Mütter- und Schwangerenforum

400 Euro Job und Schwangerschaft

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Jezzy
6674 Beiträge
23.02.2012 12:52
Zitat von shelyra:

Zitat von Jezzy:

Zitat von mathila:

Zitat von InaWug:

Zitat von nadii81:

Zitat von Jezzy:

Zitat von shelyra:

Zitat von frechdachs81:

Also ich gehe davon aus, dass das Mutterschutzgesetz auch bei einem 400 EUR Job greift und du dann nicht mehr kündbar bist.
Also Elterngeld wirst du normal bekommen; mind. 300 EUR
Mutterschaftsgeld von der KK ist 13 EUR pro Tag, der Rest wird vom AG aufgestockt (sind nur ganz wenige EUR im Monat) - die KK zahlt in 2 Teilen, einmal 42*13 EUR bei MuSchu-Beginn und 56*13 EUR nach Geburt.
Während des Mutterschutzes gehst du natürlich nicht arbeiten - da gilt Beschäftigungsverbot


ne, mit 400€ fällt man unter die geringverdiener-rechnung. d.h. man bekommt mehr als die 67% oder den mindestbetrag...

wenn man es genau wissen will, dann einfach bei der elterngeldstelle anrufen oder einen elterngeldrechner im internet befragen


DAS würd mich auch mal interessieren, ob man dann evtl sogar 100% bekommt.. Wusste garnicht, dass es einen Elterngeldrechner gibt, gleich mal schauen.

Bei dem 400 € Job hat man Anspruch auf den Mindestsatz - 300 €.


Stimmt nicht. Ich hab 380 Euro bekommen
Hast du evt. Geschwisterbonus bekommen?


Geschwisterbonus?! Was ist das?

Ach ich such mir jetzt eh keinen Job mehr *g* Hätt ich eher machen müssen...

geschwisterbonus gibt es, wenn man ein weiteres kind unter 3 oder mehrere unter 6 hat.
sind, glaub ich, 10% des elterngeldes oder mindesatz 75€


Danke dir! Das wusste ich zB noch gaaaarnicht.. Ist in meinem Fall jetzt nicht viel, da ich seit der Geburt von Noah nicht mehr gearbeitet habe, aber trotzdem interessant!! Und wenn 75Euro Mindestsatz sind und ich die in meinem Fall auch bekomme, dann ist das doch schon nicht schlecht, noch mehr zum Beiseite legen *freu*
BlumeOoO
17634 Beiträge
23.02.2012 12:58
Zitat von Jezzy:

Zitat von shelyra:

Zitat von frechdachs81:

Also ich gehe davon aus, dass das Mutterschutzgesetz auch bei einem 400 EUR Job greift und du dann nicht mehr kündbar bist.
Also Elterngeld wirst du normal bekommen; mind. 300 EUR
Mutterschaftsgeld von der KK ist 13 EUR pro Tag, der Rest wird vom AG aufgestockt (sind nur ganz wenige EUR im Monat) - die KK zahlt in 2 Teilen, einmal 42*13 EUR bei MuSchu-Beginn und 56*13 EUR nach Geburt.
Während des Mutterschutzes gehst du natürlich nicht arbeiten - da gilt Beschäftigungsverbot


ne, mit 400€ fällt man unter die geringverdiener-rechnung. d.h. man bekommt mehr als die 67% oder den mindestbetrag...

wenn man es genau wissen will, dann einfach bei der elterngeldstelle anrufen oder einen elterngeldrechner im internet befragen


DAS würd mich auch mal interessieren, ob man dann evtl sogar 100% bekommt.. Wusste garnicht, dass es einen Elterngeldrechner gibt, gleich mal schauen.


ich meine gelesen zu haben, das es 388€ gibt!
BlumeOoO
17634 Beiträge
23.02.2012 13:04
wielange gibt es den geschwisterbonus denn?
zb mein kind ist bei der geburt des zweiten kindes 28 monate alt.... bekomme ich das geld dann noch ein komplettes jahr oder nur bis er drei jahre alt ist? oder spielt das alter dann keine rolle mehr?

interssanter thread! ich bin selber nur auf 400€ am arbeiten und wir basteln ab märz an einem zweiten kind!
nur bei mir würde in der schwangerschaft ein BV ausgestellt werden, da ich nun meist komplette tage arbeite und nur stehe!
da würde es dann ja geld von der knappschaft geben - wenn ich es nun richtig habe?!
also der lohn wird weitergezahlt!
Nicky41187
2760 Beiträge
23.02.2012 13:08
Zitat von Jen90:

Hallo,

mich würde es interessieren, wie es bei einem 400 Euro Job mit der Schwangerschaft aussieht (noch bin ich nicht SS).

