Mütter- und Schwangerenforum

Ebay! Bitte lesen und andere User warnen.

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suschen2011
5105 Beiträge
14.11.2014 23:24
Das tut mir so leid für euch.

Manche Leute kann man einfach nur auf den Mond schießen.

Warum hat der Typ den nicht bei der 2. Auktion mitgeboten?
Hätte er doch auch machen können, oder nicht?

Vielleicht hat er mit Absicht nicht mehr bei der 2. Auktion mitgeboten, um dann so einen scheiß durch zu ziehen. Ist das dann nicht vorsätzliche Täuschung?
Corinna80
10581 Beiträge
15.11.2014 05:22
Zitat von suschen2011:

Das tut mir so leid für euch.

Manche Leute kann man einfach nur auf den Mond schießen.

Warum hat der Typ den nicht bei der 2. Auktion mitgeboten?
Hätte er doch auch machen können, oder nicht?

Vielleicht hat er mit Absicht nicht mehr bei der 2. Auktion mitgeboten, um dann so einen scheiß durch zu ziehen. Ist das dann nicht vorsätzliche Täuschung?


Genau das ist der Grund. Der Typ macht das professionell. Der hatte noch 26 andere ähnliche Verfahren laufen. Ich frage mich die ganze Zeit wie sowas rechtens sein kann.
Und wäre der Prozess vor dem neuen Rechtsspruch beendet worden hätten wir nicht zahlen müssen
Das hat uns unser Anwalt nochmal gesagt.

Ich hab im übrigen kaum geschlafen mein Mann ist schon seit 3:00 Uhr wach und grübelt ...
engelchen310774
5506 Beiträge
15.11.2014 08:20
Zitat von Corinna80:

Zitat von suschen2011:

Das tut mir so leid für euch.

Manche Leute kann man einfach nur auf den Mond schießen.

Warum hat der Typ den nicht bei der 2. Auktion mitgeboten?
Hätte er doch auch machen können, oder nicht?

Vielleicht hat er mit Absicht nicht mehr bei der 2. Auktion mitgeboten, um dann so einen scheiß durch zu ziehen. Ist das dann nicht vorsätzliche Täuschung?


Genau das ist der Grund. Der Typ macht das professionell. Der hatte noch 26 andere ähnliche Verfahren laufen. Ich frage mich die ganze Zeit wie sowas rechtens sein kann.
Und wäre der Prozess vor dem neuen Rechtsspruch beendet worden hätten wir nicht zahlen müssen
Das hat uns unser Anwalt nochmal gesagt.

Ich hab im übrigen kaum geschlafen mein Mann ist schon seit 3:00 Uhr wach und grübelt ...

Schreib doch mal den posch an oder Akte 2014.die helfen doch bei solchen sachen.ich würde dem kein Geld geben,Grad weil er das scheinbar professionell macht
khaleesi
3596 Beiträge
15.11.2014 08:23
Zitat von Corinna80:

Zitat von suschen2011:

Das tut mir so leid für euch.

Manche Leute kann man einfach nur auf den Mond schießen.

Warum hat der Typ den nicht bei der 2. Auktion mitgeboten?
Hätte er doch auch machen können, oder nicht?

Vielleicht hat er mit Absicht nicht mehr bei der 2. Auktion mitgeboten, um dann so einen scheiß durch zu ziehen. Ist das dann nicht vorsätzliche Täuschung?


Genau das ist der Grund. Der Typ macht das professionell. Der hatte noch 26 andere ähnliche Verfahren laufen. Ich frage mich die ganze Zeit wie sowas rechtens sein kann.
Und wäre der Prozess vor dem neuen Rechtsspruch beendet worden hätten wir nicht zahlen müssen
Das hat uns unser Anwalt nochmal gesagt.

Ich hab im übrigen kaum geschlafen mein Mann ist schon seit 3:00 Uhr wach und grübelt ...
das kann doch alles nicht wahr sein
obwohl es offensichtlich( bei so vielen gleichen verfahren) ne masche ist, bekommt er recht?!
auch wenn es nur um 100,- euro gehen würde, würde mch das maßlos ärgern, eben weil er damit durchkommt. aber 4000,-????!!!!!

hat er den einen euro überhaupt bezahlt?
15.11.2014 08:44
Es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen und fertig. Und wenn man sich vorher etwas schlauer macht, dann weiß man, dass man daran gebunden ist und dass, wenn man die Sache ein zweites Mal veräußert, dem ersten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein kann (die 4000 Euro übrigens als Wertersatz, nicht 1 Euro Kaufpreis)

Ich finde das BGH Urteil sehr gut, um endlich solche Leute auszuschalten, denen die Höhe der Gebote nicht passen und die deswegen dann ihre Angebote zurück ziehen. Und ja, wenn ich ein Auto für 1 Euro kaufe, dann will ich es auch haben und es ist mir völlig schnuppe, ob der Verkäufer da dann angeblich einen Fehler gemacht hat. Da muss man eben etwas vorsichtiger sein.

