geteiltes Sorgerecht...Hilfe (lang)
24.09.2013 20:14
Zitat von ...Teufelchen...:
Also ich muss mal einlenken. Mein bekannter hat auch das Sorgerecht seines Kindes und keine Sau fragt ihn bei wichtigen Entscheidungen obwohl die Mama immer sagt das er das Sorgerecht hat. Interessiert nicht einen
richtig...so hab ich das auch erlebt...
mein mann hat auch das gemeinsame sorgerecht und seine ex brauchte weder für kindergarten, erste schule, ummeldung auf die neue schule, noch ummeldung des wohnsitzes die unterschrift von meinem mann...sprach man alle institutionen mal darauf hin, kam nix außer "ups"...
24.09.2013 20:15
Zitat von nancy1979:
Zitat von svenja894:
Zitat von BabyLennard:
Er hat das Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Die gemeinsame Sorge hat ja rechtlich erste Mal nichts mit " er meldet sich nicht, ist nicht zuverlässig .." zu tun, sondern damit, dass er in wesentlichen Entscheidungen nicht ausgeschlossen ist. Klingt doof, ist aber so! Er kann sich z.b. noch so wenig kümmern, würdest du die Niere deiner Tochter spenden wollen, müsste er da zustimmen. Eigentlich brauchst du dann für jeden Mist seine Zustimmung. Z.B. Anmeldung im Kindergarten, Tagesgeldkonto für Kind, Reisepass.
Problem ist, wenn du deine Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigerst, kann er sie gerichtlich einfordern. Und er wird sie kriegen! Jedoch ist die Frage, ob ihm nicht vielleicht alles wichtiger ist, als deshalb ein Rechtstreit zu führen.
Wenn du Prozesskostenhilfe gewährt bekommen würdest, würde ich es vermutlich sogar darauf ankommen lassen. Vielleicht ist ihm das zu blöd sich ein Anwalt zu suchen und das rechtlich durchzukämpfen.
die prozesskostenhilfe bekomme ich..
ich werde auf dem brief warten fürs geteilte sorgeredht und versuchen gegen anzu gehen, ich werde es drauf ankommen lassen...
es ist ja nicht nur das, das er sie vernachlässigt...
er hat sie als wir noch zusammen waren, abends mit voll gemachter pampers ins bett gelegt, achtet nicht darauf das sie trinkt etc...das hatte ich alles schon auf dem JA erwähnt
Meine Cousine hat auch (leider) das geteilte Sorgerecht mit ihrem Ex und nur Probleme!
Er kümmert sich so gut wie nie, aber bei allem wo sein Einverständnis mit eingeholt werden muss, stellt er sich prinzipiell quer!
Ich würde es ihm unter den von dir beschriebenen Umständen auch nicht freiwillig geben und es drauf ankommen lassen!
Es ist ja gut und schön, das Väter auch Rechte haben, bzw. jetzt mehr Rechte und das gemeinsame Sorgerecht einklagen können. Aber dann sollen sie sich auch um ihre Kinder kümmern.
Die Mütter die irgendwann mal dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt haben, können ja das alleinige Sorgerecht nicht einklagen-
da interessiert es einen Richter nicht, ob der Vater sich null kümmert und vielleicht obendrauf nicht mal zahlt-
da frage ich mich, wo die Gerechtigkeit ist?!
Wenn es Gründe gibt kann man natürlich das alleinige Sorgerecht einklagen, aber halt nicht bei jedem Scheiß. Würde er das Kind schlagen oder Std-lang alleine lassen, obwohl es dafür zu jung ist, dann würde das durch ausgehen.
24.09.2013 20:15
Zitat von BabyLennard:
Zitat von ...Teufelchen...:
Also ich muss mal einlenken. Mein bekannter hat auch das Sorgerecht seines Kindes und keine Sau fragt ihn bei wichtigen Entscheidungen obwohl die Mama immer sagt das er das Sorgerecht hat. Interessiert nicht einen
Bei uns hat die Krippe sofort angerufen, obwohl sie wussten, dass wir zusammen sind und er beim Vorgespräch dabei war, dass seine Unterschrift auf dem Vertrag fehlt.
Es gibt solche und solche. Aber gerade bei Behörden fragen sie immer mehr nach.
