Mütter- und Schwangerenforum

Verhandlung danach gleich Haft?! Brauche dringend hilfe

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Alaska
18847 Beiträge
13.02.2019 18:34
Zitat von Dieohnename:

Zitat von Alaska:

Zitat von Dieohnename:

Zitat von Prinzickchen:

Falls du wirklich verurteilt wirst zu einer Haftstrafe,wenn du nicht glaubhaft darlegen kannst das du unschuldig bist,wirst du nicht direkt in Haft müssen. Sowas ist meist nur der Fall wenn du vorher in U-Haft warst. Du wirst einen Brief zu geschickt bekommen,wo du ein Termin zum Haftantritt bekommst. Nimmst du diesen Termin nicht wahr, wirst du allerdings direkt zur Fahndung ausgeschrieben.


Danke ,aber bevor das Urteil rechtskräftig ist können wir doch noch Berufung einlegen oder?
Auch nicht wegen widerholungsgefshr ? Ich meine nun kann ich ja belegen das ich nie vor hatte zu betrügen.


Pass auf, was für Sätze du vor dem Richter fallen lässt.
Nicht betrogen zu haben und nicht vorhaben, zu betrügen sind zweierlei Dinge. Dein Satz oben ist ein Schuldeingeständnis.


Welcher Satz genau ist ein schuldeingeständniss ?!

Ich denke ich werde meinen Anwalt reden lassen...denn ich kenne mich und wenn ich nervös werde egal in welcher Situation Rede ich mich um Kopf und Kragen.

An die anderen : ich habe mich hier nicht angemeldet wegen dem Thema...bin etwas länger hier und dachte mir nur evtl kennt sich jemand hiermit aus.


Der fettmarkierte natürlich.
Zwergmaus83
1532 Beiträge
13.02.2019 23:46
Hast Du einen Betrug begangen oder nicht? Du hast geschrieben, " Ich hatte nicht vor zu betrügen", das heißt für mich, das Du etwas gemacht hast, was die Staatsanwaltschaft als Betrug ansieht. Dann gildet tatsächlich der Satz " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Denn bevor man etwas verkäuft, hat man sich zu informieren.

Sorry, aber Dein Schreibstil erinnert mich an den Thread mit dem verkauften Handy.
Dieohnename
36 Beiträge
14.02.2019 08:52
Zitat von Zwergmaus83:

Hast Du einen Betrug begangen oder nicht? Du hast geschrieben, " Ich hatte nicht vor zu betrügen", das heißt für mich, das Du etwas gemacht hast, was die Staatsanwaltschaft als Betrug ansieht. Dann gildet tatsächlich der Satz " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Denn bevor man etwas verkäuft, hat man sich zu informieren.

Sorry, aber Dein Schreibstil erinnert mich an den Thread mit dem verkauften Handy.


Nein habe ich nicht,ich habe es wie versprochen versendet. Ich habe auch 2 Belege (habe alle noch) aber diese passen in den Zeitraum.

Der eine ist 2 Wochen nach Verkauf erstellt worden.
Nur da nach 90 Tagen man diese nicht mehr zurück verfolgen kann habe ich Angst das man dieses nicht als Beweis ansieht. Andere beweise wie Belege habe ich leider nicht.

Ich wollte nie mehr betrügen und habe es auch nicht!!!
14.02.2019 09:38
Also du hast das handy verschickt und belege dafür. Ist das richtig?

Warum bist du dann angezeigt worden?
Choco
4205 Beiträge
14.02.2019 09:58
Warum hakt man da nicht bei der Post nach, wenn es in der online Sendungsverfolgung nicht Mehr Steht?

Ich kann absolut nicht nachvollziehen, wie man sich darum einfach nicht kümmert (Bewährungshelfer, Selbst aktiv werden, Anwalt?!) Und es überhaupt soweit Kommen lässt.

Dieohnename
36 Beiträge
14.02.2019 10:16
Zitat von sunshine_26:

Also du hast das handy verschickt und belege dafür. Ist das richtig?

