Mütter- und Schwangerenforum

Verhandlung danach gleich Haft?! Brauche dringend hilfe

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14.02.2019 12:26
Ich verstehs nicht.

Wo bist du denn angezeigt worden? Bei einem rechtsanwalt?

Dann liegt ja keine strafrechtliche anzeige vor sondern nur eine privatrechtliche.

Keine strafverfolgung - keine haft.

Sondern lediglich schadenersatz.
Alaska
18847 Beiträge
14.02.2019 13:00
Ich kann hier so vieles nicht nachvollziehen.
1. Wenn ich einmal auf Bewährung verdonnert wurde, dann verkauf ich danach doch nicht weiter Sachen übers Internet, immer mit der Gefahr, dass mal was schief geht.
In deinem Fall wurdest du innerhalb der Bewährung schonmal verdächtigt, dein Glück war nur, dass es fallen gelassen wurde und trotzdem machst du munter weiter? Ist das eigentlich dein Ernst?

2. Ich find auch sehr komisch, dass du nun schon das dritte Mal angekreidet wirst. Ich vekrauf wirklich auch viele Sachen übers Internet, ebay, ebay-kleinanzeigen, Bücher über booklooker etc. pp. Noch NIE ist irgendwas schief gegangen und selbst wenn mal eine Sendung nicht ankommen würde und ich hab das nicht als versichert versendet, dann hab ICH keinen Beweis und dann ist es an MIR das Geld einfach zurückzuüberweisen und gut ist. Noch eine Entschuldigung hinterher und fertig. Da würde mich niemand anzeigen. Selbst wenn, dann würde das die Polizei sofort zu den Akten legen, weil derjenige ja sein Geld zurück erhalten hat. Da gäbe es gar keine Basis für eine Verhandlung.
Also glaub ich dir wirklich nicht, dass du alles getan hast, um das gütlich zu regeln. Da stimmt etwas hinten und vorne nicht. Denn die Polizei sieht scheinbar auch driftige Gründe für den Betrug, es käme sonst nicht zu einer Gerichtsverhandlung.

3. Jetzt, ein paar Tage vor Verhandlung fängst du an dich zu bemühen, irgendwas regeln zu wollen? Nicht dein Ernst (ich wiederhol mich mit dem Satz)? Wenn meine Anwälting den A**** nicht hochbekommen hätte, hätte ich anders Dampf gemacht und schon nach kurzer Zeit gewechselt. Man kann doch nicht alles über Wochen und Monate schleifen lassen und zu Hause eine ruhige Kugel schiebe, während die Polize dran ist.

Wie gesagt, hättest du dem Kunden einfach sein Geld zurück gegeben und dich entschuldigt, wäre es gar nie zu einer Anzeige gekommen. Da hast du vermutlich einfach auf stur geschaltet, obwohl du um deine Bewährung wusstest.

Mein Mitleid hält sich grad echt sehr in Grenzen. Lass die Finger von jeglichen Verkäufen. Dieses "Recht" hast du einfach verwirkt, denn das nächste Mal stehst du sofort unter Generalverdacht.
-M-Y-A-
23194 Beiträge
15.02.2019 12:31
Wenn man versichert verschickt, gibt es doch eine Sendungsverfolgung, oder irre ich?
Choco
4205 Beiträge
18.02.2019 18:46
Wie lief der Termin?
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