Mütter- und Schwangerenforum

Wie viele Übungsstunden (Führerschein) hattet ihr?

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Ronja2009
1964 Beiträge
23.11.2018 19:57
Ich hatte so 15 bis 20 habe auch bestanden bloss seitdem bin ich nicht mehr gefahren das ist über 2 Jahre her

Achso und ich bin sofort mit allem drum und dran in den Straßenverkehr gefahren.
23.11.2018 20:37
Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Rotkäppchen:

Richtig,Pflicht,also die Sonferfahren müssen immer sein, und die Übungsstunden sind vorher zum üben da,damit man eben die Sonderfahrten antreten kann.

Nur verstehe ich richtig?Diejenigen,die nur die Pflichtstunden,also Sonderfahrten gemacht haben,mussten keine Übungsstunden machen?Das ist das was ich noch nicht ganz checke,denn hier muss man ja zuerst welche machen,oder verwechsle ich jetzt auch was


Bei uns hießen die 20 stunden Pflichtstunden. Das war inkl. die Sonderfahrten.

Also es hieß, um zur Prüfung zugelassen zu werden mussten 20 Pflichtstunden nachgewiesen werden. In den 20 pflichtstunden waren noch x Sonderfahrten inklusive. Manche brauchten noch mehr als die 20 (pflicht)stunden und diese nannte man dann Übungsstunden.

Zumindest war das in BaWü und NRW 1991 so der Fall.
war bei mir 2003 auch so, die genaue Anzahl weiß ich aber nicht mehr.

@Naturtalent.... hat damit mmn wenig zu tun, manche lernen es schneller
und manche brauchen dafür etwas länger. Ist wie mit Fahrrad fahren find ich
23.11.2018 20:59
Ok,jetzt verstehe ich es,man hat das alles als eins gezählt,hier sind Übings,-und Sonderfahrten getrennt,gut,dann bin ich nun auch schlauer und es macht nicht so den großen Unterschied
23.11.2018 21:02
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Rotkäppchen:

Richtig,Pflicht,also die Sonferfahren müssen immer sein, und die Übungsstunden sind vorher zum üben da,damit man eben die Sonderfahrten antreten kann.

Nur verstehe ich richtig?Diejenigen,die nur die Pflichtstunden,also Sonderfahrten gemacht haben,mussten keine Übungsstunden machen?Das ist das was ich noch nicht ganz checke,denn hier muss man ja zuerst welche machen,oder verwechsle ich jetzt auch was


Bei uns hießen die 20 stunden Pflichtstunden. Das war inkl. die Sonderfahrten.

Also es hieß, um zur Prüfung zugelassen zu werden mussten 20 Pflichtstunden nachgewiesen werden. In den 20 pflichtstunden waren noch x Sonderfahrten inklusive. Manche brauchten noch mehr als die 20 (pflicht)stunden und diese nannte man dann Übungsstunden.

Zumindest war das in BaWü und NRW 1991 so der Fall.
war bei mir 2003 auch so, die genaue Anzahl weiß ich aber nicht mehr.

@Naturtalent.... hat damit mmn wenig zu tun, manche lernen es schneller
und manche brauchen dafür etwas länger. Ist wie mit Fahrrad fahren find ich

Das mit dem Naturtalent war wohl nur ein Missverständnis, ich dachte auch ihr hättet nur die Sonderfahrten gebraucht, weil ich eben dachte das die Pflichtstunden,Sonderfahrten wären,deswegen dachte ich, was für Supertalente hier sind,die nur diesen Teil brauchen

Also,alles geklärt.
23.11.2018 21:07
Zitat von Rotkäppchen:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Zitat von Rotkäppchen:

Richtig,Pflicht,also die Sonferfahren müssen immer sein, und die Übungsstunden sind vorher zum üben da,damit man eben die Sonderfahrten antreten kann.

Nur verstehe ich richtig?Diejenigen,die nur die Pflichtstunden,also Sonderfahrten gemacht haben,mussten keine Übungsstunden machen?Das ist das was ich noch nicht ganz checke,denn hier muss man ja zuerst welche machen,oder verwechsle ich jetzt auch was


Bei uns hießen die 20 stunden Pflichtstunden. Das war inkl. die Sonderfahrten.

