400 Euro Job und Schwangerschaft
23.02.2012 12:33
Zitat von Dannys-Mama:
Zitat von nadii81:
Hallo
Du hast genau wie alle anderen Schwangeren Recht auf Mutterschutz. Du darfst nicht gekündigt werden und Elterngeld bekommst du auch![]()
Das stimmt nicht ganz, es kommt drauf an, was du für einen Vertrag hast. Bei nem unbefristeten, darf er dich nicht kündigen, bei nem befristen auch nicht kündigen, aber wenn der Vertrag ausläuft, läuft er aus. Und dann muss er nicht verlängern. So war es nämlich bei mir.
Das ist aber bei jedem Job so.
23.02.2012 12:35
Zitat von Jezzy:
Zitat von shelyra:
Zitat von frechdachs81:
Also ich gehe davon aus, dass das Mutterschutzgesetz auch bei einem 400 EUR Job greift und du dann nicht mehr kündbar bist.
Also Elterngeld wirst du normal bekommen; mind. 300 EUR
Mutterschaftsgeld von der KK ist 13 EUR pro Tag, der Rest wird vom AG aufgestockt (sind nur ganz wenige EUR im Monat) - die KK zahlt in 2 Teilen, einmal 42*13 EUR bei MuSchu-Beginn und 56*13 EUR nach Geburt.
Während des Mutterschutzes gehst du natürlich nicht arbeiten - da gilt Beschäftigungsverbot![]()
ne, mit 400€ fällt man unter die geringverdiener-rechnung. d.h. man bekommt mehr als die 67% oder den mindestbetrag...
wenn man es genau wissen will, dann einfach bei der elterngeldstelle anrufen oder einen elterngeldrechner im internet befragen
DAS würd mich auch mal interessieren, ob man dann evtl sogar 100% bekommt.. Wusste garnicht, dass es einen Elterngeldrechner gibt, gleich mal schauen.
Das stimmt. Bei mir war es auch so
23.02.2012 12:36
Zitat von nadii81:
Zitat von Jezzy:
Zitat von shelyra:
Zitat von frechdachs81:
Also ich gehe davon aus, dass das Mutterschutzgesetz auch bei einem 400 EUR Job greift und du dann nicht mehr kündbar bist.
Also Elterngeld wirst du normal bekommen; mind. 300 EUR
Mutterschaftsgeld von der KK ist 13 EUR pro Tag, der Rest wird vom AG aufgestockt (sind nur ganz wenige EUR im Monat) - die KK zahlt in 2 Teilen, einmal 42*13 EUR bei MuSchu-Beginn und 56*13 EUR nach Geburt.
Während des Mutterschutzes gehst du natürlich nicht arbeiten - da gilt Beschäftigungsverbot![]()
ne, mit 400€ fällt man unter die geringverdiener-rechnung. d.h. man bekommt mehr als die 67% oder den mindestbetrag...
wenn man es genau wissen will, dann einfach bei der elterngeldstelle anrufen oder einen elterngeldrechner im internet befragen
DAS würd mich auch mal interessieren, ob man dann evtl sogar 100% bekommt.. Wusste garnicht, dass es einen Elterngeldrechner gibt, gleich mal schauen.
Bei dem 400 € Job hat man Anspruch auf den Mindestsatz - 300 €.
Stimmt nicht. Ich hab 380 Euro bekommen
23.02.2012 12:36
Zitat von mathila:
Bei nem 400€ Job bekommst du 300€, den Mindestsatz. Ich glaub den bekommen auch Hausfrauen, oder?
Mich würde interresieren, was bekommt man an Mutterschaftsgeld wenn man in der Elternheit ein 2. Kind bekommt, nichts in der Elternzeit verdint hat, aber in der ersten SS halt die 13 € pro Tag und den Rest vom AG bekommen hat. Weiß das einer von euch?![]()
Das ist die - sehr informative - Seite, die ich vorhin ergoogled habe:
http://www.familienkasse-info.de/2010-05-05-geld-f uer-mutter-mutterschaftsgeld.php
Thema 2. Kind steht ganz unten
23.02.2012 12:39
Zitat von InaWug:Hast du evt. Geschwisterbonus bekommen?