1.Darf ich auf Grund dessen gekündigt werden, wenn es Iwann mal soweit ist?
2. Bekomme ich normal Elterngeld?
3. Wie sieht es aus mit Muterschaftsurlaub?

Die erste Frage ist mir am wichtigsten ^^ Wie es bei nem "normalem" Job aussieht weiß ich, aber bei diesen 400 euro jobs habe ich absolut keine Ahnung! Werde bald nämlich einen antreten...


Ich kann dir davon nur eine Frage beantworten weil ich zwei Jobs hatte und vor dem Mutterschutz meinen 400€-Job aufgegeben habe.
Der 400€-Job wird dir auf jeden Fall beim Elterngeld angerechnet, wie genau weiß ich nicht, da ich ja mehrere Jobs hatte.
InaWug
12588 Beiträge
23.02.2012 13:14
Zitat von BlumeOoO:

wielange gibt es den geschwisterbonus denn?
zb mein kind ist bei der geburt des zweiten kindes 28 monate alt.... bekomme ich das geld dann noch ein komplettes jahr oder nur bis er drei jahre alt ist? oder spielt das alter dann keine rolle mehr?

interssanter thread! ich bin selber nur auf 400€ am arbeiten und wir basteln ab märz an einem zweiten kind!
nur bei mir würde in der schwangerschaft ein BV ausgestellt werden, da ich nun meist komplette tage arbeite und nur stehe!
da würde es dann ja geld von der knappschaft geben - wenn ich es nun richtig habe?!
also der lohn wird weitergezahlt!



Also mein Anwalt meinte damals ich muss meinen kompletten Lohn bei einem BV weiter bekommen. Ich glaub der Chef muss ihn dir bezaheln und bekommt ihn dann von der Knappschaft zurück. Bin mir aber nicht mehr ganz sicher . Bis zum Mutterschutz. Da bekommt man dann weniger. Ich weis nicht mehr wie viel.
23.02.2012 13:18
also ich bin genau in diesem fall. da ich nur auf 400 euro basis gehe bin ich mit über meinen mann versichert und habe kein anspruch auf mutterschaftsgeld und das elterngeld bekomme ich glatt 300 euro. ich bin kündbar, da ich keinen richtigen arbeitsvertrag habe aber wenn du einen vertrag hast, hast auch du kündigungsschutz.

ich hoffe ich konnte dir etwas weitrer helfen
23.02.2012 13:20
Zitat von BlumeOoO:

wielange gibt es den geschwisterbonus denn?
zb mein kind ist bei der geburt des zweiten kindes 28 monate alt.... bekomme ich das geld dann noch ein komplettes jahr oder nur bis er drei jahre alt ist? oder spielt das alter dann keine rolle mehr?

interssanter thread! ich bin selber nur auf 400€ am arbeiten und wir basteln ab märz an einem zweiten kind!
nur bei mir würde in der schwangerschaft ein BV ausgestellt werden, da ich nun meist komplette tage arbeite und nur stehe!
da würde es dann ja geld von der knappschaft geben - wenn ich es nun richtig habe?!
also der lohn wird weitergezahlt!



man bekommt solange geschwisterbonus bis das erst geborene kind drei jahre ist. mehr weiß ich auch nicht, glaube gelesen zu haben wenn man schon zwei kinder hat bekommt man das solange bis das erst geborene 6 jahre ist, aber da bin ich mir nicht mehr so sicher
Laskaja
19135 Beiträge
23.02.2012 13:24
Es gibt Elterngeld für Hausfrauen???
BlumeOoO
17634 Beiträge
23.02.2012 13:25
Zitat von Laskaja:

Es gibt Elterngeld für Hausfrauen???


