Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitsvertrag läuft aus - Wann der Chefin sagen das man geht?

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Tigger90
3736 Beiträge
19.01.2012 07:11
Hallo,

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich arbeite als Teilzeitkraft im Einzelhandel, bin nämlich "Hauptberuflich" Studentin Mein Arbeitsvertrag ist jeweils ans Semester gebunden, daher läuft er am 31.03 aus. Ich möchte dann gehen, bin bereits auf der Suche nach etwas anderem.
Gibt es ein Gesetz/eine Regel die vorgibt, wann man sagen muss, dass man den Vertrag nicht verlängern will? Im Internet habe ich nicht wirklich was gefunden. Da stand nur, dass der Arbeitgeber einen Monat zuvor einen neuen Vertrag vorlegen muss. Tut er dies nicht und akzeptiert trotzdem nach Auslaufen des Vertrags die Arbeitskraft, fällt das in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Da ich die Firma, für die ich kenne (leider) gut kenne, werden die es mal wieder verpeilen sich darum zu kümmern. Als mein Vertrag Ende September auslief, hatte ich den neuen erst im November...Damals wusste ich leider nichts von der oben genannten Regel/Gesetz. Ist aber auch egal, ich will ja jetzt eh gehen.

Aaaalso, wann muss ich es meiner Chefin sagen, dass ich gehe? Könnte ich das - rein theoretisch - auch erst am 31.03 sagen, dass ich am 01.04 nicht zurückkomme?

Danke für's lesen
Putsch
26805 Beiträge
19.01.2012 07:20
Ja, das könntest du.
Könntest sogar am 31.03. einfach ohne ein Wort nach Feierabend gehen und nie wieder kommen, wäre allerdings nicht die feine englische Art
Aber du darfst es, ja!
Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, würd ichs aber schon so 4 Wochen vorher sagen, damit deine Chefin sich nach einem Ersatz für dich umschauen kann.
Tigger90
3736 Beiträge
19.01.2012 07:23
Ok, danke.

Unser Verhältnis, naja, das ist ok. Ich habe natürlich auch vor es ihr vorher zu sagen, nur möchte ich sicher gehen, dass ich was Neues habe, bevor ich ihr es sage.
19.01.2012 08:49
Zitat:
Da stand nur, dass der Arbeitgeber einen Monat zuvor einen neuen Vertrag vorlegen muss. Tut er dies nicht und akzeptiert trotzdem nach Auslaufen des Vertrags die Arbeitskraft, fällt das in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Du musst sogar 4 wochen vorher Kündigen, weil du sonst einen unbefristeten Vertrag rutschst
Tigger90
3736 Beiträge
19.01.2012 09:03
Zitat von Krümelchen223:

Zitat:
Da stand nur, dass der Arbeitgeber einen Monat zuvor einen neuen Vertrag vorlegen muss. Tut er dies nicht und akzeptiert trotzdem nach Auslaufen des Vertrags die Arbeitskraft, fällt das in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Du musst sogar 4 wochen vorher Kündigen, weil du sonst einen unbefristeten Vertrag rutschst


Nein, im Vertrag steht "Das Arbeitsverhältnis endet am 31.03.2012".

Und ich hab nochmal im Gesetz für Teilzeit und befristete Arbeitsverträge nachgeschaut. Und da steht:

Zitat:
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.


Also muss ich nicht kündigen, dass muss man nur, wenn das zusätzlich im Vertrag vermerkt ist.
Daggi
1708 Beiträge
19.01.2012 10:27
Zitat von PuTscH:

Ja, das könntest du.
Könntest sogar am 31.03. einfach ohne ein Wort nach Feierabend gehen und nie wieder kommen, wäre allerdings nicht die feine englische Art
Aber du darfst es, ja!
Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, würd ichs aber schon so 4 Wochen vorher sagen, damit deine Chefin sich nach einem Ersatz für dich umschauen kann.