Zitat von nadii81:
Zitat von Jezzy:
Zitat von shelyra:
Zitat von frechdachs81:
Also ich gehe davon aus, dass das Mutterschutzgesetz auch bei einem 400 EUR Job greift und du dann nicht mehr kündbar bist.
Also Elterngeld wirst du normal bekommen; mind. 300 EUR
Mutterschaftsgeld von der KK ist 13 EUR pro Tag, der Rest wird vom AG aufgestockt (sind nur ganz wenige EUR im Monat) - die KK zahlt in 2 Teilen, einmal 42*13 EUR bei MuSchu-Beginn und 56*13 EUR nach Geburt.
Während des Mutterschutzes gehst du natürlich nicht arbeiten - da gilt Beschäftigungsverbot![]()
ne, mit 400€ fällt man unter die geringverdiener-rechnung. d.h. man bekommt mehr als die 67% oder den mindestbetrag...
wenn man es genau wissen will, dann einfach bei der elterngeldstelle anrufen oder einen elterngeldrechner im internet befragen
DAS würd mich auch mal interessieren, ob man dann evtl sogar 100% bekommt.. Wusste garnicht, dass es einen Elterngeldrechner gibt, gleich mal schauen.
Bei dem 400 € Job hat man Anspruch auf den Mindestsatz - 300 €.
Stimmt nicht. Ich hab 380 Euro bekommen![]()
23.02.2012 12:42
Wenn man Netto unter 1000 EUR hat, bekommt man je 20 EUR die man unter 1000 EUR hat, 1% mehr Anspruch auf Elterngeld, oder so... so kommt sie dann auf 380 EUR - ich müsste jetzt das Beispiel von dem Vortrag wieder raussuchen... aber so ähnlich rechnet sich das
23.02.2012 12:43
Zitat von frechdachs81:
Zitat von mathila:
Bei nem 400€ Job bekommst du 300€, den Mindestsatz. Ich glaub den bekommen auch Hausfrauen, oder?
Mich würde interresieren, was bekommt man an Mutterschaftsgeld wenn man in der Elternheit ein 2. Kind bekommt, nichts in der Elternzeit verdint hat, aber in der ersten SS halt die 13 € pro Tag und den Rest vom AG bekommen hat. Weiß das einer von euch?![]()
Das ist die - sehr informative - Seite, die ich vorhin ergoogled habe:
http://www.familienkasse-info.de/2010-05-05-geld-f uer-mutter-mutterschaftsgeld.php
Thema 2. Kind steht ganz unten![]()
Wie cool, danke! Da hätte ich nicht mit gerechnet.
23.02.2012 12:44
Zitat von mathila:
Zitat von InaWug:Hast du evt. Geschwisterbonus bekommen?
Zitat von nadii81:
Zitat von Jezzy:
Zitat von shelyra:
Zitat von frechdachs81:
Also ich gehe davon aus, dass das Mutterschutzgesetz auch bei einem 400 EUR Job greift und du dann nicht mehr kündbar bist.
Also Elterngeld wirst du normal bekommen; mind. 300 EUR
Mutterschaftsgeld von der KK ist 13 EUR pro Tag, der Rest wird vom AG aufgestockt (sind nur ganz wenige EUR im Monat) - die KK zahlt in 2 Teilen, einmal 42*13 EUR bei MuSchu-Beginn und 56*13 EUR nach Geburt.
Während des Mutterschutzes gehst du natürlich nicht arbeiten - da gilt Beschäftigungsverbot![]()
ne, mit 400€ fällt man unter die geringverdiener-rechnung. d.h. man bekommt mehr als die 67% oder den mindestbetrag...
wenn man es genau wissen will, dann einfach bei der elterngeldstelle anrufen oder einen elterngeldrechner im internet befragen
DAS würd mich auch mal interessieren, ob man dann evtl sogar 100% bekommt.. Wusste garnicht, dass es einen Elterngeldrechner gibt, gleich mal schauen.
Bei dem 400 € Job hat man Anspruch auf den Mindestsatz - 300 €.
Stimmt nicht. Ich hab 380 Euro bekommen![]()
Geschwisterbonus?! Was ist das?
