Mütter- und Schwangerenforum

Habe eben etwas entdeckt kennt sich jemand damit aus?

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06.12.2017 23:34
Zitat von zuppilini:

Zitat von DieEine2:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ich-habe-eine-vo rladung-zur-polizei-erhalten-was-muss-ich-tun_1101 93.html

Einer polizeilichen Vorladung muss man nicht Folge leisten.

Die Staatsanwaltschaft ist dann etwas anderes.


das ist leider alt. die StPO wurde geändert. pass auf mit solchen aussagen


wobei, beim beschuldigten hast du recht. da aber dann bitte differenzieren.
06.12.2017 23:34
Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von zuppilini:

Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von zuppilini:

...


Also heisst das soviel wie das die StA schon bescheid weiß das Sie angezeigt wurde ? Und wenn Ja hätten die doch längst wegen Wiederholungsgefahr einen Haftbefehl erlassen oder?


ja, die StA wird aller wahrscheinlichkeit nach bescheid wissen und die polizei angewiesen haben zu ermitteln. ohne, dass deine cousine angehört wurde werden die wahrscheinlich gar nichts machen, es sei denn, sie versucht sich dem zu entziehen. es wird im moment primär um sachverhaltsaufklärung gehen.


Sie will sich ja dazu äußern, aber eben nicht ohne Anwalt. Also passiert auch nichts wenn sie den Termin verschiebt?


nein
DieEine2
1869 Beiträge
06.12.2017 23:36
Zitat von zuppilini:

Zitat von zuppilini:

Zitat von DieEine2:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ich-habe-eine-vo rladung-zur-polizei-erhalten-was-muss-ich-tun_1101 93.html

Einer polizeilichen Vorladung muss man nicht Folge leisten.

Die Staatsanwaltschaft ist dann etwas anderes.


das ist leider alt. die StPO wurde geändert. pass auf mit solchen aussagen


wobei, beim beschuldigten hast du recht. da aber dann bitte differenzieren.


Sie ist ja auch Beschuldigte. Um nichts anderes geht es hier.
06.12.2017 23:43
Zitat von DieEine2:

Zitat von zuppilini:

Zitat von zuppilini:

Zitat von DieEine2:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ich-habe-eine-vo rladung-zur-polizei-erhalten-was-muss-ich-tun_1101 93.html

Einer polizeilichen Vorladung muss man nicht Folge leisten.

Die Staatsanwaltschaft ist dann etwas anderes.


das ist leider alt. die StPO wurde geändert. pass auf mit solchen aussagen


wobei, beim beschuldigten hast du recht. da aber dann bitte differenzieren.


Sie ist ja auch Beschuldigte. Um nichts anderes geht es hier.


solange du nicht weißt, was die polizei in die vorladung geschrieben hat, weißt du nicht ob sie das ist oder nicht. daher würde ich persönlich nicht mit " MAN muss einer vorladung der polizei nicht nachkommen" um mich werfen.

Harleyquinn91
1142 Beiträge
06.12.2017 23:49
Mädels, ich bin nicht grade in der Phase um dieses Beamten Deutsch zu verstehen
Kann es einer Übersetzen?

Quelle :wikipedia

Zitat:
Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr hat die Verhinderung zukünftiger Straftaten zum Zweck und ist eine vorbeugende Maßnahme der Sicherungshaft zum Schutz der Allgemeinheit. Er stellt eine Ausnahme vom Grundsatz dar, dass das Ziel des Strafprozessrechts nur die Verfolgung bereits begangener Straftaten ist. Die Norm hat somit weniger strafrechtliche als präventiv-polizeiliche Struktur.
DieEine2
1869 Beiträge
06.12.2017 23:49
Das ist hier ja auch keine Rechtsberatung.

Aber wenn geschrieben wird, dass sie angezeigt wurde und deswegen jetzt zur Polizei soll, ist sie wohl die Beschuldigte.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
06.12.2017 23:52
Zitat von DieEine2:

Das ist hier ja auch keine Rechtsberatung.

Aber wenn geschrieben wird, dass sie angezeigt wurde und deswegen jetzt zur Polizei soll, ist sie wohl die Beschuldigte.


Ja sie ist Die Beschuldigte, und sie wird auch aussagen nur eben nicht diese Woche und nicht ohne Anwalt.
06.12.2017 23:54
Zitat von DieEine2:

Das ist hier ja auch keine Rechtsberatung.

Aber wenn geschrieben wird, dass sie angezeigt wurde und deswegen jetzt zur Polizei soll, ist sie wohl die Beschuldigte.


ja, das ist es nicht. und das sollte auch jedem klar sein. ich bin bei sowas eben vorsichtig, und nein, das muss nicht sein. ist wahrscheinlich, aber muss eben nicht.

Zwerginator
7677 Beiträge
07.12.2017 05:52
Wenn ich mich richtig erinnere, läuft Haftprüfung nur über einen Richtertermin.
07.12.2017 07:06
Ruf einfach an und bitte um termin verschiebung weil der anwalt keine zeit hat und du ihn gern dabei hättest. Müsste normal möglich sein.

Kann leider immer nur von uns in Ö reden, aber hier bekommt man keine mitteilung per post dass man angezeigt wurde (entweder gleich tel oder persönlich), es sei denn der beschuldigte war vorher niiiiie wo erreichbar, dann bekommt er eine ladung zur einvernahme. Und diese kann bei und sehr wohl mit zwang durchgesetzt werden falls er diese nicht wahrnehmen sollte. Sprich er kann zur pi abgeführt werden.
Dort muss er aber dann keine aussage machen, weil das sein recht als beschuldigter ist. Nichts auszusagen.

