Mütter- und Schwangerenforum

Schulbegleiter - keine Qualifikation und kein Geld

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Nuya
10686 Beiträge
04.10.2022 12:19
Mein kind geht aktuell auf eine förderschule, allerdings in eine dortige inklusive klasse (weiss nicht, ob es das überall in der form gibt). Das heisst die klassengrösse ist kleiner als an vielen anderen regelschulen und es gibt 5 kinder mit sonderpädagogischem förderbedarf in der inklusiven klasse und der rest der kinder in der klasse sind kinder ohne sonderpädagogischen förderbedarf. Er wird dort nicht lernzieldifferent unterrichtet, andere kinder werden lernzieldifferent unterrichtet.
In der unterrichtssituation sind zu jedem zeitpunkt regulär mindestens 3 pädagogen anwesend (lehrer/erzieher).
Die schule hat auch noch kleinere, reine förderklassen.

In dieser schule war es für mein kind bisher möglich, ohne zusätzlichen schulbegleiter unterrichtet zu werden, auch wenn er regelmässig eine 1:1 betreuung braucht, was aber bisher aufgrund der erhöhten anzahl an pädagogen in der klasse, zu stämmen war. Ausserdem ist es natürlich absolut hilfreich, dass seine lehrer sich wirklich mit autismus auskennen und schwierigkeiten kommen sehen und situationen ggf. schon vorweg anpassen, wo möglich.
Das wäre an einer regelschule nie möglich gewesen und ich bin sehr dankbar um diese schule und den luxus, dass mein sohn dort zu fast jeder zeit von einer geschulten fachkraft, die sich mit seiner beeinträchtigung auskennt, betreut werden kann.
Allerdings ist das tatsächlich wahnsinniges glück, und sicher so, flächendeckend nicht umsetzbar, auch wenn es natürlich für jedes kind wünschenswert wäre.
Und ich glaube ehrlichgesagt auch nicht, dass das durch eine bessere bezahlung der schulbegleiter einfach so umsetzbar würde. Schliesslich gibt es überall schon zu wenige von eben jenen fachkräften. Und um einem kind, dem es ansonsten nicht möglich wäre, einen einigermassen regulären schulbesuch zu ermöglichen, ist der schulbegleiter in der jetzigen version sicherlich eine möglichkeit.
Zum glück geht die grundschule hier 6 jahre, so können wir das ganze thema noch etwas aufschieben, und hoffen, dass seine entwicklung bis zum schulwechsel so positiv verläuft, dass er dann ohne zusätzliche betreuung auf eine weiterführende schule wechseln kann. Denn auf der jetzigen schule ist der inklusive bereich noch nicht für bis zu jedem abschluss ausgebaut, befindet sich aber im aufbau. Wurde durch corona und raummangel weiter verzögert und wird für ihn zu spät kommen.

Ich habe auch meine idealvorstellung, wie schule der fairness halber für alle kinder aussehen sollte. Aber ohne einen konkreten vorschlag, wie das alles umsetzbar und realisierbar sein soll, bleiben all solche vorstösse erstmal nur stammtischparolen.
Und mit umsetzbar meine ich nicht sowas wie "mehr geld, mehr qualifikation", sondern auch sowas wie woher beides kommen soll, zuende gedacht und an der realität orientiert, nicht nur an der wunschvorstellung einer idealisierten realität, denn in der leben wir nicht.

Bis dahin wird es wohl notwendig sein, den schulbegleiter in der aktuellen version beizubehalten und auf eine sehr gute zusammenarbeit zwischen allen beteiligten zu setzen.
Qualifizierte leute aus den angrenzenden bereichen gibt es ja durchaus auch unter den schulbegleitern.

***

Und zum thema eltern sind auch keine fachkräfte:
Natürlich nicht, aber sie haben eine ganz andere motivation, sich auf ihr kind einzustellen, haben 24/7 (ggf ab geburt, je nach beeinträchtigung und eintrittszeitpunkt) zeit zu lernen. Rennen von pontius zu pilatus, um ihr kind verstehen zu lernen (ich sitze gerade mal wieder, nach einer neuerlichen beratung in der autismusstelle, für die ich natürlich ohne zögern, ich bin die mama, mal wieder einen halben arbeitstag "geopfert" habe in der bahn, während ich das tippe). Es gibt schulungen, beratungen (je nach beeinträchtigung eben).
Natürlich gibt es auch eltern, die nicht versuchen, sich auf ihr kind einzustellen, oder es schlicht nicht ausreichend schaffen. Das tut mir dann leid für die kinder. Und selbst wenn man sich mühe gibt, macht man natürlich auch nicht alles richtig (das trifft wohl auf alle eltern zu, ob kind mit oder ohne beeinträchtigung). Nur als ein beispiel: Erst seit kurzem ist mit eine kollossale fehlkommunikation/fehleinschätzung aufgefallen, die so wohl "schon immer" bestand, mein kind ist 8.5 jahre alt, natürlich werde ich jetzt daran arbeiten.

