Mütter- und Schwangerenforum

Leasingvertrag darf der erzeuger das Auto einfach wegnehmen

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nilou
14517 Beiträge
29.12.2018 14:54
Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von nilou:

Also eure privaten Streitereien etc sind absolut unrelevant was euer Problem betrifft. Ihr müsst erstmal ganz dringend klären wem das Auto gehört. Darum würde ich mir gerade eher Sorgen machen als das was E euch vorschreibt.

Wenn es blöd läuft habt ihr Raten für ein Auto bezahlt was euch nie gehören wird.


Um unseren privaten Stress mach ich mir auch keinen Kopf . Ich sagte lediglich das er deswegen uns das Auto weg nehmen will. Was ich lächerlich finde.


Du scheinst noch nicht ganz verstanden zu haben um was es geht: ihr habt ein rechtliches Problem hinsichtlich des Autos. Ihr scheint anscheind davon auszugehen Raten für ein Auto zu zahlen was euch dadurch bei Abzahlung gehören wird. Ihr zahlt das Geld aber nicht an den Eigentümer des Autos.

Zwerginator
7871 Beiträge
29.12.2018 14:58
Die Infos die du rausrückst sind zu chaotisch und lückenhaft und widersprechen sich zudem.

Zitat:

In dem Vertrag steht lediglich drin das er monatlich die angesetzte Summe zahlen muss und für den Fall das Schäden am Auto sind etc er für die Kosten aufkommen muss.


Dann schreibst du aber, dass im Vertrag steht dass das Auto nach Abschluss der Zahlungen in euer Eigentum übergeht.

Was steht jetzt tatsächlich im Vertrag?
Harleyquinn91
1237 Beiträge
29.12.2018 14:59
Zitat von nilou:

Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von nilou:

Also eure privaten Streitereien etc sind absolut unrelevant was euer Problem betrifft. Ihr müsst erstmal ganz dringend klären wem das Auto gehört. Darum würde ich mir gerade eher Sorgen machen als das was E euch vorschreibt.

Wenn es blöd läuft habt ihr Raten für ein Auto bezahlt was euch nie gehören wird.


Um unseren privaten Stress mach ich mir auch keinen Kopf . Ich sagte lediglich das er deswegen uns das Auto weg nehmen will. Was ich lächerlich finde.


Du scheinst noch nicht ganz verstanden zu haben um was es geht: ihr habt ein rechtliches Problem hinsichtlich des Autos. Ihr scheint anscheind davon auszugehen Raten für ein Auto zu zahlen was euch dadurch bei Abzahlung gehören wird. Ihr zahlt das Geld aber nicht an den Eigentümer des Autos.


Doch doch soweit hab ich es verstanden. Dies und weiteres werde ich bzw wir mit dem Anwalt besprechen.
29.12.2018 15:10
Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Harleyquinn91:

Hallo.... Ich habe da eine dringende frage.

Mein Lebenspartner hat einen lisingsvertrsg bei seinen erzeuger unterschrieben.

Er zahlt regelmäßig die angesetzten raten ab es kam noch zu keiner Verzögerung oder sonstiges.

Nun möchte der erzeuger aber nicht mehr das ich mit dem Auto fahre aus privaten Gründen dennoch nimmt er mich mit da wir dies für Kinderkram empfinden...Denn die sache hat null mit dem Auto oder den Vertrag zu tun. Jedoch erfuhr er das ich weiterhin mit dem Auto fahre und verlangt nun das er ihm das Auto wieder bringt und darf es nicht mehr haben.

Darf er das einfach so machen?er zahlt ja monatlich die volle rate und im Vertrag stand ja nichts davon was wir im Auto dürfen oder nicht. Darf er ihm das Auto jetzt wo die hälfte schon bezahlt ist einfach so weg nehmen weil wir nicht das machen was er verlangt (privat)

Er drohte damit wenn er ihm das Auto nicht bringt dann holt er es sich. Aber mit Zahlungen und unterschriebenen Vertrag ISt es doch quasi das Auto meines Lebensgefährten oder irre ich mich da?

Bitte um schnelle Hilfe evtl habt ihr ja auch links diesbezüglich für mich.

Ps as Auto ist nicht auf seinen erzeuger gemeldet sondern auf jemand anderes seinen Kollegen oder so.


Ich verstehe nur Bahnhof, versuche aber darauf einzugehen.

Derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat, nennen wir diesen Peter, dem gehört das Auto.
Ob Peter das Auto bezahlt oder nicht, tut erst mal nichts zur Sache. Peter hat den Vertrag abgeschlossen und ihm gehört somit das Fahrzeug.

ABER, steht im Fahrzeug Brief, nennen wir diese Person Anton, ein Anton, kann Anton als erster die Hand heben -> sein Eigentum! Unabhängig davon, wer im Vertrag steht und wer das Auto zahlt.

Wenn ich das richtig gelesen habe, sind 3 (?) Personen involviert? Einer für den Leasingvertrag, einer der monatlich das Auto zahlt und einer, auf dem das Auto zugelassen ist??

Ist das richtig?

#Automobilkauffrau


Ich versuche es mal deutlich zu schreiben ?

Also Peter (mein Mann) hat den Vertrag unterschrieben und zahlt regelmäßig und pünktlich den vollen raten Betrag.

Auf Anton ist das Fahrzeug angemdldet.
Er bekommt somit auch die Post bei Fehlverhalten im Straßen Verkehr.

Herbert(der Erzeuger ) ist soweit ich weiß ein Freund von Anton und hat das Auto an Peter verkauft.
Er hat oder arbeitet in einen fuhrpark von dem das Auto das Peter erworben hat stammt.

Nun verstehe ich mich mit Herbert nicht gerade sonderlich da ich nicht nach seiner Pfeife tanze.
Daher hatte er Peter verboten mich in dem Kfz mitzuführen ansonsten nimmt er ihm das Auto weg.
Dieser erfuhr das ich noch immer als beifahrer mit fahre und sagte ihm nun das er das Auto ihm zurück bringen muss.
Es geht hier lediglich um private Sachen die meiner Meinung nichts mit dem Auto zu tun haben.er will lediglich dadurch seinen Willen durch bekommen in dem er droht den Wagen weg zu nehmen obwohl er weiß das Peter darauf angewiesen ist beruflich.

Könnte ich es etwas verständlicher rüber bringen?lg


Dann hat der Erzeuger mal so gar nichts zu melden. Ob ihm deine Nase passt oder nicht, er hat da nichts zu melden.

Allerdings wundert mich das, dass das Auto auf einen Außenstehenden zugelassen ist.
Derjenige kann Euch nämlich das Auto entziehen.
Ich würde das schleunigst ändern.

Ob Du damit fahren darfst , liegt am Versicherungsschutz.
Da das Auto, rechtlich gesehen, Anton gehört, hätte er zu entscheiden.... Aber mit dem habt ihr ja keine Reibereien....

29.12.2018 15:12
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Harleyquinn91:

Hallo.... Ich habe da eine dringende frage.

Mein Lebenspartner hat einen lisingsvertrsg bei seinen erzeuger unterschrieben.

Er zahlt regelmäßig die angesetzten raten ab es kam noch zu keiner Verzögerung oder sonstiges.

Nun möchte der erzeuger aber nicht mehr das ich mit dem Auto fahre aus privaten Gründen dennoch nimmt er mich mit da wir dies für Kinderkram empfinden...Denn die sache hat null mit dem Auto oder den Vertrag zu tun. Jedoch erfuhr er das ich weiterhin mit dem Auto fahre und verlangt nun das er ihm das Auto wieder bringt und darf es nicht mehr haben.

Darf er das einfach so machen?er zahlt ja monatlich die volle rate und im Vertrag stand ja nichts davon was wir im Auto dürfen oder nicht. Darf er ihm das Auto jetzt wo die hälfte schon bezahlt ist einfach so weg nehmen weil wir nicht das machen was er verlangt (privat)

Er drohte damit wenn er ihm das Auto nicht bringt dann holt er es sich. Aber mit Zahlungen und unterschriebenen Vertrag ISt es doch quasi das Auto meines Lebensgefährten oder irre ich mich da?

Bitte um schnelle Hilfe evtl habt ihr ja auch links diesbezüglich für mich.

Ps as Auto ist nicht auf seinen erzeuger gemeldet sondern auf jemand anderes seinen Kollegen oder so.


Ich verstehe nur Bahnhof, versuche aber darauf einzugehen.

Derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat, nennen wir diesen Peter, dem gehört das Auto.
Ob Peter das Auto bezahlt oder nicht, tut erst mal nichts zur Sache. Peter hat den Vertrag abgeschlossen und ihm gehört somit das Fahrzeug.

