Mütter- und Schwangerenforum

Wie viele Übungsstunden (Führerschein) hattet ihr?

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Seesternchen_2.0
9656 Beiträge
23.11.2018 10:46
Zitat von Rotkäppchen:

Pflicht bzw Sonderfahrten habe ich gemeint,die nach den Übungsstunden kommen. Mein Fahrlehrer hat einen Plan, der ist in 4 Teile aufgebaut,der 4te Teil sind die Sonderfahrten,die 3 Teile davor müssen absolviert werden, bevor man mit den richtigen,Sonderfahrten beginnen kann,danach kommt eine Testfahrt und wenn die gut ist kann man die Prüfung machen. Für mich klingt das nach einem guten und sicheren Plan.

Ich habe hier mal ein Preisbeispiel von meiner Fahrschule,und das ist noch "billig"

Das Lehrmaterial kann man sich jetzt sparen,ich habe mit einer kostenlosen App geübt und dem alten Buch von meinen Mann.


So und mit diesem Beispiel verhält es sich, wie wir alle hier den Führerschein gemacht haben. Zu meiner zeit waren es 20 Pflichtstunden, davon 1 nachtfahrt, x autobahn und x überland Fahrten.

Das ist bei dir in diesem Beispiel nichts anderes!
23.11.2018 10:47
Ok, jetzt habe ich mich nochmal belesen. Es gibt gar keine Pflichtstunden, wenn ich das richtig verstehe. Pflicht sind nur die Sonderfahrten. Übungsstunden braucht jeder so viele, wie er halt braucht. Und erst, wenn man richtig fahren kann (ohne für sich und andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr zu sein), darf man die Sonderfahrten absolvieren. D.h. VOR den Sonderfahrten kommt die Grundausbildung und da gibt es keine Vorgabe, wie lange die sein muss. https://www.frag-den-fahrlehrer.de/2016/08/01/wiev iel-fahrstunden-sind-für-einen-autoführerschein-pf licht/
Bad_but_nice
15902 Beiträge
23.11.2018 10:59
Zitat von Rotkäppchen:

Zitat von Fuchsmädchen:

Ich hatte 8 Übungsstunden bevor ich an die Pflichtstunden ging

Das ist auch völlig ok

Und,fährst du seid deinem Führerschein oft?Bei dir ging das damals ja fix Bei mir geht es jetzt auch vorwärts,Theorie habe ich auch bestanden.


Super Glückwunsch bin stolz auf dich...
Ja jeden Tag mehrmals mein Mann war nun 1.5 Wochen in Stuttgart zum arbeiten und hat mir sogar das Auto hier gelassen und ist mit Zug gefahren die ersten 2 Tage waren komisch danach total unproblematisch...
Am 2.12 fährt er nochmal für 1,5 Wochen und lässt das Auto wieder hier
Mittlerweile habe ich mein Führerschein auch schon seit 3 Monaten Wahnsinn wie die Zeit verfliegt...
Ja genau 7 Wochen habe ich von Anmeldung bis Zur Endprüfung gebraucht Wahnsinn das du dich errinerst
23.11.2018 11:02
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Rotkäppchen:

Pflicht bzw Sonderfahrten habe ich gemeint,die nach den Übungsstunden kommen. Mein Fahrlehrer hat einen Plan, der ist in 4 Teile aufgebaut,der 4te Teil sind die Sonderfahrten,die 3 Teile davor müssen absolviert werden, bevor man mit den richtigen,Sonderfahrten beginnen kann,danach kommt eine Testfahrt und wenn die gut ist kann man die Prüfung machen. Für mich klingt das nach einem guten und sicheren Plan.

Ich habe hier mal ein Preisbeispiel von meiner Fahrschule,und das ist noch "billig"

Das Lehrmaterial kann man sich jetzt sparen,ich habe mit einer kostenlosen App geübt und dem alten Buch von meinen Mann.


So und mit diesem Beispiel verhält es sich, wie wir alle hier den Führerschein gemacht haben. Zu meiner zeit waren es 20 Pflichtstunden, davon 1 nachtfahrt, x autobahn und x überland Fahrten.

