Mütter- und Schwangerenforum

Leasingvertrag darf der erzeuger das Auto einfach wegnehmen

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Nathalie83
674 Beiträge
29.12.2018 18:33
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Nathalie83:

Abgesehen von der rechtlich mehr als wirren Situation, die Hauptfrage der TS ist ja, ob der „Schwiegervater“ das Auto einfach holen kommen kann.
Meiner Meinung nach, ja.
Wenn er einen Zweitschlüssel hat, kann ich mir vorstellen, dass er einfach vorbeikommt und den Wagen mitnimmt.
Denn was könnt ihr schon dagegen machen? Als gestohlen melden? Ihr seid ja noch nicht mal Eigentümer. Und dieser dubiose, vermutlich unwirksame Vertrag wird da wohl auch nicht groß als Beweis dienen.
Wer solche „Verträge“ aufsetzt und dann noch meint, er könne bestimmen, wer wen als Beifahrer mitnimmt, der holt sich auch mal eben auf „kurzem Wege“ ein Auto zurück

Wie die anderen nun schon mehrfach sagten: schnellstmöglich zum Anwalt. Das ist das einzige, was ihr nachen könnt!


Falsch, in dem Fall zählt der Halter, der im Brief steht. Das ist aber wieder jemand anderes....


Falsch? Darauf, wer im Brief steht, bin ich doch gar nicht eingegangen? Ich glaube, die unterschiedlichen Positionen (Fahrer, Beifahrer, Halter, Eigentümer,...) sind hier ausreichend erklärt worden.
Es geht nur darum, dass der Freund/Mann der TS keinerlei Eigentumsnachweis hat und daher einen eventuellen “Diebstahl” gar nicht anzeigen könnte, weil dieser “Vertrag” dabei wahrscheinlich auch wenig hilfreich wäre.
29.12.2018 18:34
Wer zahlt eigentlich die Versicherung in dem ganzen Chaos und wie hoch sind die monatlichen "Raten" die ihr an den Erzeuger zahlt?

ich würde ja sagen ihr seit mal dreist über den Tiscg gezogen worden.... das stinkt ja 10 Meilen gegen den Wind!
29.12.2018 19:04
Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Harleyquinn91:

Hallo.... Ich habe da eine dringende frage.

Mein Lebenspartner hat einen lisingsvertrsg bei seinen erzeuger unterschrieben.

Er zahlt regelmäßig die angesetzten raten ab es kam noch zu keiner Verzögerung oder sonstiges.

Nun möchte der erzeuger aber nicht mehr das ich mit dem Auto fahre aus privaten Gründen dennoch nimmt er mich mit da wir dies für Kinderkram empfinden...Denn die sache hat null mit dem Auto oder den Vertrag zu tun. Jedoch erfuhr er das ich weiterhin mit dem Auto fahre und verlangt nun das er ihm das Auto wieder bringt und darf es nicht mehr haben.

Darf er das einfach so machen?er zahlt ja monatlich die volle rate und im Vertrag stand ja nichts davon was wir im Auto dürfen oder nicht. Darf er ihm das Auto jetzt wo die hälfte schon bezahlt ist einfach so weg nehmen weil wir nicht das machen was er verlangt (privat)

Er drohte damit wenn er ihm das Auto nicht bringt dann holt er es sich. Aber mit Zahlungen und unterschriebenen Vertrag ISt es doch quasi das Auto meines Lebensgefährten oder irre ich mich da?

Bitte um schnelle Hilfe evtl habt ihr ja auch links diesbezüglich für mich.

Ps as Auto ist nicht auf seinen erzeuger gemeldet sondern auf jemand anderes seinen Kollegen oder so.


Ich verstehe nur Bahnhof, versuche aber darauf einzugehen.

Derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat, nennen wir diesen Peter, dem gehört das Auto.
Ob Peter das Auto bezahlt oder nicht, tut erst mal nichts zur Sache. Peter hat den Vertrag abgeschlossen und ihm gehört somit das Fahrzeug.

ABER, steht im Fahrzeug Brief, nennen wir diese Person Anton, ein Anton, kann Anton als erster die Hand heben -> sein Eigentum! Unabhängig davon, wer im Vertrag steht und wer das Auto zahlt.

