Ab wann ist es Inzest???
23.01.2011 19:05
Cousin (ersten Grades) ist das männliche, eine Cousine (ersten Grades) das weibliche Kind eines blutsverwandten, also nicht nur angeheirateten, Onkels oder einer ebensolchen Tante. Anders ausgedrückt handelt es sich um die Neffen und Nichten der eigenen Eltern. Mit einem Cousin oder einer Cousine ersten Grades ist man juristisch im vierten Grad verwandt......
Boah is das kompliziert.....
Boah is das kompliziert.....

23.01.2011 19:05
Zitat von BennetsMUM:
Zitat von Rike:
alles, was nicht eltern oder kinder sind, sind verwandte zweiten grades!
sorry wenn ich jetzt noch dümmer da stehe...aber könntest du das einmal mit beispiel machen???
ein bruder ist ein verwandter zweiten grades... du musst dich in die mitte schreiben... dann geht die erste verbindug zu deinen eltern und der zweite zu deinen geschwistern... jeder strich zählt als ein grad!
23.01.2011 19:05
Zitat von suppengrün:
Zitat von cj_190580:
Zitat von suppengrün:
also cousin und cousine dürfen heiraten!... sie sind verwandte 2. grades!...
verwandte 1. grades sind bruder & schwester , mama & sohn, Vater und Tochter
Falsch....
Geschwister sind in rechtlichem Sinne Verwandte zweiten Grades.....
mhm... hab ich anders gelernt!...![]()
Es gibt verschiedene Grade, so wie ich das verstanden habe.....

Da soll mal noch einer durchblicken.....

23.01.2011 19:06
Zitat von cj_190580:rüchtüch...
Zitat von suppengrün:
also cousin und cousine dürfen heiraten!... sie sind verwandte 2. grades!...
verwandte 1. grades sind bruder & schwester , mama & sohn, Vater und Tochter
Falsch....
Geschwister sind in rechtlichem Sinne Verwandte zweiten Grades.....
23.01.2011 19:07
Zitat von Rike:
Zitat von cj_190580:rüchtüch...
Zitat von suppengrün:
also cousin und cousine dürfen heiraten!... sie sind verwandte 2. grades!...
verwandte 1. grades sind bruder & schwester , mama & sohn, Vater und Tochter
Falsch....
Geschwister sind in rechtlichem Sinne Verwandte zweiten Grades.....
Joah steht alles bei Wiki, is ganz schön kompliziert.....
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbezieh ung
23.01.2011 19:07
Und was wäre zb mit Nichte & Onkel oder Neffe & Tante? Wäre das verboten?


23.01.2011 19:08
cousin und cousine dürfen heiraten,es wird aber empfohlen keine Kinder zu bekommen!
Wenn man bei den Moslems schaut,sind sehr viele mit ihren Cousins oder cousinen verheiratet
Wenn man bei den Moslems schaut,sind sehr viele mit ihren Cousins oder cousinen verheiratet
23.01.2011 19:10
Ich kenne welche die sind cousine und cousin und sie sind schon seit 5 Jahren zusammen.Heiraten durfen sie aber beim Thema kinder müssen sie vorsichtig sein
23.01.2011 19:11
Inzest ist im Sinne des Staates wenn man eine Beziehung mit einen direkten Blutsverwanden hat: also Elternteil, Geschwister oder eigenen Kindern.
Erlaubt ist ab Großeltern, Tante/Onkel, Enkel und alles was vom Verwandschaftsgrad weiter entfernt ist.
Aber ganz ehrlich wer verliebt sich schon bewusst in einen direkten Blutsverwanden (damit meine ich nicht Geschwister die durch zB Adoption getrennt voneinander aufgewachsen sind und durch einen dummern zufall einander kennengelernt haben und nicht wissen/wussten das es Geschwister sind)
Erlaubt ist ab Großeltern, Tante/Onkel, Enkel und alles was vom Verwandschaftsgrad weiter entfernt ist.
Aber ganz ehrlich wer verliebt sich schon bewusst in einen direkten Blutsverwanden (damit meine ich nicht Geschwister die durch zB Adoption getrennt voneinander aufgewachsen sind und durch einen dummern zufall einander kennengelernt haben und nicht wissen/wussten das es Geschwister sind)
23.01.2011 19:11
Cousin und Cousine dürfen heiraten,gab es früher öfters.
Für mich allerdings waren meine Cousins immer absolut Tabu muss ich sagen
Für mich allerdings waren meine Cousins immer absolut Tabu muss ich sagen
23.01.2011 19:12
Zitat von cj_190580:
Zitat von Rike:
Zitat von cj_190580:rüchtüch...
Zitat von suppengrün:
also cousin und cousine dürfen heiraten!... sie sind verwandte 2. grades!...
verwandte 1. grades sind bruder & schwester , mama & sohn, Vater und Tochter
Falsch....
Geschwister sind in rechtlichem Sinne Verwandte zweiten Grades.....
Joah steht alles bei Wiki, is ganz schön kompliziert.....
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbezieh ung
das ist ne schicke seite.....jetzt kann ich mir das auch mal bildlich vorstellen DANKE

23.01.2011 19:12
laut Strafgesetzbuch ist es dann Inzest: § 173
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[color=#002CFD](2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
[/color]
alle anderen Verbindungen sind demnach rechtlich gesehen kein Inzest.

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[color=#002CFD](2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
[/color]
alle anderen Verbindungen sind demnach rechtlich gesehen kein Inzest.
23.01.2011 19:13
ich hoffe ich bekomm das jetzt noch einigermaßen auf die reihe
alle die in gerader linie verwandt sind, dürfen nicht heiraten und das sind verwandte ersten grades (z.B. Vater und Tochter, Bruder und Schwester, Mutter und Sohn). Alle die in ungerader Linie verwandt sind, dürfen heiraten und Kinder bekommen, sie sind verwandte zweiten grades (z.B. Cousin und Cousine).

alle die in gerader linie verwandt sind, dürfen nicht heiraten und das sind verwandte ersten grades (z.B. Vater und Tochter, Bruder und Schwester, Mutter und Sohn). Alle die in ungerader Linie verwandt sind, dürfen heiraten und Kinder bekommen, sie sind verwandte zweiten grades (z.B. Cousin und Cousine).
23.01.2011 19:14
Zitat von Mäuschen87:
Und was wäre zb mit Nichte & Onkel oder Neffe & Tante? Wäre das verboten?![]()
![]()
Also das ist verboten...., soweit ich weiß.
Ich finde es nicht schlimm wenn Cousin udn Cousine heiraten- ist jedem selbst überlassen
23.01.2011 19:16
Wenn es andauernd so zu geht, wie in manchen Traditionen div. Länder, dann sins Cousin und Cousine bald so eng miteinander verwandt, wie Geschwister. Und dann treten gehäuft Behinderungen und Krankheiten auf.
Allerdings kann dies auch schon passieren, wenn die Eltern welche Geschwister sind, je die selben krankhaften Gene geerbt haben, diese an die Kinder weiter vererbt haben (z.B. Corea Huntington), dann wirkt sich auf die Kinder von Cousin und Cousine die Krankheit 100% aus.
Allerdings kann dies auch schon passieren, wenn die Eltern welche Geschwister sind, je die selben krankhaften Gene geerbt haben, diese an die Kinder weiter vererbt haben (z.B. Corea Huntington), dann wirkt sich auf die Kinder von Cousin und Cousine die Krankheit 100% aus.
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