Mütter- und Schwangerenforum

Arbeitsvertrag läuft aus - Wann der Chefin sagen das man geht?

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Daggi
1708 Beiträge
19.01.2012 14:47
Zitat von imo2009:

Zitat von Daggi:

Zitat von imo2009:

Zitat von Daggi:

Zitat von imo2009:

Zitat von Daggi:

Zitat von imo2009:

ein befristeter teilzeitjob im einzelhandel führt nicht automatisch in ein unbefristetes arbeitsverhältnis.das wäre zu schön



wie begründest du diese Behauptung? Im Einzelhandel gilt ja erst mal das allgemeine Arbeitsrecht, und da ist es nunmal so. Wüsste auch nicht, dass es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt.

Das mit dem "automatisch" war ja für den Fall gemeint, dass man nach Ablauf der Befristung ohne eine neue Vereinbarung mit Wissen des AG weiter arbeitet. Dann entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ist Vertragsrecht nach BGB: Abschluss durch schlüssiges Handeln
blödsinn...........probezeit führt in ein arbeitsverhältnis,aber kein befristeter arbeitsvertrag.der endet mit dem 30.01. und wenn nichts vereinbart ist,hat man am 1.4. da nichts mehr verloren..........ich arbeite seit 28 jahren und hab mich in der zeit durchaus mit diesem thema befasst.glaub mir.......


Klar hat man da dann nichts mehr verloren, brauchst du mir nicht extra erklären. Trotzdem ist meine Aussage kein "Blödsinn" sondern arbeitsrechtlich korrekt, wenn vielleicht auch eher ein theoretisches Konstrukt als nah an der Praxis. Und dieses Wissen hab ich auch nciht vom Frühstücksfernsehen, glaub mir.....
sag da mal nichts dazu........



Schade, du hast nämlich meine Frage noch nicht beantwortet
ich kann keine frage sehen.........


dabie hab ichs extra noch fett gemacht.....
imo2009
16543 Beiträge
19.01.2012 15:13
befristet ist befristet...........da kannst du am folgetag ohne absprache mit dem chef nicht einfach am arbeitsplatz erscheinen.zumindest muß er sagen,das du wiederkommen sollst,bzw mußt du fragen was ab morgen wird.ansonst ist das arbeitsverhältnis beendet.
reicht die erklärung....hab ich im übrigen vorhin schon geschrieben.
Manticore
816 Beiträge
19.01.2012 15:17
Also, wenn du einen Tag nachdem dein Arbeitsvertrag endet, zur Arbeits gehst und anfängst zu arbeiten, ist dein Vertrag unbefristet... So siehts aus!

Wenn du dann nicht mehr kommst, ists vorbei

Du musst niemandem irgendwas sagen
Manticore
816 Beiträge
19.01.2012 15:19
Zitat von imo2009:

befristet ist befristet...........da kannst du am folgetag ohne absprache mit dem chef nicht einfach am arbeitsplatz erscheinen.zumindest muß er sagen,das du wiederkommen sollst,bzw mußt du fragen was ab morgen wird.ansonst ist das arbeitsverhältnis beendet.
reicht die erklärung....hab ich im übrigen vorhin schon geschrieben.



Nö, muss sie nicht
imo2009
16543 Beiträge
19.01.2012 15:56
Zitat von Manticore:

Also, wenn du einen Tag nachdem dein Arbeitsvertrag endet, zur Arbeits gehst und anfängst zu arbeiten, ist dein Vertrag unbefristet... So siehts aus!

Wenn du dann nicht mehr kommst, ists vorbei

Du musst niemandem irgendwas sagen
irgenwas stimmt doch ne....wenn dein mietvertrag am 31.12. ausläuft,hast du in der wohnung nichts mehr zu suchen.genauso ist es bei einem befristeten vertrag.....der läuft aus......und man muß ihn weder verlängern noch kündigen.
wie kann ich zu einer arbeit gehen,wenn ich da gar nicht mehr arbeiten darf ? unlogisch ,oder ??
imo2009
16543 Beiträge
19.01.2012 15:58
Zitat von Manticore:

Also, wenn du einen Tag nachdem dein Arbeitsvertrag endet, zur Arbeits gehst und anfängst zu arbeiten, ist dein Vertrag unbefristet... So siehts aus!

Wenn du dann nicht mehr kommst, ists vorbei

Du musst niemandem irgendwas sagen
du redest von probezeit....das ist ein ganz anderes ding.
Daggi
1708 Beiträge
19.01.2012 16:06
Zitat von imo2009:

befristet ist befristet...........da kannst du am folgetag ohne absprache mit dem chef nicht einfach am arbeitsplatz erscheinen.zumindest muß er sagen,das du wiederkommen sollst,bzw mußt du fragen was ab morgen wird.ansonst ist das arbeitsverhältnis beendet.
reicht die erklärung....hab ich im übrigen vorhin schon geschrieben.



Wir meinen dasselbe, ich habe nie davon geredet, dass man da ohne Abprache einfach weiter antanzt. In der Praxis ist es aber doch oft so, dass sich beide Parteien einig sind, dass das AV fortgeführt wird und der AN deshalb weiter erscheint. Deshalb hatte ich ja auch jedesmal betont, dass der AG dieses Weiterarbeiten wahrnehmen und akzeptieren/dulden muss. Oft existiert dann aber an diesem ersten Tag der Fortführung noch keine schriftliche Vereinbarung, und dann ist, streng genommen, eben ein unbefristeter Vertrag entstanden.
Tigger90
3736 Beiträge
19.01.2012 19:57
Zitat von imo2009:

befristet ist befristet...........da kannst du am folgetag ohne absprache mit dem chef nicht einfach am arbeitsplatz erscheinen.zumindest muß er sagen,das du wiederkommen sollst,bzw mußt du fragen was ab morgen wird.ansonst ist das arbeitsverhältnis beendet.
reicht die erklärung....hab ich im übrigen vorhin schon geschrieben.