Dieses level an investment hat eine fachfremde schulbegleitung, die das kind evtl erst mit 6 jahren oder noch später kennenlernt, und nur ein paar stunden am tag sieht, wohl nicht und kann es daher wohl schwerer ausgleichen, als jemand der schon passend vom fach ist. Was aber nicht heisst, dass das durch enge zusammenarbeit, und offenheit der person, nicht bis zu einem gewissen punkt zu kompensieren geht. Auch hier kommt es denke ich stark auf die art und ausprägung der beeinträchtigung an. Das gilt natürlich nicht für jedes kind und jede schulbegleitung.
04.10.2022 12:19
Zitat von nilou:

Also idR ist ein Schulbegleiter für 1 Kind zuständig. Sprich dessen Schulzeiten sind seine max. Arbeitszeiten. Das ist per se oft schon kein Vollzeit-Job.

Und dann ist es eben einfach so, das die Bezahlung idR über das Jugendamt/Sozialhilfeträger und somit über Sozialkassen/öffentliche Gelder läuft. Und da sieht es schlicht mau aus. Vorteil ist das die Eltern keinen Zuschuss zahlen müssen.
Ich kenne es aber auch so, dass der Schulbegleiter mehrere Kinder hat, die jeweils nur 2-4 Stunden pro Woche bewilligt bekommen haben. Es gibt wohl beides.
nilou
14505 Beiträge
04.10.2022 12:21
Zitat von Kartonkatze:

Zitat von shelyra:

Zitat von DieW:

Zitat von Kugelbauch99:

...


Hm!
Also Im einfachsten Fall hätte ich ein gut eingestelltes Kind mit Diab.mell..
Ich bin ggf.nur für den Fall der Fälle da und soll das Gehalt einer Krankenschwester verlangen?
Das geht doch nicht.Also was das kosten würde (selbst wenn man nur vom Mindestlohn für Krankenpflegepersonal ausgeht).
Zumal das auch Nichtfachkräfte könnten ,nach kurzer Einarbeitung.

Ich verstehe Dich grundsätzlich was Du meinst,aber das ist aus Kostengründen nicht machbar und letztendlich leben die Kinder in den allermeisten und allerbesten ja auch Zuhause und nicht jede Eltern sind Fachkräfte speziell für die Erkrankungen und/oder Probleme ihrer Kinder. Trotzdem machen sie es gut und richtig und die Kinder sind nicht in Heimen (da wären dann Fachkräfte)oder haben eine 24 Stundenbetreuung.

Wenn man mit Herzenswärme und Interesse als Schulbegleitung arbeitet ,ist das schon die sehr sehr viel wert.

Für Eltern ist es aber eine andere Situation.

Erstmal sind sie"hinein gewachsen", hatten Zeit ihre Strategien zu entwickeln, ihr Umgehen mit dem Kind im Laufe der Zeit zu verfeinern. Zeit Sich zu informieren.
Und dann gibt's für viele Erkrankungen/Einschränkungen auch Schulungen, Eltern Treffen, Erfahrungsaustausch mit anderen Betroffenen, usw

Schulbegleiter werden aber ohne jegliche Kenntnisse auf das Kind zugelassen. Sie bekommen von ihrem AG keinerlei Hilfestellungen wie sie mit den Kindern umgehen müssen, was es für Besonderheiten bei ADHS/Autismus/down Syndrom/ usw zu beachten gibt.
Und das sollte nicht sein! Da sollte von AG Seite aus mehr Hilfen gegeben werden, zb in Weiterbildungen. Und das bevor sie mit den Kindern zu tun haben.