ABER, steht im Fahrzeug Brief, nennen wir diese Person Anton, ein Anton, kann Anton als erster die Hand heben -> sein Eigentum! Unabhängig davon, wer im Vertrag steht und wer das Auto zahlt.

Wenn ich das richtig gelesen habe, sind 3 (?) Personen involviert? Einer für den Leasingvertrag, einer der monatlich das Auto zahlt und einer, auf dem das Auto zugelassen ist??

Ist das richtig?

#Automobilkauffrau


Ich versuche es mal deutlich zu schreiben ?

Also Peter (mein Mann) hat den Vertrag unterschrieben und zahlt regelmäßig und pünktlich den vollen raten Betrag.

Auf Anton ist das Fahrzeug angemdldet.
Er bekommt somit auch die Post bei Fehlverhalten im Straßen Verkehr.

Herbert(der Erzeuger ) ist soweit ich weiß ein Freund von Anton und hat das Auto an Peter verkauft.
Er hat oder arbeitet in einen fuhrpark von dem das Auto das Peter erworben hat stammt.

Nun verstehe ich mich mit Herbert nicht gerade sonderlich da ich nicht nach seiner Pfeife tanze.
Daher hatte er Peter verboten mich in dem Kfz mitzuführen ansonsten nimmt er ihm das Auto weg.
Dieser erfuhr das ich noch immer als beifahrer mit fahre und sagte ihm nun das er das Auto ihm zurück bringen muss.
Es geht hier lediglich um private Sachen die meiner Meinung nichts mit dem Auto zu tun haben.er will lediglich dadurch seinen Willen durch bekommen in dem er droht den Wagen weg zu nehmen obwohl er weiß das Peter darauf angewiesen ist beruflich.

Könnte ich es etwas verständlicher rüber bringen?lg


Dann hat der Erzeuger mal so gar nichts zu melden. Ob ihm deine Nase passt oder nicht, er hat da nichts zu melden.

Allerdings wundert mich das, dass das Auto auf einen Außenstehenden zugelassen ist.
Derjenige kann Euch nämlich das Auto entziehen.
Ich würde das schleunigst ändern.

Ob Du damit fahren darfst , liegt am Versicherungsschutz.
Da das Auto, rechtlich gesehen, Anton gehört, hätte er zu entscheiden.... Aber mit dem habt ihr ja keine Reibereien....


Anton bekommt aber auch nicht die Rate obwohl es sein Auto ist
Irgendwie alles wirr
29.12.2018 15:21
Zitat von CrazyBlue:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von Bauernschnitte:

...


Ich versuche es mal deutlich zu schreiben ?

Also Peter (mein Mann) hat den Vertrag unterschrieben und zahlt regelmäßig und pünktlich den vollen raten Betrag.

Auf Anton ist das Fahrzeug angemdldet.
Er bekommt somit auch die Post bei Fehlverhalten im Straßen Verkehr.

Herbert(der Erzeuger ) ist soweit ich weiß ein Freund von Anton und hat das Auto an Peter verkauft.
Er hat oder arbeitet in einen fuhrpark von dem das Auto das Peter erworben hat stammt.

Nun verstehe ich mich mit Herbert nicht gerade sonderlich da ich nicht nach seiner Pfeife tanze.
Daher hatte er Peter verboten mich in dem Kfz mitzuführen ansonsten nimmt er ihm das Auto weg.
Dieser erfuhr das ich noch immer als beifahrer mit fahre und sagte ihm nun das er das Auto ihm zurück bringen muss.
Es geht hier lediglich um private Sachen die meiner Meinung nichts mit dem Auto zu tun haben.er will lediglich dadurch seinen Willen durch bekommen in dem er droht den Wagen weg zu nehmen obwohl er weiß das Peter darauf angewiesen ist beruflich.

Könnte ich es etwas verständlicher rüber bringen?lg


Dann hat der Erzeuger mal so gar nichts zu melden. Ob ihm deine Nase passt oder nicht, er hat da nichts zu melden.

Allerdings wundert mich das, dass das Auto auf einen Außenstehenden zugelassen ist.
Derjenige kann Euch nämlich das Auto entziehen.
Ich würde das schleunigst ändern.

Ob Du damit fahren darfst , liegt am Versicherungsschutz.
Da das Auto, rechtlich gesehen, Anton gehört, hätte er zu entscheiden.... Aber mit dem habt ihr ja keine Reibereien....


