Mütter- und Schwangerenforum

Habe eben etwas entdeckt kennt sich jemand damit aus?

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Harleyquinn91
1142 Beiträge
06.12.2017 21:40
Ich Habe eben mal etwas gestöbert und bin dann auf folgenden beitrag gestoßen. Habt ihr Ahnung davon? Meine Cousine ist auch auf bewährung draußen und hat das selbe problem. deswegen suche ich im netzt nach rat und naja habe bis jetzt keine Konkreten Antworten gefunden.

Verfasser unbekannt


Guten tag ich bin seid august aus der Haft, habe eine Bewahrung bekommen. (Verurteilt wegen Betruges) ja ich habe daraus gelernt. Nun habe ich aber sachen verkauft (diese auch ordnungsgemäß versendet, habe auch Feedback von den Käufer bekommen) Nun bekam ich gestern post das eine Anzeige vorliegt von wem oder um was es genau geht steht da nicht drin, nur das es um warenbetrug geht. Den termin habe ich erst nachste woche donnerstag. Jetzt mach ich mir hier mega den kopf, ich will nie wieder in diese Hölle und frage mich natürlich was es sein kann, habe ja alles versendet. Wird meine bewährung jetzt wideruffen?

Ich habe keinen betrug begangen, denn ich will da nie wieder hin. Ich habe solch eine Angst.

Mein Anwalt wird ja die Akteneinsicht beantragen und ich soll den Termin verschieben.
Nun frage ich mich aber wie es weiter geht, gibt er es dann an die StA weiter oder wartet er den nächsten Termin ab?
Oder erfährt die StA erst davon wenn mein Anwalt diese kontaktiert hat?

Ich habe Angst das ich nun sofort wieder einfahre und das ohne mich vorher dazu äußern zu können sprich in u-Haft komme.
shelyra
69094 Beiträge
06.12.2017 22:03
Hat sie einen nachweis dass sie versendet hat? Zb einliefrungsschein und Sendung nummer?
Marf
28077 Beiträge
06.12.2017 22:06
Wenn die Ware korrekt versendet wurde hat man zu dem Vorgang dich die Belege.Das ist alles nachvollziehbar und reicht als Beweis.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
06.12.2017 22:07
Zitat von shelyra:

Hat sie einen nachweis dass sie versendet hat? Zb einliefrungsschein und Sendung nummer?


Also der Beitrag ist von einen Unbekannten Verfasser,
Aber meine Cousine hat alle belege.

Sie hat Dienstag einen Termin bei dem Anwalt , dieser will Akteneinsicht einforder. Termin bei der Polizei will sie So mit verschieben da der Anwalt ihr dazu riet. Nun ist die Frage geht die Akte erst zu dem Anwalt und danach mit stellungsnahme zur StA oder erst zur StA und dann anwalt?

Die können ja einen Haftbefehl beantragen und davor hat sie angst, sie möchte erst wissen worum es geht genau um so auch die beweiße vorlegen zu können.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
06.12.2017 22:08
Zitat von Marf:

Wenn die Ware korrekt versendet wurde hat man zu dem Vorgang dich die Belege.Das ist alles nachvollziehbar und reicht als Beweis.


Ja aber alle Käufer haben bestätigt das sie ihre Ware erhalten haben und zufrieden sind. Es gab nie eine Nachricht in der irgendjemand fragte wo das Paket bleibt etc.

Alaska
18846 Beiträge
06.12.2017 22:10
Aber sie muss doch wissen, wer ihr das vorwirft. Ansonsten wäre ich heute schon bei der Polizei gewesen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie sofort wieder eingebuchtet wird. Erstmal wird die Sache geklärt. Sie muss doch sicher verurteilt werden, ansonsten kann doch die Bewährung nicht widerrufen werden.