Sie müssen, wenn überhaupt, sich selbst informieren. Sich selbst Strategien erarbeiten


Aber das kann man doch nicht verallgemeinern!? Mein Arbeitgeber schult Diagnosespezifisch… da gibt es einmal eine Grund-Schulung von 3 Tagen und dann je nach Krankheitsbild nochmal zwei Tage extra… und hier in Niedersachsen sind wie schon erwähnt seit zwei Jahren nur noch qualifizierte Schulbegleiter zugelassen


Ich finde diese Verallgemeinerungen auch schlimm. Und dieses pauschale "ungeschulte=unqualifizierte" genauso. Es hängt doch ganz individuell von dem zu betreuenden Kind ab. Und dafür gibt es schlicht Auswahlgespräche und auch Kennenlerntermine.
04.10.2022 12:23
Zitat von Marf:

Dieses ' mehr Lohn ' richtig.Dann aber müssen Eltern zuzahlen,die Träger wälzen diese Mehrkosten ab.Und dann wird es wieder unschön wenn weniger betuchte sich es nicht leisten können o.einige gleichgültige Eltern es nicht wollen.Das Kind steht dann wieder am Anfang und verliert.
Die hiesigen Begleiter arbeiten eng mit den Eltern zusammen. Da wird sich dann auch über eventuelle spezielle Probleme ausgetauscht und Lö sungen gesucht.
Dann muss man halt das ganze System ändern. Unser Staat hat doch Geld für alles mögliche, gerade was die große Anzahl der älteren Wähler betrifft...
Natürlich sollte unser Staat den Schulbegleiter für alle Kinder bezahlen, die ihn brauchen.
Marf
29176 Beiträge
04.10.2022 12:34
Zitat von Kugelbauch99:

Zitat von Marf:

Dieses ' mehr Lohn ' richtig.Dann aber müssen Eltern zuzahlen,die Träger wälzen diese Mehrkosten ab.Und dann wird es wieder unschön wenn weniger betuchte sich es nicht leisten können o.einige gleichgültige Eltern es nicht wollen.Das Kind steht dann wieder am Anfang und verliert.
Die hiesigen Begleiter arbeiten eng mit den Eltern zusammen. Da wird sich dann auch über eventuelle spezielle Probleme ausgetauscht und Lö sungen gesucht.
Dann muss man halt das ganze System ändern. Unser Staat hat doch Geld für alles mögliche, gerade was die große Anzahl der älteren Wähler betrifft...
Natürlich sollte unser Staat den Schulbegleiter für alle Kinder bezahlen, die ihn brauchen.

Er zahlt sie doch schon.
Ich denke,und das resultiert aus persönlichen Beobachtungen innerhalb der hiesigen Schulen,dass dieser akute Mangel auch dadurch entsteht ,weil jedes Kind welches nicht ins System passt,unter bedürftig läuft.
04.10.2022 12:39
Zitat von Marf:

Zitat von Kugelbauch99:

Zitat von Marf:

Dieses ' mehr Lohn ' richtig.Dann aber müssen Eltern zuzahlen,die Träger wälzen diese Mehrkosten ab.Und dann wird es wieder unschön wenn weniger betuchte sich es nicht leisten können o.einige gleichgültige Eltern es nicht wollen.Das Kind steht dann wieder am Anfang und verliert.
...
Dann muss man halt das ganze System ändern. Unser Staat hat doch Geld für alles mögliche, gerade was die große Anzahl der älteren Wähler betrifft...
Natürlich sollte unser Staat den Schulbegleiter für alle Kinder bezahlen, die ihn brauchen.

Er zahlt sie doch schon.
Mein Satz bezog sich direkt auf deine Aussage, dass sich weniger betuchte Eltern ggf. die Mehrkosten für einen besser bezahlten Schulbegleiter nicht leisten können (siehe Zitat oben).
Marf
29176 Beiträge
04.10.2022 12:43
Zitat von Kugelbauch99:

Zitat von Marf:

Zitat von Kugelbauch99:

Zitat von Marf:

Dieses ' mehr Lohn ' richtig.Dann aber müssen Eltern zuzahlen,die Träger wälzen diese Mehrkosten ab.Und dann wird es wieder unschön wenn weniger betuchte sich es nicht leisten können o.einige gleichgültige Eltern es nicht wollen.Das Kind steht dann wieder am Anfang und verliert.
...
Dann muss man halt das ganze System ändern. Unser Staat hat doch Geld für alles mögliche, gerade was die große Anzahl der älteren Wähler betrifft...
Natürlich sollte unser Staat den Schulbegleiter für alle Kinder bezahlen, die ihn brauchen.

Er zahlt sie doch schon.
Mein Satz bezog sich direkt auf deine Aussage, dass sich weniger betuchte Eltern ggf. die Mehrkosten für einen besser bezahlten Schulbegleiter nicht leisten können (siehe Zitat oben).

