Leasingvertrag darf der erzeuger das Auto einfach wegnehmen
29.12.2018 13:51
Zitat von Zwerginator:
Dann ist es maximal ein Mietvertrag und das Auto gehört euch nicht
Nein noch gehört es uns nicht erst wenn es abbezshlt ist.
Aber kann er dennoch einfach das Auto wegnehmen weil ich nicht aus seiner Sicht mit fahren Darf? Also mitgeführt werden darf weil ich nicht nach seiner Pfeife tanze?
Obwohl mein Mann regelmäßig zählt?
29.12.2018 13:54
Zitat von Harleyquinn91:
Zitat von Zwerginator:
Dann ist es maximal ein Mietvertrag und das Auto gehört euch nicht
Nein noch gehört es uns nicht erst wenn es abbezshlt ist.
Aber kann er dennoch einfach das Auto wegnehmen weil ich nicht aus seiner Sicht mit fahren Darf? Also mitgeführt werden darf weil ich nicht nach seiner Pfeife tanze?
Obwohl mein Mann regelmäßig zählt?
Also ist es keine Miete sondern eine Ratenzahlung??
Ab zum Anwalt. So etwas könnt ihr doch nur mit dem Eigentümer machen oder wenn euch E eine Vollmacht vorlegt das er das Auto verkaufen darf.
Klärt so schnell wie möglich wem das Auto gehört und wer darüber verfügen darf. Nur wenn ihr das wisst, wisst ihr wer das Auto euch "wegnehmen" kann wenn der "Vertrag" ungültig ist.
29.12.2018 13:56
Zitat von Harleyquinn91:
Zitat von Zwerginator:
Dann ist es maximal ein Mietvertrag und das Auto gehört euch nicht
Nein noch gehört es uns nicht erst wenn es abbezshlt ist.
Aber kann er dennoch einfach das Auto wegnehmen weil ich nicht aus seiner Sicht mit fahren Darf? Also mitgeführt werden darf weil ich nicht nach seiner Pfeife tanze?
Obwohl mein Mann regelmäßig zählt?
Wo habt ihr schriftlich, dass ihr das Auto mit dem monatlichen Beitrag von x euro bezahlt, bis es in euer Eigentum übergegangen ist?
Es muss alles schriftlich geregelt sein.
Mündliche Absprachen gelten zwar, aber ohne Nachweis hat man halt Pech.
Da könnte der, der den kfz Brief hat auch sagen, das ist nur die Nutzungsgebühr.....
29.12.2018 13:59
Zitat von nilou:
Zitat von Harleyquinn91:
Zitat von Zwerginator:
Dann ist es maximal ein Mietvertrag und das Auto gehört euch nicht
Nein noch gehört es uns nicht erst wenn es abbezshlt ist.
Aber kann er dennoch einfach das Auto wegnehmen weil ich nicht aus seiner Sicht mit fahren Darf? Also mitgeführt werden darf weil ich nicht nach seiner Pfeife tanze?
Obwohl mein Mann regelmäßig zählt?
Also ist es keine Miete sondern eine Ratenzahlung??
Ab zum Anwalt. So etwas könnt ihr doch nur mit dem Eigentümer machen oder wenn euch E eine Vollmacht vorlegt das er das Auto verkaufen darf.
Klärt so schnell wie möglich wem das Auto gehört und wer darüber verfügen darf. Nur wenn ihr das wisst, wisst ihr wer das Auto euch "wegnehmen" kann wenn der "Vertrag" ungültig ist.
Ja das werden wir auch. Nur schlecht jetzt über die Feiertage. Müssen wir bis Mittwoch warten.
Mache mir nur Gedanken ob er jetzt einfach so kommen kann und das Auto abholen kann.
29.12.2018 14:00
Zitat von kataleia:
Zitat von Harleyquinn91:
Zitat von Zwerginator:
Dann ist es maximal ein Mietvertrag und das Auto gehört euch nicht
Nein noch gehört es uns nicht erst wenn es abbezshlt ist.
Aber kann er dennoch einfach das Auto wegnehmen weil ich nicht aus seiner Sicht mit fahren Darf? Also mitgeführt werden darf weil ich nicht nach seiner Pfeife tanze?
Obwohl mein Mann regelmäßig zählt?
Wo habt ihr schriftlich, dass ihr das Auto mit dem monatlichen Beitrag von x euro bezahlt, bis es in euer Eigentum übergegangen ist?