Wenn ich das richtig gelesen habe, sind 3 (?) Personen involviert? Einer für den Leasingvertrag, einer der monatlich das Auto zahlt und einer, auf dem das Auto zugelassen ist??

Ist das richtig?

#Automobilkauffrau


Ich versuche es mal deutlich zu schreiben ?

Also Peter (mein Mann) hat den Vertrag unterschrieben und zahlt regelmäßig und pünktlich den vollen raten Betrag.

Auf Anton ist das Fahrzeug angemdldet.
Er bekommt somit auch die Post bei Fehlverhalten im Straßen Verkehr.

Herbert(der Erzeuger ) ist soweit ich weiß ein Freund von Anton und hat das Auto an Peter verkauft.
Er hat oder arbeitet in einen fuhrpark von dem das Auto das Peter erworben hat stammt.

Nun verstehe ich mich mit Herbert nicht gerade sonderlich da ich nicht nach seiner Pfeife tanze.
Daher hatte er Peter verboten mich in dem Kfz mitzuführen ansonsten nimmt er ihm das Auto weg.
Dieser erfuhr das ich noch immer als beifahrer mit fahre und sagte ihm nun das er das Auto ihm zurück bringen muss.
Es geht hier lediglich um private Sachen die meiner Meinung nichts mit dem Auto zu tun haben.er will lediglich dadurch seinen Willen durch bekommen in dem er droht den Wagen weg zu nehmen obwohl er weiß das Peter darauf angewiesen ist beruflich.

Könnte ich es etwas verständlicher rüber bringen?lg


Aus welchem Grund er das Auto zurück will, ist völlig egal.

Und wenn Herbert Anton beeinflusst ist es auch einfach Pech und man kann nix dagegen tun.

WENN ihr schriftlich habt, dass dein Mann unter gewissen Voraussetzungen das Auto besitzen darf UND er allen Verpflichtungen nachkommt UND nirgends steht, dass du von der Nutzung ausgeschlossen bist oder werden kannst, dann gibt es für den Wunsch, dass du nicht mehr ins Auto darfst keine Grundlage.

Wenn das Auto weggenommen werden soll, braucht es dafür eine Grundlage.
29.12.2018 19:07
Gibt's denn einen Zweitschlüssel, den ihr nicht habt?

Oder habt ihr ne Garage?

Bis ihr beim Anwalt ward würde ich wohl einfach dafür sorgen, dass das Auto nicht einfach geholt werden kann.
29.12.2018 22:07
Zitat von Nathalie83:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Nathalie83:

Abgesehen von der rechtlich mehr als wirren Situation, die Hauptfrage der TS ist ja, ob der „Schwiegervater“ das Auto einfach holen kommen kann.
Meiner Meinung nach, ja.
Wenn er einen Zweitschlüssel hat, kann ich mir vorstellen, dass er einfach vorbeikommt und den Wagen mitnimmt.
Denn was könnt ihr schon dagegen machen? Als gestohlen melden? Ihr seid ja noch nicht mal Eigentümer. Und dieser dubiose, vermutlich unwirksame Vertrag wird da wohl auch nicht groß als Beweis dienen.
Wer solche „Verträge“ aufsetzt und dann noch meint, er könne bestimmen, wer wen als Beifahrer mitnimmt, der holt sich auch mal eben auf „kurzem Wege“ ein Auto zurück

Wie die anderen nun schon mehrfach sagten: schnellstmöglich zum Anwalt. Das ist das einzige, was ihr nachen könnt!


Falsch, in dem Fall zählt der Halter, der im Brief steht. Das ist aber wieder jemand anderes....


Falsch? Darauf, wer im Brief steht, bin ich doch gar nicht eingegangen? Ich glaube, die unterschiedlichen Positionen (Fahrer, Beifahrer, Halter, Eigentümer,...) sind hier ausreichend erklärt worden.
Es geht nur darum, dass der Freund/Mann der TS keinerlei Eigentumsnachweis hat und daher einen eventuellen “Diebstahl” gar nicht anzeigen könnte, weil dieser “Vertrag” dabei wahrscheinlich auch wenig hilfreich wäre.


Es tut doch gar nichts zur Sache, wer was bezahlt etc.