Aber warum hat deine Cousine nicht gleich den Anwalt gefragt?
Marf
28077 Beiträge
06.12.2017 22:12
Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von Marf:

Wenn die Ware korrekt versendet wurde hat man zu dem Vorgang dich die Belege.Das ist alles nachvollziehbar und reicht als Beweis.


Ja aber alle Käufer haben bestätigt das sie ihre Ware erhalten haben und zufrieden sind. Es gab nie eine Nachricht in der irgendjemand fragte wo das Paket bleibt etc.

Irgendwoher muss ja die Anzeige herkommen.Ist das echt nicht ersichtlich?
Also ich würde den ganzen Vorgang,die Belege vorlegen.Keiner wird sie deswegen einsperren! Selbst wenn ein Teil unterwegs verloren gegangen wäre...das ist der Post ihr Problem! Sie hat die Versandbelege und kann nachweisen das es korrekt ablief.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
06.12.2017 22:14
Zitat von Alaska:

Aber sie muss doch wissen, wer ihr das vorwirft

Nein das weiß sie nicht, sie hat ja morgen erst den Termin zur Aussage,
aber sie soll da nicht hin ohne Anwalt.

. Ansonsten wäre ich heute schon bei der Polizei gewesen.

Die geben ja vor Termin keine Auskunft von wem die kommt und um was genau es sich handelt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie sofort wieder eingebuchtet wird.

Nein, aber sie hat angst das die StA einen Haftbefehl beantragt und sie so in U-haft kommt bis die Ermittlungen Abgeschlossen sind.


Aber warum hat deine Cousine nicht gleich den Anwalt gefragt?


Sie hat den Brief erst heute gelesen , da sie nicht zuhause war die Tage,
und naja hat gleich ihren Anwalt angerufen. dieser sagte ihr ja sie solle den termin absagen und möchte es erst mit ihren Anwalt besprechen
Dort hat sie Dienstag ein Gesprach.



wolkenschaf
11803 Beiträge
06.12.2017 22:15
Geht es denn überhaupt um Dinge, die sie online verkauft hat oder vielleicht auch um was ganz anderes? Betrug ist ja weit gefächert?
Marf
28077 Beiträge
06.12.2017 22:19
Aber wenn das alles belegbar ist kann sie doch das bei der Polizei vorzeigen.Ohne Angst.
Die Ware war ihre ?
Harleyquinn91
1142 Beiträge
06.12.2017 22:23
Zitat von wolkenschaf:

Geht es denn überhaupt um Dinge, die sie online verkauft hat oder vielleicht auch um was ganz andere
s? Betrug ist ja weit gefächert?


Ja online hat sie Sachen verkauft.
wolkenschaf
11803 Beiträge
06.12.2017 22:25
Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von wolkenschaf:

Geht es denn überhaupt um Dinge, die sie online verkauft hat oder vielleicht auch um was ganz andere
s? Betrug ist ja weit gefächert?


Ja online hat sie Sachen verkauft.


Ja, aber bezieht sich die Anzeige auch darauf?
Harleyquinn91
1142 Beiträge
06.12.2017 22:26
Zitat von wolkenschaf:

Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von wolkenschaf:

Geht es denn überhaupt um Dinge, die sie online verkauft hat oder vielleicht auch um was ganz andere
s? Betrug ist ja weit gefächert?


Ja online hat sie Sachen verkauft.


Ja, aber bezieht sich die Anzeige auch darauf?


Genau
06.12.2017 22:26
die StA ist immer im Bilde darüber was die Polizei macht, denn sie leitet die Ermittlungen. Ein Richter erlässt nicht einfach so haftbefehl. für u-haft müssenschon gewisse voraussetzungen vorliegen. ruhig blut.
Choco
4200 Beiträge
06.12.2017 22:28
U Haft unterliegt gewissen Voraussetzungen. Zb Wenn Fluchtgefahr besteht oder ähnliches. Also nicht gleich Panik schieben, das ist extrem unwahrscheinlich. Ihr Anwalt soll das alles klären.
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