Mütter- und Schwangerenforum

14 jährige bricht aus Vorsicht lang!

Gehe zu Seite:
Dreamgate
35231 Beiträge
19.03.2015 18:29
Zitat von CaféCortado:

Freiheitsberaubung? Ich würde das selbe tun (vorausgesetzt es gibt nicht doch noch irgendwelche uns allen unbekannte Fakten) und ihr die Polizei zum mich-Anzeigen auf Wunsch noch persönlich ans Telefon holen und ihr den Hörer in die Hand drücken. Wenn sie dann meint, die Mama anzeigen zu müssen, würde ich der Mama allen Ernstes ans Herz legen, dem Mädel zwecks Drogenkonsum mit Gegenanzeige zu drohen - den Spieß mal rumdrehen und so da kann man nämlich dann wunderbar die Konsequenzen erläutern: Zwangsweise Einschaltung des Jugendamtes, ungeliebtes Heim, kein Kontakt zu allen bisherigen Freunden, nette Sozialstunden.. herrliche Aussichten. Die Alternative? Mama nicht anzeigen und an sich arbeiten.

Also sorry aber irgendwo hört's doch auf. Ich würde mir in hundert kalten Wintern nicht von meiner 14 jährigen Tochter bei sowas mit der Polizei Angst einjagen lassen.


Das hat nichts mit Angst einjagen zu tun...

Und wenn ich mich recht entsinne hat die TS geschrieben das mit den Drogen wird lediglich VERMUTET...erstmal beweisen
ANJUKA
23753 Beiträge
19.03.2015 18:29
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Dreamgate:

Also ich denke ihr könnt nichts machen...

Zu Hause gegen ihren Willen einsperren ist Freiheitsberaubung!

Sie ist 14 und kann somit ein Stück weit selbst eintscheiden, wo sie sich aufhält.
Nicht umsonst wird bei Sorgerechtsstreitereien in dem Alter auch das Kind gefragt wo es gerne wäre.


Naja aber das Sorgerecht haben beide Elternteile, wenn ich das richtig verstehe und nicht die Oma. Und wenn die Oma sie vernachlässigt, was sie ja offensichtlich tut, dann wird das Kind auch nicht zur Oma gelassen und fertig.

Im Zweifel vor Gericht kommt sie in eine Pflegefamilie.
19.03.2015 18:32
Zitat von Dreamgate:

Zitat von CaféCortado:

Freiheitsberaubung? Ich würde das selbe tun (vorausgesetzt es gibt nicht doch noch irgendwelche uns allen unbekannte Fakten) und ihr die Polizei zum mich-Anzeigen auf Wunsch noch persönlich ans Telefon holen und ihr den Hörer in die Hand drücken. Wenn sie dann meint, die Mama anzeigen zu müssen, würde ich der Mama allen Ernstes ans Herz legen, dem Mädel zwecks Drogenkonsum mit Gegenanzeige zu drohen - den Spieß mal rumdrehen und so da kann man nämlich dann wunderbar die Konsequenzen erläutern: Zwangsweise Einschaltung des Jugendamtes, ungeliebtes Heim, kein Kontakt zu allen bisherigen Freunden, nette Sozialstunden.. herrliche Aussichten. Die Alternative? Mama nicht anzeigen und an sich arbeiten.

Also sorry aber irgendwo hört's doch auf. Ich würde mir in hundert kalten Wintern nicht von meiner 14 jährigen Tochter bei sowas mit der Polizei Angst einjagen lassen.


Das hat nichts mit Angst einjagen zu tun...

Und wenn ich mich recht entsinne hat die TS geschrieben das mit den Drogen wird lediglich VERMUTET...erstmal beweisen


Ich sprech hier über die Kommunikation zwischen Mutter und Tochter. Bis da irgendwas bewiesen werden muss, ist ein langer Weg. Meinst Du, die Tochter schaltet Ihren Anwalt über Ihre Rechtsschutzversicherung ein und verklagt die Mutter on Top noch wegen übler Nachrede?
ANJUKA
23753 Beiträge
19.03.2015 18:38
Aber meint ihr nicht das ganze schlägt ins Gegenteil um?
Was wenn sie dann untertaucht? Dann haben wir gar nichts gekonnt
Jadaflo
78044 Beiträge
19.03.2015 18:38

liebe ts,
ich sag es jetzt kurz und knapp
das deutsche gesetz hat in dem punkt teeni´s
irgendwo ein loch es hakt ganz gewaltig
spreche aus eigener Erfahrung
ihr bzw. die Familie wird da nix machen können
und das jugendamt auch nicht
wenn das kinder / der teeni nicht will habt ihr die arschkarte
alles durch in den letzten 3 jahren
Dreamgate
35231 Beiträge
19.03.2015 18:42
Vielleicht reagiere ich bei solchen Themen auch etwas empfindlich...
Aber da muss ich mal weiter ausholen:

Als das zweite Mal rauskam, das ich schwanger war(ich hatte es verheimlicht, denn sie zwang mich das erste abzutreiben), wohnte ich kurzzeitig bei meinem Vater, weil meine Mutter keine Lust(ja das unterstelle ich ihr!) mehr hatte auf mich und meinte ich wäre "schwierig".
Sie wollte mir verbieten meinen Freund zu sehen etc.
Sie nahm mir sogar das Zimmer weg, und gaben mir ein kleineres...
Begründung: Du bist ja eh nie da(nur weil ich am Wochenende zu meinem Freund fuhr, und das noch nicht einmal jedes Wochenende)
Ich wurde immer von ihr unterbuttert, sie lästerte über meine Schwiegereltern(obwohl sie die NIE gesehen hat) etc.
Mittlerweile habe ich keinerlei Kontakt mehr zu ihr und lebe knapp 100 km weit weg.
Bei mir haben solche Methoden also rein gar nichts gebracht!
Aber das ist ja auch egal...