Es muss alles schriftlich geregelt sein.
Mündliche Absprachen gelten zwar, aber ohne Nachweis hat man halt Pech.
Da könnte der, der den kfz Brief hat auch sagen, das ist nur die Nutzungsgebühr.....
Ja ist in dem Vertrag angegeben.
29.12.2018 14:07
Zitat von Harleyquinn91:
Zitat von kataleia:
Zitat von Harleyquinn91:
Zitat von Zwerginator:
Dann ist es maximal ein Mietvertrag und das Auto gehört euch nicht
Nein noch gehört es uns nicht erst wenn es abbezshlt ist.
Aber kann er dennoch einfach das Auto wegnehmen weil ich nicht aus seiner Sicht mit fahren Darf? Also mitgeführt werden darf weil ich nicht nach seiner Pfeife tanze?
Obwohl mein Mann regelmäßig zählt?
Wo habt ihr schriftlich, dass ihr das Auto mit dem monatlichen Beitrag von x euro bezahlt, bis es in euer Eigentum übergegangen ist?
Es muss alles schriftlich geregelt sein.
Mündliche Absprachen gelten zwar, aber ohne Nachweis hat man halt Pech.
Da könnte der, der den kfz Brief hat auch sagen, das ist nur die Nutzungsgebühr.....
Ja ist in dem Vertrag angegeben.
Und steht eine Begrenzung drin, wer das Auto fahren darf?
Wenn nix drin steht, darf jeder fahren, also wenn keine Einschränkungen stehen.
29.12.2018 14:13
Zitat von Harleyquinn91:
Hallo.... Ich habe da eine dringende frage.
Mein Lebenspartner hat einen lisingsvertrsg bei seinen erzeuger unterschrieben.
Er zahlt regelmäßig die angesetzten raten ab es kam noch zu keiner Verzögerung oder sonstiges.
Nun möchte der erzeuger aber nicht mehr das ich mit dem Auto fahre aus privaten Gründen dennoch nimmt er mich mit da wir dies für Kinderkram empfinden...Denn die sache hat null mit dem Auto oder den Vertrag zu tun. Jedoch erfuhr er das ich weiterhin mit dem Auto fahre und verlangt nun das er ihm das Auto wieder bringt und darf es nicht mehr haben.
Darf er das einfach so machen?er zahlt ja monatlich die volle rate und im Vertrag stand ja nichts davon was wir im Auto dürfen oder nicht. Darf er ihm das Auto jetzt wo die hälfte schon bezahlt ist einfach so weg nehmen weil wir nicht das machen was er verlangt (privat)
Er drohte damit wenn er ihm das Auto nicht bringt dann holt er es sich. Aber mit Zahlungen und unterschriebenen Vertrag ISt es doch quasi das Auto meines Lebensgefährten oder irre ich mich da?
Bitte um schnelle Hilfe evtl habt ihr ja auch links diesbezüglich für mich.
Psas Auto ist nicht auf seinen erzeuger gemeldet sondern auf jemand anderes seinen Kollegen oder so.
Ich verstehe nur Bahnhof, versuche aber darauf einzugehen.
Derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat, nennen wir diesen Peter, dem gehört das Auto.
Ob Peter das Auto bezahlt oder nicht, tut erst mal nichts zur Sache. Peter hat den Vertrag abgeschlossen und ihm gehört somit das Fahrzeug.
ABER, steht im Fahrzeug Brief, nennen wir diese Person Anton, ein Anton, kann Anton als erster die Hand heben -> sein Eigentum! Unabhängig davon, wer im Vertrag steht und wer das Auto zahlt.
Wenn ich das richtig gelesen habe, sind 3 (?) Personen involviert? Einer für den Leasingvertrag, einer der monatlich das Auto zahlt und einer, auf dem das Auto zugelassen ist??
Ist das richtig?
#Automobilkauffrau
29.12.2018 14:16
Zitat von Harleyquinn91:
Zitat von nilou:
Zitat von Harleyquinn91:
Zitat von Zwerginator:
Dann ist es maximal ein Mietvertrag und das Auto gehört euch nicht
Nein noch gehört es uns nicht erst wenn es abbezshlt ist.
Aber kann er dennoch einfach das Auto wegnehmen weil ich nicht aus seiner Sicht mit fahren Darf? Also mitgeführt werden darf weil ich nicht nach seiner Pfeife tanze?