Unsere Kita wusste damals sogar das er das Sorgerecht hat und hat trotzdem
Die fehlende Unterschrift nicht haben
24.09.2013 20:16
Zitat von nancy1979:
Zitat von BabyLennard:
Ich kann sie verstehen. Wenn er sich nicht kümmert, stell dir mal vor, sie braucht (und das ist so) zu einer Medizinisch notwendigen Op oder Untersuchung zügig seine Einwilligung und alles ander ist wichtiger.
Oder sie möchte ein Pass für das Kind und er kommt mit der Unterschrift nicht an Land. Und bei ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass sie für jede Zustimmung ewig hinterher sein muss.
Aber ich muss meiner Vorrednerin Recht geben, dass sind alles keine Gründe für eine Ablehnung.
Du musst die bewusst machen, wenn er sich tatsächlich die Mühe macht, dass Verfahren zu führen, wirst du verlieren und die Frage ist, ob er sich dann nicht ein Spaß daraus macht, dir die Einwilligung zu verschiedenen Dingen zu verweigern und dann musst du wegen allem zum Gericht.
Du musst es einschätzen.
Sie könnte aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen, wonach sie dann bei
Schulwechsel, Bankkonten, Pässe, Ärzte, Umzug innerhalb der Eu nicht seine Einwilligung braucht
Wenn ich mich nicht irre, hat sie das automatisch, wenn unverheiratet und davon geh ich mal aus, sonst hätten sie ja schon das geteilte Sorgerecht.
24.09.2013 20:18
Zitat von BabyLennard:
Ich kann sie verstehen. Wenn er sich nicht kümmert, stell dir mal vor, sie braucht (und das ist so) zu einer Medizinisch notwendigen Op oder Untersuchung zügig seine Einwilligung und alles ander ist wichtiger.
Oder sie möchte ein Pass für das Kind und er kommt mit der Unterschrift nicht an Land. Und bei ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass sie für jede Zustimmung ewig hinterher sein muss.
Aber ich muss meiner Vorrednerin Recht geben, dass sind alles keine Gründe für eine Ablehnung.
Du musst die bewusst machen, wenn er sich tatsächlich die Mühe macht, dass Verfahren zu führen, wirst du verlieren und die Frage ist, ob er sich dann nicht ein Spaß daraus macht, dir die Einwilligung zu verschiedenen Dingen zu verweigern und dann musst du wegen allem zum Gericht.
Du musst es einschätzen.
Bei Gefahr in Verzug braucht sie auch bei geteiltem Sorgerecht nicht seine Zustimmung. Nur bei OPs, die auf lange Sicht geplant sind (z.B. Beschneidung, etc.) bräuchte sie seine Einwilligung.
24.09.2013 20:18
Zitat von BabyLennard:
Zitat von nancy1979:
Zitat von BabyLennard:
Ich kann sie verstehen. Wenn er sich nicht kümmert, stell dir mal vor, sie braucht (und das ist so) zu einer Medizinisch notwendigen Op oder Untersuchung zügig seine Einwilligung und alles ander ist wichtiger.
Oder sie möchte ein Pass für das Kind und er kommt mit der Unterschrift nicht an Land. Und bei ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass sie für jede Zustimmung ewig hinterher sein muss.
Aber ich muss meiner Vorrednerin Recht geben, dass sind alles keine Gründe für eine Ablehnung.
Du musst die bewusst machen, wenn er sich tatsächlich die Mühe macht, dass Verfahren zu führen, wirst du verlieren und die Frage ist, ob er sich dann nicht ein Spaß daraus macht, dir die Einwilligung zu verschiedenen Dingen zu verweigern und dann musst du wegen allem zum Gericht.
Du musst es einschätzen.
Sie könnte aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen, wonach sie dann bei
Schulwechsel, Bankkonten, Pässe, Ärzte, Umzug innerhalb der Eu nicht seine Einwilligung braucht
Wenn ich mich nicht irre, hat sie das automatisch, wenn unverheiratet und davon geh ich mal aus, sonst hätten sie ja schon das geteilte Sorgerecht.
Ja aber wenn er das geteilte Sorgerecht einklagt, muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht abgesplittet werden, ansonsten ist das auch geteilt!
