Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit angemeldet und Kündigung in Probezeit

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Anonym 179716
16 Beiträge
30.03.2015 19:47
Es ist natürlich richtig, dass man sich überlegen sollte, ob man sich den Rechtsstreit überhaupt zumuten möchte. Für mich stand das nie zur Debatte, ich finde diese Leute müssen einfach mal merken, dass sie nicht mit jedem umspringen können wie sie wollen!
Um es jetzt mal etwas überspitzt zu sagen: ich bin ja nicht die, die in erster Linie die Arbeit mit der ganzen Geschichte hat. Die hat der Anwalt. Er muss sich um den Papierkram kümmern und alles koordinieren. Wir (bzw. mein Freund) müssen uns "nur" zu Terminen einfinden. Arbeitsrechtliche Sachen gehen meist auch nicht zu allererst vor Gericht, sondern eine gütliche Einigung im Vorfeld wird angestrebt.
Mir würde es definitiv schlaflose Nächte bereiten, wenn wir nichts unternehmen. Denn dann müssten wir uns in der Familie Geld leihen, um weiterleben zu können und das ist eine Sache, mit der ich nur schlecht bis gar nicht klar komme. Ich würde mich immer fragen "was wäre wenn" und hätte zusätzlich noch einen riiiiesen Schuldenberg angehäuft, den wir dann nach und nach abstottern müssten. Und da ich ja nun auch bald für ein Jahr in Elternzeit bin, fließt das Geld dann bei mir bzw. uns auch nicht in Strömen...
Morgen früh um 9 haben wir einen Termin bei unserem Anwalt, dann wissen wir mehr.
Tiecqa
256 Beiträge
31.03.2015 11:21
Na dann ists doch entschieden, schön, dass ihr euch wehrt...
31.03.2015 13:28
Berichte bitte weiter, wie das geht.

Ich bin auch immer für "Exempel statuieren"!
Genau richtig, sich nicht einfach alles gefallen lassen ... egal ob arbeitsrechtlich oder mietrechtlich.

Ich hoffe nur, dass ihr dann die Anwaltskosten gut bezahlen könnt. Denn wenn es nicht vor Gericht geht und sich anderweitig gütlich geeinigt wird, dann zahlt jeder seinen Anwalt selbst.