Ich wollte noch einiges ergänzen, aber du warst schneller.
Zwerginator
7864 Beiträge
04.10.2022 14:36
Zitat von Kugelbauch99:

Zitat von Zwerginator:

Ich kann verstehen, dass Eltern auf "geschultes" Personal freiwillig verzichten wenn ich sehen, wie viele wie lange auf überhaupt irgendeine Begleitung warten. Ich fände eine formell unqualifizierte Person immer noch besser als niemanden.

Wir haben ja oben über die Bezahlung geredet. Mindestlohn, 520 Euro im Monat etc. Da wundert es mich überhaupt nicht, dass es viel zu wenig Schulbegleiter gibt. Ideal für vielleicht für Mütter mit eigenen schulpflichtigen Kinder, bei denen der Mann gut verdient. Aber sonst?

Ich argumentiere jetzt genau anders herum wie du:
Wenn das ein normal qualifizierter Job wäre - ein Job mit einer guten Bezahlung, von der man leben kann, dann gäbe es auch sicherlich viel mehr Schulbegleiter. Und dann bräuchten Eltern auch nicht ewig suchen und warten

Absolut! Aber daran können Eltern leider erstmal nichts machen wenn sie akut jemanden suchen.
05.10.2022 09:33
Zitat von Irgendjemand:

Zitat von Marf:

Von einer Freundin der Sohn ist Autist.Desen Begleitung war nicht geschult,hatte nur selbst Autismus in der Familie und wollte anderen helfen.
Ich denke das auch solche Geschichten und Erlebnisse jemanden zum Schulbegleiter 'machen' , es ist ja kein Beruf um davon zu leben .


Sollte es aber sein. 520 Euro dafür, dass ich jeden Tag den Schulalltag mit begleite, ist schon sehr wenig. In der Grundschule, in der um 12.00 Feierabend ist, finde ich es schon grenzwertig. In den höheren Schulen oder vielleicht sogar Gymnasium finde ich eine Frechheit.
In der Klasse eines meiner Kinder (Gymnasium) ist ein Asperger Autist und er hat einen Schulbegleiter. Er ist zum Schulbeginn (7.30) dort und bleibt täglich bis zum Ende. Das bedeutet einmal die Woche bis 15.45 Uhr, zweimal bis 14.25 und die restlichen Tage bis 13.15.
Das sind ca. 32 Zeitstunden in der Woche, rund 128 Stunden im Monat und bei 520 Euro /128 wäre das ein Stundenlohn von 4,06 Das ist nicht nur ein Minimum unter dem Stundenlohn.

Ach, Quatsch! Natürlich geht es in dem obigen Fall um eine Teilzeitstelle. Alles andere ist einfach mal illegal.

Darüber hinaus, was viele hier offenbar vergessen/nicht wissen:
- Schulbegleiter durchlaufen einen Bewerbungsprozess. Ich beschreibe gerne mal, wie es in der Einrichtung meines Mannes läuft: Bewerbungen werden gesichtet und ausgewertet, I-Kräfte werden zum Vorstellungsgespräch geladen, von einem fachkundigen Menschen/Bereichsleiter des Anbieters kennen gelernt. Es werden spezifische Fragen gestellt. Dann schaut man, ob die I-Kraft mit dem entsprechenden Kind zurecht kommt. Es gibt einen Kennenlerntermin mit Kind, Eltern, I-Kraft und Bereichsleiter/Anbieter. Wenn da alles passt, wird die I-Kraft eingestellt.
- Kostenträger zahlen selten Fachkräfte und genehmigen auch oft nur wenige Wochenstunden. Allein deshalb kommt oftmals kein Vollzeitjob dabei zustande.
- Fort- und Weiterbildungen sind ja nicht verboten; einige Anbieter, Schulen oder auch Kostenträger bieten sie an.

Ale Angaben ohne Gewähr; ich kann nur erzählen, wie es hier bei uns/in der Einrichtung meines Mannes läuft und anderswo ist es ziemlich wahrscheinlich anders.

Natürlich ist das System nicht perfekt, keine Frage. Das sind aber eben die Probleme, die die Inklusion natürlicherweise mit sich bringt. Inklusion ist, da sind wir uns alle einig, eine gute Sache, ABER was die Umsetzung betrifft, stecken wir hier in Deutschland noch absolut in den Kinderschuhen. Und die Mühlen mahlen leider nun mal extreeem langsam, wenn es um die Überbrückung von Problemen im Schulsystem geht; das betrifft ja nicht nur die Inklusion.
Zwerginator
7864 Beiträge
05.10.2022 09:49
Zitat von Elsilein:

Zitat von Irgendjemand:

Zitat von Marf:

Von einer Freundin der Sohn ist Autist.Desen Begleitung war nicht geschult,hatte nur selbst Autismus in der Familie und wollte anderen helfen.
Ich denke das auch solche Geschichten und Erlebnisse jemanden zum Schulbegleiter 'machen' , es ist ja kein Beruf um davon zu leben .