Obwohl mein Mann regelmäßig zählt?
Also ist es keine Miete sondern eine Ratenzahlung??
Ab zum Anwalt. So etwas könnt ihr doch nur mit dem Eigentümer machen oder wenn euch E eine Vollmacht vorlegt das er das Auto verkaufen darf.
Klärt so schnell wie möglich wem das Auto gehört und wer darüber verfügen darf. Nur wenn ihr das wisst, wisst ihr wer das Auto euch "wegnehmen" kann wenn der "Vertrag" ungültig ist.
Ja das werden wir auch. Nur schlecht jetzt über die Feiertage. Müssen wir bis Mittwoch warten.
Mache mir nur Gedanken ob er jetzt einfach so kommen kann und das Auto abholen kann.
Mit Einverständnis des Besitzer, also diesem dubiosen Arbeitskollegen. Ja, kann er.
29.12.2018 14:22
Zitat von Alaska:
Zitat von Harleyquinn91:
Zitat von nilou:
Zitat von Harleyquinn91:
...
Also ist es keine Miete sondern eine Ratenzahlung??
Ab zum Anwalt. So etwas könnt ihr doch nur mit dem Eigentümer machen oder wenn euch E eine Vollmacht vorlegt das er das Auto verkaufen darf.
Klärt so schnell wie möglich wem das Auto gehört und wer darüber verfügen darf. Nur wenn ihr das wisst, wisst ihr wer das Auto euch "wegnehmen" kann wenn der "Vertrag" ungültig ist.
Ja das werden wir auch. Nur schlecht jetzt über die Feiertage. Müssen wir bis Mittwoch warten.
Mache mir nur Gedanken ob er jetzt einfach so kommen kann und das Auto abholen kann.
Mit Einverständnis des Besitzer , also diesem dubiosen Arbeitskollegen. Ja, kann er.
Eigentümer! Besitzer ist aktuell der Freund F.
Der Eigentümer kann natürlich sein Eigentum heraussfordern wen es keinen wirksamen Überlassungsvertrag gibt. Und das der "Vertrag" zwischen F und E wirksam ist bezweifle ich stark.
Egal was. Das Auto ersteinmal niemanden herausgeben bis hier die Eigentumsverhältnisse etc geklärt sind. Oder hat E auch noch einen Zweitschlüssel und kann das Auto einfach mitnehmen?
29.12.2018 14:24
Zitat von Bauernschnitte:
Zitat von Harleyquinn91:
Hallo.... Ich habe da eine dringende frage.
Mein Lebenspartner hat einen lisingsvertrsg bei seinen erzeuger unterschrieben.
Er zahlt regelmäßig die angesetzten raten ab es kam noch zu keiner Verzögerung oder sonstiges.
Nun möchte der erzeuger aber nicht mehr das ich mit dem Auto fahre aus privaten Gründen dennoch nimmt er mich mit da wir dies für Kinderkram empfinden...Denn die sache hat null mit dem Auto oder den Vertrag zu tun. Jedoch erfuhr er das ich weiterhin mit dem Auto fahre und verlangt nun das er ihm das Auto wieder bringt und darf es nicht mehr haben.
Darf er das einfach so machen?er zahlt ja monatlich die volle rate und im Vertrag stand ja nichts davon was wir im Auto dürfen oder nicht. Darf er ihm das Auto jetzt wo die hälfte schon bezahlt ist einfach so weg nehmen weil wir nicht das machen was er verlangt (privat)
Er drohte damit wenn er ihm das Auto nicht bringt dann holt er es sich. Aber mit Zahlungen und unterschriebenen Vertrag ISt es doch quasi das Auto meines Lebensgefährten oder irre ich mich da?
Bitte um schnelle Hilfe evtl habt ihr ja auch links diesbezüglich für mich.
Psas Auto ist nicht auf seinen erzeuger gemeldet sondern auf jemand anderes seinen Kollegen oder so.
Ich verstehe nur Bahnhof, versuche aber darauf einzugehen.
Derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat, nennen wir diesen Peter, dem gehört das Auto.
Ob Peter das Auto bezahlt oder nicht, tut erst mal nichts zur Sache. Peter hat den Vertrag abgeschlossen und ihm gehört somit das Fahrzeug.
ABER, steht im Fahrzeug Brief, nennen wir diese Person Anton, ein Anton, kann Anton als erster die Hand heben -> sein Eigentum! Unabhängig davon, wer im Vertrag steht und wer das Auto zahlt.