Ich zitiere aus dem "Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)"

Zitat:
§ 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit
Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert
, wenn der Arbeitgeber nicht
unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.


Von "ohne Absprache" war ja auch niemals die Rede.
19.01.2012 20:04
Jap, das ist in der Ausbildung ja auch so (ein Ausbildungsvertrag gilt als befristeter Vertrag
uns wurde in der Berufsschule auch eingebleut, dass man automatisch als unbefristet angestellt ist, wenn man nach der mündlichen (=sofortiges vertragsende bei bestehen) arbeiten geht und der chef einen normal arbeiten lässt es gilt dann ein STandard-arbeitsvertrag.
21.01.2012 20:42
Zitat von Daggi:

Zitat von imo2009:

ein befristeter teilzeitjob im einzelhandel führt nicht automatisch in ein unbefristetes arbeitsverhältnis.das wäre zu schön



wie begründest du diese Behauptung? Im Einzelhandel gilt ja erst mal das allgemeine Arbeitsrecht, und da ist es nunmal so. Wüsste auch nicht, dass es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt.

Das mit dem "automatisch" war ja für den Fall gemeint, dass man nach Ablauf der Befristung ohne eine neue Vereinbarung mit Wissen des AG weiter arbeitet. Dann entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ist Vertragsrecht nach BGB: Abschluss durch schlüssiges Handeln
Genau so läuft es bei uns im Betrieb auch und trotzdem muss bei uns gekündigt werden, egal von welcher seite, denn sonst ist es im Einverständnis des anderen, dass man am nächsten Tag wieder kommt und damit nen Unbefristeten Vertrag hat.
Hummers_Mami
26714 Beiträge
21.01.2012 20:45
Du musst nichts sagen - der Vertrag läuft ohne Verlängerung aus.

Aber ich würde es sagen. Wäre doof, wenn die Chefin damit rechnet das du bleibst und dann steht sie ohne da.
imo2009
16543 Beiträge
21.01.2012 21:58
Zitat von Krümelchen223:

Zitat von Daggi:

Zitat von imo2009:

ein befristeter teilzeitjob im einzelhandel führt nicht automatisch in ein unbefristetes arbeitsverhältnis.das wäre zu schön



wie begründest du diese Behauptung? Im Einzelhandel gilt ja erst mal das allgemeine Arbeitsrecht, und da ist es nunmal so. Wüsste auch nicht, dass es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt.

Das mit dem "automatisch" war ja für den Fall gemeint, dass man nach Ablauf der Befristung ohne eine neue Vereinbarung mit Wissen des AG weiter arbeitet. Dann entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Ist Vertragsrecht nach BGB: Abschluss durch schlüssiges Handeln
Genau so läuft es bei uns im Betrieb auch und trotzdem muss bei uns gekündigt werden, egal von welcher seite, denn sonst ist es im Einverständnis des anderen, dass man am nächsten Tag wieder kommt und damit nen Unbefristeten Vertrag hat.
bei uns ist das wohl anders..............ich bin bei ner großen handelskette,aber ich hab immer nur nen vertrag vom 1.1.- 31.12. wenn der nicht verlängert wird brauch ich nicht wiederkommen,ebenso endet der nicht im unbefristeten arbeitsverhältnis.......wäre zu schön.
theorie und praxis sind wohl wieder zwei welten

zickenmami85
526 Beiträge
21.01.2012 22:22
Hallo...
Ich würd ganz gern ma ne frage mit ein werfen...
Meine Schwiegermutter arbeitet teilzeit als Reinigungskraft, nun war ihr Vertrag befristet bis zum 31.12.11 und schriftlich wurde auch nix verlängert. Sie geht aber jetzt noch die ganze Zeit trotzdem wie gewohnt zur Arbeit und wird da auch eingeplant.... Heisst das jetzt, dass sie jetzt quasi einen unbefristeten Vertrag da hat oder ist das von Beruf zu Beruf anders?
Engelchen90
1435 Beiträge
21.01.2012 22:25
Zitat von zickenmami85:

Hallo...
Ich würd ganz gern ma ne frage mit ein werfen...
Meine Schwiegermutter arbeitet teilzeit als Reinigungskraft, nun war ihr Vertrag befristet bis zum 31.12.11 und schriftlich wurde auch nix verlängert. Sie geht aber jetzt noch die ganze Zeit trotzdem wie gewohnt zur Arbeit und wird da auch eingeplant.... Heisst das jetzt, dass sie jetzt quasi einen unbefristeten Vertrag da hat oder ist das von Beruf zu Beruf anders?


wenn der chef von deiner schwiegermutter weiß, dass sie ohne vertrag zur arbeit kommt muss er ihr einen unbefristeten vertrag geben
imo2009
16543 Beiträge
21.01.2012 22:33
Zitat von Engelchen90:

Zitat von zickenmami85:

Hallo...
Ich würd ganz gern ma ne frage mit ein werfen...
Meine Schwiegermutter arbeitet teilzeit als Reinigungskraft, nun war ihr Vertrag befristet bis zum 31.12.11 und schriftlich wurde auch nix verlängert. Sie geht aber jetzt noch die ganze Zeit trotzdem wie gewohnt zur Arbeit und wird da auch eingeplant.... Heisst das jetzt, dass sie jetzt quasi einen unbefristeten Vertrag da hat oder ist das von Beruf zu Beruf anders?


wenn der chef von deiner schwiegermutter weiß, dass sie ohne vertrag zur arbeit kommt muss er ihr einen unbefristeten vertrag geben
muß er nicht.......
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