Warum bist du dann angezeigt worden?


1.ed war kein Handy worum es hier geht.
2. Ja ich habe es versichert versendet
3. Das weiß ich nicht warum man mich anzeigt evtl ist es abhanden gekommen oder er hat es bekommen will aber dein Geld zurück.
14.02.2019 10:23
Zitat von Dieohnename:

Zitat von sunshine_26:

Also du hast das handy verschickt und belege dafür. Ist das richtig?

Warum bist du dann angezeigt worden?


1.ed war kein Handy worum es hier geht.
2. Ja ich habe es versichert versendet
3. Das weiß ich nicht warum man mich anzeigt evtl ist es abhanden gekommen oder er hat es bekommen will aber dein Geld zurück.


Worum ist es dann gegangen?

Naja wenn du es versichert versendet hast und die ware angekommen ist, wo liegt dann das problem?

Du wirst ja wohl bei der polizei bei der vernehmung gewesen sein und hast dort die belege vorgelegt.
Dann wirst du zwar als beschuldigte einvernommen aber wenn die belege da sind und alles ok ist dann kommts nicht mal zur verhandlung, sondern wird eingestellt.

Und selbst wenn es zur verhandlung kommt, kannst du dort auch noch deine belege vorweisen und dich rechtfertigen. Wenn du im recht bist und das beweisen kannst, wie du ja sagst, kommst du nicht in haft. Also weiß ich nicht was jetzt los ist.
Dieohnename
36 Beiträge
14.02.2019 10:29
Zitat von sunshine_26:

Zitat von Dieohnename:

Zitat von sunshine_26:

Also du hast das handy verschickt und belege dafür. Ist das richtig?

Warum bist du dann angezeigt worden?


1.ed war kein Handy worum es hier geht.
2. Ja ich habe es versichert versendet
3. Das weiß ich nicht warum man mich anzeigt evtl ist es abhanden gekommen oder er hat es bekommen will aber dein Geld zurück.


Worum ist es dann gegangen?

Naja wenn du es versichert versendet hast und die ware angekommen ist, wo liegt dann das problem?

Du wirst ja wohl bei der polizei bei der vernehmung gewesen sein und hast dort die belege vorgelegt.
Dann wirst du zwar als beschuldigte einvernommen aber wenn die belege da sind und alles ok ist dann kommts nicht mal zur verhandlung, sondern wird eingestellt.

Und selbst wenn es zur verhandlung kommt, kannst du dort auch noch deine belege vorweisen und dich rechtfertigen. Wenn du im recht bist und das beweisen kannst, wie du ja sagst, kommst du nicht in haft. Also weiß ich nicht was jetzt los ist.


Ich war nicht bei der Polizei, sondern hatte angegeben das ich dies über meine Anwältin mache. Habe ihr alles gebracht....jedoxj hatte sie keine Akteneinsicht angefordert somit gab es auch keine weiteren Termine. Als ich Anrief hieß es immer sie sei beschäftigt ...wocheb später kamen alle meine Unterlagen per Post und Tage danach dann die Ladung von Gericht.

Somit suchte ich einen neuen Anwalt auf....

Damals hatte ich sowas schon mal und da hatte die Vertretung meiner Anwältin die akte eingefordert und das Verfahren wurde anhand meiner Beweis Mittel eingestellt.

Naja belegen kann ich es ja anhand des sendungsschein ....dennoch mache ich mir Sorgen eben weil es der selbe richter ist.
Choco
4205 Beiträge
14.02.2019 10:32
Zitat von Dieohnename:

Zitat von sunshine_26:

Zitat von Dieohnename:

Zitat von sunshine_26:

Also du hast das handy verschickt und belege dafür. Ist das richtig?

Warum bist du dann angezeigt worden?