24.09.2013 20:31
Das geteilte Sorgerecht wird er bekommen.
Aber was ich nicht verstehe ist, warum du euer Kind über Nacht bei ihm lässt, wenn er sich nicht wirklich gut kümmert?!
Aber was ich nicht verstehe ist, warum du euer Kind über Nacht bei ihm lässt, wenn er sich nicht wirklich gut kümmert?!
24.09.2013 20:35
Zitat von Julikind:
Das geteilte Sorgerecht wird er bekommen.
Aber was ich nicht verstehe ist, warum du euer Kind über Nacht bei ihm lässt, wenn er sich nicht wirklich gut kümmert?!
Düdüm! Danke
24.09.2013 20:52
Zitat von Julikind:
Das geteilte Sorgerecht wird er bekommen.
Aber was ich nicht verstehe ist, warum du euer Kind über Nacht bei ihm lässt, wenn er sich nicht wirklich gut kümmert?!
er wohnt wieder bei seinen eltern..
und ich will ihm das kind nicht nehmen, er kann sie sehen wann er wollen würde, auch über nacht jedes 2 we von samstag auf sonntag
24.09.2013 21:25
Zitat von svenja894:
Zitat von Julikind:
Das geteilte Sorgerecht wird er bekommen.
Aber was ich nicht verstehe ist, warum du euer Kind über Nacht bei ihm lässt, wenn er sich nicht wirklich gut kümmert?!
er wohnt wieder bei seinen eltern..
und ich will ihm das kind nicht nehmen, er kann sie sehen wann er wollen würde, auch über nacht jedes 2 we von samstag auf sonntag
Das ehrt dich ja auch, das du dich nicht gegen eine gute Vater-Tochter-Beziehung stellst - aber es geht doch um das Kind. Und wenn sich der Vater nicht gut kümmert, geb ich mein Kind dort nicht hin. Oder zumindest kein ganzes We.
Sowas versteh ich dann nicht.
Wie bitte fällt denn da das geteilte Sorgerecht ins Gewicht? Solltest lieber erstmal die Fürsorge des Kindes klären!
24.09.2013 21:33
Auch wenn sie anderer Meinung ist, solange er keine Kindswohlgefährdung betreibt muss sie ihm das Kind über nacht geben. Und auch die Absage zu seinem WE am Geburtstag des Kindes war falsch. Wenn es blöd läuft, kommt das zurück.
Rufe beim Jugendamt an und legt eine Umgangsvereinbarung fest, üblich ist alle 14 Tage das Wochenende und die Hälfte der Ferien.
Unterhalt hat mit Umgang und Sorgerecht nichts zu tun. Es wird ja auch keiner Hartz IV-Mutter das Kind weggenommen, weil sie es nicht finanzieren kann.
Es heißt außerdem gemeinsames Sorgerecht, das bedeutet, dass ihr in den wichtigen Belangen des Kindes (planbare OPs, Schulwahl, Kindergartenwahl) etc euch gemeinsam einigen müsst.
Wenn er klagt, wird er das gemeinsame Sorgerecht bekommen.
Auch das Einklagen des ABR hilft da nichts. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt nur, wo das Kind lebt und wird bei jedem Umzug neu verhandelt. Alle anderen gemeinsamen Entscheidungen sind davon nicht betroffen.
Wer also trotzdem solche Entscheidungen allein trifft, kann auch mal mangelnde Bindungstoleranz nachgewiesen bekommen und das hat auch schon dazu geführt, dass das Kind zum anderen Elternteil umzog.
Rufe beim Jugendamt an und legt eine Umgangsvereinbarung fest, üblich ist alle 14 Tage das Wochenende und die Hälfte der Ferien.
Unterhalt hat mit Umgang und Sorgerecht nichts zu tun. Es wird ja auch keiner Hartz IV-Mutter das Kind weggenommen, weil sie es nicht finanzieren kann.
Es heißt außerdem gemeinsames Sorgerecht, das bedeutet, dass ihr in den wichtigen Belangen des Kindes (planbare OPs, Schulwahl, Kindergartenwahl) etc euch gemeinsam einigen müsst.
Wenn er klagt, wird er das gemeinsame Sorgerecht bekommen.
