Mütter- und Schwangerenforum

Autokauf....darf der Händler das? Hilfe!

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Putsch
26805 Beiträge
25.05.2012 22:56
Jup, seh ich auch so.
Für uns stand fest, dass wir nen neuen TÜV wollen...
mamamone
31266 Beiträge
25.05.2012 23:30
Zitat von DieOhneName:

Zitat von mamamone:

Ich will mal so sagen, ich habe mir vor 2 Jahren einen gebrauchten Wagen gekauft, Preis 2700 €, mein Händler hat ihn dann auch vor Abholung über den TÜV gebracht und eben die Kleinigkeiten gemacht die noch anvielen. Wir haben keinen Cent mehr zahlen müssen.


lach, ja das is ja schön, aber was willst du Putsch damit sagen?
Ich mein beantwortet ja in keinster Weise ihre Frage ^^
Nich bös nehmen, mein die Frage an dich ernst?!
Einfach, dass ein Preis ausgemacht war, ein Vertrag geschlossen und damit ist für den Käufer alles erledigt. Der Händler ist ja nach dem Vertrag verpflichtet ein einwandfreies Auto zu verkaufen. Wenn er den Wagen vor Verkauf zum Tüv gebracht hätte, hätte er alle anfallenden Kosten in den Preis kalkulieren können, so liegt die Last nun allein bei ihm. Geanu deshalb geht man ja zu einem Händer,und nicht auf die grüne Wiese ein Auto kaufen, gekauft wie gesehen.
annam
3163 Beiträge
26.05.2012 07:58
Zitat von PuTscH:

Zitat von Marja:

Ich finde, das hört sich komisch an. Er muss doch irgendwie, irgendwann den Wert des Wagens festgelegt haben. Wie kann er denn überhaupt einen Verkaufspreis für den Wagen festlegen, wenn er nicht einmal drunter geschaut hat und weiß, was da gemacht werden muss?

Als Händler muss ich doch wissen, ob der Wagen durch den TÜV kommt oder nicht, bzw. was gemacht werden muss. Danach richtet sich doch ganz wesentlich auch der Wiederverkaufswert. Kann ja gar nicht sein, dass er jetzt aus allen Wolken fällt und mit 300 EUR nicht mehr klar kommt.


Naja, der Wagen stand ja ursprünglich ohne neuen TÜV bzw. mit TÜV bis Oktober. So sollte er verkauft werden.


Dann hätte er die Mägel spätestens im Oktober auf eigene Kosten auch beheben müssen, weil der Wagen dann noch Garantie hat. Ist also gehobst wie gesprungen..
Putsch
26805 Beiträge
26.05.2012 09:40
Zitat von annam:

Zitat von PuTscH:

Zitat von Marja:

Ich finde, das hört sich komisch an. Er muss doch irgendwie, irgendwann den Wert des Wagens festgelegt haben. Wie kann er denn überhaupt einen Verkaufspreis für den Wagen festlegen, wenn er nicht einmal drunter geschaut hat und weiß, was da gemacht werden muss?

Als Händler muss ich doch wissen, ob der Wagen durch den TÜV kommt oder nicht, bzw. was gemacht werden muss. Danach richtet sich doch ganz wesentlich auch der Wiederverkaufswert. Kann ja gar nicht sein, dass er jetzt aus allen Wolken fällt und mit 300 EUR nicht mehr klar kommt.


Naja, der Wagen stand ja ursprünglich ohne neuen TÜV bzw. mit TÜV bis Oktober. So sollte er verkauft werden.


Dann hätte er die Mägel spätestens im Oktober auf eigene Kosten auch beheben müssen, weil der Wagen dann noch Garantie hat. Ist also gehobst wie gesprungen..


Nur zum Teil. Denn die Gewährleistung gilt nicht für Klein - und Verschleißteile...
Ist wie beim Akku vom Handy Fürs Handy hat man zum beispiel 2 Jahre, fürs Akku nur 6 Monate ^^
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