Also es hieß, um zur Prüfung zugelassen zu werden mussten 20 Pflichtstunden nachgewiesen werden. In den 20 pflichtstunden waren noch x Sonderfahrten inklusive. Manche brauchten noch mehr als die 20 (pflicht)stunden und diese nannte man dann Übungsstunden.

Zumindest war das in BaWü und NRW 1991 so der Fall.
war bei mir 2003 auch so, die genaue Anzahl weiß ich aber nicht mehr.

@Naturtalent.... hat damit mmn wenig zu tun, manche lernen es schneller
und manche brauchen dafür etwas länger. Ist wie mit Fahrrad fahren find ich

Das mit dem Naturtalent war wohl nur ein Missverständnis, ich dachte auch ihr hättet nur die Sonderfahrten gebraucht, weil ich eben dachte das die Pflichtstunden,Sonderfahrten wären,deswegen dachte ich, was für Supertalente hier sind,die nur diesen Teil brauchen

Also,alles geklärt.
das wär ein bisschen doll wenig (zumal das ja die Vorschriften
gar nicht zulassen war zumindest damals so, wird denk ich heute auch
noch so sein, aber eh ich das rausfinden werde dauerts noch 11 Jahre )
23.11.2018 23:45
Zitat von Rotkäppchen:

Richtig,Pflicht,also die Sonferfahren müssen immer sein, und die Übungsstunden sind vorher zum üben da,damit man eben die Sonderfahrten antreten kann.

Nur verstehe ich richtig? Diejenigen,die nur die Pflichtstunden,also Sonderfahrten gemacht haben,mussten keine Übungsstunden machen? Das ist das was ich noch nicht ganz checke,denn hier muss man ja zuerst welche machen,oder verwechsle ich jetzt auch was


Nee, eben nicht. DAS ist ja der Punkt, an dem wir aneinander vorbei geredet haben. Du nennst die Sonderfahrten Plichtsstunden..., sind sie auch. Die Sonderpflichtstunden sozusagen. Diese Übungsstunden hatte jeder. Und zumindest früher musste man eine bestimmte Anzahl Übungsstunden machen (die wir als Pflichtstunden bezeichnet haben), dann noch die Sonderfahrten und dann konnte man zur Prüfung. Ich glaube, bei mir waren es 15 Übungsstunden, die Pflicht waren. Egal wie gut man es schon konnte. Selbst wenn es nach 10 Übungsstunden perfekt war, MUSSTE man nachweislich 15 Übungsstunden haben, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Wolkenlicht
10230 Beiträge
24.11.2018 05:47
Nur die Pflichtstunden. Hab auch alles beim ersten Mal bestanden, daher auch keine zusätzlichen Stunden. Ist aber auch schon 10 Jahre her
24.11.2018 07:12
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Rotkäppchen:

Richtig,Pflicht,also die Sonferfahren müssen immer sein, und die Übungsstunden sind vorher zum üben da,damit man eben die Sonderfahrten antreten kann.

Nur verstehe ich richtig? Diejenigen,die nur die Pflichtstunden,also Sonderfahrten gemacht haben,mussten keine Übungsstunden machen? Das ist das was ich noch nicht ganz checke,denn hier muss man ja zuerst welche machen,oder verwechsle ich jetzt auch was


Nee, eben nicht. DAS ist ja der Punkt, an dem wir aneinander vorbei geredet haben. Du nennst die Sonderfahrten Plichtsstunden..., sind sie auch. Die Sonderpflichtstunden sozusagen. Diese Übungsstunden hatte jeder. Und zumindest früher musste man eine bestimmte Anzahl Übungsstunden machen (die wir als Pflichtstunden bezeichnet haben), dann noch die Sonderfahrten und dann konnte man zur Prüfung. Ich glaube, bei mir waren es 15 Übungsstunden, die Pflicht waren. Egal wie gut man es schon konnte. Selbst wenn es nach 10 Übungsstunden perfekt war, MUSSTE man nachweislich 15 Übungsstunden haben, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Ja genau,dass war dann wohl ne Fehlkommunikation ,jetzt weiß ich Bescheid
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