Auch das Einklagen des ABR hilft da nichts. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt nur, wo das Kind lebt und wird bei jedem Umzug neu verhandelt. Alle anderen gemeinsamen Entscheidungen sind davon nicht betroffen.
Wer also trotzdem solche Entscheidungen allein trifft, kann auch mal mangelnde Bindungstoleranz nachgewiesen bekommen und das hat auch schon dazu geführt, dass das Kind zum anderen Elternteil umzog.
24.09.2013 21:33
Zitat von Dragon-Lady:
Zitat von ...Teufelchen...:
Also ich muss mal einlenken. Mein bekannter hat auch das Sorgerecht seines Kindes und keine Sau fragt ihn bei wichtigen Entscheidungen obwohl die Mama immer sagt das er das Sorgerecht hat. Interessiert nicht einen
richtig...so hab ich das auch erlebt...
mein mann hat auch das gemeinsame sorgerecht und seine ex brauchte weder für kindergarten, erste schule, ummeldung auf die neue schule, noch ummeldung des wohnsitzes die unterschrift von meinem mann...sprach man alle institutionen mal darauf hin, kam nix außer "ups"...![]()
War bei mir auch so und ich bin heute noch sehr dankbar darum..............
24.09.2013 21:35
Zitat von zhm1981:
Auch wenn sie anderer Meinung ist, solange er keine Kindswohlgefährdung betreibt muss sie ihm das Kind über nacht geben. Und auch die Absage zu seinem WE am Geburtstag des Kindes war falsch. Wenn es blöd läuft, kommt das zurück.
Rufe beim Jugendamt an und legt eine Umgangsvereinbarung fest, üblich ist alle 14 Tage das Wochenende und die Hälfte der Ferien.
Unterhalt hat mit Umgang und Sorgerecht nichts zu tun. Es wird ja auch keiner Hartz IV-Mutter das Kind weggenommen, weil sie es nicht finanzieren kann.
Es heißt außerdem gemeinsames Sorgerecht, das bedeutet, dass ihr in den wichtigen Belangen des Kindes (planbare OPs, Schulwahl, Kindergartenwahl) etc euch gemeinsam einigen müsst.
Wenn er klagt, wird er das gemeinsame Sorgerecht bekommen.
Auch das Einklagen des ABR hilft da nichts. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt nur, wo das Kind lebt und wird bei jedem Umzug neu verhandelt. Alle anderen gemeinsamen Entscheidungen sind davon nicht betroffen.
Wer also trotzdem solche Entscheidungen allein trifft, kann auch mal mangelnde Bindungstoleranz nachgewiesen bekommen und das hat auch schon dazu geführt, dass das Kind zum anderen Elternteil umzog.
Nein, ein 1-jähriges Kind MUSS sie nicht über Nacht geben! Und bei einem größeren wüsste ich schon wie ich das vermeiden würde, würde der Vater sich wirklich nicht gut kümmern.
24.09.2013 21:37
Zitat von Nadine_79:
Zitat von Dragon-Lady:
Zitat von ...Teufelchen...:
Also ich muss mal einlenken. Mein bekannter hat auch das Sorgerecht seines Kindes und keine Sau fragt ihn bei wichtigen Entscheidungen obwohl die Mama immer sagt das er das Sorgerecht hat. Interessiert nicht einen
richtig...so hab ich das auch erlebt...
mein mann hat auch das gemeinsame sorgerecht und seine ex brauchte weder für kindergarten, erste schule, ummeldung auf die neue schule, noch ummeldung des wohnsitzes die unterschrift von meinem mann...sprach man alle institutionen mal darauf hin, kam nix außer "ups"...![]()
War bei mir auch so und ich bin heute noch sehr dankbar darum..............
Ich brauche für alles die Unterschrift meines Nochmannes. Die Unterschrift vom Kitavertrag musste ich über den Anwalt laufen lassen, weil er sich weigerte. Auch für jeden Umzug benötige ich sein Einverständnis.
25.09.2013 20:14
ich finde es gut wenn sich väter dafür einsetzen.wenn der umgang nicht klappt,kann man das gerichtlich festlegen lassen oder kostenlos bei familienberatungsstellen....
- Dieses Thema wurde 3 mal gemerkt