Ach ich such mir jetzt eh keinen Job mehr *g* Hätt ich eher machen müssen...
23.02.2012 12:47
Zitat von mathila:
Zitat von frechdachs81:
Zitat von mathila:
Bei nem 400€ Job bekommst du 300€, den Mindestsatz. Ich glaub den bekommen auch Hausfrauen, oder?
Mich würde interresieren, was bekommt man an Mutterschaftsgeld wenn man in der Elternheit ein 2. Kind bekommt, nichts in der Elternzeit verdint hat, aber in der ersten SS halt die 13 € pro Tag und den Rest vom AG bekommen hat. Weiß das einer von euch?![]()
Das ist die - sehr informative - Seite, die ich vorhin ergoogled habe:
http://www.familienkasse-info.de/2010-05-05-geld-f uer-mutter-mutterschaftsgeld.php
Thema 2. Kind steht ganz unten![]()
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Wie cool, danke! Da hätte ich nicht mit gerechnet.
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Gern geschehen
23.02.2012 12:47
Zitat von Jezzy:
Zitat von mathila:
Zitat von InaWug:Hast du evt. Geschwisterbonus bekommen?
Zitat von nadii81:
Zitat von Jezzy:
Zitat von shelyra:
Zitat von frechdachs81:
Also ich gehe davon aus, dass das Mutterschutzgesetz auch bei einem 400 EUR Job greift und du dann nicht mehr kündbar bist.
Also Elterngeld wirst du normal bekommen; mind. 300 EUR
Mutterschaftsgeld von der KK ist 13 EUR pro Tag, der Rest wird vom AG aufgestockt (sind nur ganz wenige EUR im Monat) - die KK zahlt in 2 Teilen, einmal 42*13 EUR bei MuSchu-Beginn und 56*13 EUR nach Geburt.
Während des Mutterschutzes gehst du natürlich nicht arbeiten - da gilt Beschäftigungsverbot![]()
ne, mit 400€ fällt man unter die geringverdiener-rechnung. d.h. man bekommt mehr als die 67% oder den mindestbetrag...
wenn man es genau wissen will, dann einfach bei der elterngeldstelle anrufen oder einen elterngeldrechner im internet befragen
DAS würd mich auch mal interessieren, ob man dann evtl sogar 100% bekommt.. Wusste garnicht, dass es einen Elterngeldrechner gibt, gleich mal schauen.
Bei dem 400 € Job hat man Anspruch auf den Mindestsatz - 300 €.
Stimmt nicht. Ich hab 380 Euro bekommen![]()
Geschwisterbonus?! Was ist das?
Ach ich such mir jetzt eh keinen Job mehr *g* Hätt ich eher machen müssen...
geschwisterbonus gibt es, wenn man ein weiteres kind unter 3 oder mehrere unter 6 hat.
sind, glaub ich, 10% des elterngeldes oder mindesatz 75€
23.02.2012 12:48
Zitat von mathila:
Zitat von InaWug:Hast du evt. Geschwisterbonus bekommen?
Zitat von nadii81:
Zitat von Jezzy:
Zitat von shelyra:
Zitat von frechdachs81:
Also ich gehe davon aus, dass das Mutterschutzgesetz auch bei einem 400 EUR Job greift und du dann nicht mehr kündbar bist.
Also Elterngeld wirst du normal bekommen; mind. 300 EUR
Mutterschaftsgeld von der KK ist 13 EUR pro Tag, der Rest wird vom AG aufgestockt (sind nur ganz wenige EUR im Monat) - die KK zahlt in 2 Teilen, einmal 42*13 EUR bei MuSchu-Beginn und 56*13 EUR nach Geburt.
Während des Mutterschutzes gehst du natürlich nicht arbeiten - da gilt Beschäftigungsverbot![]()
ne, mit 400€ fällt man unter die geringverdiener-rechnung. d.h. man bekommt mehr als die 67% oder den mindestbetrag...
wenn man es genau wissen will, dann einfach bei der elterngeldstelle anrufen oder einen elterngeldrechner im internet befragen
DAS würd mich auch mal interessieren, ob man dann evtl sogar 100% bekommt.. Wusste garnicht, dass es einen Elterngeldrechner gibt, gleich mal schauen.