Das ist bei dir in diesem Beispiel nichts anderes!

Dann war das früher halt anders aufgeteilt als heute,trotzdem muss man nicht so giftig sein...
23.11.2018 11:03
Zitat von Nini16:

Ok, jetzt habe ich mich nochmal belesen. Es gibt gar keine Pflichtstunden, wenn ich das richtig verstehe. Pflicht sind nur die Sonderfahrten. Übungsstunden braucht jeder so viele, wie er halt braucht. Und erst, wenn man richtig fahren kann (ohne für sich und andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr zu sein), darf man die Sonderfahrten absolvieren. D.h. VOR den Sonderfahrten kommt die Grundausbildung und da gibt es keine Vorgabe, wie lange die sein muss. https://www.frag-den-fahrlehrer.de/2016/08/01/wiev iel-fahrstunden-sind-für-einen-autoführerschein-pf licht/

Richtig.
23.11.2018 11:05
Zitat von Fuchsmädchen:

Zitat von Rotkäppchen:

Zitat von Fuchsmädchen:

Ich hatte 8 Übungsstunden bevor ich an die Pflichtstunden ging

Das ist auch völlig ok

Und,fährst du seid deinem Führerschein oft?Bei dir ging das damals ja fix Bei mir geht es jetzt auch vorwärts,Theorie habe ich auch bestanden.


Super Glückwunsch bin stolz auf dich...
Ja jeden Tag mehrmals mein Mann war nun 1.5 Wochen in Stuttgart zum arbeiten und hat mir sogar das Auto hier gelassen und ist mit Zug gefahren die ersten 2 Tage waren komisch danach total unproblematisch...
Am 2.12 fährt er nochmal für 1,5 Wochen und lässt das Auto wieder hier
Mittlerweile habe ich mein Führerschein auch schon seit 3 Monaten Wahnsinn wie die Zeit verfliegt...
Ja genau 7 Wochen habe ich von Anmeldung bis Zur Endprüfung gebraucht Wahnsinn das du dich errinerst

Danke

Ja cool,dann bekommst du immer mehr Routine rein,toll! Und klar erinnere ich mich noch,hast mich ja fast umgehauen mit deinem Blitzführerschein
DieW
3461 Beiträge
23.11.2018 13:40
Ich habe die Pflichtfahrstunden plus 2 Überlandfahrten.
Mein Fahrlehrer hat niemanden zur Prüfung angemeldet,wenn er meinte,dass man eh durchfällt(zu unsicher ist).Ich war die Ausnahme,weil er meinte,mich zu "erden"würde sein Lebenszeit kosten.
Ich konnte und kann fahren,bin aber ständig hibbelig,weil mich andere Verkehrsteilsnehmer in den Wahnsinn treiben.
Hab meinen Schein seit 25 Jahren und bis auf einen Glätteunfall,unfallfrei.
23.11.2018 13:41
Zitat von Rotkäppchen:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Rotkäppchen:

Pflicht bzw Sonderfahrten habe ich gemeint,die nach den Übungsstunden kommen. Mein Fahrlehrer hat einen Plan, der ist in 4 Teile aufgebaut,der 4te Teil sind die Sonderfahrten,die 3 Teile davor müssen absolviert werden, bevor man mit den richtigen,Sonderfahrten beginnen kann,danach kommt eine Testfahrt und wenn die gut ist kann man die Prüfung machen. Für mich klingt das nach einem guten und sicheren Plan.

Ich habe hier mal ein Preisbeispiel von meiner Fahrschule,und das ist noch "billig"

Das Lehrmaterial kann man sich jetzt sparen,ich habe mit einer kostenlosen App geübt und dem alten Buch von meinen Mann.


So und mit diesem Beispiel verhält es sich, wie wir alle hier den Führerschein gemacht haben. Zu meiner zeit waren es 20 Pflichtstunden, davon 1 nachtfahrt, x autobahn und x überland Fahrten.

Das ist bei dir in diesem Beispiel nichts anderes!

Dann war das früher halt anders aufgeteilt als heute,trotzdem muss man nicht so giftig sein...