Dein Fall TS war ja vorm AG und du kannst mit dieser Beschwer natürlich in Berufung gehen, aber es macht keinen Sinn, weil es eben gefestigte oberste Rechtsprechung dazu gibt, es verursacht für euch nur weitere Kosten.

Versuche am besten mit dem Gläubiger Ratenzahlung zu vereinbaren. Und den Tip, den manche hier geben von wegen "zahle nicht..." kann ich null unterstützen. Das Urteil ist ein vollstreckbarer Titel und der Gläubiger kann somit jederzeit Vollstreckung beantragen. Dann steht nachher der Gerichtsvollzieher vor der Tür ...
15.11.2014 08:52
Zitat von Corinna80:

Liebe Mama´s,

ich möchte Euch heute an der größten Sauerei teilhaben lassen die mir in meinem fast 35 Jahren widerfahren ist.

Vor etwa einem Jahr hat mein Mann bei ebay einen sehr hochpreisigen Artikel verkaufen wollen. Nachdem das Angebot gestartet war fiel mir in der Artikelbeschreibung ein gravierender Fehler auf.

Somit beendete ich die Auktion, korrigierte den Fehler und stellte sie neu bearbeitet wieder ein. In der Zwischenzeit aber, kurz vor dem Beenden der Auktion, hat ein gewisser Herr H. aus I. einen Euro auf die Auktion gesetzt.

Ich habe dann angegeben das die Auktion beendet wurde weil das Angebot einen Fehler enthielt.

Er schrieb mich, gleich nachdem die Auktion beendet wurde, sehr unfreundlich an das der Kaufvertrag gültig sei und er bitte für einen Euro den Artikel haben möchte. Natürlich habe ich ihm geschrieben das durch das beenden meiner Auktion kein Kaufvertrag zustande gekommen sei da das Angebot einen Fehler enthielt, er aber gerne bei der neuen Auktion mitbieten und somit den Artikel erwerben kann, inkl. dem link zur neuen Auktion.

Um es kurz zu machen, der Artikel wurde in der zweiten korrigierten Auktion für etwa 4000,- Euro verkauft und kam wohlbehalten beim Käufer an, alles war prima. Nun passierte etwas womit wir niemals gerechnet haben:
6 Monate nach der Auktion hat der Herr H. aus I. den Artikel eingeklagt und hat RECHT bekommen. Dank einer neuen Rechtssprechung die jetzt vor ein paar Tagen in Kraft getreten ist.
Wir dürfen nun 4000,- Euro an einen ausgefuchstes Riesenarschloch bezahlen.
4000,- so viel Geld mit dem man so viel nützliches hätte anfangen können. Die darf sich nun dieses Schwein einkassieren wegen einer unfairen, idiotischen Rechtssprechung vom BGH.
Da hilft es mir auch nicht das die Richterin dem Kläger verbal einen Tritt nach dem anderen verpasst hat ... der gute Herr H. aus I. hatte nämlich noch 26 andere, ähnliche Verfahren laufen!!!

Mal ganz davon abgesehen das ich keine Ahnung habe woher wir auf einmal so viel Geld nehmen sollen ( wir haben 4 Kinder, 3 davon noch sehr klein) kann ich mein Niveau gar nicht so tief sinken lassen um die richtigen Schimpfwörter zu finden die ich diesem Penner zukommen lassen möchte. Ich bin fix und fertig

Wir wollten nur einen ebay Artikel verkaufen. Mehr nicht. Und dürfen nun schauen wo wir so viel Geld herbekommen.
Ich bin nicht nur wütend und stinkesauer, ich bin total verzweifelt.

Warum ich das hier öffentlich mache? Um andere Ebay-User zu warnen!!! Ich denke das wir nicht die einzigen sind die in eine so fiese, hinterhältige Abzockermasche geraten sind.