Bei dem 400 € Job hat man Anspruch auf den Mindestsatz - 300 €.
Stimmt nicht. Ich hab 380 Euro bekommen![]()
Nein war ja mein erstes Kind
23.02.2012 12:49
Zitat von shelyra:
Zitat von Jezzy:
Zitat von mathila:
Zitat von InaWug:Hast du evt. Geschwisterbonus bekommen?
Zitat von nadii81:
Zitat von Jezzy:
Zitat von shelyra:
Zitat von frechdachs81:
Also ich gehe davon aus, dass das Mutterschutzgesetz auch bei einem 400 EUR Job greift und du dann nicht mehr kündbar bist.
Also Elterngeld wirst du normal bekommen; mind. 300 EUR
Mutterschaftsgeld von der KK ist 13 EUR pro Tag, der Rest wird vom AG aufgestockt (sind nur ganz wenige EUR im Monat) - die KK zahlt in 2 Teilen, einmal 42*13 EUR bei MuSchu-Beginn und 56*13 EUR nach Geburt.
Während des Mutterschutzes gehst du natürlich nicht arbeiten - da gilt Beschäftigungsverbot![]()
ne, mit 400€ fällt man unter die geringverdiener-rechnung. d.h. man bekommt mehr als die 67% oder den mindestbetrag...
wenn man es genau wissen will, dann einfach bei der elterngeldstelle anrufen oder einen elterngeldrechner im internet befragen
DAS würd mich auch mal interessieren, ob man dann evtl sogar 100% bekommt.. Wusste garnicht, dass es einen Elterngeldrechner gibt, gleich mal schauen.
Bei dem 400 € Job hat man Anspruch auf den Mindestsatz - 300 €.
Stimmt nicht. Ich hab 380 Euro bekommen![]()
Geschwisterbonus?! Was ist das?
Ach ich such mir jetzt eh keinen Job mehr *g* Hätt ich eher machen müssen...
geschwisterbonus gibt es, wenn man ein weiteres kind unter 3 oder mehrere unter 6 hat.
sind, glaub ich, 10% des elterngeldes oder mindesatz 75€
ich dachte den Bonus bekommt man immer. Aber hab mich auch nicht wirklich schlau gemacht....
23.02.2012 12:50
Zitat von InaWug:
Zitat von shelyra:
Zitat von Jezzy:
Zitat von mathila:
Zitat von InaWug:Hast du evt. Geschwisterbonus bekommen?
Zitat von nadii81:
Zitat von Jezzy:
Zitat von shelyra:
Zitat von frechdachs81:
Also ich gehe davon aus, dass das Mutterschutzgesetz auch bei einem 400 EUR Job greift und du dann nicht mehr kündbar bist.
Also Elterngeld wirst du normal bekommen; mind. 300 EUR
Mutterschaftsgeld von der KK ist 13 EUR pro Tag, der Rest wird vom AG aufgestockt (sind nur ganz wenige EUR im Monat) - die KK zahlt in 2 Teilen, einmal 42*13 EUR bei MuSchu-Beginn und 56*13 EUR nach Geburt.
Während des Mutterschutzes gehst du natürlich nicht arbeiten - da gilt Beschäftigungsverbot![]()
ne, mit 400€ fällt man unter die geringverdiener-rechnung. d.h. man bekommt mehr als die 67% oder den mindestbetrag...
wenn man es genau wissen will, dann einfach bei der elterngeldstelle anrufen oder einen elterngeldrechner im internet befragen
DAS würd mich auch mal interessieren, ob man dann evtl sogar 100% bekommt.. Wusste garnicht, dass es einen Elterngeldrechner gibt, gleich mal schauen.
Bei dem 400 € Job hat man Anspruch auf den Mindestsatz - 300 €.
Stimmt nicht. Ich hab 380 Euro bekommen![]()
Geschwisterbonus?! Was ist das?