Anton bekommt aber auch nicht die Rate obwohl es sein Auto ist
Irgendwie alles wirr


Die Rate bekommt das Haus bzw die Bank...
Anton hat das Fahrzeug nur auf sich angemeldet, warum auch immer.
Zwerginator
7871 Beiträge
29.12.2018 15:22
Zitat von CrazyBlue:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Harleyquinn91:

Zitat von Bauernschnitte:

...


Ich versuche es mal deutlich zu schreiben ?

Also Peter (mein Mann) hat den Vertrag unterschrieben und zahlt regelmäßig und pünktlich den vollen raten Betrag.

Auf Anton ist das Fahrzeug angemdldet.
Er bekommt somit auch die Post bei Fehlverhalten im Straßen Verkehr.

Herbert(der Erzeuger ) ist soweit ich weiß ein Freund von Anton und hat das Auto an Peter verkauft.
Er hat oder arbeitet in einen fuhrpark von dem das Auto das Peter erworben hat stammt.

Nun verstehe ich mich mit Herbert nicht gerade sonderlich da ich nicht nach seiner Pfeife tanze.
Daher hatte er Peter verboten mich in dem Kfz mitzuführen ansonsten nimmt er ihm das Auto weg.
Dieser erfuhr das ich noch immer als beifahrer mit fahre und sagte ihm nun das er das Auto ihm zurück bringen muss.
Es geht hier lediglich um private Sachen die meiner Meinung nichts mit dem Auto zu tun haben.er will lediglich dadurch seinen Willen durch bekommen in dem er droht den Wagen weg zu nehmen obwohl er weiß das Peter darauf angewiesen ist beruflich.

Könnte ich es etwas verständlicher rüber bringen?lg


Dann hat der Erzeuger mal so gar nichts zu melden. Ob ihm deine Nase passt oder nicht, er hat da nichts zu melden.

Allerdings wundert mich das, dass das Auto auf einen Außenstehenden zugelassen ist.
Derjenige kann Euch nämlich das Auto entziehen.
Ich würde das schleunigst ändern.

Ob Du damit fahren darfst , liegt am Versicherungsschutz.
Da das Auto, rechtlich gesehen, Anton gehört, hätte er zu entscheiden.... Aber mit dem habt ihr ja keine Reibereien....


Anton bekommt aber auch nicht die Rate obwohl es sein Auto ist
Irgendwie alles wirr

Darum wäre ein Foto vom Vertrag ganz sinnvoll... dass das ignoriert wird macht es noch dubioser meiner Meinung nach.
29.12.2018 15:25
Ist der Vertrag über das Haus (Erzeuger als Autoverkäufer) abgeschlossen oder privat ?

Privat hätte der Erzeuger das Auto gar nicht, als Angestellter, veräußern dürfen.
nilou
14517 Beiträge
29.12.2018 15:30
Zitat von Bauernschnitte:

Ist der Vertrag über das Haus (Erzeuger als Autoverkäufer) abgeschlossen oder privat ?

Privat hätte der Erzeuger das Auto gar nicht, als Angestellter, veräußern dürfen.


sie schrieb doch privat.

Und von Bank, Autohaus und co war hier doch nie die Rede.
29.12.2018 15:51
Zitat von nilou:

Zitat von Bauernschnitte:

Ist der Vertrag über das Haus (Erzeuger als Autoverkäufer) abgeschlossen oder privat ?

Privat hätte der Erzeuger das Auto gar nicht, als Angestellter, veräußern dürfen.


sie schrieb doch privat.

Und von Bank, Autohaus und co war hier doch nie die Rede.


Ich las Fuhrpark und Leasing.
So etwas gibt es nur im Autohaus.

Es gibt keine privaten Leasingverträge.
nilou
14517 Beiträge
29.12.2018 15:54
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von nilou:

Zitat von Bauernschnitte:

Ist der Vertrag über das Haus (Erzeuger als Autoverkäufer) abgeschlossen oder privat ?

Privat hätte der Erzeuger das Auto gar nicht, als Angestellter, veräußern dürfen.


sie schrieb doch privat.

Und von Bank, Autohaus und co war hier doch nie die Rede.


Ich las Fuhrpark und Leasing.
So etwas gibt es nur im Autohaus.

Es gibt keine privaten Leasingverträge.


Ja. Es ist auch kein Leasingvertrag. Sie haben es nur so genannt. Es soll ein privater Autokauf eines gebrauchten Autos mit Ratenzahlung sein.

