Mütter- und Schwangerenforum

Habe eben etwas entdeckt kennt sich jemand damit aus?

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Harleyquinn91
1142 Beiträge
06.12.2017 22:34
@zuppilini
Welche voraussetzungen denn?
Meine Cousine wurde wegen gewerbsmäßigen Betrug 2015 Per Haftbefehl festgenommen und in UntersuchungsHaft gesteckt, daher die Angst es könnte nun wieder so sein.

Zitat von Choco:

U Haft unterliegt gewissen Voraussetzungen. Zb Wenn Fluchtgefahr besteht oder ähnliches. Also nicht gleich Panik schieben, das ist extrem unwahrscheinlich. Ihr Anwalt soll das alles klären.


Ja sie hat Dienstag den Termin beim Anwalt und morgen Den termin bei der Polizei, Diesen soll sie aber laut Anwalt absagen.

Also sie bekam Post zur Vorladung in diesen Brief steht
das sie Wege Warenbetrug Angezeigt wird bei ebaykleinanzeigen Tat am 16.10 .17 darauf ging sie den ganzen verlauf durch weil sie dachte evtl habe sie vergessen etwas weg zu schicken im Altagsstress, aber 1. Fand sie zu diesen Tat Tag keinen Verkauf und 2. Keine Mails darüber das ein Paket nie ankam oder so. deswegen wundert sie sich ja so.

Kann sie morgen früh da anrufen bei der Polizei und um eine Termin änderung bitten da sie ohnen ihren Anwalt keine Aussage tätigen wird?
DieEine2
1869 Beiträge
06.12.2017 22:47
Sie muss bei der Polizei sowieso keine Aussage machen.
Das ist freiwillig.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
06.12.2017 22:50
Zitat von DieEine2:

Sie muss bei der Polizei sowieso keine Aussage machen.
Das ist freiwillig.


Ja das wissen wir, aber sie hat angst das wenn sie die nicht macht die StA einen Haftbefehl erlässt und sie in u_haft muss , weil sie denken sie sei wieder rückfällig und es bestehe wiederholungsgefahr
DieEine2
1869 Beiträge
06.12.2017 22:53
Keine Aussage zu machen, darf keine negativen Auswirkungen haben.
Theoretisch muss sie nicht mal der polizeilichen Vorladung nachkommen.

Aber warum ruft sie nicht einfach morgen früh beim Anwalt an? Der kann ihr doch alles sagen.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
06.12.2017 22:56
Zitat von DieEine2:

Keine Aussage zu machen, darf keine negativen Auswirkungen haben.
Theoretisch muss sie nicht mal der polizeilichen Vorladung nachkommen.

Aber warum ruft sie nicht einfach morgen früh beim Anwalt an? Der kann ihr doch alles sagen.


Der Anwalt ist morgen den ganzen tag nicht da , verhandlungn und außen termine. Kann sie den Polizist fragen worum es geht am telefon bzw ob sie ansgt haben muss?
06.12.2017 22:58
Zitat von DieEine2:

Sie muss bei der Polizei sowieso keine Aussage machen.
Das ist freiwillig.


das stützt du worauf?

TS: zum einen braucht es eine dringenden tatverdacht, das heißt, die überwiegende wahrscheinlichkeit, dass sie die tat begangen hat. plus haftgründe, wie etwa fluchtgefahr.

das wird sie aber, wennsie anwaltlich beraten ist alles wissen.
06.12.2017 23:04
Zitat von DieEine2:

Keine Aussage zu machen, darf keine negativen Auswirkungen haben.
Theoretisch muss sie nicht mal der polizeilichen Vorladung nachkommen.

Aber warum ruft sie nicht einfach morgen früh beim Anwalt an? Der kann ihr doch alles sagen.


aber sicher, muss sie der vorladung nachkommen, soweit ein auftrag zur ermittlung der staatsanwaltschaft vorliegt.

Harleyquinn91
1142 Beiträge
06.12.2017 23:10
Zitat von zuppilini:

Zitat von DieEine2:

Keine Aussage zu machen, darf keine negativen Auswirkungen haben.
Theoretisch muss sie nicht mal der polizeilichen Vorladung nachkommen.

Aber warum ruft sie nicht einfach morgen früh beim Anwalt an? Der kann ihr doch alles sagen.


aber sicher, muss sie der vorladung nachkommen, soweit ein auftrag zur ermittlung der staatsanwaltschaft vorliegt.


Von der StA ist in dem Brief keine Rede, es geht nur um die Aussage bei der Polizei.
Alaska
18847 Beiträge
06.12.2017 23:16
Sie hat doch aber sicher einen Bewährungshelfer an der Seite. Der kennt sich doch auch etwas aus. Kann sie nicht morgen mit diesem Kontakt aufnehmen?

Ich glaube nach wie vor nicht, dass sie Angst haben muss, in U-Haft zu kommen. Zumal sie mit den Belegen bei der Polizei ja sofort beweisen könnte, dass alles verschickt wurde.

Ich hatte schon verstanden, dass das Gespräch mit dem Anwalt erst noch ist. Aber sie hätte ja gleich am Telefon fragen können, ob die Gefahr der U-Haft besteht. Das hätte er ja in einem Satz beantworten können.
06.12.2017 23:18
Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von zuppilini:

Zitat von DieEine2:

Keine Aussage zu machen, darf keine negativen Auswirkungen haben.
Theoretisch muss sie nicht mal der polizeilichen Vorladung nachkommen.

