpflichtet den Mieter, „in der Regel“, „im Allgemeinen“ oder „üblicherweise“ etwa alle drei Jahre in Küchen und Bädern und alle fünf Jahre in Wohn- und Schlafräumen Renovierungsarbeiten durchzuführen Die Klausel zu Schönheitsreparaturen ist wirksam, wenn ein „weicher“ Fristenplan zu Grunde liegt. Durch solche Klauseln ist die Flexibilität des Mieters gewährleistet.

Welche Klauseln hat der BGH gekippt?

Legt eine Klausel zu kurze Fristen zu Grunde, ist sie unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 361/03). Folge: Der Mieter muss gar nicht renovieren. Das gilt auch für die „Quotenklausel“, nach der sich ein Mieter anteilig an den Kosten beteiligen soll, und für die „Tapetenklausel“, wonach er beim Auszug alle Tapeten entfernen muss. Es kommt also auf den konkreten Zustand der Räume an. Eine Klausel, wonach Schönheitsreparaturen während der Mietzeit in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen sind, ist ebenfalls unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 224/07). Auch Kettenraucher müssen dem Vermieter beim Auszug nur in extremen Fällen für Nikotinspuren Schadenersatz zahlen (BGH, Az. VIII ZR 37/07).

Wie Mieter unwirksame Klauseln erkennen und wie sie reagieren sollten:

■ Genau prüfen: Bevor Mieter zum Pinsel greifen, sollten sie den Vertrag genau prüfen. Das spart Zeit und Geld, wenn die Pflicht zur Herrichtung der Wohnung entfällt. Als Faustregel gilt: Vermittelt die Klausel den Eindruck, dass nach einem festgelegten Turnus renoviert werden muss, ist sie höchstwahrscheinlich ungültig.

■ Wichtige Pflichten: Ist die Klausel unwirksam, muss der Vermieter die Renovierung übernehmen. Hat der Mieter bereits renoviert, kann er das Geld zurückverlangen. Voraussetzung: Es bestand Renovierungsbedarf, und die Arbeiten wurden fachgerecht durchgeführt. Tipp: Mieter sollten keiner nachträglichen Vertragsänderung zustimmen oder sich im Abnahmeprotokoll verpflichten, doch zu renovieren.

hier hat jemand google bemüht..fein...dann müsste ja alles klar sein (danke an mamsell ).
21.10.2011 11:39
Ich arbeite im Immobiliengewerbe und ich kann dir sagen, dass du NICHT streichen MUSST. Gewissen Klauseln im Mietvertrag sind nichtig!!! Es gibt aber immer und immer wieder Vermieter, die auf einen "blöden" Mieter hoffen, damit er ihnen die Arbeit abnimmt.
21.10.2011 11:43
naja wenn sie unbedingt wieder ne weiße wand haben will kann se die auch haben, aber sicher nicht mit der teueresten farbe, da reicht auch ein kübel für 12€

fals ich mich für die wohnung schwer vorhänge auf zu hängen es dürfenm ja keine löcher in die wand, und in die fenster was spannen will sie auch nicht, hab dann so doof gefragt ob ichs mit tesa ankleben soll, weil es darf nix in den raben genagelt werden weder was geklebt, noch was rein gespannt werden, also muss ich mit tesa arbeiten, den ich will ja nich das jeder rein schaut in meine bude
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