Wie gesagt:
Fakt ist das Mädel ist 14, kann selbst entscheiden wo sie bleiben möchte und ich denke da müssten die Eltern wirklich den Weg übers Gericht gehen, um etwas zu erreichen.
Dreamgate
35231 Beiträge
19.03.2015 18:43
Zitat von ANJUKA:

Aber meint ihr nicht das ganze schlägt ins Gegenteil um?
Was wenn sie dann untertaucht? Dann haben wir gar nichts gekonnt


Ja sowas denke ich!
.Jessica
1356 Beiträge
19.03.2015 18:45
fühlt euch nicht gestört ich will nur grad mal den scheiß weg saugen den manche hier hinterlassen haben
19.03.2015 18:47
Zitat von .Jessica:

fühlt euch nicht gestört ich will nur grad mal den scheiß weg saugen den manche hier hinterlassen haben


Ausgesprochen qualifizierter Beitrag.
19.03.2015 19:21
Ich kann dir nur sagen, was passiert wenn eins meiner Kinder so abdriften würde:Internat und die Oma bekommt einen Arschvoll der sich gewaschen haben wird. Bei Drogen wird meine Toleranzgrenze überschritten und da hole ich mein Kind raus und schaffe es wenn es sein muss ans andere Ende der Welt.
Obsidian
15967 Beiträge
19.03.2015 21:53
Zitat von CaféCortado:

Zitat von .Jessica:

fühlt euch nicht gestört ich will nur grad mal den scheiß weg saugen den manche hier hinterlassen haben


Ausgesprochen qualifizierter Beitrag.


Allerdings.
Putsch
26805 Beiträge
19.03.2015 22:01
Zitat von .Jessica:

fühlt euch nicht gestört ich will nur grad mal den scheiß weg saugen den manche hier hinterlassen haben


Achtung, Forenregeln beachten!

Nr. 11: Begegne anderen Mitgliedern mit Respekt und Höflichkeit.

Nr. 27: Wenn Du zu einem Thema, in dem ein Mitglied Rat oder Hilfe sucht, nichts hilfreiches zu antworten weißt, verzichte bitte ganz darauf, einen Kommentar abzugeben. Insbesondere keinen Kommentar nach der Art "Nicht schon wieder so ein Thema" - "Na, das kann ja heiter werden.." - "Sind irgendwo schon Ferien?" - "Meine Glaskugel ist kaputt". Poste auch keine Smileys (Cookie-Smiley, Popcorn-Smiley, Pizza-Smiley usw.), die suggerieren sollen, dass Du die Frage lächerlich findest oder dass Du Dich schon mal auf einen negativen Threadverlauf vorbereitest oder gespannt bist, wie er weitergeht, wie das oft bei Reizthemen geschieht (Hartz 4, Teenager-Schwangerschaften z.B.).
19.03.2015 22:33
Liebe TS,

ich mag mich mal zu Deiner Beschreibung äußern.

Wenn ein minderjähriges Kind von Zuhause aus- und irgendwo anders einzieht - also von den Sorgeberechtigten raus und bei nicht Sorgeberechtigen einzieht, begründet sich ein sogenanntes Pflegeverhältnis, das ausschließlich durch das Jugendamt (hier: das Jugendamt auf dem Bezirk, in dem das Kind zuvor mit einem oder beiden Sorgeberechtigten gelebt hat) geleitet werden kann. Die Pfegeperson muss sich oder hat sich bereits einer Pflegeprüfung unterzogen, die ebenfalls durch das Jugendamt durchgefüht werden muss (hier: das Jugendamt, in dessen Bezirk die Pflegeperson lebt). Es hat eine Hilfeplanung zu erfolgen an der die Eltern und die Pflegepersonen und - bei einer 14-Jährigen - auch das Kind teilzunehmen haben.

Ja, es gibt Sonderregelungen für Familienpflegeverhältnisse, bei denen bis zu einem bestimmten Alter des Kindes durch das Jugendamt HzL (Hilfe zum Lebensunterhalt) gezahlt wird und danach muss das Jobcenter übernehmen, aber diese Sonderregelung gibt es nicht in jeder Stadt und ich weiß ja nun nicht, wo die Familie lebt.

Das Kindergeld an die Großmutter zu geben, wäre eine Sache, von der ich abraten würde. Die Großmutter kann Gelder von JA oder Jobcenter beziehen und in diesem Fall würde sich die entsprechende Stelle das Geld bei der kindergeldberechtigten Person zurück holen.