Eigentümer ist der, der im Fahrzeugbrief steht. Punkt. Das ist eine „Eigentumsurkunde“. Das ist aber wohl nicht der Verkäufer/Vater und nicht ihr Mann, sondern jemand anderes....
29.12.2018 23:19
Ich versteh hier nix, und warum sagst du immer Erzeuger? Kann man man nicht „Vater von“ oder „Schwiegervater“ sagen? Erzeuger ist für mich jemand, der es nicht wert ist als Vater bezeichnet zu werden und höre ich meist nur von den Frauen, sorry aber das ganze liest sich, als wenn das voll unseriös wäre. Vielleicht gebt ihr das Auto einfach an und macht einfach was auf euren Namen?
MiramitLionel
7456 Beiträge
30.12.2018 09:04
Zitat von Julemaus:

Ich versteh hier nix, und warum sagst du immer Erzeuger? Kann man man nicht „Vater von“ oder „Schwiegervater“ sagen? Erzeuger ist für mich jemand, der es nicht wert ist als Vater bezeichnet zu werden und höre ich meist nur von den Frauen, sorry aber das ganze liest sich, als wenn das voll unseriös wäre. Vielleicht gebt ihr das Auto einfach an und macht einfach was auf euren Namen?


Mein Sohn hat auch einen Vater und einen Erzeuger. Warum ziehst du dich an sowas hoch? Ist doch ihre Entscheidung wie sie ihn nennt und hat mit der Sachlage nichts zu tun.

Liebe Ts, leider verstehe ich nur Bahnhof
Marf
28105 Beiträge
30.12.2018 09:11
Zitat von MiramitLionel:

Zitat von Julemaus:

Ich versteh hier nix, und warum sagst du immer Erzeuger? Kann man man nicht „Vater von“ oder „Schwiegervater“ sagen? Erzeuger ist für mich jemand, der es nicht wert ist als Vater bezeichnet zu werden und höre ich meist nur von den Frauen, sorry aber das ganze liest sich, als wenn das voll unseriös wäre. Vielleicht gebt ihr das Auto einfach an und macht einfach was auf euren Namen?


Mein Sohn hat auch einen Vater und einen Erzeuger. Warum ziehst du dich an sowas hoch? Ist doch ihre Entscheidung wie sie ihn nennt und hat mit der Sachlage nichts zu tun.

Liebe Ts, leider verstehe ich nur Bahnhof

Weil es abfällig klingt.
Um irgendwie an die Karre zu kommen war er bisher ja gut genug.
MiramitLionel
7456 Beiträge
30.12.2018 09:20
Zitat von Marf:

Zitat von MiramitLionel:

Zitat von Julemaus:

Ich versteh hier nix, und warum sagst du immer Erzeuger? Kann man man nicht „Vater von“ oder „Schwiegervater“ sagen? Erzeuger ist für mich jemand, der es nicht wert ist als Vater bezeichnet zu werden und höre ich meist nur von den Frauen, sorry aber das ganze liest sich, als wenn das voll unseriös wäre. Vielleicht gebt ihr das Auto einfach an und macht einfach was auf euren Namen?


Mein Sohn hat auch einen Vater und einen Erzeuger. Warum ziehst du dich an sowas hoch? Ist doch ihre Entscheidung wie sie ihn nennt und hat mit der Sachlage nichts zu tun.

Liebe Ts, leider verstehe ich nur Bahnhof

Weil es abfällig klingt.
Um irgendwie an die Karre zu kommen war er bisher ja gut genug.


Ist aber doch gar nicht Thema. Was genau zwischen allen beteiligten vorgefallen ist, dass er nun so genannt wird, weiß schließlich kein Mensch. Manche sind eben in den Augen der Kinder oder anderen keine Väter. Könnte man auch einfach akzeptieren
30.12.2018 09:52
Zitat von Marf:

Zitat von MiramitLionel:

Zitat von Julemaus:

Ich versteh hier nix, und warum sagst du immer Erzeuger? Kann man man nicht „Vater von“ oder „Schwiegervater“ sagen? Erzeuger ist für mich jemand, der es nicht wert ist als Vater bezeichnet zu werden und höre ich meist nur von den Frauen, sorry aber das ganze liest sich, als wenn das voll unseriös wäre. Vielleicht gebt ihr das Auto einfach an und macht einfach was auf euren Namen?


Mein Sohn hat auch einen Vater und einen Erzeuger. Warum ziehst du dich an sowas hoch? Ist doch ihre Entscheidung wie sie ihn nennt und hat mit der Sachlage nichts zu tun.

