AG meldet andere KK an…
27.05.2022 08:01
Zitat von Traumtänzerin84:
Zitat von nilou:Das hab ich gelesen, hast du ja in nem Beitrag vorher schon mal geschrieben, trotzdem wurde das in meinen Jobs bisher noch nie so genannt.
Zitat von Traumtänzerin84:
Zitat von Seesternchen_2.0:
...
OKFür mich ist n 450€ Job eben ein Minijob (weil man da ja eben keine Steuern zahlt).
Teilzeit kenn ich nur bei denen wo Steuern anfallen (ansonsten wurde es bei allen Jobs die ich bisher gemacht habe, auch 450€ schon, nur Minijob genannt).
Wieder was gelernt.![]()
Ein Mini-Job ist immer ein Teilzeitjob. Mini Job bezeichnet nur die Vergünstigung bei Steuer/Sozialversicherung. Ansonsten ist alles „gleich“. Urlaubsanspruch etc.
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Und "Gleich" ist auch nicht alles (Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zb hatte ich im 450€ Job nicht)
Hast du aber, 42 Tage wie alle anderen auch.
Zu der falschen KK, ja das muss geändert werden. Ich verstehe es jetzt aber so als haben sie die normale Knappschaft genommen, die gibt es ja auch als KK, hat mit Minijob noc zu tun. Daher wurden dir ganz normal SV Beiträge abgezogen, und du musst nichts nachzahlen, es sei denn die Zusatzbeitrag variiert zu deiner.
Ruf im Bürostuhl an bzw lass dir die Nummer vom Steuerberater geben, die sind dazu verpflichtet sich ordnungsgemäß zu melden.
Die Anmeldung bei der einen wird storniert und korrekt vorgenommen, ich arbeite seit 20 Jahre im Steuerbüro mit Schwerpunkt Personal, passiert schon mal. Aber muss halt geändert werden.
Wegen dem Arztbesuch würde ich mir auch keine Gedanken machen, du bist versichert.
27.05.2022 08:06
Zitat von Traumtänzerin84:
Zitat von Seesternchen_2.0:
Zitat von Traumtänzerin84:
Sie schrieb doch Teilzeit, also nicht 450€
Teilzeit kann 450€ sein. Es kommt doch darauf an, wie hoch ihr Einkommen ist.
OKFür mich ist n 450€ Job eben ein Minijob (weil man da ja eben keine Steuern zahlt).
Teilzeit kenn ich nur bei denen wo Steuern anfallen (ansonsten wurde es bei allen Jobs die ich bisher gemacht habe, auch 450€ schon, nur Minijob genannt).
Wieder was gelernt.![]()
Man kann auch Teilzeit arbeiten und keine Steuern zahlen, wenn zb Steuerklasse 3 ist und 1500€ verdient.
Bis 1300€ gibt es Unterschiede in der Sozialversicherung, das sind dann Midi-Jobs, da fallen weniger Beiträge an. Aber mit Steuerpflicht ist das normal was ganz anderes.
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