Wenn ich das richtig gelesen habe, sind 3 (?) Personen involviert? Einer für den Leasingvertrag, einer der monatlich das Auto zahlt und einer, auf dem das Auto zugelassen ist??
Ist das richtig?
#Automobilkauffrau
Ich versuche es mal deutlich zu schreiben ?
Also Peter (mein Mann) hat den Vertrag unterschrieben und zahlt regelmäßig und pünktlich den vollen raten Betrag.
Auf Anton ist das Fahrzeug angemdldet.
Er bekommt somit auch die Post bei Fehlverhalten im Straßen Verkehr.
Herbert(der Erzeuger ) ist soweit ich weiß ein Freund von Anton und hat das Auto an Peter verkauft.
Er hat oder arbeitet in einen fuhrpark von dem das Auto das Peter erworben hat stammt.
Nun verstehe ich mich mit Herbert nicht gerade sonderlich da ich nicht nach seiner Pfeife tanze.
Daher hatte er Peter verboten mich in dem Kfz mitzuführen ansonsten nimmt er ihm das Auto weg.
Dieser erfuhr das ich noch immer als beifahrer mit fahre und sagte ihm nun das er das Auto ihm zurück bringen muss.
Es geht hier lediglich um private Sachen die meiner Meinung nichts mit dem Auto zu tun haben.er will lediglich dadurch seinen Willen durch bekommen in dem er droht den Wagen weg zu nehmen obwohl er weiß das Peter darauf angewiesen ist beruflich.
Könnte ich es etwas verständlicher rüber bringen?lg
29.12.2018 14:28
Zitat von Harleyquinn91:
Zitat von Bauernschnitte:
Zitat von Harleyquinn91:
Hallo.... Ich habe da eine dringende frage.
Mein Lebenspartner hat einen lisingsvertrsg bei seinen erzeuger unterschrieben.
Er zahlt regelmäßig die angesetzten raten ab es kam noch zu keiner Verzögerung oder sonstiges.
Nun möchte der erzeuger aber nicht mehr das ich mit dem Auto fahre aus privaten Gründen dennoch nimmt er mich mit da wir dies für Kinderkram empfinden...Denn die sache hat null mit dem Auto oder den Vertrag zu tun. Jedoch erfuhr er das ich weiterhin mit dem Auto fahre und verlangt nun das er ihm das Auto wieder bringt und darf es nicht mehr haben.
Darf er das einfach so machen?er zahlt ja monatlich die volle rate und im Vertrag stand ja nichts davon was wir im Auto dürfen oder nicht. Darf er ihm das Auto jetzt wo die hälfte schon bezahlt ist einfach so weg nehmen weil wir nicht das machen was er verlangt (privat)
Er drohte damit wenn er ihm das Auto nicht bringt dann holt er es sich. Aber mit Zahlungen und unterschriebenen Vertrag ISt es doch quasi das Auto meines Lebensgefährten oder irre ich mich da?
Bitte um schnelle Hilfe evtl habt ihr ja auch links diesbezüglich für mich.
Psas Auto ist nicht auf seinen erzeuger gemeldet sondern auf jemand anderes seinen Kollegen oder so.
Ich verstehe nur Bahnhof, versuche aber darauf einzugehen.
Derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat, nennen wir diesen Peter, dem gehört das Auto.
Ob Peter das Auto bezahlt oder nicht, tut erst mal nichts zur Sache. Peter hat den Vertrag abgeschlossen und ihm gehört somit das Fahrzeug.
ABER, steht im Fahrzeug Brief, nennen wir diese Person Anton, ein Anton, kann Anton als erster die Hand heben -> sein Eigentum! Unabhängig davon, wer im Vertrag steht und wer das Auto zahlt.
Wenn ich das richtig gelesen habe, sind 3 (?) Personen involviert? Einer für den Leasingvertrag, einer der monatlich das Auto zahlt und einer, auf dem das Auto zugelassen ist??
Ist das richtig?
#Automobilkauffrau
Ich versuche es mal deutlich zu schreiben ?
Also Peter (mein Mann) hat den Vertrag unterschrieben und zahlt regelmäßig und pünktlich den vollen raten Betrag.
Auf Anton ist das Fahrzeug angemdldet.
Er bekommt somit auch die Post bei Fehlverhalten im Straßen Verkehr.