Allerdings muss die Pflegeperson - wie oben bereits gesagt - erst einmal die Überprüfung als Pflegestelle durchlaufen und ich bin mir nicht ganz sicher, ob sie dieser Prüfung standhalten kann, wenn sie das Kind so vernachlässigt, bzw. das Kindeswohl sogar gefährdet.

Dem Jugendamt sind keinesfalls die Hände gebunden. Das Mädchen ist minderjährig und das Jugendamt trägt somit maßgeblich die Verantwortung für das Wohl des Kindes (Artikel 6 GG, § 8a SGB VIII, § 42 SGB VIII).

Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte - ohne, dass ich die bereits vorhandenen Antwortposts vorab gelesen habe.
Wenn noch Fragen offen sind, antworte ich gern noch einmal.

Liebe Grüße,
Simone
19.03.2015 22:42
Achso und ja, die Person, die die elterliche Sorge ausübt, hat somit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, denn das ist Teil der elterlichen Sorge. Die Sorgeberechtigten könnten ihre Tochter also nach Hause zwingen, aber ich sähe sie schon nachts durch's Fenster steigen.

Wenn also nach Hause, dann wäre meine Idee auf jeden Fall eine ambulante HzE zu beantragen (Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Intensiv-sozialpädagische-Einzelbetreuung oder Familientherapie - je nachdem, was sinnvoll ist). Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 - 35a SGB VIII werden durch das Jugendamt angeboten und koordiniert. Somit ist das Jugendamt auch hier am Zug...

Eine HzE fänd ich jetzt darum so wichtig, weil die Eltern ihre Tochter anscheinend nicht aufhalten konnten und sie sich mit ihem Verhalten vollkommen verselbstständigt hat und die Eltern schauen nun ratlos zu. Sie brauchen - ebenso wie das Kind - Anleitung, Tipps und Tricks, wie das Zusammenleben wieder funktionieren kann, ohne dass jmd "ausbrechen" muss...
Jadaflo
78044 Beiträge
19.03.2015 22:43
Zitat von Zaubersternchen:

Liebe TS,

ich mag mich mal zu Deiner Beschreibung äußern.

Wenn ein minderjähriges Kind von Zuhause aus- und irgendwo anders einzieht - also von den Sorgeberechtigten raus und bei nicht Sorgeberechtigen einzieht, begründet sich ein sogenanntes Pflegeverhältnis, das ausschließlich durch das Jugendamt (hier: das Jugendamt auf dem Bezirk, in dem das Kind zuvor mit einem oder beiden Sorgeberechtigten gelebt hat) geleitet werden kann. Die Pfegeperson muss sich oder hat sich bereits einer Pflegeprüfung unterzogen, die ebenfalls durch das Jugendamt durchgefüht werden muss (hier: das Jugendamt, in dessen Bezirk die Pflegeperson lebt). Es hat eine Hilfeplanung zu erfolgen an der die Eltern und die Pflegepersonen und - bei einer 14-Jährigen - auch das Kind teilzunehmen haben.

Ja, es gibt Sonderregelungen für Familienpflegeverhältnisse, bei denen bis zu einem bestimmten Alter des Kindes durch das Jugendamt HzL (Hilfe zum Lebensunterhalt) gezahlt wird und danach muss das Jobcenter übernehmen, aber diese Sonderregelung gibt es nicht in jeder Stadt und ich weiß ja nun nicht, wo die Familie lebt.

Das Kindergeld an die Großmutter zu geben, wäre eine Sache, von der ich abraten würde. Die Großmutter kann Gelder von JA oder Jobcenter beziehen und in diesem Fall würde sich die entsprechende Stelle das Geld bei der kindergeldberechtigten Person zurück holen.

Allerdings muss die Pflegeperson - wie oben bereits gesagt - erst einmal die Überprüfung als Pflegestelle durchlaufen und ich bin mir nicht ganz sicher, ob sie dieser Prüfung standhalten kann, wenn sie das Kind so vernachlässigt, bzw. das Kindeswohl sogar gefährdet.

Dem Jugendamt sind keinesfalls die Hände gebunden. Das Mädchen ist minderjährig und das Jugendamt trägt somit maßgeblich die Verantwortung für das Wohl des Kindes (Artikel 6 GG, § 8a SGB VIII, § 42 SGB VIII).
Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte - ohne, dass ich die bereits vorhandenen Antwortposts vorab gelesen habe.
Wenn noch Fragen offen sind, antworte ich gern noch einmal.

Liebe Grüße,
Simone


jein
wir haben es durch mit meiner stieftochter
mit hilfe einer Anwältin
sie ist auch immer abgehauen
wir konnten nix machen
ausser das ich mich morgens um 4 von Polizisten belächeln lassen musste

uns wurde immer gesagt: es wird nur was gemacht wenn sie sich selber weh tut oder anderen
es ist ein schwieriges thema
und auch schwer aus einander zu tröseln
fakt ist junge menschen in Deutschland haben so rein gesetzlich viel zu viele freiheiten
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 13 mal gemerkt