Nochmal: Wir wollten nur einen Artikel verkaufen und haben, um einen möglichst hohen Preis zu erzielen, eine Fehler der sich in der Artikelbeschreibung befand, korrigiert. Mehr nicht. Die Auktion lief noch keine 5 Minuten, da hab ich sie wegen des Fehlers beendet.

Bitte sagt es an Eure Freunde, Familie, Bekannte weiter, damit so viele Ebay-User wie möglich gewarnt werden. Unser Geld bekommen wir so zwar nicht wieder, aber wir sind bestimmt nicht die einzigen Unwissenden. Beendet bloß keine Auktion auf die schon geboten wurde, das kann zwar 100 mal gut gehen, aber beim 101 Mal seid ihr dran!

Verzweifelte Grüße


Das tut mir soooo leid

Ich hatte auch mal ärger mit einem User dort, ich wollte mein Handy verkaufen, eröffnete eine Auktion und ca. 12 Stunden später stellte ich einen Defekt fest von dem ich vorher nichts wusste... also beendete ich die Autkion um keine kaputte Ware zu verkaufen.
Für Ebay ging das klar, aber der Typ - der zu dem Zeitpunkt Höchstbietender war mit glaube 50€ - ging sofort auf die Barrikaden, drohte mir mit Anwälten wenn ich ihm nicht sofort 200€ SCHADENersatz überweise oder ihm ein heiles Samsung S4 für die besagten 50€ schicke.

Ich habe mir dass dann nicht länger angetan, habe Ebay eingeschaltet mich dort nach meinem Recht erkundigt und die haben mir Recht gegeben. Die Ware war kaputt, ich MUSSTE die Auktion beenden, sonst hätte ich mich strafbar gemacht und den Kaufvertrag schließlich nicht eingehalten.

Ich wäre dem Typen am liebsten an die Gurgel gegangen! Ich hasse solche Leute
Seramonchen
37809 Beiträge
15.11.2014 09:26
Zitat von sabea:

Es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen und fertig. Und wenn man sich vorher etwas schlauer macht, dann weiß man, dass man daran gebunden ist und dass, wenn man die Sache ein zweites Mal veräußert, dem ersten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein kann (die 4000 Euro übrigens als Wertersatz, nicht 1 Euro Kaufpreis)

Ich finde das BGH Urteil sehr gut, um endlich solche Leute auszuschalten, denen die Höhe der Gebote nicht passen und die deswegen dann ihre Angebote zurück ziehen. Und ja, wenn ich ein Auto für 1 Euro kaufe, dann will ich es auch haben und es ist mir völlig schnuppe, ob der Verkäufer da dann angeblich einen Fehler gemacht hat. Da muss man eben etwas vorsichtiger sein.

Dein Fall TS war ja vorm AG und du kannst mit dieser Beschwer natürlich in Berufung gehen, aber es macht keinen Sinn, weil es eben gefestigte oberste Rechtsprechung dazu gibt, es verursacht für euch nur weitere Kosten.

Versuche am besten mit dem Gläubiger Ratenzahlung zu vereinbaren. Und den Tip, den manche hier geben von wegen "zahle nicht..." kann ich null unterstützen. Das Urteil ist ein vollstreckbarer Titel und der Gläubiger kann somit jederzeit Vollstreckung beantragen. Dann steht nachher der Gerichtsvollzieher vor der Tür ...



Frage: warum müssen dann Anbieter die Artikel nicht ausliefern, wenn sie beispielsweise keine Ahnung eine Festplatte für 9,99 statt 99,99 einstellen? Die dürfen immer stornieren mit der Aussage, es war ein Fehler. Und wieso bietet ebay dann die Möglichkeit, die Auktion wieder rauszunehmen? Und was ist, wenn das Auto, was ich eingestellt habe, noch gefahren wird, während der Auktion einen Unfall hat und ich die löschen muss, es aber schon Gebote gibt? Interessiert mich alles und ich weiß, wenn es einer beantworten kann, dann du
15.11.2014 09:33
Zitat von Seramonchen:

Zitat von sabea:

Es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen und fertig. Und wenn man sich vorher etwas schlauer macht, dann weiß man, dass man daran gebunden ist und dass, wenn man die Sache ein zweites Mal veräußert, dem ersten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein kann (die 4000 Euro übrigens als Wertersatz, nicht 1 Euro Kaufpreis)

Ich finde das BGH Urteil sehr gut, um endlich solche Leute auszuschalten, denen die Höhe der Gebote nicht passen und die deswegen dann ihre Angebote zurück ziehen. Und ja, wenn ich ein Auto für 1 Euro kaufe, dann will ich es auch haben und es ist mir völlig schnuppe, ob der Verkäufer da dann angeblich einen Fehler gemacht hat. Da muss man eben etwas vorsichtiger sein.