Aber warum ruft sie nicht einfach morgen früh beim Anwalt an? Der kann ihr doch alles sagen.


aber sicher, muss sie der vorladung nachkommen, soweit ein auftrag zur ermittlung der staatsanwaltschaft vorliegt.


Von der StA ist in dem Brief keine Rede, es geht nur um die Aussage bei der Polizei.


die polizei ist der sta untergeordnet soweit sie strafverfolgend tätig werden. sie nehmen quasi aufgaben der sta wahr.

macht euch nicht verrückt. sie soll das machen, was ihr der anwalt rät, dafür hat sie einen. dass ein haftbefehl erlassen wird, ist nach deiner schilderung eher unwahrscheinlich. aber bitte, kommt nicht auf den trichter, die vorladung zu ignorieren.
DieEine2
1869 Beiträge
06.12.2017 23:19
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ich-habe-eine-vo rladung-zur-polizei-erhalten-was-muss-ich-tun_1101 93.html

Einer polizeilichen Vorladung muss man nicht Folge leisten.

Die Staatsanwaltschaft ist dann etwas anderes.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
06.12.2017 23:24
Zitat von zuppilini:

Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von zuppilini:

Zitat von DieEine2:

Keine Aussage zu machen, darf keine negativen Auswirkungen haben.
Theoretisch muss sie nicht mal der polizeilichen Vorladung nachkommen.

Aber warum ruft sie nicht einfach morgen früh beim Anwalt an? Der kann ihr doch alles sagen.


aber sicher, muss sie der vorladung nachkommen, soweit ein auftrag zur ermittlung der staatsanwaltschaft vorliegt.


Von der StA ist in dem Brief keine Rede, es geht nur um die Aussage bei der Polizei.


die polizei ist der sta untergeordnet soweit sie strafverfolgend tätig werden. sie nehmen quasi aufgaben der sta wahr.

macht euch nicht verrückt. sie soll das machen, was ihr der anwalt rät, dafür hat sie einen. dass ein haftbefehl erlassen wird, ist nach deiner schilderung eher unwahrscheinlich. aber bitte, kommt nicht auf den trichter, die vorladung zu ignorieren.


Also heisst das soviel wie das die StA schon bescheid weiß das Sie angezeigt wurde ? Und wenn Ja hätten die doch längst wegen Wiederholungsgefahr einen Haftbefehl erlassen oder?
06.12.2017 23:26
Zitat von DieEine2:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ich-habe-eine-vo rladung-zur-polizei-erhalten-was-muss-ich-tun_1101 93.html

Einer polizeilichen Vorladung muss man nicht Folge leisten.

Die Staatsanwaltschaft ist dann etwas anderes.


das ist leider alt. die StPO wurde geändert. pass auf mit solchen aussagen
06.12.2017 23:29
Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von zuppilini:

Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von zuppilini:

...


Von der StA ist in dem Brief keine Rede, es geht nur um die Aussage bei der Polizei.


die polizei ist der sta untergeordnet soweit sie strafverfolgend tätig werden. sie nehmen quasi aufgaben der sta wahr.

macht euch nicht verrückt. sie soll das machen, was ihr der anwalt rät, dafür hat sie einen. dass ein haftbefehl erlassen wird, ist nach deiner schilderung eher unwahrscheinlich. aber bitte, kommt nicht auf den trichter, die vorladung zu ignorieren.


Also heisst das soviel wie das die StA schon bescheid weiß das Sie angezeigt wurde ? Und wenn Ja hätten die doch längst wegen Wiederholungsgefahr einen Haftbefehl erlassen oder?


ja, die StA wird aller wahrscheinlichkeit nach bescheid wissen und die polizei angewiesen haben zu ermitteln. ohne, dass deine cousine angehört wurde werden die wahrscheinlich gar nichts machen, es sei denn, sie versucht sich dem zu entziehen. es wird im moment primär um sachverhaltsaufklärung gehen.
Harleyquinn91
1142 Beiträge
06.12.2017 23:32
Zitat von zuppilini:

Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von zuppilini:

Zitat von Harleyquinn91:

...


die polizei ist der sta untergeordnet soweit sie strafverfolgend tätig werden. sie nehmen quasi aufgaben der sta wahr.

macht euch nicht verrückt. sie soll das machen, was ihr der anwalt rät, dafür hat sie einen. dass ein haftbefehl erlassen wird, ist nach deiner schilderung eher unwahrscheinlich. aber bitte, kommt nicht auf den trichter, die vorladung zu ignorieren.


Also heisst das soviel wie das die StA schon bescheid weiß das Sie angezeigt wurde ? Und wenn Ja hätten die doch längst wegen Wiederholungsgefahr einen Haftbefehl erlassen oder?


ja, die StA wird aller wahrscheinlichkeit nach bescheid wissen und die polizei angewiesen haben zu ermitteln. ohne, dass deine cousine angehört wurde werden die wahrscheinlich gar nichts machen, es sei denn, sie versucht sich dem zu entziehen. es wird im moment primär um sachverhaltsaufklärung gehen.


Sie will sich ja dazu äußern, aber eben nicht ohne Anwalt. Also passiert auch nichts wenn sie den Termin verschiebt?
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