War bei uns in einer Mietrechtssache so ... unser Vermieter hat unsere Kaution einfach nicht zurückbezahlt ... 1,5 Jahre lang. Und als es dann vor Gericht war (er hat vorher einfach nur nicht bezahlt. Immer über seinen Anwalt gesagt, er würde zahlen aber es dann doch nicht gemacht ... und drei Monatskaltmieten sind schon ein Betrag, somahl wir in der neuen Wohnung ja auch wieder 3 Monatskaltmieten hinterlegen mussten) hat er "plötzlich" bezahlt ... und wir blieben auf den Anwaltskosten sitzen.
Anonym 179716
16 Beiträge
31.03.2015 14:52
Ja, der Anwalt hat uns heute über die Kosten, die auf uns zukommen, aufgeklärt. Unterm Strich würden wir - selbst wenn wir ihn bezahlen müssen - sehr gut davon profitieren. Der Anwalt erhält "nur" einen gewissen Anteil an der erstrittenen Summe. Man muss sich jedoch bei arbeitsrechtlichen Sachen keinen Anwalt nehmen, sondern kann auch eigenständig zum Arbeitsgericht gehen, um die Kosten geringer zu halten. Er hat uns große Hoffnungen gemacht dass wir - auch wenn wir ihn nicht einschalten - als "Sieger" aus der Sache hervorgehen würden. Wir wollen noch einmal bis morgen in Ruhe darüber nachdenken und treffen dann eine Entscheidung, wie wir weiter verfahren. So oder so ist die Kündigung, wie schon von uns vermutet, durch die Anmeldung der Elternzeit nichtig (trotz Probezeit).
Das nächste, was wir definitiv machen werden, ist eine Rechtsschutzversicherung abschließen... man sieht ja, wie schnell man so etwas auf einmal benötigt.
Poca
43604 Beiträge
31.03.2015 22:09
Lese still mit. Ich drücke euch die Daumen! Würde mich freuen, wenn du uns weiter informierst.
Anonym 179716
16 Beiträge
01.04.2015 15:39
Hier mal ein kleines "Update". Mein Freund muss heute nochmal zu seinem neuen AG, den Arbeitsvertrag unterschreiben, morgen wollten wir dann zum Arbeitsgericht gehen.
Gestern haben wir noch eine mail an den ehemaligen AG formuliert, wann wir mit der Zustellung des Arbeitszeugnisses rechnen dürfen. Anbei befand sich auch eine Gesprächsnotiz zum Kündigungsgespräch am Freitag als pdf, welches noch einmal den genauen Ablauf dar legte (vorherige Anmeldung der Elternzeit, dann Kündigung etc.).
Überraschend rief vorhin der Anwalt des ehemaligen Chefs an. Sie würden sich gerne außergerichtlich einigen. Momentan ist ihr Angebot 1/2 Brutto-Monatsgehalt, dieses werden sie uns heute noch einmal per mail übersenden. Für uns ist das ganz klar ein Signal, dass der Firma nun mittlerweile wohl schon klar ist, dass sie meinen Freund nicht hätten kündigen dürfen. Wir sind wirklich froh, dass wir uns nun vielleicht wirklich den Gang vor's Gericht sparen können.
Nach dem Termin heute von meinem Freund schauen wir uns noch einmal das Angebot in aller Ruhe an. Der "übliche" Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage (die er ja einreichen würde) wären im übrigen 3 Bruttomonatsgehälter. So viel muss es für uns ehrlich gesagt gar nicht sein (obwohl wir natürlich nicht nein sagen würden, bekämen wir es angeboten!). Uns geht es nur darum, unsere laufenden Kosten decken zu können (vor allem die Miete+KFZ). Dafür würde das 1/2 Monatsgehalt leider nicht ausreichen... Lebensmittel werde ich dann erstmal übernehmen. Würden sie eine Abfindung zahlen, bekäme mein Freund für die 2 Monate ja auch kein ALG2 (was super wäre, weil wir sowieso davon absehen wollten, das zu beantragen).
Es bleibt sozusagen weiterhin spannend... ich weiß allerdings selber noch nicht ganz genau, wie das Ganze wohl ausgehen wird.
01.04.2015 15:56
OH das hört sich doch erstmal gut an. Ich drücke die Daumen, dass es außergerichtlich klappt und dass ihr das bekommt was ihr benötigt
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
02.04.2015 06:56
Zitat von Anonym 179716:

Hier mal ein kleines "Update". Mein Freund muss heute nochmal zu seinem neuen AG, den Arbeitsvertrag unterschreiben, morgen wollten wir dann zum Arbeitsgericht gehen.
Gestern haben wir noch eine mail an den ehemaligen AG formuliert, wann wir mit der Zustellung des Arbeitszeugnisses rechnen dürfen. Anbei befand sich auch eine Gesprächsnotiz zum Kündigungsgespräch am Freitag als pdf, welches noch einmal den genauen Ablauf dar legte (vorherige Anmeldung der Elternzeit, dann Kündigung etc.).
Überraschend rief vorhin der Anwalt des ehemaligen Chefs an. Sie würden sich gerne außergerichtlich einigen. Momentan ist ihr Angebot 1/2 Brutto-Monatsgehalt, dieses werden sie uns heute noch einmal per mail übersenden. Für uns ist das ganz klar ein Signal, dass der Firma nun mittlerweile wohl schon klar ist, dass sie meinen Freund nicht hätten kündigen dürfen. Wir sind wirklich froh, dass wir uns nun vielleicht wirklich den Gang vor's Gericht sparen können.
Nach dem Termin heute von meinem Freund schauen wir uns noch einmal das Angebot in aller Ruhe an. Der "übliche" Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage (die er ja einreichen würde) wären im übrigen 3 Bruttomonatsgehälter. So viel muss es für uns ehrlich gesagt gar nicht sein (obwohl wir natürlich nicht nein sagen würden, bekämen wir es angeboten!). Uns geht es nur darum, unsere laufenden Kosten decken zu können (vor allem die Miete+KFZ). Dafür würde das 1/2 Monatsgehalt leider nicht ausreichen... Lebensmittel werde ich dann erstmal übernehmen. Würden sie eine Abfindung zahlen, bekäme mein Freund für die 2 Monate ja auch kein ALG2 (was super wäre, weil wir sowieso davon absehen wollten, das zu beantragen).
Es bleibt sozusagen weiterhin spannend... ich weiß allerdings selber noch nicht ganz genau, wie das Ganze wohl ausgehen wird.