Dein Fall TS war ja vorm AG und du kannst mit dieser Beschwer natürlich in Berufung gehen, aber es macht keinen Sinn, weil es eben gefestigte oberste Rechtsprechung dazu gibt, es verursacht für euch nur weitere Kosten.

Versuche am besten mit dem Gläubiger Ratenzahlung zu vereinbaren. Und den Tip, den manche hier geben von wegen "zahle nicht..." kann ich null unterstützen. Das Urteil ist ein vollstreckbarer Titel und der Gläubiger kann somit jederzeit Vollstreckung beantragen. Dann steht nachher der Gerichtsvollzieher vor der Tür ...



Frage: warum müssen dann Anbieter die Artikel nicht ausliefern, wenn sie beispielsweise keine Ahnung eine Festplatte für 9,99 statt 99,99 einstellen? Die dürfen immer stornieren mit der Aussage, es war ein Fehler. Und wieso bietet ebay dann die Möglichkeit, die Auktion wieder rauszunehmen ? Und was ist, wenn das Auto, was ich eingestellt habe, noch gefahren wird, während der Auktion einen Unfall hat und ich die löschen muss, es aber schon Gebote gibt ? Interessiert mich alles und ich weiß, wenn es einer beantworten kann, dann du


ganz grob:

Anfechtung wegen Irrtum, was bei festgelegten Preisen offensichtlich ist, sprich die Vertragspartei hätte den Fehler erkennen müssen.
Das ist bei einer Aktion ab 1 Euro nicht der Fall.

Möglichkeit, rauszunehmen: weiß ich ehrlich gesagt nicht genau, wie das bei ebay funktioniert. Vorm ersten Gebot ist zB definitiv gar kein Vertrag zustande gekommen und daher kann ein Angebot/Antrag immer zurückgenommen werden. Auch wenn die Rede ist vom widerruflichen Antrag (zB bei bestimmten Stückzahlen im Lager).

Und letzteres ist ein Fall von Unmöglichkeit, da entfallen Leistungs- und Gegenleistungspflichten, wenn kein Verschuden u.a. vorliegt und du das nachweisen kannst
15.11.2014 09:35
Zitat von sabea:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von sabea:

Es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen und fertig. Und wenn man sich vorher etwas schlauer macht, dann weiß man, dass man daran gebunden ist und dass, wenn man die Sache ein zweites Mal veräußert, dem ersten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein kann (die 4000 Euro übrigens als Wertersatz, nicht 1 Euro Kaufpreis)

Ich finde das BGH Urteil sehr gut, um endlich solche Leute auszuschalten, denen die Höhe der Gebote nicht passen und die deswegen dann ihre Angebote zurück ziehen. Und ja, wenn ich ein Auto für 1 Euro kaufe, dann will ich es auch haben und es ist mir völlig schnuppe, ob der Verkäufer da dann angeblich einen Fehler gemacht hat. Da muss man eben etwas vorsichtiger sein.

Dein Fall TS war ja vorm AG und du kannst mit dieser Beschwer natürlich in Berufung gehen, aber es macht keinen Sinn, weil es eben gefestigte oberste Rechtsprechung dazu gibt, es verursacht für euch nur weitere Kosten.

Versuche am besten mit dem Gläubiger Ratenzahlung zu vereinbaren. Und den Tip, den manche hier geben von wegen "zahle nicht..." kann ich null unterstützen. Das Urteil ist ein vollstreckbarer Titel und der Gläubiger kann somit jederzeit Vollstreckung beantragen. Dann steht nachher der Gerichtsvollzieher vor der Tür ...



Frage: warum müssen dann Anbieter die Artikel nicht ausliefern, wenn sie beispielsweise keine Ahnung eine Festplatte für 9,99 statt 99,99 einstellen? Die dürfen immer stornieren mit der Aussage, es war ein Fehler. Und wieso bietet ebay dann die Möglichkeit, die Auktion wieder rauszunehmen ? Und was ist, wenn das Auto, was ich eingestellt habe, noch gefahren wird, während der Auktion einen Unfall hat und ich die löschen muss, es aber schon Gebote gibt ? Interessiert mich alles und ich weiß, wenn es einer beantworten kann, dann du


ganz grob:

Anfechtung wegen Irrtum, was bei festgelegten Preisen offensichtlich ist, sprich die Vertragspartei hätte den Fehler erkennen müssen.
Das ist bei einer Aktion ab 1 Euro nicht der Fall.

