Mütter- und Schwangerenforum

Verhandlung danach gleich Haft?! Brauche dringend hilfe

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Dieohnename
36 Beiträge
13.02.2019 14:44
Wow .... wie ihr hier urteilt über jemanden den ihr nicht kennt.

1.mal was für ein Fall??? Ich schreibe diesbezüglich das erste mal hier ...und dachte eigentlich das man hier nicht gleich angegriffen wird.

2. Eure blöden Kommentare könnt ihr euch gerne denken aber spamt meinen Thread hier bitte nicht damit voll.

Wer helfen mag kann gerne schreiben. Dumme Kommentare sind unerwünscht.
Dieohnename
36 Beiträge
13.02.2019 14:46
Zitat von Magnolia___:

Ich denke, es ist eine andere Userin.
Es gibt mehrere Menschen auf der Welt mit dieser Problematik. Also Bewährung und weitere Anzeige wegen Betrug


Danke !!! Ich weiß auch gar nicht was für ein Handy gemeint ist.
Prinzickchen
6 Beiträge
13.02.2019 14:52
Falls du wirklich verurteilt wirst zu einer Haftstrafe,wenn du nicht glaubhaft darlegen kannst das du unschuldig bist,wirst du nicht direkt in Haft müssen. Sowas ist meist nur der Fall wenn du vorher in U-Haft warst. Du wirst einen Brief zu geschickt bekommen,wo du ein Termin zum Haftantritt bekommst. Nimmst du diesen Termin nicht wahr, wirst du allerdings direkt zur Fahndung ausgeschrieben.
Dieohnename
36 Beiträge
13.02.2019 15:08
Zitat von Prinzickchen:

Falls du wirklich verurteilt wirst zu einer Haftstrafe,wenn du nicht glaubhaft darlegen kannst das du unschuldig bist,wirst du nicht direkt in Haft müssen. Sowas ist meist nur der Fall wenn du vorher in U-Haft warst. Du wirst einen Brief zu geschickt bekommen,wo du ein Termin zum Haftantritt bekommst. Nimmst du diesen Termin nicht wahr, wirst du allerdings direkt zur Fahndung ausgeschrieben.


Danke ,aber bevor das Urteil rechtskräftig ist können wir doch noch Berufung einlegen oder?
Auch nicht wegen widerholungsgefshr ? Ich meine nun kann ich ja belegen das ich nie vor hatte zu betrügen.
Prinzickchen
6 Beiträge
13.02.2019 15:22
Zitat von Dieohnename:

Zitat von Prinzickchen:

Falls du wirklich verurteilt wirst zu einer Haftstrafe,wenn du nicht glaubhaft darlegen kannst das du unschuldig bist,wirst du nicht direkt in Haft müssen. Sowas ist meist nur der Fall wenn du vorher in U-Haft warst. Du wirst einen Brief zu geschickt bekommen,wo du ein Termin zum Haftantritt bekommst. Nimmst du diesen Termin nicht wahr, wirst du allerdings direkt zur Fahndung ausgeschrieben.


Danke ,aber bevor das Urteil rechtskräftig ist können wir doch noch Berufung einlegen oder?
Auch nicht wegen widerholungsgefshr ? Ich meine nun kann ich ja belegen das ich nie vor hatte zu betrügen.


Also wie das mit Berufung ist,kann ich dir leider nicht weiter helfen. Damit kenne ich mich leider nicht aus.
Allerdings solltest du deinem Pflichtverteidiger alle Belege aushändigen, wenn sich damit belegen lässt das du diesmal unschuldig bist.
Aber dir sollte bewusst sein, falls du zu Haft verurteilt wirst das du länger in Haft musst als der Richter ausspricht wegen deiner Bewährung.
Hast du denn wenigstens etwas vertrauen zu deinem Verteidiger ,denn das ist immer am wichtigsten?
Gwen85
18463 Beiträge
13.02.2019 15:25
Ganz ehrlich, ich frage mich wie man es nicht vorsätzlich schafft, das überhaupt so weit kommen zu lassen. Bei An- und Verkauf (gewerblich) sind doch AGB's und wenn man sowas macht ist man verpflichtet Buch zu führen mit einem Steuerberater. Dann wären die Belege auch geordnet....und schnell vor zu legen.
Kläre das doch bitte mit deinem Anwalt, oder hast du keinen Rechtsbeistand?
Und es ist, wie du schreibst ja schon das zweite Mal. Da agieren die bei Verdacht anscheinend auch schneller. Überlege dir gut, wie du glaubhaft rüber kommst vor Gericht, such Beweise und Belege und offenbare diese dem vor Gericht. Bist du unschuldig, leg Berufung ein. Aber es ist ja nicht so, dass das deutsche Rechtssystem nicht genügend den Tatbestand vorher geprüft hat....
CrazyBlue
6528 Beiträge
13.02.2019 15:53
Zitat von Marf:

Also sage mal....das hatten wir doch schonmal! Wie oft bist du den nich auf Bewährung jnd hast Verhandlungen,versendest und hast Ärger damit? Ist ja nur noch albern.
Dann lass das verkaufen und ordne dein Leben.Und alles rechtliche fragst deinen Anwalt!


Habe mich auch gerade gewundert.Glaube diese Frage mit allem drum und dran gab es schon 3 oder 4x
Irgendwann,muss man doch mal daraus lernen
-M-Y-A-
23183 Beiträge
13.02.2019 16:22
Zitat von CrazyBlue:

Zitat von Marf:

Also sage mal....das hatten wir doch schonmal! Wie oft bist du den nich auf Bewährung jnd hast Verhandlungen,versendest und hast Ärger damit? Ist ja nur noch albern.
Dann lass das verkaufen und ordne dein Leben.Und alles rechtliche fragst deinen Anwalt!


Habe mich auch gerade gewundert.Glaube diese Frage mit allem drum und dran gab es schon 3 oder 4x
Irgendwann,muss man doch mal daraus lernen
das war sie doch gar nicht
Chrysopelea
14620 Beiträge
13.02.2019 16:28
Zitat von CrazyMya:

Zitat von CrazyBlue:

Zitat von Marf:

Also sage mal....das hatten wir doch schonmal! Wie oft bist du den nich auf Bewährung jnd hast Verhandlungen,versendest und hast Ärger damit? Ist ja nur noch albern.
Dann lass das verkaufen und ordne dein Leben.Und alles rechtliche fragst deinen Anwalt!


Habe mich auch gerade gewundert.Glaube diese Frage mit allem drum und dran gab es schon 3 oder 4x
Irgendwann,muss man doch mal daraus lernen
das war sie doch gar nicht


Und jedes Mal wurde behauptet von den anderen Threads nichts zu wissen... aber wir wissen nicht, ob die TS das war und im Zweifel gilt die Unschuldsvermutung.
CrazyBlue
6528 Beiträge
13.02.2019 16:43
Zitat von CrazyMya:

Zitat von CrazyBlue:

Zitat von Marf:

Also sage mal....das hatten wir doch schonmal! Wie oft bist du den nich auf Bewährung jnd hast Verhandlungen,versendest und hast Ärger damit? Ist ja nur noch albern.
Dann lass das verkaufen und ordne dein Leben.Und alles rechtliche fragst deinen Anwalt!


Habe mich auch gerade gewundert.Glaube diese Frage mit allem drum und dran gab es schon 3 oder 4x
Irgendwann,muss man doch mal daraus lernen
das war sie doch gar nicht


Ich weiss
Ich meinte ja auch das Thema allgemein
shelyra
69108 Beiträge
13.02.2019 16:46
Weswegen hast du bewährung?
Die gleiche sache? Oder war es eine andere?

Du wirst sicher nicht vom gericht direkt in haft müssen. Das passiert eher selten.
Aber wenn es beides mal betrug war dann rechne damit das es diesmal nicht so gut ausgeht und es eventuell zu einer haftstrafe kommen kann. Daher regel jetzt schonmal alles wichtige - wer nimmt dein kind in so einem fall? Wer passt auf deine wohnung auf (thema post)? Usw
Wenn du es nicht brauchst dann ist es gut. Aber besser ist es vorzusorgen.