Sollte es aber sein. 520 Euro dafür, dass ich jeden Tag den Schulalltag mit begleite, ist schon sehr wenig. In der Grundschule, in der um 12.00 Feierabend ist, finde ich es schon grenzwertig. In den höheren Schulen oder vielleicht sogar Gymnasium finde ich eine Frechheit.
In der Klasse eines meiner Kinder (Gymnasium) ist ein Asperger Autist und er hat einen Schulbegleiter. Er ist zum Schulbeginn (7.30) dort und bleibt täglich bis zum Ende. Das bedeutet einmal die Woche bis 15.45 Uhr, zweimal bis 14.25 und die restlichen Tage bis 13.15.
Das sind ca. 32 Zeitstunden in der Woche, rund 128 Stunden im Monat und bei 520 Euro /128 wäre das ein Stundenlohn von 4,06 Das ist nicht nur ein Minimum unter dem Stundenlohn.

Ach, Quatsch! Natürlich geht es in dem obigen Fall um eine Teilzeitstelle. Alles andere ist einfach mal illegal.

Darüber hinaus, was viele hier offenbar vergessen/nicht wissen:
- Schulbegleiter durchlaufen einen Bewerbungsprozess. Ich beschreibe gerne mal, wie es in der Einrichtung meines Mannes läuft: Bewerbungen werden gesichtet und ausgewertet, I-Kräfte werden zum Vorstellungsgespräch geladen, von einem fachkundigen Menschen/Bereichsleiter des Anbieters kennen gelernt. Es werden spezifische Fragen gestellt. Dann schaut man, ob die I-Kraft mit dem entsprechenden Kind zurecht kommt. Es gibt einen Kennenlerntermin mit Kind, Eltern, I-Kraft und Bereichsleiter/Anbieter. Wenn da alles passt, wird die I-Kraft eingestellt.
- Kostenträger zahlen selten Fachkräfte und genehmigen auch oft nur wenige Wochenstunden. Allein deshalb kommt oftmals kein Vollzeitjob dabei zustande.
- Fort- und Weiterbildungen sind ja nicht verboten; einige Anbieter, Schulen oder auch Kostenträger bieten sie an.

Ale Angaben ohne Gewähr; ich kann nur erzählen, wie es hier bei uns/in der Einrichtung meines Mannes läuft und anderswo ist es ziemlich wahrscheinlich anders.

Natürlich ist das System nicht perfekt, keine Frage. Das sind aber eben die Probleme, die die Inklusion natürlicherweise mit sich bringt. Inklusion ist, da sind wir uns alle einig, eine gute Sache, ABER was die Umsetzung betrifft, stecken wir hier in Deutschland noch absolut in den Kinderschuhen. Und die Mühlen mahlen leider nun mal extreeem langsam, wenn es um die Überbrückung von Problemen im Schulsystem geht; das betrifft ja nicht nur die Inklusion.

Bei uns posten die Eltern "Hilfe Schulbegleiter gesucht" auf Whatsapp und wer sich meldet hat den Job
05.10.2022 10:01
Zitat von Elsilein:

Zitat von Irgendjemand:

Zitat von Marf:

Von einer Freundin der Sohn ist Autist.Desen Begleitung war nicht geschult,hatte nur selbst Autismus in der Familie und wollte anderen helfen.
Ich denke das auch solche Geschichten und Erlebnisse jemanden zum Schulbegleiter 'machen' , es ist ja kein Beruf um davon zu leben .


Sollte es aber sein. 520 Euro dafür, dass ich jeden Tag den Schulalltag mit begleite, ist schon sehr wenig. In der Grundschule, in der um 12.00 Feierabend ist, finde ich es schon grenzwertig. In den höheren Schulen oder vielleicht sogar Gymnasium finde ich eine Frechheit.
In der Klasse eines meiner Kinder (Gymnasium) ist ein Asperger Autist und er hat einen Schulbegleiter. Er ist zum Schulbeginn (7.30) dort und bleibt täglich bis zum Ende. Das bedeutet einmal die Woche bis 15.45 Uhr, zweimal bis 14.25 und die restlichen Tage bis 13.15.
Das sind ca. 32 Zeitstunden in der Woche, rund 128 Stunden im Monat und bei 520 Euro /128 wäre das ein Stundenlohn von 4,06 Das ist nicht nur ein Minimum unter dem Stundenlohn.