Möglichkeit, rauszunehmen: weiß ich ehrlich gesagt nicht genau, wie das bei ebay funktioniert. Vorm ersten Gebot ist zB definitiv gar kein Vertrag zustande gekommen und daher kann ein Angebot/Antrag immer zurückgenommen werden. Auch wenn die Rede ist vom widerruflichen Antrag (zB bei bestimmten Stückzahlen im Lager).

Und letzteres ist ein Fall von Unmöglichkeit, da entfallen Leistungs- und Gegenleistungspflichten, wenn kein Verschuden u.a. vorliegt und du das nachweisen kannst


PS: und wie gesagt, ich finde das BGH Urteil gut da ging es ja darum, dass der Verkäufer, als ihm die Felle davon schwammen mit dem 1 Euro Gebot, das Auto einfach anderweitig verkauft hat.

Wie der Fall genau bei der TS liegt, kann man aber bei den wenigen und auch nicht objektiven Angaben, nicht einschätzen
khaleesi
3596 Beiträge
15.11.2014 10:12
Zitat von sabea:

Zitat von sabea:

Zitat von Seramonchen:

Zitat von sabea:

Es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen und fertig. Und wenn man sich vorher etwas schlauer macht, dann weiß man, dass man daran gebunden ist und dass, wenn man die Sache ein zweites Mal veräußert, dem ersten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein kann (die 4000 Euro übrigens als Wertersatz, nicht 1 Euro Kaufpreis)

Ich finde das BGH Urteil sehr gut, um endlich solche Leute auszuschalten, denen die Höhe der Gebote nicht passen und die deswegen dann ihre Angebote zurück ziehen. Und ja, wenn ich ein Auto für 1 Euro kaufe, dann will ich es auch haben und es ist mir völlig schnuppe, ob der Verkäufer da dann angeblich einen Fehler gemacht hat. Da muss man eben etwas vorsichtiger sein.

Dein Fall TS war ja vorm AG und du kannst mit dieser Beschwer natürlich in Berufung gehen, aber es macht keinen Sinn, weil es eben gefestigte oberste Rechtsprechung dazu gibt, es verursacht für euch nur weitere Kosten.

Versuche am besten mit dem Gläubiger Ratenzahlung zu vereinbaren. Und den Tip, den manche hier geben von wegen "zahle nicht..." kann ich null unterstützen. Das Urteil ist ein vollstreckbarer Titel und der Gläubiger kann somit jederzeit Vollstreckung beantragen. Dann steht nachher der Gerichtsvollzieher vor der Tür ...



Frage: warum müssen dann Anbieter die Artikel nicht ausliefern, wenn sie beispielsweise keine Ahnung eine Festplatte für 9,99 statt 99,99 einstellen? Die dürfen immer stornieren mit der Aussage, es war ein Fehler. Und wieso bietet ebay dann die Möglichkeit, die Auktion wieder rauszunehmen ? Und was ist, wenn das Auto, was ich eingestellt habe, noch gefahren wird, während der Auktion einen Unfall hat und ich die löschen muss, es aber schon Gebote gibt ? Interessiert mich alles und ich weiß, wenn es einer beantworten kann, dann du


ganz grob:

Anfechtung wegen Irrtum, was bei festgelegten Preisen offensichtlich ist, sprich die Vertragspartei hätte den Fehler erkennen müssen.
Das ist bei einer Aktion ab 1 Euro nicht der Fall.

Möglichkeit, rauszunehmen: weiß ich ehrlich gesagt nicht genau, wie das bei ebay funktioniert. Vorm ersten Gebot ist zB definitiv gar kein Vertrag zustande gekommen und daher kann ein Angebot/Antrag immer zurückgenommen werden. Auch wenn die Rede ist vom widerruflichen Antrag (zB bei bestimmten Stückzahlen im Lager).

Und letzteres ist ein Fall von Unmöglichkeit, da entfallen Leistungs- und Gegenleistungspflichten, wenn kein Verschuden u.a. vorliegt und du das nachweisen kannst


PS: und wie gesagt, ich finde das BGH Urteil gut da ging es ja darum, dass der Verkäufer, als ihm die Felle davon schwammen mit dem 1 Euro Gebot, das Auto einfach anderweitig verkauft hat.

