Mütter- und Schwangerenforum

geteiltes Sorgerecht...Hilfe (lang)

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imo2009
16543 Beiträge
25.09.2013 20:24
Zitat von BabyLennard:

Ich kann sie verstehen. Wenn er sich nicht kümmert, stell dir mal vor, sie braucht (und das ist so) zu einer Medizinisch notwendigen Op oder Untersuchung zügig seine Einwilligung und alles ander ist wichtiger.

Oder sie möchte ein Pass für das Kind und er kommt mit der Unterschrift nicht an Land. Und bei ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass sie für jede Zustimmung ewig hinterher sein muss.

Aber ich muss meiner Vorrednerin Recht geben, dass sind alles keine Gründe für eine Ablehnung.

Du musst die bewusst machen, wenn er sich tatsächlich die Mühe macht, dass Verfahren zu führen, wirst du verlieren und die Frage ist, ob er sich dann nicht ein Spaß daraus macht, dir die Einwilligung zu verschiedenen Dingen zu verweigern und dann musst du wegen allem zum Gericht.

Du musst es einschätzen.
wusste ich auch nicht,aber ich stand vor dem selben problem.einfach zur meldestelle ins rathaus,fall schildern......der bürgermeister darf das auch entscheiden.
imo2009
16543 Beiträge
25.09.2013 20:26
Zitat von nancy1979:

Zitat von BabyLennard:

Ich kann sie verstehen. Wenn er sich nicht kümmert, stell dir mal vor, sie braucht (und das ist so) zu einer Medizinisch notwendigen Op oder Untersuchung zügig seine Einwilligung und alles ander ist wichtiger.

Oder sie möchte ein Pass für das Kind und er kommt mit der Unterschrift nicht an Land. Und bei ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass sie für jede Zustimmung ewig hinterher sein muss.

Aber ich muss meiner Vorrednerin Recht geben, dass sind alles keine Gründe für eine Ablehnung.

Du musst die bewusst machen, wenn er sich tatsächlich die Mühe macht, dass Verfahren zu führen, wirst du verlieren und die Frage ist, ob er sich dann nicht ein Spaß daraus macht, dir die Einwilligung zu verschiedenen Dingen zu verweigern und dann musst du wegen allem zum Gericht.

Du musst es einschätzen.


Sie könnte aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen, wonach sie dann bei
Schulwechsel, Bankkonten, Pässe, Ärzte, Umzug innerhalb der Eu nicht seine Einwilligung braucht

wäre mir aber völlig neu.aufenthaltsrecht hat ja nichts mit dem sorgerecht zutun.
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