Ach, Quatsch! Natürlich geht es in dem obigen Fall um eine Teilzeitstelle. Alles andere ist einfach mal illegal.

Darüber hinaus, was viele hier offenbar vergessen/nicht wissen:
- Schulbegleiter durchlaufen einen Bewerbungsprozess. Ich beschreibe gerne mal, wie es in der Einrichtung meines Mannes läuft: Bewerbungen werden gesichtet und ausgewertet, I-Kräfte werden zum Vorstellungsgespräch geladen, von einem fachkundigen Menschen/Bereichsleiter des Anbieters kennen gelernt. Es werden spezifische Fragen gestellt. Dann schaut man, ob die I-Kraft mit dem entsprechenden Kind zurecht kommt. Es gibt einen Kennenlerntermin mit Kind, Eltern, I-Kraft und Bereichsleiter/Anbieter. Wenn da alles passt, wird die I-Kraft eingestellt.
- Kostenträger zahlen selten Fachkräfte und genehmigen auch oft nur wenige Wochenstunden. Allein deshalb kommt oftmals kein Vollzeitjob dabei zustande.
- Fort- und Weiterbildungen sind ja nicht verboten; einige Anbieter, Schulen oder auch Kostenträger bieten sie an.

Ale Angaben ohne Gewähr; ich kann nur erzählen, wie es hier bei uns/in der Einrichtung meines Mannes läuft und anderswo ist es ziemlich wahrscheinlich anders.

Natürlich ist das System nicht perfekt, keine Frage. Das sind aber eben die Probleme, die die Inklusion natürlicherweise mit sich bringt. Inklusion ist, da sind wir uns alle einig, eine gute Sache, ABER was die Umsetzung betrifft, stecken wir hier in Deutschland noch absolut in den Kinderschuhen. Und die Mühlen mahlen leider nun mal extreeem langsam, wenn es um die Überbrückung von Problemen im Schulsystem geht; das betrifft ja nicht nur die Inklusion.
Bei uns stellt die Gemeinde = Schulträger die Anzeige in die Zeitung. Die Anzeige aus der Threaderöffnung.
Wer sich meldet wird kurz zu einem Gespräch eingeladen. Da sich aber so wenige Leute melden, wird im Prinzip jeder eingestellt. Von Auswahl kann da ehrlich gesagt keine Rede sein.
nilou
14505 Beiträge
05.10.2022 10:08
Zitat von Elsilein:

Zitat von Irgendjemand:

Zitat von Marf:

Von einer Freundin der Sohn ist Autist.Desen Begleitung war nicht geschult,hatte nur selbst Autismus in der Familie und wollte anderen helfen.
Ich denke das auch solche Geschichten und Erlebnisse jemanden zum Schulbegleiter 'machen' , es ist ja kein Beruf um davon zu leben .


Sollte es aber sein. 520 Euro dafür, dass ich jeden Tag den Schulalltag mit begleite, ist schon sehr wenig. In der Grundschule, in der um 12.00 Feierabend ist, finde ich es schon grenzwertig. In den höheren Schulen oder vielleicht sogar Gymnasium finde ich eine Frechheit.
In der Klasse eines meiner Kinder (Gymnasium) ist ein Asperger Autist und er hat einen Schulbegleiter. Er ist zum Schulbeginn (7.30) dort und bleibt täglich bis zum Ende. Das bedeutet einmal die Woche bis 15.45 Uhr, zweimal bis 14.25 und die restlichen Tage bis 13.15.
Das sind ca. 32 Zeitstunden in der Woche, rund 128 Stunden im Monat und bei 520 Euro /128 wäre das ein Stundenlohn von 4,06 Das ist nicht nur ein Minimum unter dem Stundenlohn.

Ach, Quatsch! Natürlich geht es in dem obigen Fall um eine Teilzeitstelle. Alles andere ist einfach mal illegal.