Wie sieht es denn aber mit Arbeitslosengeld aus? Also ganz normales ALG? Ich meine mich zu erinnern, dass wenn er zu Unrecht gekündigt wird und keine Klage einreicht, dann verliert er seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Ahja nochmal gegoogelt und tatsächlich Recht:

Wenn er sich nicht gegen die unrechtmäßige Kündigung durch Kündigungsschutzklage zur Wehr setzt, dann bekommt er eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

"Verzichtet der Arbeitnehmer auf die Kündigungsschutzklage nach einer betriebsbedingten Kündigung und bekommt dafür eine Abfindung, gibt es ebenfalls keine Sperrzeit. Allerdings muss die Entlassungsentschädigung der gesetzlichen Vorgabe (Paragraf 1a KSchG) entsprechen. Der Arbeitgeber darf also höchstens ein halbes Monatsgehalt je Beschäftigungsjahr zahlen.

Gegen eine offensichtlich rechtswidrige Kündigung müssen sich Arbeitnehmer hingegen zur Wehr setzen. Als offensichtlich rechtswidrig gilt unter anderem die Kündigung ohne Einhaltung der gesetzlichen Fristen oder die Entlassung an sich unkündbarer Beschäftigter - beispielsweise Schwangere, Betriebsräte oder durch Tarifvertrag besonders geschützte Arbeitnehmer. Nehmen betroffene Arbeitnehmer eine Kündigung dennoch an, müssen sie mit einer Sperrzeit rechnen."


"Endet die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers mit der Auflösung des Arbeitsvertrags gegen Zahlung einer Abfindung, darf die Arbeitsagentur in der Regel keine Sperrzeit verhängen. Das gilt nicht, wenn sich die Beteiligten schon vor Beginn des Verfahrens auf die Auflösung des Arbeitsvertrags geeinigt haben und den Rechtsstreit lediglich inszenieren, um eine Sperrzeit zu umgehen. Die Arbeitsagentur darf einen Vergleich in einem Kündigungsschutzverfahren aber nicht allein deswegen mit einer Sperrzeit ahnden, weil durch den Vergleich eine Klage mit guten Erfolgsaussichten beendet wurde."

http://www.stern.de/wirtschaft/job/kuendigung-der- sperrzeit-ein-schnippchen-schlagen-601891.html
Anonym 179716
16 Beiträge
02.04.2015 09:04
ALG1 steht ihm leider nicht zu, da er bislang noch kein Jahr gearbeitet hat. Vor seiner Tätigkeit in der Firma hat er ein Promotionsstipendium gefördert von der KFW und dem ESF bekommen, was jedoch nicht als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zählt. Das "Problem" ist nun, wenn er eine Abfindung erhält bzw. wir die Kündigungsschutzklage durchziehen, sinkt sein Anspruch auf ALG2. Ich schätze, dass auch das dann ganz wegfallen wird. Darum muss die Abfindung (um die es nun geht) so hoch sein, dass wird die Zeit bis 1.Juli gut überbrücken können.
BlödmannVomDienst
25940 Beiträge
02.04.2015 09:30
Zitat von Anonym 179716:

ALG1 steht ihm leider nicht zu, da er bislang noch kein Jahr gearbeitet hat. Vor seiner Tätigkeit in der Firma hat er ein Promotionsstipendium gefördert von der KFW und dem ESF bekommen, was jedoch nicht als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zählt. Das "Problem" ist nun, wenn er eine Abfindung erhält bzw. wir die Kündigungsschutzklage durchziehen, sinkt sein Anspruch auf ALG2. Ich schätze, dass auch das dann ganz wegfallen wird. Darum muss die Abfindung (um die es nun geht) so hoch sein, dass wird die Zeit bis 1.Juli gut überbrücken können.