Ach ich such mir jetzt eh keinen Job mehr *g* Hätt ich eher machen müssen...
geschwisterbonus gibt es, wenn man ein weiteres kind unter 3 oder mehrere unter 6 hat.
sind, glaub ich, 10% des elterngeldes oder mindesatz 75€
ich dachte den Bonus bekommt man immer. Aber hab mich auch nicht wirklich schlau gemacht....
also immer wenn man noch ein Kind hat
23.02.2012 12:51
Zitat von InaWug:
Zitat von InaWug:
Zitat von shelyra:
Zitat von Jezzy:
Zitat von mathila:
Zitat von InaWug:Hast du evt. Geschwisterbonus bekommen?
Zitat von nadii81:
Zitat von Jezzy:
Zitat von shelyra:
Zitat von frechdachs81:
Also ich gehe davon aus, dass das Mutterschutzgesetz auch bei einem 400 EUR Job greift und du dann nicht mehr kündbar bist.
Also Elterngeld wirst du normal bekommen; mind. 300 EUR
Mutterschaftsgeld von der KK ist 13 EUR pro Tag, der Rest wird vom AG aufgestockt (sind nur ganz wenige EUR im Monat) - die KK zahlt in 2 Teilen, einmal 42*13 EUR bei MuSchu-Beginn und 56*13 EUR nach Geburt.
Während des Mutterschutzes gehst du natürlich nicht arbeiten - da gilt Beschäftigungsverbot![]()
ne, mit 400€ fällt man unter die geringverdiener-rechnung. d.h. man bekommt mehr als die 67% oder den mindestbetrag...
wenn man es genau wissen will, dann einfach bei der elterngeldstelle anrufen oder einen elterngeldrechner im internet befragen
DAS würd mich auch mal interessieren, ob man dann evtl sogar 100% bekommt.. Wusste garnicht, dass es einen Elterngeldrechner gibt, gleich mal schauen.
Bei dem 400 € Job hat man Anspruch auf den Mindestsatz - 300 €.
Stimmt nicht. Ich hab 380 Euro bekommen![]()
Geschwisterbonus?! Was ist das?
Ach ich such mir jetzt eh keinen Job mehr *g* Hätt ich eher machen müssen...
geschwisterbonus gibt es, wenn man ein weiteres kind unter 3 oder mehrere unter 6 hat.
sind, glaub ich, 10% des elterngeldes oder mindesatz 75€
ich dachte den Bonus bekommt man immer. Aber hab mich auch nicht wirklich schlau gemacht....
also immer wenn man noch ein Kind hat![]()
ne... hab mich darüber grad erst informiert, da es ja bei uns der fall sein wird
23.02.2012 12:52
Zitat von InaWug:Dann hat sich wohl doch was geändert, meine Freundin hat damals mit mir ihr Kind bekommen und hatte nen 400€ Job, da gabs 300€ für sie. Ist doch schön
Zitat von mathila:
Zitat von InaWug:Hast du evt. Geschwisterbonus bekommen?
Zitat von nadii81:
Zitat von Jezzy:
Zitat von shelyra:
Zitat von frechdachs81:
Also ich gehe davon aus, dass das Mutterschutzgesetz auch bei einem 400 EUR Job greift und du dann nicht mehr kündbar bist.
Also Elterngeld wirst du normal bekommen; mind. 300 EUR
Mutterschaftsgeld von der KK ist 13 EUR pro Tag, der Rest wird vom AG aufgestockt (sind nur ganz wenige EUR im Monat) - die KK zahlt in 2 Teilen, einmal 42*13 EUR bei MuSchu-Beginn und 56*13 EUR nach Geburt.
Während des Mutterschutzes gehst du natürlich nicht arbeiten - da gilt Beschäftigungsverbot![]()
ne, mit 400€ fällt man unter die geringverdiener-rechnung. d.h. man bekommt mehr als die 67% oder den mindestbetrag...
wenn man es genau wissen will, dann einfach bei der elterngeldstelle anrufen oder einen elterngeldrechner im internet befragen
DAS würd mich auch mal interessieren, ob man dann evtl sogar 100% bekommt.. Wusste garnicht, dass es einen Elterngeldrechner gibt, gleich mal schauen.
Bei dem 400 € Job hat man Anspruch auf den Mindestsatz - 300 €.
Stimmt nicht. Ich hab 380 Euro bekommen![]()
Nein war ja mein erstes Kind![]()
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