Liebe Ts, leider verstehe ich nur Bahnhof

Weil es abfällig klingt.
Um irgendwie an die Karre zu kommen war er bisher ja gut genug.

Genau das melne ich, mit einem Erzeuger hat man nix zu tun und will man auch nicht. Ich denke eher, wenn man so abfällig redet muss man sich nicht wundern.?!
-M-Y-A-
23183 Beiträge
30.12.2018 10:16
Naja, wenn er ihnen das Auto wegnehmen will, weil sie als Beifahrer in diesem Auto sitzt, dann wäre das auch nicht "der Schwiegervater" für mich.
Nathalie83
674 Beiträge
30.12.2018 11:53
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Nathalie83:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Nathalie83:

Abgesehen von der rechtlich mehr als wirren Situation, die Hauptfrage der TS ist ja, ob der „Schwiegervater“ das Auto einfach holen kommen kann.
Meiner Meinung nach, ja.
Wenn er einen Zweitschlüssel hat, kann ich mir vorstellen, dass er einfach vorbeikommt und den Wagen mitnimmt.
Denn was könnt ihr schon dagegen machen? Als gestohlen melden? Ihr seid ja noch nicht mal Eigentümer. Und dieser dubiose, vermutlich unwirksame Vertrag wird da wohl auch nicht groß als Beweis dienen.
Wer solche „Verträge“ aufsetzt und dann noch meint, er könne bestimmen, wer wen als Beifahrer mitnimmt, der holt sich auch mal eben auf „kurzem Wege“ ein Auto zurück

Wie die anderen nun schon mehrfach sagten: schnellstmöglich zum Anwalt. Das ist das einzige, was ihr nachen könnt!


Falsch, in dem Fall zählt der Halter, der im Brief steht. Das ist aber wieder jemand anderes....


Falsch? Darauf, wer im Brief steht, bin ich doch gar nicht eingegangen? Ich glaube, die unterschiedlichen Positionen (Fahrer, Beifahrer, Halter, Eigentümer,...) sind hier ausreichend erklärt worden.
Es geht nur darum, dass der Freund/Mann der TS keinerlei Eigentumsnachweis hat und daher einen eventuellen “Diebstahl” gar nicht anzeigen könnte, weil dieser “Vertrag” dabei wahrscheinlich auch wenig hilfreich wäre.


Es tut doch gar nichts zur Sache, wer was bezahlt etc.

Eigentümer ist der, der im Fahrzeugbrief steht. Punkt. Das ist eine „Eigentumsurkunde“. Das ist aber wohl nicht der Verkäufer/Vater und nicht ihr Mann, sondern jemand anderes....


Also ich verstehe immer noch nicht, warum du mit mir diskutierst. Ich sag doch überhaupt nichts anderes als du.
Mir ging es nur darum klarzustellen, dass die TE und ihr Mann in dieser Nahrungskette ganz unten stehen und am wenigsten zu melden haben.
Wenn der Vater den Wagen mit einem Zweitschlüssel einfach abholt, haben die zwei erstmal Pech gehabt, denn sie haben keinerlei Eigentumsnachweis. Wie der Vater das dann regelt, ob er mit Wissen und Zustimmung des Eigentümers handelt (oder am Ende vielleicht doch sogar selbst Eigentümer ist), steht in den Sternen. Die TE und ihr Mann können dann höchstens über einen Anwalt mittels dieses zwielichtigen Vertrages versuchen, das Auto zurückzubekommen. Mit ungewissem Ausgang, je nachdem wie der Vertrag dann juristisch bewertet wird.
Bianca1980
5619 Beiträge
30.12.2018 15:38
Wer hat den Fahrzeug Brief bei wem befindet der sich ? Bei euch oder beim Schwiegervater oder hat derjenige ihn der drinnen steht ? Wenn er bei euch ware , ware es gut . Was steht im Vertrag alles drinnen ? Ohne diese Angaben ist es schwer mehr dazu zu sagen .was mich noch interessieren würde welches Auto und alter und was bezahlt ihr dafür im Monat? Musst du nicht beantwortet wenn es zu persönlich ist , aber vielleicht sagt es auch was daruber aus , ob ihr es kauft und abbezahlt oder nicht .
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