Ja das stimmt, also mit dem HartzIV. Bei der Anwartschaftszeit für ALG1 gibt es aber auch noch Besonderheiten bezüglich kürzerer Anwartschaftszeiten als 12 Monate. Wie genau sich das jedoch verhält, das weiß ich leider auch nicht.
Aber davon mal ab, wenn du ja selber auch arbeitest und Gehalt beziehst, würdet ihr da überhaupt ALGII bekommen?
Und wegen der Höhe der Abfindung, das würde ich auch alles über den Anwalt klären lassen.
In der Regel ist es 1/2 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, ABER das ist gesetzlich nicht festgeschrieben und bei RECHTSWIDRIGEN Kündigungen verhält sich das glaub ich eh noch mal anders.
Anonym 179716
16 Beiträge
02.04.2015 10:02
Zitat von BlödmannVomDienst:

Ja das stimmt, also mit dem HartzIV. Bei der Anwartschaftszeit für ALG1 gibt es aber auch noch Besonderheiten bezüglich kürzerer Anwartschaftszeiten als 12 Monate. Wie genau sich das jedoch verhält, das weiß ich leider auch nicht.
Aber davon mal ab, wenn du ja selber auch arbeitest und Gehalt beziehst, würdet ihr da überhaupt ALGII bekommen?
Und wegen der Höhe der Abfindung, das würde ich auch alles über den Anwalt klären lassen.
In der Regel ist es 1/2 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, ABER das ist gesetzlich nicht festgeschrieben und bei RECHTSWIDRIGEN Kündigungen verhält sich das glaub ich eh noch mal anders.


Ja, das mit der kürzeren Anwartschaftszeit habe ich auch gelesen. Das Mindestbeschäftigungsverhältnis beträgt trotzdem 6 Monate, da er ja aber ganz kurz vor Ende de Probezeit gekündigt wurde, wird das ja auch nicht erfüllt... ärgerlich.
Ich habe mal so einen ALG2 Rechner im Netz benutzt, der hat uns einen Anspruch von ca. 800€ ausgespuckt. Ob das hinhaut, weiß ich nicht. Unsere Wohnung kostet 750€ Miete, und ich verdiene nicht besonders viel, gerade einmal 1000€ Netto im Monat. So ist halt leider die Bezahlung im Osten im sozialen Bereich...
Wir haben gleich heute früh nochmal mit dem Anwalt gesprochen, der hat auch gesagt, dass man sich nicht auf die Höhe dieser Abfindung festnageln lassen sollte. Die Höhe von 0,5 Gehältern stimmt natürlich, aber bei einer Kündigungsschutzklage werden beim Gütetermin dann meist 3 Bruttomonatsgehälter angesetzt, die der AN dann erhält (bzw. erhalten kann). Bei einer Abfindung darf man natürlich nicht vergessen, dass da dann auch nochmal Steuern abgehen. Und würde der Anwalt nun alles weitere klären bekommt er auch nochmal Geld. Unterm Strich bliebe also kaum etwas für uns übrig. Er hat meinen Freund am Telefon nochmals ausführlich beraten und gemeint, wir sollten möglichst versuchen, das selbst zu klären, um unsere Kosten ihm gegenüber gering zu halten. Unser "Wunsch" sind 1,5 Bruttomonatsgehälter. Damit könnten wir (nach Abzug der Steuern), die Zeit bis Ende Juli (also bis der nächste Lohn kommt) gut überbrücken. Wir hoffen einfach, dass der Anwalt sich darauf einlässt... ich meine, dem ist ja auch klar, was vor Gericht bzw. beim Gütetermin auf ihn und seinen Mandanten zukommen würde.
Anonym 179716
16 Beiträge
02.04.2015 18:18
Ich hab nochmals nachgerechnet was das ALG1 angeht, scheinbar steht es meinem Freund doch zu. Beginn des Arbeitsvertrages war der 6.10.2014, letzter Arbeitstag ist der 10.04.2015 (im Moment ist er ja freigestellt). Somit würde ja eine Beschäftigung über 6 Monate gegeben sein und die kürzere Anwartschaftszeit wäre erfüllt... das muss man dann aber wohl mal beim Jobcenter im Termin klären.