Wie lange war denn die haftstrafe deiner cousine? Ob sie da gleich wieder in u haft käme kann ich dir leider nicht beantworten.. das ist sache der justiz und nicht mein gebiet..
Harleyquinn91
1142 Beiträge
07.12.2017 09:08
@sunshine_26 Sie wurde 2014 zu einer Strafe von 2 Jahren auf 3 Jahren Bewährung verurteilt. 2015 Kam sie dann wegen Wiederholungsgefahr (da sie trotz Bewährung mehrmals wieder Waren betrug begangen hat) in die U-Haft. Sie wurde dann erneut verurteilt zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 4 Monate.
Sie Saß dann insgesamt 1 1/2 Jahre und wurde dann wegen guter Führung und Sozialprognose auf Halbstrafe entlassen.


Also sie rief heute bei dem Herren von der Polizei an und bat um verschiebung des Termines , da sie vorher gerne mit ihrem Anwalt darüber sprechen möchte, er war ganz nett (die beiden kennen sich ja auch aus der vorherigen Zeit) und sagte ihr das er warte bis sie den Termin hatte und sie möchte sich dann bitte umgehend bei ihm melden ob sie eine Aussage tätigt oder nicht.

Sie wird heute sämtliche Verläufe ausdrucken (wo alle käufer den Erhalt der Ware bestätigen.
-M-Y-A-
23183 Beiträge
07.12.2017 09:13
Guten morgen.
Ich bin absoluter Laie, aber hat sie evtl nur durch den erneuten onlinehandel gegen ihre bewährungsauflagen verstoßen? Vielleicht war es ihr ja untersagt, waren zu verkaufen?
Generell finde ich es ziemlich fahrlässig von ihr, weiterhin onlinehandel zu betreiben... Auch, wenn sie diesmal nicht betrügen will.
Den Termin sollte sie wahrnehmen, Aussage kann und darf sie verweigern.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
07.12.2017 09:15
Ich habe einen Verlauf gelesen, in dem Sie ein Handy verkaufte, als der Käufer das Paket bekam meldete er sich umgehend bei ihr und sagte es fehle das Ladekabel (sie schrieb ihm das sie dies wohl versehentlich vergessen habe, schickte es aber dann auch nach). Und vom selben kam das sie ja in der Anzeige wohl schrieb dass das Display habe 5 Zoll , aber das Handy habe nur 4 Zoll. Darauf schrieb sie das es wohl ein Tipp Fehler sei.
Danach gab es keine Nachrichten beiderseits mehr.

Als sie die Anzeige bekam, fragte sie ihn ob er sie Angezeigt habe, jedoch kam bis jetzt keine Antwort, gelesen hat er es (die haben dann über Whatsapp geschrieben) kann es vllt deswegen sein?

Sie kann sich nicht vorstellen von wem es kommt, da sie alle Pakete versendet hat und alle Käufer eine Sendungsnummer bekamen und den Erhalt des Paketes auch bestätigt haben.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
07.12.2017 09:23
Zitat von CrazyMya:

aber hat sie evtl nur durch den erneuten onlinehandel gegen ihre bewährungsauflagen verstoßen?

Nein Ihre Bewährungsauflagen waren nur Derkontackt zum Bewährungshelfer (diesen nimmt sie auch regelmäßig wahr)
Und das sie jeden Wohnungs & Ortswechsel angeben muss.
Davon das sie Nichts mehr verkaufen darf steht da nicht.

Vielleicht war es ihr ja untersagt, waren zu verkaufen?

Wurde ihr weder Schriftlich noch Mündlich mitgeteilt das sie dieses nicht darf.

Generell finde ich es ziemlich fahrlässig von ihr, weiterhin onlinehandel zu betreiben... Auch, wenn sie diesmal nicht betrügen will.

Ja da hast du recht, sie hat ja auch immer angeboten das man es Abholen kann. Ich habe ihr gesagt sie soll es jetzt direkt unterlassen und auf Flohmärkten gehen .

Den Termin sollte sie wahrnehmen, Aussage kann und darf sie verweigern.

Termin hat sie heute Verschoben.

Milka0885
7842 Beiträge
07.12.2017 09:53
Zitat von Harleyquinn91:

Ich habe einen Verlauf gelesen, in dem Sie ein Handy verkaufte, als der Käufer das Paket bekam meldete er sich umgehend bei ihr und sagte es fehle das Ladekabel (sie schrieb ihm das sie dies wohl versehentlich vergessen habe, schickte es aber dann auch nach). Und vom selben kam das sie ja in der Anzeige wohl schrieb dass das Display habe 5 Zoll , aber das Handy habe nur 4 Zoll. Darauf schrieb sie das es wohl ein Tipp Fehler sei.
Danach gab es keine Nachrichten beiderseits mehr.

Als sie die Anzeige bekam, fragte sie ihn ob er sie Angezeigt habe, jedoch kam bis jetzt keine Antwort, gelesen hat er es (die haben dann über Whatsapp geschrieben) kann es vllt deswegen sein?

Sie kann sich nicht vorstellen von wem es kommt, da sie alle Pakete versendet hat und alle Käufer eine Sendungsnummer bekamen und den Erhalt des Paketes auch bestätigt haben.


Muss ja ehrlich sagen wenn ich schon wegen Betrug im Gefängnis war und mich wirklich geändert habe, dann passe ich 10000x mehr auf, dass ich sowohl die Sachen verschicke die ich angegeben habe und das ich keine Tippfehler drin habe. Das hier ist definitiv wieder ein Betrug und ich kann den Käufer verstehen. Bei so einer Vorgeschichte glaubt doch keiner daran, dass es keine Absicht war.
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