Herbert(der Erzeuger ) ist soweit ich weiß ein Freund von Anton und hat das Auto an Peter verkauft.
Er hat oder arbeitet in einen fuhrpark von dem das Auto das Peter erworben hat stammt.
Nun verstehe ich mich mit Herbert nicht gerade sonderlich da ich nicht nach seiner Pfeife tanze.
Daher hatte er Peter verboten mich in dem Kfz mitzuführen ansonsten nimmt er ihm das Auto weg.
Dieser erfuhr das ich noch immer als beifahrer mit fahre und sagte ihm nun das er das Auto ihm zurück bringen muss.
Es geht hier lediglich um private Sachen die meiner Meinung nichts mit dem Auto zu tun haben.er will lediglich dadurch seinen Willen durch bekommen in dem er droht den Wagen weg zu nehmen obwohl er weiß das Peter darauf angewiesen ist beruflich.
Könnte ich es etwas verständlicher rüber bringen?lg
Konnte er das überhaupt wirksam. Das Auto gehört ihm nicht, also kann er es ohne Vollmacht nicht verkaufen. Und ist es tatsächlich verkauft mit Ratenzahlung? Warum ist das Auto dann nicht auf Peter zugelassen?
Also so wie es aktuell aussieht ist X der Eigentümer und auf ihn ist auch das Auto zugelassen.
29.12.2018 14:29
Also eure privaten Streitereien etc sind absolut unrelevant was euer Problem betrifft. Ihr müsst erstmal ganz dringend klären wem das Auto gehört. Darum würde ich mir gerade eher Sorgen machen als das was E euch vorschreibt.
Wenn es blöd läuft habt ihr Raten für ein Auto bezahlt was euch nie gehören wird.
Wenn es blöd läuft habt ihr Raten für ein Auto bezahlt was euch nie gehören wird.
29.12.2018 14:34
Der jenihe der Vertragspartner vom Autohaus ist ,ist Eigentümer vom Auto .
Und es ist egal von wem das Geld kommt.
Ich habe vor einigen Jahren ein Auto für jemanden auf Kredit gekauft " der jenige ist nicht Kreditwürdig gewesen " er hat die ersten Jahre immer brav überwiesen, dann kam nichts mehr .
Tja Ende vom Lied habe mir das Auto geholt und den Rest bezahlt , und dann verkauft .
Und es ist egal von wem das Geld kommt.
Ich habe vor einigen Jahren ein Auto für jemanden auf Kredit gekauft " der jenige ist nicht Kreditwürdig gewesen " er hat die ersten Jahre immer brav überwiesen, dann kam nichts mehr .
Tja Ende vom Lied habe mir das Auto geholt und den Rest bezahlt , und dann verkauft .
29.12.2018 14:44
Zitat von nilou:
Also eure privaten Streitereien etc sind absolut unrelevant was euer Problem betrifft. Ihr müsst erstmal ganz dringend klären wem das Auto gehört. Darum würde ich mir gerade eher Sorgen machen als das was E euch vorschreibt.
Wenn es blöd läuft habt ihr Raten für ein Auto bezahlt was euch nie gehören wird.
Um unseren privaten Stress mach ich mir auch keinen Kopf . Ich sagte lediglich das er deswegen uns das Auto weg nehmen will. Was ich lächerlich finde.
29.12.2018 14:52
Zitat von nilou:
Zitat von Alaska:
Zitat von Harleyquinn91:
Zitat von nilou:
...
Ja das werden wir auch. Nur schlecht jetzt über die Feiertage. Müssen wir bis Mittwoch warten.
Mache mir nur Gedanken ob er jetzt einfach so kommen kann und das Auto abholen kann.
Mit Einverständnis des Besitzer , also diesem dubiosen Arbeitskollegen. Ja, kann er.
Eigentümer! Besitzer ist aktuell der Freund F.
Der Eigentümer kann natürlich sein Eigentum heraussfordern wen es keinen wirksamen Überlassungsvertrag gibt. Und das der "Vertrag" zwischen F und E wirksam ist bezweifle ich stark.
Egal was. Das Auto ersteinmal niemanden herausgeben bis hier die Eigentumsverhältnisse etc geklärt sind. Oder hat E auch noch einen Zweitschlüssel und kann das Auto einfach mitnehmen?
Äh ja, sorry, meinte ich doch.
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as Auto ist nicht auf seinen erzeuger gemeldet sondern auf jemand anderes seinen Kollegen oder so. 