Und für die zukunft - notier dir immer welcher beleg für welchen verkauf war.
-M-Y-A-
23183 Beiträge
13.02.2019 16:50
Zitat von shelyra:

Weswegen hast du bewährung?
Die gleiche sache? Oder war es eine andere?

Du wirst sicher nicht vom gericht direkt in haft müssen. Das passiert eher selten.
Aber wenn es beides mal betrug war dann rechne damit das es diesmal nicht so gut ausgeht und es eventuell zu einer haftstrafe kommen kann. Daher regel jetzt schonmal alles wichtige - wer nimmt dein kind in so einem fall? Wer passt auf deine wohnung auf (thema post)? Usw
Wenn du es nicht brauchst dann ist es gut. Aber besser ist es vorzusorgen.

Und für die zukunft - notier dir immer welcher beleg für welchen verkauf war.
ich würde einfach gar nichts mehr verkaufen.
Alaska
18847 Beiträge
13.02.2019 17:09
Zitat von Dieohnename:

Zitat von Prinzickchen:

Falls du wirklich verurteilt wirst zu einer Haftstrafe,wenn du nicht glaubhaft darlegen kannst das du unschuldig bist,wirst du nicht direkt in Haft müssen. Sowas ist meist nur der Fall wenn du vorher in U-Haft warst. Du wirst einen Brief zu geschickt bekommen,wo du ein Termin zum Haftantritt bekommst. Nimmst du diesen Termin nicht wahr, wirst du allerdings direkt zur Fahndung ausgeschrieben.


Danke ,aber bevor das Urteil rechtskräftig ist können wir doch noch Berufung einlegen oder?
Auch nicht wegen widerholungsgefshr ? Ich meine nun kann ich ja belegen das ich nie vor hatte zu betrügen.


Pass auf, was für Sätze du vor dem Richter fallen lässt.
Nicht betrogen zu haben und nicht vorhaben, zu betrügen sind zweierlei Dinge. Dein Satz oben ist ein Schuldeingeständnis.
nilou
14053 Beiträge
13.02.2019 17:16
Zitat von Magnolia___:

Ich denke, es ist eine andere Userin.
Es gibt mehrere Menschen auf der Welt mit dieser Problematik. Also Bewährung und weitere Anzeige wegen Betrug


Aber die kommen doch nicht alle in ein Mütterforum.

Also sorry, wenn es hier einen Pflichtverteidiger gibt frage ich mich warum man sich nicht an den wendet sondern in einem Mütterforum so eine Frage stellt.
Dieohnename
36 Beiträge
13.02.2019 18:14
Zitat von Alaska:

Zitat von Dieohnename:

Zitat von Prinzickchen:

Falls du wirklich verurteilt wirst zu einer Haftstrafe,wenn du nicht glaubhaft darlegen kannst das du unschuldig bist,wirst du nicht direkt in Haft müssen. Sowas ist meist nur der Fall wenn du vorher in U-Haft warst. Du wirst einen Brief zu geschickt bekommen,wo du ein Termin zum Haftantritt bekommst. Nimmst du diesen Termin nicht wahr, wirst du allerdings direkt zur Fahndung ausgeschrieben.


Danke ,aber bevor das Urteil rechtskräftig ist können wir doch noch Berufung einlegen oder?
Auch nicht wegen widerholungsgefshr ? Ich meine nun kann ich ja belegen das ich nie vor hatte zu betrügen.


Pass auf, was für Sätze du vor dem Richter fallen lässt.
Nicht betrogen zu haben und nicht vorhaben, zu betrügen sind zweierlei Dinge. Dein Satz oben ist ein Schuldeingeständnis.


Welcher Satz genau ist ein schuldeingeständniss ?!

Ich denke ich werde meinen Anwalt reden lassen...denn ich kenne mich und wenn ich nervös werde egal in welcher Situation Rede ich mich um Kopf und Kragen.

An die anderen : ich habe mich hier nicht angemeldet wegen dem Thema...bin etwas länger hier und dachte mir nur evtl kennt sich jemand hiermit aus.
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