Aber Hauptsache mal „Abzocke!!!!11!!!“ rumposaunt

Ich denke, es gab hier einfach ein Definitionproblem, weil einige nicht wussten, dass es keinen Unterschied zwischen Pflichtstunden und Sonderfahrten gibt (und andere vor dieser Änderung den Führerschein gemacht haben). Ich wusste es ja auch nicht mehr genau. Die Herausforderung ist dann halt, trotzdem nett und sachlich zu bleiben
DieW
3461 Beiträge
23.11.2018 13:53
Zitat von DieW:

Ich habe die Pflichtfahrstunden plus 2 Überlandfahrten.
Mein Fahrlehrer hat niemanden zur Prüfung angemeldet,wenn er meinte,dass man eh durchfällt(zu unsicher ist).Ich war die Ausnahme,weil er meinte,mich zu "erden"würde sein Lebenszeit kosten.
Ich konnte und kann fahren,bin aber ständig hibbelig,weil mich andere Verkehrsteilsnehmer in den Wahnsinn treiben.
Hab meinen Schein seit 25 Jahren und bis auf einen Glätteunfall,unfallfrei.


Also muss erklären,dass mit Pflichtstunden inklusive Sonderfahrten gemeint ist.
Also Nachtfahrten,Autobahnfahrten.
Ich hatte also die vorgeschrieben Stunden +2 Überlandfahrten.
23.11.2018 14:14
Zitat von Nini16:

Zitat von Rotkäppchen:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Rotkäppchen:

Pflicht bzw Sonderfahrten habe ich gemeint,die nach den Übungsstunden kommen. Mein Fahrlehrer hat einen Plan, der ist in 4 Teile aufgebaut,der 4te Teil sind die Sonderfahrten,die 3 Teile davor müssen absolviert werden, bevor man mit den richtigen,Sonderfahrten beginnen kann,danach kommt eine Testfahrt und wenn die gut ist kann man die Prüfung machen. Für mich klingt das nach einem guten und sicheren Plan.

Ich habe hier mal ein Preisbeispiel von meiner Fahrschule,und das ist noch "billig"

Das Lehrmaterial kann man sich jetzt sparen,ich habe mit einer kostenlosen App geübt und dem alten Buch von meinen Mann.


So und mit diesem Beispiel verhält es sich, wie wir alle hier den Führerschein gemacht haben. Zu meiner zeit waren es 20 Pflichtstunden, davon 1 nachtfahrt, x autobahn und x überland Fahrten.

Das ist bei dir in diesem Beispiel nichts anderes!

Dann war das früher halt anders aufgeteilt als heute,trotzdem muss man nicht so giftig sein...


Aber Hauptsache mal „Abzocke!!!!11!!!“ rumposaunt

Ich denke, es gab hier einfach ein Definitionproblem, weil einige nicht wussten, dass es keinen Unterschied zwischen Pflichtstunden und Sonderfahrten gibt (und andere vor dieser Änderung den Führerschein gemacht haben). Ich wusste es ja auch nicht mehr genau. Die Herausforderung ist dann halt, trotzdem nett und sachlich zu bleiben


Nein, nein. Das liegt einfach daran, dass man von diesen Übungsstunden eben eine gewisse Anzahl machen muss. Oder zumindest früher machen musste. Ich habe das auch verwechselt, bzw. die ganze Zeit gedacht: Hä? Was denn für Übungsfahrten? Die Sonderfahrten sind ja diese Nacht/Autobahn/was auch immer Fahrten und unbedingt Plicht. Das ist klar. Alles davor sind, wie ich jetzt weiß, Übungsfahrten. Aber von diesen Übungsfahrten muss ja auch eine gewisse Anzahl erbracht werden. DAS dachte ich die ganze Zeit, ist mit Pflichtstunden gemeint. Bei mir damals, allerdings echt ewig her 1993 oder so musste ich mind. 15 von diesen Plicht-/Übungsstunden erbringen, um dann die Sonderfahrten anzutreten und dann eben zur Prüfung zu dürfen... denn ich konnte fahren, so richtig. Ich hätte überhaupt nur eine Übungsstunde gebraucht, um dem Fahrlehrer zu zeigen, dass ich es kann. Heißt, um zur Prüfung zugelassen zu werden, MUSSTE man die 15 Pflicht-/Übungsstunden plus die dann nochmal 8? Sonderfahrten abgeleistet haben. Nachweislich. Erst dann bestand überhaupt die Möglichkeit zur Prüfung zugelassen zu werden. Konnte man noch nicht so gut fahren, wurden eben die Übungsstunden erhöht. Das war ja kein Problem. Und ICH, wie wohl viele andere auch, dachte, dass man vor den verpflichtenden 15? Übungsfahrtenstunden (in meinem Kopf eben die Pflichtfahrten) noch entscheiden muss, wie viele Übungsstunden, die nicht als Pflichtfahrten gelten, dazukaufen muss. Also versteht mich irgendwer? Ich weiß gerade nicht, wie ich es besser erklären kann.
DieW
3461 Beiträge
23.11.2018 14:27
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Nini16:

Zitat von Rotkäppchen:

Zitat von Seesternchen_2.0:

...

Dann war das früher halt anders aufgeteilt als heute,trotzdem muss man nicht so giftig sein...


Aber Hauptsache mal „Abzocke!!!!11!!!“ rumposaunt

Ich denke, es gab hier einfach ein Definitionproblem, weil einige nicht wussten, dass es keinen Unterschied zwischen Pflichtstunden und Sonderfahrten gibt (und andere vor dieser Änderung den Führerschein gemacht haben). Ich wusste es ja auch nicht mehr genau. Die Herausforderung ist dann halt, trotzdem nett und sachlich zu bleiben


Nein, nein. Das liegt einfach daran, dass man von diesen Übungsstunden eben eine gewisse Anzahl machen muss. Oder zumindest früher machen musste. Ich habe das auch verwechselt, bzw. die ganze Zeit gedacht: Hä? Was denn für Übungsfahrten? Die Sonderfahrten sind ja diese Nacht/Autobahn/was auch immer Fahrten und unbedingt Plicht. Das ist klar. Alles davor sind, wie ich jetzt weiß, Übungsfahrten. Aber von diesen Übungsfahrten muss ja auch eine gewisse Anzahl erbracht werden. DAS dachte ich die ganze Zeit, ist mit Pflichtstunden gemeint. Bei mir damals, allerdings echt ewig her 1993 oder so musste ich mind. 15 von diesen Plicht-/Übungsstunden erbringen, um dann die Sonderfahrten anzutreten und dann eben zur Prüfung zu dürfen... denn ich konnte fahren, so richtig. Ich hätte überhaupt nur eine Übungsstunde gebraucht, um dem Fahrlehrer zu zeigen, dass ich es kann. Heißt, um zur Prüfung zugelassen zu werden, MUSSTE man die 15 Pflicht-/Übungsstunden plus die dann nochmal 8? Sonderfahrten abgeleistet haben. Nachweislich. Erst dann bestand überhaupt die Möglichkeit zur Prüfung zugelassen zu werden. Konnte man noch nicht so gut fahren, wurden eben die Übungsstunden erhöht. Das war ja kein Problem. Und ICH, wie wohl viele andere auch, dachte, dass man vor den verpflichtenden 15? Übungsfahrtenstunden (in meinem Kopf eben die Pflichtfahrten) noch entscheiden muss, wie viele Übungsstunden, die nicht als Pflichtfahrten gelten, dazukaufen muss. Also versteht mich irgendwer? Ich weiß gerade nicht, wie ich es besser erklären kann.

Genau so.Plichtstunden mussten sein,um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden Übungstunden waren dann eben Übung.
DieW
3461 Beiträge
23.11.2018 14:27
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Nini16:

Zitat von Rotkäppchen:

Zitat von Seesternchen_2.0:

...

Dann war das früher halt anders aufgeteilt als heute,trotzdem muss man nicht so giftig sein...