300€
Laskaja
19135 Beiträge
23.02.2012 13:28
Das is mir neu..
Hieß es nich, es gibt nur noch Elterngeld für Arbeitende? ..
Bin nich mehr aufm neusten stand glaube ich.. xD

Mutterschaftsgeld is ja klar,is ja Lohnersatzzahlung, und Elterngeld gilt dann quasi als "betreuungslohn?"?? lol..
InaWug
12588 Beiträge
23.02.2012 13:31
Zitat von maaaami2012:

also ich bin genau in diesem fall. da ich nur auf 400 euro basis gehe bin ich mit über meinen mann versichert und habe kein anspruch auf mutterschaftsgeld und das elterngeld bekomme ich glatt 300 euro. ich bin kündbar, da ich keinen richtigen arbeitsvertrag habe aber wenn du einen vertrag hast, hast auch du kündigungsschutz.

ich hoffe ich konnte dir etwas weitrer helfen


Ich hatte auch keinen Arbeitsvertrag. mein chef meinte damals ich hab keine rechte usw. ABER ein mündlicher Arbeitsvertrag zählt wie ein unbefristeter. Ging vor Gericht und er musste zahlen
shelyra
69261 Beiträge
23.02.2012 13:31
Zitat von Laskaja:

Das is mir neu..
Hieß es nich, es gibt nur noch Elterngeld für Arbeitende? ..
Bin nich mehr aufm neusten stand glaube ich.. xD

Mutterschaftsgeld is ja klar,is ja Lohnersatzzahlung, und Elterngeld gilt dann quasi als "betreuungslohn?"?? lol..


ne. das wurd in den medien nur so rübergebracht!
elterngeld gibt es für alle - egal ob arbeitnehmer, hausfrau oder h4-empfänger. beim h4 empfänger wird es aber als lohn angerechnet und sie bekommen dann weniger h4
Laskaja
19135 Beiträge
23.02.2012 13:45
Zitat von shelyra:

Zitat von Laskaja:

Das is mir neu..
Hieß es nich, es gibt nur noch Elterngeld für Arbeitende? ..
Bin nich mehr aufm neusten stand glaube ich.. xD

Mutterschaftsgeld is ja klar,is ja Lohnersatzzahlung, und Elterngeld gilt dann quasi als "betreuungslohn?"?? lol..


ne. das wurd in den medien nur so rübergebracht!
elterngeld gibt es für alle - egal ob arbeitnehmer, hausfrau oder h4-empfänger. beim h4 empfänger wird es aber als lohn angerechnet und sie bekommen dann weniger h4


okay gut
Danke euch
imo2009
16543 Beiträge
23.02.2012 17:21
bei uns ist grad ne kollegin mit dem 5.kind schwanger.sie mußte aus gesundheitlichen gründen den job im 3 monat aufgeben.da es nur geld für tatsächlich geleistete stunden gibt,hatte sie somit die ganzen monate auch keinen lohn.....der vertrag ist dann einfach zum jahresende ausgelaufen.wenn sie nach einem jahr wieder anfangen möchte,muß sie sich neu bewerben und wird garantiert auch wieder eingestellt.......

wenn du jeden monat 400 € hast,bekommst du bissl mehr als die 300 € erziehungsgeld.wieviel weiß ich jetzt nicht genau,könnten aber auch 400 € sein.....wennn du allerdings nur 1 € weniger hast ,dann gibts nur die 300 €.

mutterschutz hatte ich auch die 6 wochen vorher,hab aber nur eine einmalzahlung von 200 € bekommen.
imo2009
16543 Beiträge
23.02.2012 17:24
Zitat von frechdachs81:

Zitat von mathila:

Ich meine das Mutterschaftsgeld wäre bei nem 400 € Job nur die Einmalzahlung von 210 € . Also wenn sich da nix geändert hat.
Ansonsten hast du die gleichen Rechte wie jeder andere Arbeitnehmer, aber grad bei den Minijobs nehmen sich Arbeitgeber gern mal mehr raus als sie eigentlich dürften.


Oha, wieder was dazu gelernt , wusste nicht, dass man dann keinen Anspruchn auf die 8 Wochen nach Geburt hat ... hab bei Mr. Google auch nichts anderes gefunden.
du bekommst dann ganz normal vom tag der geburt an die 300 € für 12 monate......und die 8 wochen darfst du nicht arbeiten......allerdings kannst du vor der geburt länger arbeiten,wenn du dich gut fühlst,mußt du die 6 wochen nicht zuhause bleiben.
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