1.ed war kein Handy worum es hier geht.
2. Ja ich habe es versichert versendet
3. Das weiß ich nicht warum man mich anzeigt evtl ist es abhanden gekommen oder er hat es bekommen will aber dein Geld zurück.


Worum ist es dann gegangen?

Naja wenn du es versichert versendet hast und die ware angekommen ist, wo liegt dann das problem?

Du wirst ja wohl bei der polizei bei der vernehmung gewesen sein und hast dort die belege vorgelegt.
Dann wirst du zwar als beschuldigte einvernommen aber wenn die belege da sind und alles ok ist dann kommts nicht mal zur verhandlung, sondern wird eingestellt.

Und selbst wenn es zur verhandlung kommt, kannst du dort auch noch deine belege vorweisen und dich rechtfertigen. Wenn du im recht bist und das beweisen kannst, wie du ja sagst, kommst du nicht in haft. Also weiß ich nicht was jetzt los ist.


Ich war nicht bei der Polizei, sondern hatte angegeben das ich dies über meine Anwältin mache. Habe ihr alles gebracht....jedoxj hatte sie keine Akteneinsicht angefordert somit gab es auch keine weiteren Termine. Als ich Anrief hieß es immer sie sei beschäftigt ...wocheb später kamen alle meine Unterlagen per Post und Tage danach dann die Ladung von Gericht.

Somit suchte ich einen neuen Anwalt auf....

Damals hatte ich sowas schon mal und da hatte die Vertretung meiner Anwältin die akte eingefordert und das Verfahren wurde anhand meiner Beweis Mittel eingestellt.

Naja belegen kann ich es ja anhand des sendungsschein ....dennoch mache ich mir Sorgen eben weil es der selbe richter ist.


Also ist das jetzt schon das 3. Mal? 1. Mal Bewährungsstrafe, 2. Mal eingestellt, jetzt 3. Mal? Tu dir einen Gefallen und hör auf Zeug zu verkaufen..
Dieohnename
36 Beiträge
14.02.2019 10:34
Zitat von Choco:

Zitat von Dieohnename:

Zitat von sunshine_26:

Zitat von Dieohnename:

...


Worum ist es dann gegangen?

Naja wenn du es versichert versendet hast und die ware angekommen ist, wo liegt dann das problem?

Du wirst ja wohl bei der polizei bei der vernehmung gewesen sein und hast dort die belege vorgelegt.
Dann wirst du zwar als beschuldigte einvernommen aber wenn die belege da sind und alles ok ist dann kommts nicht mal zur verhandlung, sondern wird eingestellt.

Und selbst wenn es zur verhandlung kommt, kannst du dort auch noch deine belege vorweisen und dich rechtfertigen. Wenn du im recht bist und das beweisen kannst, wie du ja sagst, kommst du nicht in haft. Also weiß ich nicht was jetzt los ist.


Ich war nicht bei der Polizei, sondern hatte angegeben das ich dies über meine Anwältin mache. Habe ihr alles gebracht....jedoxj hatte sie keine Akteneinsicht angefordert somit gab es auch keine weiteren Termine. Als ich Anrief hieß es immer sie sei beschäftigt ...wocheb später kamen alle meine Unterlagen per Post und Tage danach dann die Ladung von Gericht.

Somit suchte ich einen neuen Anwalt auf....

Damals hatte ich sowas schon mal und da hatte die Vertretung meiner Anwältin die akte eingefordert und das Verfahren wurde anhand meiner Beweis Mittel eingestellt.

Naja belegen kann ich es ja anhand des sendungsschein ....dennoch mache ich mir Sorgen eben weil es der selbe richter ist.


Also ist das jetzt schon das 3. Mal? 1. Mal Bewährungsstrafe, 2. Mal eingestellt, jetzt 3. Mal? Tu dir einen Gefallen und hör auf Zeug zu verkaufen..


Nein 1 mal Bewährung und 1mal eingestellt wie kommst du auf 2 mal?