Ich halte die Wirksamkeit des Vertrages für mehr als wacklig.
29.12.2018 16:02
Zitat von nilou:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von nilou:

Zitat von Bauernschnitte:

Ist der Vertrag über das Haus (Erzeuger als Autoverkäufer) abgeschlossen oder privat ?

Privat hätte der Erzeuger das Auto gar nicht, als Angestellter, veräußern dürfen.


sie schrieb doch privat.

Und von Bank, Autohaus und co war hier doch nie die Rede.


Ich las Fuhrpark und Leasing.
So etwas gibt es nur im Autohaus.

Es gibt keine privaten Leasingverträge.


Ja. Es ist auch kein Leasingvertrag. Sie haben es nur so genannt. Es soll ein privater Autokauf eines gebrauchten Autos mit Ratenzahlung sein.

Ich halte die Wirksamkeit des Vertrages für mehr als wacklig.


Gut, entweder hat man die richtigen Infos oder gar keine

Aber selbst bei einem privaten Ratenkauf, hat der noch Eigentümer nicht zu entscheiden, was die Zahlenden machen - also wer fährt etc.

Wegnehmen könnte der Verkäufer das Auto nur, bei Nichteinhalten vertraglicher Abmachungen!
Also man muss gegen den vereinbarten Vertrag stoßen.

Eigentümer ist solange der Verkäufer, bis der letzte Cent geflossen ist - DAS muss aber ausdrücklich im Vertrag stehen!
Nathalie83
674 Beiträge
29.12.2018 16:06
Abgesehen von der rechtlich mehr als wirren Situation, die Hauptfrage der TS ist ja, ob der „Schwiegervater“ das Auto einfach holen kommen kann.
Meiner Meinung nach, ja.
Wenn er einen Zweitschlüssel hat, kann ich mir vorstellen, dass er einfach vorbeikommt und den Wagen mitnimmt.
Denn was könnt ihr schon dagegen machen? Als gestohlen melden? Ihr seid ja noch nicht mal Eigentümer. Und dieser dubiose, vermutlich unwirksame Vertrag wird da wohl auch nicht groß als Beweis dienen.
Wer solche „Verträge“ aufsetzt und dann noch meint, er könne bestimmen, wer wen als Beifahrer mitnimmt, der holt sich auch mal eben auf „kurzem Wege“ ein Auto zurück

Wie die anderen nun schon mehrfach sagten: schnellstmöglich zum Anwalt. Das ist das einzige, was ihr nachen könnt!
Marf
29208 Beiträge
29.12.2018 16:21
Es gibt einen Besitzer,das ist derjenige der im Kaufvertrag steht.
Dann gibt es den Halter,das ist der,auf den das Auto angemeldet wurde.
Und einen der die Raten begleicht.
Letzterer hat,sollte es nicht anders schriftlich vereinbart worden sein,keine Rechte am Wagen.Das bezahlen macht es nicht zu seinem Eigentum,er hat nichts in der Hand.
Versicheurngstechnisch echt gefährlich.....
Der Besitzer hat jederzeit das Recht den Wagen zu sich zu nehmen wenn er den Vertrag bzw. Brief dazu hat.

.....ist es so zu erklären?
Das dazu geschriebene der TS ,liest sich sehr mühselig.
29.12.2018 16:58
Zitat von Nathalie83:

Abgesehen von der rechtlich mehr als wirren Situation, die Hauptfrage der TS ist ja, ob der „Schwiegervater“ das Auto einfach holen kommen kann.
Meiner Meinung nach, ja.
Wenn er einen Zweitschlüssel hat, kann ich mir vorstellen, dass er einfach vorbeikommt und den Wagen mitnimmt.
Denn was könnt ihr schon dagegen machen? Als gestohlen melden? Ihr seid ja noch nicht mal Eigentümer. Und dieser dubiose, vermutlich unwirksame Vertrag wird da wohl auch nicht groß als Beweis dienen.
Wer solche „Verträge“ aufsetzt und dann noch meint, er könne bestimmen, wer wen als Beifahrer mitnimmt, der holt sich auch mal eben auf „kurzem Wege“ ein Auto zurück

Wie die anderen nun schon mehrfach sagten: schnellstmöglich zum Anwalt. Das ist das einzige, was ihr nachen könnt!


Falsch, in dem Fall zählt der Halter, der im Brief steht. Das ist aber wieder jemand anderes....
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