Aber Hauptsache mal „Abzocke!!!!11!!!“ rumposaunt

Ich denke, es gab hier einfach ein Definitionproblem, weil einige nicht wussten, dass es keinen Unterschied zwischen Pflichtstunden und Sonderfahrten gibt (und andere vor dieser Änderung den Führerschein gemacht haben). Ich wusste es ja auch nicht mehr genau. Die Herausforderung ist dann halt, trotzdem nett und sachlich zu bleiben


Nein, nein. Das liegt einfach daran, dass man von diesen Übungsstunden eben eine gewisse Anzahl machen muss. Oder zumindest früher machen musste. Ich habe das auch verwechselt, bzw. die ganze Zeit gedacht: Hä? Was denn für Übungsfahrten? Die Sonderfahrten sind ja diese Nacht/Autobahn/was auch immer Fahrten und unbedingt Plicht. Das ist klar. Alles davor sind, wie ich jetzt weiß, Übungsfahrten. Aber von diesen Übungsfahrten muss ja auch eine gewisse Anzahl erbracht werden. DAS dachte ich die ganze Zeit, ist mit Pflichtstunden gemeint. Bei mir damals, allerdings echt ewig her 1993 oder so musste ich mind. 15 von diesen Plicht-/Übungsstunden erbringen, um dann die Sonderfahrten anzutreten und dann eben zur Prüfung zu dürfen... denn ich konnte fahren, so richtig. Ich hätte überhaupt nur eine Übungsstunde gebraucht, um dem Fahrlehrer zu zeigen, dass ich es kann. Heißt, um zur Prüfung zugelassen zu werden, MUSSTE man die 15 Pflicht-/Übungsstunden plus die dann nochmal 8? Sonderfahrten abgeleistet haben. Nachweislich. Erst dann bestand überhaupt die Möglichkeit zur Prüfung zugelassen zu werden. Konnte man noch nicht so gut fahren, wurden eben die Übungsstunden erhöht. Das war ja kein Problem. Und ICH, wie wohl viele andere auch, dachte, dass man vor den verpflichtenden 15? Übungsfahrtenstunden (in meinem Kopf eben die Pflichtfahrten) noch entscheiden muss, wie viele Übungsstunden, die nicht als Pflichtfahrten gelten, dazukaufen muss. Also versteht mich irgendwer? Ich weiß gerade nicht, wie ich es besser erklären kann.

Genau so.Plichtstunden mussten sein,um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden Übungstunden waren dann eben Übung.
23.11.2018 18:43
Richtig,Pflicht,also die Sonferfahren müssen immer sein, und die Übungsstunden sind vorher zum üben da,damit man eben die Sonderfahrten antreten kann.

Nur verstehe ich richtig?Diejenigen,die nur die Pflichtstunden,also Sonderfahrten gemacht haben,mussten keine Übungsstunden machen?Das ist das was ich noch nicht ganz checke,denn hier muss man ja zuerst welche machen,oder verwechsle ich jetzt auch was
23.11.2018 18:46
Ich bin heute übrigens alleine gefahren, also nach insgesamt 2 Übungsstunden,ist ja ok,würde ich sagen, hat auch ganz gut funktioniert, zwar nur 15/20 km/h aber alleine
Seesternchen_2.0
9656 Beiträge
23.11.2018 19:55
Zitat von Rotkäppchen:

Richtig,Pflicht,also die Sonferfahren müssen immer sein, und die Übungsstunden sind vorher zum üben da,damit man eben die Sonderfahrten antreten kann.

Nur verstehe ich richtig?Diejenigen,die nur die Pflichtstunden,also Sonderfahrten gemacht haben,mussten keine Übungsstunden machen?Das ist das was ich noch nicht ganz checke,denn hier muss man ja zuerst welche machen,oder verwechsle ich jetzt auch was


Bei uns hießen die 20 stunden Pflichtstunden. Das war inkl. die Sonderfahrten.

Also es hieß, um zur Prüfung zugelassen zu werden mussten 20 Pflichtstunden nachgewiesen werden. In den 20 pflichtstunden waren noch x Sonderfahrten inklusive. Manche brauchten noch mehr als die 20 (pflicht)stunden und diese nannte man dann Übungsstunden.

Zumindest war das in BaWü und NRW 1991 so der Fall.
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