Heute haben wir das Schreiben an den Anwalt vom AG abgeschickt mit der Forderung über 1,25 Bruttomonatsgehälter als Abfindung. Kurz darauf bekamen wir einen Anruf, sie bräuchten ein Schreiben von meinem FA über den ET. Na toll. Wir waren gerade unterwegs, einkaufen für die Feiertage. Hab dann gleich beim Arzt angerufen, allerdings ist mein FA Donnerstags nie in der Praxis, nur die mitbetreuende Hebi... nächste Woche hat er Urlaub. Ich hatte damals ein Schreiben von ihm für meinen AG bekommen, hatte das aber natürlich im Original abgegeben und keine Kopie gemacht. Also sind wir gleich nach dem Einkaufen zu meinem AG gefahren und haben um eine Kopie von dem Schreiben gebeten. Zu Hause angekommen hatten wir eine Mail vom Anwalt, in welcher er verlangt, wir sollen nach Ostern bei ihm in der Kanzlei vorbei kommen und das Schreiben im Original vorzeigen und er würde sich dann eine Kopie machen!! Ich bin dann erstmal geplatzt und hab mich mörderisch aufgeregt... was denkt der denn bitte!? Dass wir uns das ausdenken bzw. hobbymäßig Urkundenfälschung betreiben? Der muss doch nen Vogel haben! Nun hat er eine freundliche mail mit der Kopie der Bescheinigung bekommen und dem Verweis, dass sich das Original bei meinem AG befindet, für den es ja auch bestimmt ist bzw. war. Bin ja mal gespannt, ob jetzt nochmal was kommt bzw. was... Blöd ist halt, dass wir vom 7.4.-9.4. nicht da sind und in dieser Zeit nichts dahingehend klären können (außer per mail bzw. Telefon).
Wie ist das eigentlich mit dieser Bescheinigung, bin ich bzw. mein Freund wirklich verpflichtet, diese beim Anwalt im Original vorzuzeigen? Im Prinzip ist mir das ja egal, ich hab irgendwie nur das Gefühl, dass er auf Zeit spielen will und das regt mich total auf...
Anonym 179716
16 Beiträge
12.04.2015 12:41
Hier noch ein kurzes und auch letztes Update zu der ganzen Thematik, da es für uns jetzt (zum Glück!) ausgestanden ist!
Am Freitag waren wir mit einem Originalschreiben meines FA's über den ET beim Anwalt des AG's meines Freundes. Er hat den Beleg gesehen und uns gleichzeitig einen Abwicklungsvertrag vorgelegt. Mein Freund bekommt ein sehr gutes Arbeitszeugnis und eine Abfindung in Höhe von ca. 1,1 Bruttomantsgehältern (muss natürlich noch versteuert werden!). Wir sind sehr glücklich mit der Lösung. So ist alles geklärt und wir sind einem Rechtsstreit vor Gericht aus dem Weg gegangen. Am 1.7. tritt er die neue Stelle an (wäre ohnehin nicht eher gegangen) und ist so auch die ersten paar Wochen mit mir und dem Baby zu Hause. Bis dahin hat er noch ein bisschen Zeit für seine Promotionsarbeit, und wir können unsere Miete weiterhin bezahlen... zum Glück hat sich also alles zum Guten gewendet!
13.04.2015 12:38
Zitat von Anonym 179716:

Hier noch ein kurzes und auch letztes Update zu der ganzen Thematik, da es für uns jetzt (zum Glück!) ausgestanden ist!
Am Freitag waren wir mit einem Originalschreiben meines FA's über den ET beim Anwalt des AG's meines Freundes. Er hat den Beleg gesehen und uns gleichzeitig einen Abwicklungsvertrag vorgelegt. Mein Freund bekommt ein sehr gutes Arbeitszeugnis und eine Abfindung in Höhe von ca. 1,1 Bruttomantsgehältern (muss natürlich noch versteuert werden!). Wir sind sehr glücklich mit der Lösung. So ist alles geklärt und wir sind einem Rechtsstreit vor Gericht aus dem Weg gegangen. Am 1.7. tritt er die neue Stelle an (wäre ohnehin nicht eher gegangen) und ist so auch die ersten paar Wochen mit mir und dem Baby zu Hause. Bis dahin hat er noch ein bisschen Zeit für seine Promotionsarbeit, und wir können unsere Miete weiterhin bezahlen... zum Glück hat sich also alles zum Guten gewendet!


Danke für das Update - ist doch immer sehr interessant, wie solche Sachen ausgehen.

Und es freut mich, dass sich euer Aufwand gelohnt habt und alles gut wurde. Ich wünsche dir eine tolle Zeit
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