Mütter- und Schwangerenforum

Jugendliche arbeiten schwarz u. haben spät Feierabend

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Anonym 1 (209982)
0 Beiträge
23.03.2023 15:17
Die drei Kinder meiner Schwägerin - 14, 16 und 18 Jahre alt - arbeiten in ihrer Freizeit in der Gaststätte des kleinen Ortes in dem sie leben. Bedienen, Abspülen, Hotelzimmer herrichten etc.

Die Teens bekommen das Geld immer bar auf die Hand ausgezahlt (erzählen sie selbst). Als ich dann vor einigen Monaten mal etwas von Schwarzarbeit sagte, meinte meine Schwägerin, dass das alles legal sein und natürlich angemeldet. Kann das sein?

Die Jugendlichen bekommen nach eigenen Angaben 8 Euro pro Stunde + Getränke, wenn sie Durst haben. Sie sind damit zufrieden, weil sie ja keine Abgaben und keine Fahrtkosten haben.
Ist das zulässig? Ist der Mindestlohn nicht inzwischen bei 12 Euro?

Gerne werden sie am Freitag- und Samstagabend eingesetzt, wenn Feiern z.B. Hochzeiten stattfinden. Dann kann es auch schon mal bis 2 oder 3 Uhr nachts gehen (erzählen sie selbst).
So viel ich weiß, dürfte zumindest die jüngste doch gar nicht so lange arbeiten, oder?

Ein vorsichtiges Gespräch mit meiner Schwägerin brachte nichts. Das sei alles legal und völlig in Ordnung. Falls das aber nicht der Fall sein sollte - was soll ich dann machen?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Schutz der Jugendlichen solange ich nichts sicher weiß

shelyra
69110 Beiträge
23.03.2023 15:29
Mit 14 darf man nur eingeschränkt arbeiten. Aushilfe in der Gastro fällt da nicht darunter, soweit ich weiß.

Bis 18 darf man nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Später ist nicht erlaubt. Das wird in der Gastro also schwierig.

Ab 18 ist man volljährig und unterliegt nicht mehr diesen Beschränkungen.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 12€. Wenn sie 8€ verdienen liegen sie darunter.
Es ist anzunehmen dass sie wirklich schwarz arbeiten. Ob man dagegen vor geht muss man selbst entscheiden - wenn ja kann man es dem Ordnungsamt melden
Zwerginator
7683 Beiträge
23.03.2023 15:38
In der Gastro dürfen Jugendliche ab 16 leider bis 22 Uhr arbeiten (14-16 bis 20 Uhr), allerdings sind sie bei Ausschank und Bedinung von Alkohol auf das eingeschränkt was sie selbst konsumieren dürfen. Am Mindestlohn von 12€ ist nichts zu rütteln, wenn sie den nicht bekommen wird entweder bei der Abrechnung gemauschelt oder sie sind nicht angemeldet.

Was ist denn dein Ziel? Dass sie fair bezahlt werden oder dass Schwarzarbeit gestoppt wird?
Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
23.03.2023 15:42
Ist im tarifvertrag TV NGG geregelt:

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs. 1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen erlaubt die Beschäftigung von Jugendlichen im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22.00 Uhr.

Die in der Gastronomie-Branche übliche Nachtarbeit ist im Jugendarbeitsschutz ebenfalls klar geregelt: Unter 16-Jährige dürfen generell nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Über 16-Jährige dürfen bis 22 Uhr, im mehrschichtigen, gastronomischen Betrieb sogar bis 23 Uhr arbeiten.

Und warum sollen sie das Geld nicht bar bekommen? Nur weil sie es bar bekommen, heißt es nicht, dass sie Schwarz arbeiten! Der AG kann sie ja auf 520€ angemeldet haben. Und ihnen das Geld trotzdem bar geben. Kommt in der Gastro sehr häufig vor.

Und 8€ plus Trinkgeld kann genauso dann über dem Mindestlohn sein. Auch das ist spekulativ. 3 stunden für 8€ plus Trinkgeld kann 24+3€ sein aber auch 24 + 12€ Trinkgeld und schon bist du beim Mindestlohn.

Was stört dich denn daran? Das sie am WE das Taschengeld aufbessen?

Der 18 jährige darf alles, somit kann dir das schon mal total egal sein.

Zwerginator
7683 Beiträge
23.03.2023 15:44
Zitat von Seesternchen_2.0:

Ist im tarifvertrag TV NGG geregelt:

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs. 1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen erlaubt die Beschäftigung von Jugendlichen im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22.00 Uhr.

Die in der Gastronomie-Branche übliche Nachtarbeit ist im Jugendarbeitsschutz ebenfalls klar geregelt: Unter 16-Jährige dürfen generell nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Über 16-Jährige dürfen bis 22 Uhr, im mehrschichtigen, gastronomischen Betrieb sogar bis 23 Uhr arbeiten.