geanu so ist es. Es stimmt übrigens auch nicht, dass der AG vorher schon was zur Verlängerung sagen muss, das ist ja das Wesen eines befristeten Vertrags, dass er ausläuft (es sei denn, in einem tarifvertrag wäre etwas anderes geregelt). Allerdings entsteht tatsächlich ein unbefristeter Verrtag, wenn du nach Ablauf dort weiter arbeitest (und der AG davon weiß und es akzeptiert) ohne eine entsprechende schriftliche Vereinbarung. Das hat damit zu tun, dass gesetzlich geregelt ist, dass eine Befristung schriftlich erfolgen zu hat.

ich sehs allerdings so, wie meine Vorschreiberinnen: Wenn du ein einigermaßen gutes Verhältnis zur Chefin hast, gehört es sich einfach, das vorher schon zu sagen. Ist aber eine Frage des Stils und nicht des Arbeitsrechts
Tigger90
3736 Beiträge
19.01.2012 10:56
Zitat von Daggi:

Zitat von PuTscH:

Ja, das könntest du.
Könntest sogar am 31.03. einfach ohne ein Wort nach Feierabend gehen und nie wieder kommen, wäre allerdings nicht die feine englische Art
Aber du darfst es, ja!
Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, würd ichs aber schon so 4 Wochen vorher sagen, damit deine Chefin sich nach einem Ersatz für dich umschauen kann.


geanu so ist es. Es stimmt übrigens auch nicht, dass der AG vorher schon was zur Verlängerung sagen muss, das ist ja das Wesen eines befristeten Vertrags, dass er ausläuft (es sei denn, in einem tarifvertrag wäre etwas anderes geregelt). Allerdings entsteht tatsächlich ein unbefristeter Verrtag, wenn du nach Ablauf dort weiter arbeitest (und der AG davon weiß und es akzeptiert) ohne eine entsprechende schriftliche Vereinbarung. Das hat damit zu tun, dass gesetzlich geregelt ist, dass eine Befristung schriftlich erfolgen zu hat.

ich sehs allerdings so, wie meine Vorschreiberinnen: Wenn du ein einigermaßen gutes Verhältnis zur Chefin hast, gehört es sich einfach, das vorher schon zu sagen. Ist aber eine Frage des Stils und nicht des Arbeitsrechts


Danke für die Antwort

Leider ist die Firma für die ich arbeite nicht gerade...hm....gebildet was das Arbeitsrecht betrifft. Sie selbst wissen also nicht mal, dass ich unbefristet angestellt wäre, wenn sie mich nach dem 31.03 ohne neuen Vertrag weiter bei ihnen arbeiten lassen.

Wenn ich ehrlich bin kann ich meine Chefin nicht leiden und die Firma noch weniger. Vor über einem Jahr war es noch mein Traumjob und nun...naja. Ich würde es ihnen gönnen am 01.04 unerwartet ohne mich dazustehen und von außen mit Freude das Chaos betrachten. Aber leider bin ich nicht so böse. So ein Mist
Vitki
1163 Beiträge
19.01.2012 10:59
Also es ist so, dass du nicht kündigen musst (allerdings wäre dies fairer). Falls du einen neuen Vetrag zugeschickt bekommst, unterschreibst du ihn halt nicht und so bist du auch an nichts gebunden.
Ist also eigentlich ganz einfach*g
imo2009
16543 Beiträge
19.01.2012 11:18
ein befristeter teilzeitjob im einzelhandel führt nicht automatisch in ein unbefristetes arbeitsverhältnis.das wäre zu schön

wenn dein vertrag am 31.03. endet,sagst du einfach rechtzeitig bescheid,damit für ersatz gesorgt werden kann

auch muß der folgevertrag nicht 1 monat vor ablauf des alten verlängert werden......das wir selten so gehandhabt

meiner ist am 31.12. ausgelaufen.in der ersten januarwoche hab ich den neuen unterschrieben,bis heute aber noch keine rückmeldung vom chef.trotzdem bin ich arbeiten.
Daggi
1708 Beiträge
19.01.2012 11:47
Zitat von imo2009:

ein befristeter teilzeitjob im einzelhandel führt nicht automatisch in ein unbefristetes arbeitsverhältnis.das wäre zu schön



wie begründest du diese Behauptung? Im Einzelhandel gilt ja erst mal das allgemeine Arbeitsrecht, und da ist es nunmal so. Wüsste auch nicht, dass es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt.