Das werde ich auch da ich jetzt nach langen suchen und kämpfen endlich wieder einen job habe .
Choco
4205 Beiträge
14.02.2019 10:35
Du hast mehrere Sendungsscheine, das ist an sich erstmal kein Beweis. Bist du 100% sicher, dass der richtige dabei ist? Ruf doch Mal Bei der Post an und sag, Du brauchst die Zustellbescheinigung, dann Hast du wenigstens Was konkretes in der Hand.
Choco
4205 Beiträge
14.02.2019 10:36
Zitat von Dieohnename:

Zitat von Choco:

Zitat von Dieohnename:

Zitat von sunshine_26:

...


Ich war nicht bei der Polizei, sondern hatte angegeben das ich dies über meine Anwältin mache. Habe ihr alles gebracht....jedoxj hatte sie keine Akteneinsicht angefordert somit gab es auch keine weiteren Termine. Als ich Anrief hieß es immer sie sei beschäftigt ...wocheb später kamen alle meine Unterlagen per Post und Tage danach dann die Ladung von Gericht.

Somit suchte ich einen neuen Anwalt auf....

Damals hatte ich sowas schon mal und da hatte die Vertretung meiner Anwältin die akte eingefordert und das Verfahren wurde anhand meiner Beweis Mittel eingestellt.

Naja belegen kann ich es ja anhand des sendungsschein ....dennoch mache ich mir Sorgen eben weil es der selbe richter ist.


Also ist das jetzt schon das 3. Mal? 1. Mal Bewährungsstrafe, 2. Mal eingestellt, jetzt 3. Mal? Tu dir einen Gefallen und hör auf Zeug zu verkaufen..


Nein 1 mal Bewährung und 1mal eingestellt wie kommst du auf 2 mal?

Das werde ich auch da ich jetzt nach langen suchen und kämpfen endlich wieder einen job habe .


Weil Du sagst "damals wurde eingestellt" also gab's ein Verfahren. Und aufgrund dass du auf Bewährung bist gab's ja Wohl nachweislich schon eine Sache. Und jetzt der Termin macht dann verfahren Nummer 3, Oder nicht?
Dieohnename
36 Beiträge
14.02.2019 11:18
Zitat von Choco:

Zitat von Dieohnename:

Zitat von Choco:

Zitat von Dieohnename:

...


Also ist das jetzt schon das 3. Mal? 1. Mal Bewährungsstrafe, 2. Mal eingestellt, jetzt 3. Mal? Tu dir einen Gefallen und hör auf Zeug zu verkaufen..


Nein 1 mal Bewährung und 1mal eingestellt wie kommst du auf 2 mal?

Das werde ich auch da ich jetzt nach langen suchen und kämpfen endlich wieder einen job habe .


Weil Du sagst "damals wurde eingestellt" also gab's ein Verfahren. Und aufgrund dass du auf Bewährung bist gab's ja Wohl nachweislich schon eine Sache. Und jetzt der Termin macht dann verfahren Nummer 3, Oder nicht?


Entschuldige dann hab ich es falsch aufgefasst deinen Text.

Aber ja genau so ist es .
Choco
4205 Beiträge
14.02.2019 11:19
Geht's Denn bei dem betrug jetzt überhaupt darum ob er das Gerät (?) Bekommen hat? Oder vielleicht Darum, dass etwas damit nicht in Ordnung ist (kaputt?). Bei letzterem bringt dir natürlich auch keine Sendungsverfolgung Was.
Dieohnename
36 Beiträge
14.02.2019 11:19
Zitat von Choco:

Du hast mehrere Sendungsscheine, das ist an sich erstmal kein Beweis. Bist du 100% sicher, dass der richtige dabei ist? Ruf doch Mal Bei der Post an und sag, Du brauchst die Zustellbescheinigung, dann Hast du wenigstens Was konkretes in der Hand.


Naja aber damit kann ich doch wenigstens nachweisen das ich definitiv keinen waren betrug begangen habe....sondern die von mir verkauften Sachen versendet habe.
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