Wie der Fall genau bei der TS liegt, kann man aber bei den wenigen und auch nicht objektiven Angaben, nicht einschätzen
aber müsste man da nicht unterscheiden zwischen ' kurz vor ende rausgenommen oder zunindestens mittig' und 'ganz am Anfang rausgenommen'
es ist ja eigentlich offensichtlich, dass die ts zu diesem stadium, also 10 minuten nach dem einstellen, nicht wissen konnte dass die ware tatsächlich nur für einen euro rausgeht
15.11.2014 10:17
Zitat von khaleesi:

Zitat von sabea:

Zitat von sabea:

Zitat von Seramonchen:

...


ganz grob:

Anfechtung wegen Irrtum, was bei festgelegten Preisen offensichtlich ist, sprich die Vertragspartei hätte den Fehler erkennen müssen.
Das ist bei einer Aktion ab 1 Euro nicht der Fall.

Möglichkeit, rauszunehmen: weiß ich ehrlich gesagt nicht genau, wie das bei ebay funktioniert. Vorm ersten Gebot ist zB definitiv gar kein Vertrag zustande gekommen und daher kann ein Angebot/Antrag immer zurückgenommen werden. Auch wenn die Rede ist vom widerruflichen Antrag (zB bei bestimmten Stückzahlen im Lager).

Und letzteres ist ein Fall von Unmöglichkeit, da entfallen Leistungs- und Gegenleistungspflichten, wenn kein Verschuden u.a. vorliegt und du das nachweisen kannst


PS: und wie gesagt, ich finde das BGH Urteil gut da ging es ja darum, dass der Verkäufer, als ihm die Felle davon schwammen mit dem 1 Euro Gebot, das Auto einfach anderweitig verkauft hat.

Wie der Fall genau bei der TS liegt, kann man aber bei den wenigen und auch nicht objektiven Angaben, nicht einschätzen
aber müsste man da nicht unterscheiden zwischen ' kurz vor ende rausgenommen oder zunindestens mittig' und 'ganz am Anfang rausgenommen'
es ist ja eigentlich offensichtlich, dass die ts zu diesem stadium, also 10 minuten nach dem einstellen, nicht wissen konnte dass die ware tatsächlich nur für einen euro rausgeht


Ja bestimmt, aber wie gesagt, ich weiß bei ebay gar nicht, wie das da geregelt ist, wann und mit welcher Begründung man sein Angebot noch rausnehmen kann, deswegen kann ich da gar nichts zu sagen
khaleesi
3596 Beiträge
15.11.2014 10:19
Zitat von sabea:

Zitat von khaleesi:

Zitat von sabea:

Zitat von sabea:

...


PS: und wie gesagt, ich finde das BGH Urteil gut da ging es ja darum, dass der Verkäufer, als ihm die Felle davon schwammen mit dem 1 Euro Gebot, das Auto einfach anderweitig verkauft hat.

Wie der Fall genau bei der TS liegt, kann man aber bei den wenigen und auch nicht objektiven Angaben, nicht einschätzen
aber müsste man da nicht unterscheiden zwischen ' kurz vor ende rausgenommen oder zunindestens mittig' und 'ganz am Anfang rausgenommen'
es ist ja eigentlich offensichtlich, dass die ts zu diesem stadium, also 10 minuten nach dem einstellen, nicht wissen konnte dass die ware tatsächlich nur für einen euro rausgeht


Ja bestimmt, aber wie gesagt, ich weiß bei ebay gar nicht, wie das da geregelt ist, wann und mit welcher Begründung man sein Angebot noch rausnehmen kann, deswegen kann ich da gar nichts zu sagen
naja....mal gut dass ich wenn dann nur die ebay kleinanzeigen zum verkaufen nutze, weil mir das alles kompliziert ist
15.11.2014 11:29
Zitat von sabea:

Es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen und fertig.


Auf dich hab ich hier ja gewartet.
15.11.2014 11:44
Zitat von Manveri:

Zitat von sabea:

Es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen und fertig.


Auf dich hab ich hier ja gewartet.


15.11.2014 11:46
Zitat von sabea:

Zitat von Manveri:

Zitat von sabea:

Es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen und fertig.


Auf dich hab ich hier ja gewartet.






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