Das mit dem "automatisch" war ja für den Fall gemeint, dass man nach Ablauf der Befristung ohne eine neue Vereinbarung mit Wissen des AG weiter arbeitet. Dann entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ist Vertragsrecht nach BGB: Abschluss durch schlüssiges Handeln
imo2009
16543 Beiträge
19.01.2012 12:23
Zitat von Daggi:

Zitat von imo2009:

ein befristeter teilzeitjob im einzelhandel führt nicht automatisch in ein unbefristetes arbeitsverhältnis.das wäre zu schön



wie begründest du diese Behauptung? Im Einzelhandel gilt ja erst mal das allgemeine Arbeitsrecht, und da ist es nunmal so. Wüsste auch nicht, dass es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt.

Das mit dem "automatisch" war ja für den Fall gemeint, dass man nach Ablauf der Befristung ohne eine neue Vereinbarung mit Wissen des AG weiter arbeitet. Dann entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ist Vertragsrecht nach BGB: Abschluss durch schlüssiges Handeln
blödsinn...........probezeit führt in ein arbeitsverhältnis,aber kein befristeter arbeitsvertrag.der endet mit dem 30.01. und wenn nichts vereinbart ist,hat man am 1.4. da nichts mehr verloren..........ich arbeite seit 28 jahren und hab mich in der zeit durchaus mit diesem thema befasst.glaub mir.......
Daggi
1708 Beiträge
19.01.2012 12:29
Zitat von imo2009:

Zitat von Daggi:

Zitat von imo2009:

ein befristeter teilzeitjob im einzelhandel führt nicht automatisch in ein unbefristetes arbeitsverhältnis.das wäre zu schön



wie begründest du diese Behauptung? Im Einzelhandel gilt ja erst mal das allgemeine Arbeitsrecht, und da ist es nunmal so. Wüsste auch nicht, dass es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt.

Das mit dem "automatisch" war ja für den Fall gemeint, dass man nach Ablauf der Befristung ohne eine neue Vereinbarung mit Wissen des AG weiter arbeitet. Dann entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ist Vertragsrecht nach BGB: Abschluss durch schlüssiges Handeln
blödsinn...........probezeit führt in ein arbeitsverhältnis,aber kein befristeter arbeitsvertrag.der endet mit dem 30.01. und wenn nichts vereinbart ist,hat man am 1.4. da nichts mehr verloren..........ich arbeite seit 28 jahren und hab mich in der zeit durchaus mit diesem thema befasst.glaub mir.......


Klar hat man da dann nichts mehr verloren, brauchst du mir nicht extra erklären. Trotzdem ist meine Aussage kein "Blödsinn" sondern arbeitsrechtlich korrekt, wenn vielleicht auch eher ein theoretisches Konstrukt als nah an der Praxis. Und dieses Wissen hab ich auch nciht vom Frühstücksfernsehen, glaub mir.....
imo2009
16543 Beiträge
19.01.2012 13:07
Zitat von Daggi:

Zitat von imo2009:

Zitat von Daggi:

Zitat von imo2009:

ein befristeter teilzeitjob im einzelhandel führt nicht automatisch in ein unbefristetes arbeitsverhältnis.das wäre zu schön



wie begründest du diese Behauptung? Im Einzelhandel gilt ja erst mal das allgemeine Arbeitsrecht, und da ist es nunmal so. Wüsste auch nicht, dass es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt.

Das mit dem "automatisch" war ja für den Fall gemeint, dass man nach Ablauf der Befristung ohne eine neue Vereinbarung mit Wissen des AG weiter arbeitet. Dann entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ist Vertragsrecht nach BGB: Abschluss durch schlüssiges Handeln
blödsinn...........probezeit führt in ein arbeitsverhältnis,aber kein befristeter arbeitsvertrag.der endet mit dem 30.01. und wenn nichts vereinbart ist,hat man am 1.4. da nichts mehr verloren..........ich arbeite seit 28 jahren und hab mich in der zeit durchaus mit diesem thema befasst.glaub mir.......