Darüber hinaus, was viele hier offenbar vergessen/nicht wissen:
- Schulbegleiter durchlaufen einen Bewerbungsprozess. Ich beschreibe gerne mal, wie es in der Einrichtung meines Mannes läuft: Bewerbungen werden gesichtet und ausgewertet, I-Kräfte werden zum Vorstellungsgespräch geladen, von einem fachkundigen Menschen/Bereichsleiter des Anbieters kennen gelernt. Es werden spezifische Fragen gestellt. Dann schaut man, ob die I-Kraft mit dem entsprechenden Kind zurecht kommt. Es gibt einen Kennenlerntermin mit Kind, Eltern, I-Kraft und Bereichsleiter/Anbieter. Wenn da alles passt, wird die I-Kraft eingestellt.
- Kostenträger zahlen selten Fachkräfte und genehmigen auch oft nur wenige Wochenstunden. Allein deshalb kommt oftmals kein Vollzeitjob dabei zustande.
- Fort- und Weiterbildungen sind ja nicht verboten; einige Anbieter, Schulen oder auch Kostenträger bieten sie an.

Ale Angaben ohne Gewähr; ich kann nur erzählen, wie es hier bei uns/in der Einrichtung meines Mannes läuft und anderswo ist es ziemlich wahrscheinlich anders.

Natürlich ist das System nicht perfekt, keine Frage. Das sind aber eben die Probleme, die die Inklusion natürlicherweise mit sich bringt. Inklusion ist, da sind wir uns alle einig, eine gute Sache, ABER was die Umsetzung betrifft, stecken wir hier in Deutschland noch absolut in den Kinderschuhen. Und die Mühlen mahlen leider nun mal extreeem langsam, wenn es um die Überbrückung von Problemen im Schulsystem geht; das betrifft ja nicht nur die Inklusion.


Danke ich sehe es wie du.

Und genau, bei der Stellenanzeige am Anfang handelt es sich um einen MINI-JOB, also NEBENJOB. Aber das klingt halt dann alles weniger provokativ.

Bei uns läuft es ähnlich. Schulungen on top.

Und mal zum Thema Inklusion: wir haben aktuell 2 Bauvorhaben mit Wohngemeinschaften für behinderte Menschen wo sich die Anwohner gegen wehren. Alle finden es toll etc. - aber doch nicht in der eigenen Nachbarschaft ...
Und so ist es doch auch mit der Bezahlung für die Schulbegleiter. Das kommt nun mal idR aus öffentlichen Kassen. Und wenn man hier per se Schulbegleiter als ungebildete/ungeschulte/unqualifizierte Arbeitskraft hinstellt ist doch klar das die keine große Anerkennung in der Gesellschaft haben. Ist wie mit den Handwerkern oder Pflegekräften, keiner will es machen weil gesellschaftlich wenig anerkannt. Brauchen tut man sie doch aber sehr. Und mehr Geld allein wird das leider auch nicht richten. Das ist im Handwerk zu sehen.

Und Schulsystem an sich ohne Inklusion ist ja auch ein Thema für sich. Wie so vieles. Die Frage ist wo fängt man da an es zu ändern.

Lady_in_Green
556 Beiträge
05.10.2022 10:12
Zitat von Elsilein:

Zitat von Irgendjemand:

Zitat von Marf:

Von einer Freundin der Sohn ist Autist.Desen Begleitung war nicht geschult,hatte nur selbst Autismus in der Familie und wollte anderen helfen.
Ich denke das auch solche Geschichten und Erlebnisse jemanden zum Schulbegleiter 'machen' , es ist ja kein Beruf um davon zu leben .


Sollte es aber sein. 520 Euro dafür, dass ich jeden Tag den Schulalltag mit begleite, ist schon sehr wenig. In der Grundschule, in der um 12.00 Feierabend ist, finde ich es schon grenzwertig. In den höheren Schulen oder vielleicht sogar Gymnasium finde ich eine Frechheit.
In der Klasse eines meiner Kinder (Gymnasium) ist ein Asperger Autist und er hat einen Schulbegleiter. Er ist zum Schulbeginn (7.30) dort und bleibt täglich bis zum Ende. Das bedeutet einmal die Woche bis 15.45 Uhr, zweimal bis 14.25 und die restlichen Tage bis 13.15.
Das sind ca. 32 Zeitstunden in der Woche, rund 128 Stunden im Monat und bei 520 Euro /128 wäre das ein Stundenlohn von 4,06 Das ist nicht nur ein Minimum unter dem Stundenlohn.

Ach, Quatsch! Natürlich geht es in dem obigen Fall um eine Teilzeitstelle. Alles andere ist einfach mal illegal.