Und warum sollen sie das Geld nicht bar bekommen? Nur weil sie es bar bekommen, heißt es nicht, dass sie Schwarz arbeiten! Der AG kann sie ja auf 520€ angemeldet haben. Und ihnen das Geld trotzdem bar geben. Kommt in der Gastro sehr häufig vor.

Und 8€ plus Trinkgeld kann genauso dann über dem Mindestlohn sein. Auch das ist spekulativ. 3 stunden für 8€ plus Trinkgeld kann 24+3€ sein aber auch 24 + 12€ Trinkgeld und schon bist du beim Mindestlohn.

Was stört dich denn daran? Das sie am WE das Taschengeld aufbessen?

Der 18 jährige darf alles, somit kann dir das schon mal total egal sein.

Trinkgelder dürfen nicht auf den Mindeslohnanspruch angerechnet werden
nilou
14070 Beiträge
23.03.2023 15:44
Ich bin ehrlich, solange sie es freiwillig machen, sie das Geld für sich behalten dürfen,es ihnen nicht schadet, es keinen negativen Einfluss auf Schule und co hat würde ich nichts machen.

Meine dürfte es nicht, was andere machen wäre mir in dem Fall egal.

Palomini
144 Beiträge
23.03.2023 15:51
Ich verstehe nun auch nicht so ganz warum du dagegen vorgehen möchtest ? Schwarzarbeit ist nicht erlaubt , ok .
Aber wem möchtest du damit schaden ? Den Kindern die ihr Taschengeld aufbessern , dem Betreiber der „Dorf“-Kneipe der wahrscheinlich kaum Personal bekommt ?

Wenn die Eltern der Kinder keine Einwände haben , würd ich die Füße still halten .

Und nur weil es Bar ausgezahlt wird , ist es noch lange nicht Schwarzarbeit - in der Gastronomie bei Minijobs sogar ziemlich üblich .
Zirkonia85
1967 Beiträge
23.03.2023 16:03
Warum willst du denn unbedingt was machen, was hast du davon? Geht es dir persönlich dann besser? Hätte ich so ein Angebot früher gehabt, hätte ich es auch gemacht. Die werden das bestimmt nicht jahrelang durchziehen. Wollen vielleicht bischen sparen für Urlaub oder Führerschein. Lass sie doch, hinterher sind alle sauer auf dich. Es gibt schlimmere Sachen
Anonym 1 (209982)
0 Beiträge
23.03.2023 16:04
Danke für eure Informationen. Dann ist das mit den 8 Euro pro Stunde + Getränke vermutlich nicht rechtens. Und die Arbeitszeit bis 2 oder 3 Uhr nachts zumindest für die jüngere auch nicht.

Was ich will? Ich weiß es nicht. Ich bin sehr unsicher, was ich machen soll. Ob ich überhaupt etwas machen soll.

Ich habe ja schon einige Jahre lang den Verdacht, dass das möglicherweise nicht in Ordnung sein könnte. Aber ich war mit nie sicher. Ich habe bisher all die Jahre nichts unternommen. Ich will den "Familienfrieden" nicht gefährden. Eigentlich gehen mich der Machenschaften ja auch nichts an, weil ich persönlich da ja nicht involviert bin.

Andererseits finde ich es irgendwie auch nicht richtig, wenn der Besitzer der Gaststätte auf illegale Weise Geld spart, weil er niemand reguläres einstellt. Die gesamte Arbeit wird nur von seiner Familie und den Jugendlichen aus dem Ort gemacht. Da arbeiten auch viele andere Jugendliche, nicht nur die drei Kinder meiner Schwägerin.

Ich finde es auch nicht richtig, dass die Jugendlichen unter Mindestlohn bezahlt werden. Aber sie sind damit zufrieden. Warum also einmischen? Hier im Ort bekommen die Jugendlichen, die Werbung verteilen 4-6 Euro in der Stunde.

Keine Ahnung...
Zirkonia85
1967 Beiträge
23.03.2023 16:04
Ganz ehrlich lieber am Wochenende bischen arbeiten, als Quatsch in dem Alter. Passiert so viel unter Jugendlichen, dann lieber mlt Arbeit Geld verdienen
Anonym 1 (209982)
0 Beiträge
23.03.2023 16:05
Zitat von Seesternchen_2.0:

Ist im tarifvertrag TV NGG geregelt:

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs. 1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen erlaubt die Beschäftigung von Jugendlichen im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22.00 Uhr.

Die in der Gastronomie-Branche übliche Nachtarbeit ist im Jugendarbeitsschutz ebenfalls klar geregelt: Unter 16-Jährige dürfen generell nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Über 16-Jährige dürfen bis 22 Uhr, im mehrschichtigen, gastronomischen Betrieb sogar bis 23 Uhr arbeiten.

Und warum sollen sie das Geld nicht bar bekommen? Nur weil sie es bar bekommen, heißt es nicht, dass sie Schwarz arbeiten! Der AG kann sie ja auf 520€ angemeldet haben. Und ihnen das Geld trotzdem bar geben. Kommt in der Gastro sehr häufig vor.

