Ebay! Bitte lesen und andere User warnen.
15.11.2014 20:38
Zitat von Seramonchen:
Zitat von sabea:
Es wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen und fertig. Und wenn man sich vorher etwas schlauer macht, dann weiß man, dass man daran gebunden ist und dass, wenn man die Sache ein zweites Mal veräußert, dem ersten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein kann (die 4000 Euro übrigens als Wertersatz, nicht 1 Euro Kaufpreis)
Ich finde das BGH Urteil sehr gut, um endlich solche Leute auszuschalten, denen die Höhe der Gebote nicht passen und die deswegen dann ihre Angebote zurück ziehen. Und ja, wenn ich ein Auto für 1 Euro kaufe, dann will ich es auch haben und es ist mir völlig schnuppe, ob der Verkäufer da dann angeblich einen Fehler gemacht hat. Da muss man eben etwas vorsichtiger sein.
Dein Fall TS war ja vorm AG und du kannst mit dieser Beschwer natürlich in Berufung gehen, aber es macht keinen Sinn, weil es eben gefestigte oberste Rechtsprechung dazu gibt, es verursacht für euch nur weitere Kosten.
Versuche am besten mit dem Gläubiger Ratenzahlung zu vereinbaren. Und den Tip, den manche hier geben von wegen "zahle nicht..." kann ich null unterstützen. Das Urteil ist ein vollstreckbarer Titel und der Gläubiger kann somit jederzeit Vollstreckung beantragen. Dann steht nachher der Gerichtsvollzieher vor der Tür ...
Frage: warum müssen dann Anbieter die Artikel nicht ausliefern, wenn sie beispielsweise keine Ahnung eine Festplatte für 9,99 statt 99,99 einstellen? Die dürfen immer stornieren mit der Aussage, es war ein Fehler. Und wieso bietet ebay dann die Möglichkeit, die Auktion wieder rauszunehmen? Und was ist, wenn das Auto, was ich eingestellt habe, noch gefahren wird, während der Auktion einen Unfall hat und ich die löschen muss, es aber schon Gebote gibt? Interessiert mich alles und ich weiß, wenn es einer beantworten kann, dann du![]()
gerade sowas soll ja durch das neue gesetz unterbunden werden! dass sich die verkäufer eben nicht mehr mit obstrusen ausreden herausreden können und nix verschicken.
ich denke, dass ebay die "rausnehm-möglichkeit" von auktionen sicher im laufe der nächsten zeit überarbeiten wird. die wird noch nicht auf dem akutellen stand sein, da das bgh-urteil ja noch recht frisch ist.
26.11.2014 22:55
Huhu,gleich kommt bei stern TV ein beitrag über dass was dir auch passiert ist
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