Darüber hinaus, was viele hier offenbar vergessen/nicht wissen:
- Schulbegleiter durchlaufen einen Bewerbungsprozess. Ich beschreibe gerne mal, wie es in der Einrichtung meines Mannes läuft: Bewerbungen werden gesichtet und ausgewertet, I-Kräfte werden zum Vorstellungsgespräch geladen, von einem fachkundigen Menschen/Bereichsleiter des Anbieters kennen gelernt. Es werden spezifische Fragen gestellt. Dann schaut man, ob die I-Kraft mit dem entsprechenden Kind zurecht kommt. Es gibt einen Kennenlerntermin mit Kind, Eltern, I-Kraft und Bereichsleiter/Anbieter. Wenn da alles passt, wird die I-Kraft eingestellt.
- Kostenträger zahlen selten Fachkräfte und genehmigen auch oft nur wenige Wochenstunden. Allein deshalb kommt oftmals kein Vollzeitjob dabei zustande.
- Fort- und Weiterbildungen sind ja nicht verboten; einige Anbieter, Schulen oder auch Kostenträger bieten sie an.

Ale Angaben ohne Gewähr; ich kann nur erzählen, wie es hier bei uns/in der Einrichtung meines Mannes läuft und anderswo ist es ziemlich wahrscheinlich anders.

Natürlich ist das System nicht perfekt, keine Frage. Das sind aber eben die Probleme, die die Inklusion natürlicherweise mit sich bringt. Inklusion ist, da sind wir uns alle einig, eine gute Sache, ABER was die Umsetzung betrifft, stecken wir hier in Deutschland noch absolut in den Kinderschuhen. Und die Mühlen mahlen leider nun mal extreeem langsam, wenn es um die Überbrückung von Problemen im Schulsystem geht; das betrifft ja nicht nur die Inklusion.

Die I-Kraft meines Sohnes hatte ein 10minütiges Telefongespräch. Danach musste sie noch ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen und das war's. Ihr Kind kennengelernt hat sie am ersten Schultag nach den Sommerferien. Genauso wie die Lehrerin/die Schule. Ich hatte meine Infos wochenlang nur über meinen Sohn. Was ähm sehr selektiv war. Ich war dann vor einer Woche mal während des Unterrichts da und habe sie getroffen.
Ich werfe ihr das nicht vor. Auch nicht der Schule oder so. Aber es ist wirklich weit weg von ideal.
Und ich finde es halt besorgniserregend, dass es in diesem Bereich keine Standards gibt und jede Gemeinde und jeder Träger so sein eigenes Süppchen kochen darf.
Kartonkatze
1829 Beiträge
05.10.2022 10:25
Das klingt ja wirklich gruselig…
Ich habe ein Bewerbungsgespräch gehabt, richtig umfangreich! Dann wurde geschaut wieviele Stunden ich arbeiten möchte und dann geguckt wo bei uns in der Nähe eine passende Stelle zu besetzen ist. Dann habe ich das Kind und die Eltern kennengelernt und als wir beide gesagt haben das wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können gab es den Vertrag. Ich habe zwei Tage in der Schule hospitiert und bevor ich meinen ersten Tag mit dem Kind hatte gab es 5 Tage Schulung!

Und ich werde zwar von meinem Ag betahlt, der bekommt das Geld aber vom Jugendamt. Ich verdiene wirklich gut, da ich abgelehnt an den TVÖD bezahlt werde. Mit einer vollen Stelle könnte ich locker davon leben, ich arbeite wegen meiner Raketen aber nur 24,3 Stunden und selbst das Gehalt ist prima.
Lady_in_Green
556 Beiträge
05.10.2022 10:54
Hier gab es ein Treffen echt nur auf Drängen von mir.
Und die Infos, die die SB von ihrem Arbeitgeber (großer Träger von Sozialeinrichtungen) hatte, waren "Junge, 8 Jahre, 2. Klasse Grundschule, Down-Syndrom, nonverbal". Wobei ich keine Ahnung habe wo lerzteres her kam, weil es auch nicht stimmt. Sie war am ersten Tag wohl ganz geschock, dass er spricht, liest und schreibt.
Ich habe von mir aus der SB mehrmals Dinge aufgeschrieben als "Gebrauchsanweisung" so zu sagen und auch meine Telefonnummer gegeben falls sie Fragen hat. Von ihr kam keine Reaktion. Kein Vorwurf deswegen, aber so ist es halt echt schwer zusammenzuarbeiten.

Aus diesem Grund wollte ich ja die SB zunächst privat über das persönliche Budget einstellen. Aber da wäre im Krankheitsfall keine Vertretung gekommen (der Träger schickt sonst jemanden wenn möglich). Und da meinte die Schule ohne I-Kraft würden sie ihn nicht nehmen und er müsse an den Tagen dann zuhause bleiben. Es lebe die Inklusion!
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