Und 8€ plus Trinkgeld kann genauso dann über dem Mindestlohn sein. Auch das ist spekulativ. 3 stunden für 8€ plus Trinkgeld kann 24+3€ sein aber auch 24 + 12€ Trinkgeld und schon bist du beim Mindestlohn.

Was stört dich denn daran? Das sie am WE das Taschengeld aufbessen?

Der 18 jährige darf alles, somit kann dir das schon mal total egal sein.
Danke für die Info. Ich wusste nicht, dass man korrekt angemeldet sein kann, aber das Geld trotzdem bar bekommen kann.
Zirkonia85
1967 Beiträge
23.03.2023 16:07
Und wenn wäre Hauptzollamt zuständig. Die kontrollieren wer gemeldet ist und wer nicht. -aber dann würden die Jugendlichen und die Eltern echt Ärger bekommen.

Anonym 1 (209982)
0 Beiträge
23.03.2023 16:07
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Seesternchen_2.0:

Ist im tarifvertrag TV NGG geregelt:

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs. 1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen erlaubt die Beschäftigung von Jugendlichen im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22.00 Uhr.

Die in der Gastronomie-Branche übliche Nachtarbeit ist im Jugendarbeitsschutz ebenfalls klar geregelt: Unter 16-Jährige dürfen generell nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Über 16-Jährige dürfen bis 22 Uhr, im mehrschichtigen, gastronomischen Betrieb sogar bis 23 Uhr arbeiten.

Und warum sollen sie das Geld nicht bar bekommen? Nur weil sie es bar bekommen, heißt es nicht, dass sie Schwarz arbeiten! Der AG kann sie ja auf 520€ angemeldet haben. Und ihnen das Geld trotzdem bar geben. Kommt in der Gastro sehr häufig vor.

Und 8€ plus Trinkgeld kann genauso dann über dem Mindestlohn sein. Auch das ist spekulativ. 3 stunden für 8€ plus Trinkgeld kann 24+3€ sein aber auch 24 + 12€ Trinkgeld und schon bist du beim Mindestlohn.

Was stört dich denn daran? Das sie am WE das Taschengeld aufbessen?

Der 18 jährige darf alles, somit kann dir das schon mal total egal sein.

Trinkgelder dürfen nicht auf den Mindeslohnanspruch angerechnet werden
Danke. Dann hört sich das aber doch gleich wieder ganz anders an als bei Seesternchen.
Litschi
1121 Beiträge
23.03.2023 16:11
Zitat von Anonym 1 (209982):

Zitat von Seesternchen_2.0:

Ist im tarifvertrag TV NGG geregelt:

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs. 1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen erlaubt die Beschäftigung von Jugendlichen im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22.00 Uhr.

Die in der Gastronomie-Branche übliche Nachtarbeit ist im Jugendarbeitsschutz ebenfalls klar geregelt: Unter 16-Jährige dürfen generell nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Über 16-Jährige dürfen bis 22 Uhr, im mehrschichtigen, gastronomischen Betrieb sogar bis 23 Uhr arbeiten.

Und warum sollen sie das Geld nicht bar bekommen? Nur weil sie es bar bekommen, heißt es nicht, dass sie Schwarz arbeiten! Der AG kann sie ja auf 520€ angemeldet haben. Und ihnen das Geld trotzdem bar geben. Kommt in der Gastro sehr häufig vor.

Und 8€ plus Trinkgeld kann genauso dann über dem Mindestlohn sein. Auch das ist spekulativ. 3 stunden für 8€ plus Trinkgeld kann 24+3€ sein aber auch 24 + 12€ Trinkgeld und schon bist du beim Mindestlohn.

Was stört dich denn daran? Das sie am WE das Taschengeld aufbessen?

Der 18 jährige darf alles, somit kann dir das schon mal total egal sein.
Danke für die Info. Ich wusste nicht, dass man korrekt angemeldet sein kann, aber das Geld trotzdem bar bekommen kann.


Hab ich früher auch. Das war das Beste an dem Job - direkt nach Arbeit, Kohle abfeiern gehn angemeldet war ich trotzdem als minijobblerin. Musste auch den Umsatz berechnen und da stand dann auch mein Lohn drin. Hach, das waren Zeiten.
Anonym 1 (209982)
0 Beiträge
23.03.2023 16:12
Zitat von Zirkonia85:

Warum willst du denn unbedingt was machen, was hast du davon? Geht es dir persönlich dann besser? Hätte ich so ein Angebot früher gehabt, hätte ich es auch gemacht. Die werden das bestimmt nicht jahrelang durchziehen. Wollen vielleicht bischen sparen für Urlaub oder Führerschein. Lass sie doch, hinterher sind alle sauer auf dich. Es gibt schlimmere Sachen
Was soll denn dieser wirklich sehr fiese Angriff nun? Habe ich irgendwo geschrieben, dass ich unbedingt etwas Unternehmen möchte? Nein!!! Ich schrieb, dass ich unsicher sei, ob ich überhaupt etwas machen soll.

Mann o Mann - ich bin echt so froh, dass ich das anonym erstellt habe.
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