Klar hat man da dann nichts mehr verloren, brauchst du mir nicht extra erklären. Trotzdem ist meine Aussage kein "Blödsinn" sondern arbeitsrechtlich korrekt, wenn vielleicht auch eher ein theoretisches Konstrukt als nah an der Praxis. Und dieses Wissen hab ich auch nciht vom Frühstücksfernsehen, glaub mir.....
sag da mal nichts dazu........
Daggi
1708 Beiträge
19.01.2012 14:34
Zitat von imo2009:

Zitat von Daggi:

Zitat von imo2009:

Zitat von Daggi:

Zitat von imo2009:

ein befristeter teilzeitjob im einzelhandel führt nicht automatisch in ein unbefristetes arbeitsverhältnis.das wäre zu schön



wie begründest du diese Behauptung? Im Einzelhandel gilt ja erst mal das allgemeine Arbeitsrecht, und da ist es nunmal so. Wüsste auch nicht, dass es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt.

Das mit dem "automatisch" war ja für den Fall gemeint, dass man nach Ablauf der Befristung ohne eine neue Vereinbarung mit Wissen des AG weiter arbeitet. Dann entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ist Vertragsrecht nach BGB: Abschluss durch schlüssiges Handeln
blödsinn...........probezeit führt in ein arbeitsverhältnis,aber kein befristeter arbeitsvertrag.der endet mit dem 30.01. und wenn nichts vereinbart ist,hat man am 1.4. da nichts mehr verloren..........ich arbeite seit 28 jahren und hab mich in der zeit durchaus mit diesem thema befasst.glaub mir.......


Klar hat man da dann nichts mehr verloren, brauchst du mir nicht extra erklären. Trotzdem ist meine Aussage kein "Blödsinn" sondern arbeitsrechtlich korrekt, wenn vielleicht auch eher ein theoretisches Konstrukt als nah an der Praxis. Und dieses Wissen hab ich auch nciht vom Frühstücksfernsehen, glaub mir.....
sag da mal nichts dazu........



Schade, du hast nämlich meine Frage noch nicht beantwortet
imo2009
16543 Beiträge
19.01.2012 14:38
Zitat von Daggi:

Zitat von imo2009:

Zitat von Daggi:

Zitat von imo2009:

Zitat von Daggi:

Zitat von imo2009:

ein befristeter teilzeitjob im einzelhandel führt nicht automatisch in ein unbefristetes arbeitsverhältnis.das wäre zu schön



wie begründest du diese Behauptung? Im Einzelhandel gilt ja erst mal das allgemeine Arbeitsrecht, und da ist es nunmal so. Wüsste auch nicht, dass es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt.

Das mit dem "automatisch" war ja für den Fall gemeint, dass man nach Ablauf der Befristung ohne eine neue Vereinbarung mit Wissen des AG weiter arbeitet. Dann entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ist Vertragsrecht nach BGB: Abschluss durch schlüssiges Handeln
blödsinn...........probezeit führt in ein arbeitsverhältnis,aber kein befristeter arbeitsvertrag.der endet mit dem 30.01. und wenn nichts vereinbart ist,hat man am 1.4. da nichts mehr verloren..........ich arbeite seit 28 jahren und hab mich in der zeit durchaus mit diesem thema befasst.glaub mir.......


Klar hat man da dann nichts mehr verloren, brauchst du mir nicht extra erklären. Trotzdem ist meine Aussage kein "Blödsinn" sondern arbeitsrechtlich korrekt, wenn vielleicht auch eher ein theoretisches Konstrukt als nah an der Praxis. Und dieses Wissen hab ich auch nciht vom Frühstücksfernsehen, glaub mir.....
sag da mal nichts dazu........



Schade, du hast nämlich meine Frage noch nicht beantwortet
ich kann keine frage sehen.........
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