Mütter- und Schwangerenforum

Kennt sich jemand mit dem Unterhalt aus?

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Anonym 1 (205784)
11 Beiträge
01.12.2020 17:23
Hallo,

der Vater meines Kindes zahlt den Unterhalt der nach unserer Trennung vom Jugendamt ausgerechnet wurde. Er hat einen Titel bekommen. Seitdem zahlt er immer den gleichen Betrag obwohl mein Kind schon 1 Altersstufe höher ist und er eigentlich mehr zahlen müsste.

Ich war vor 2 Jahren beim Jugenamt und die schrieben ihn dann an, dass er mehr zahlen müsste aber er legte Widerspruch ein, nach 1 Jahr Bearbeitungszeit gab es dann im letzten Jahr wieder ein Schreiben an ihn das er mehr zahlen müsste aber er legte wieder Widerspruch ein. Das Ganze ist nun schon fast 1 1/2 Jahre her und die Dame ist noch beim bearbeiten.

Meine Frage ist nun, wie oft er kann er noch Widerspruch einlegen? Müsste da nicht mal ein Ende kommen? In dem Schreiben stand ja auch, dass wenn er nicht mehr zahlt es dann vor Gericht gehen würde aber irgendwie reichen ja anscheinend nur seine Widersprüche.

Vielleicht hat es ja auch schon jemand durch und kann mir was dazu sagen.

Vielen Dank.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

ich nicht weiß ob seine Frau hier mit liest, da Kinderwunsch

nilou
14070 Beiträge
01.12.2020 17:49
Was sagt den das Jugendamt? Ich gehe davon aus es besteht eine Beistandschaft?

Mich würden nicht die Widersprüche sondern die anschließende lange Bearbeitungszeit aufregen. Was ist den nach den ersten Widerspruch weiter passiert?
Mimolino
2329 Beiträge
01.12.2020 19:06
Würde ich mir an seiner Stelle ja mal überlegen,denn er muss das auch rückwirkend zahlen.
Du scheinst eine blöde Sachbearbeiterin zu haben,sowas sollte deutlich schneller gehen denn ihm werden ja Fristen gesetzt.
Anonym 1 (205784)
11 Beiträge
01.12.2020 19:34
Zitat von nilou:

Was sagt den das Jugendamt? Ich gehe davon aus es besteht eine Beistandschaft?

Mich würden nicht die Widersprüche sondern die anschließende lange Bearbeitungszeit aufregen. Was ist den nach den ersten Widerspruch weiter passiert?


Die Dame meinte er könnte immer Widerspruch einlegen . Ja genau eine Beistandschaft.

Die Bearbeitungszeit ärgert mich natürlich aber was soll ich machen. Durch Corona hat es sich nochmal verlängert da meine Bearbeiterin zuhause im Homeoffice keinen PC hat
Traumtänzerin84
10726 Beiträge
01.12.2020 19:36
Naja aber der Widerspruch kann ja nicht über 1 Jahr dauern eh er bearbeitet wird, da würde ich mich an nächst höhere Stelle wenden, dem Kind steht der Unterhalt ja zu.

Weiß nicht ob es da Sinn macht sich mal an einen Anwalt zu wenden?
Anonym 1 (205784)
11 Beiträge
01.12.2020 19:37
Zitat von Mimolino:

Würde ich mir an seiner Stelle ja mal überlegen,denn er muss das auch rückwirkend zahlen.
Du scheinst eine blöde Sachbearbeiterin zu haben,sowas sollte deutlich schneller gehen denn ihm werden ja Fristen gesetzt.


Ja das weiß er ja, daher versucht er ja alles um es abzuweisen das er zahlen muss.
Klar hatte er eine Frist aber in der reichte er schnell den Widerspruch ein und somit muss meine Bearbeiterin es jetzt wieder bearbeiten. Ist mittlerweile schon die 2te die den Fall übernommen hat und sie meinte auch das sie schon gar nicht mehr weiß was sie ihm noch schreiben soll weil er immer gegen redet. Dabei ist es totaler Quatsch was er schreibt und er widerspricht sich bei seinen Gründen, meinte sie.

Trotzdem passiert irgendwie nichts. Es kann ja nun nicht immer so weiter gehen oder doch?
nilou
14070 Beiträge
01.12.2020 19:38
Zitat von Anonym 1 (205784):

Zitat von nilou:

Was sagt den das Jugendamt? Ich gehe davon aus es besteht eine Beistandschaft?

Mich würden nicht die Widersprüche sondern die anschließende lange Bearbeitungszeit aufregen. Was ist den nach den ersten Widerspruch weiter passiert?


Die Dame meinte er könnte immer Widerspruch einlegen . Ja genau eine Beistandschaft.

Die Bearbeitungszeit ärgert mich natürlich aber was soll ich machen. Durch Corona hat es sich nochmal verlängert da meine Bearbeiterin zuhause im Homeoffice keinen PC hat


Ja aber ein Widerspruch ist doch nichts endgültiges. Der wird geprüft und dann entschieden. Und wenn er wieder Widerspruch einlegt muss es doch weiter gehen, Familiengericht neuer Titel und gut.

Corona scheint mir ist für vieles eine gute Antwort. Ich würde hier beim Jugendamt Druck machen, das kann ja nicht sein.
Anonym 1 (205784)
11 Beiträge
01.12.2020 19:38
Zitat von Traumtänzerin84:

Naja aber der Widerspruch kann ja nicht über 1 Jahr dauern eh er bearbeitet wird, da würde ich mich an nächst höhere Stelle wenden, dem Kind steht der Unterhalt ja zu.

Weiß nicht ob es da Sinn macht sich mal an einen Anwalt zu wenden?


Ja das stimmt aber sie meint immer, dass so viel zu tun ist und sie nicht hinterher kommt.

Mit nem Anwalt meinte meine Schwägerin auch schon . Hätte gedacht das Jugendamt weiß schon was es tut
nilou
14070 Beiträge
01.12.2020 19:40
Zitat von Anonym 1 (205784):

Zitat von Traumtänzerin84:

Naja aber der Widerspruch kann ja nicht über 1 Jahr dauern eh er bearbeitet wird, da würde ich mich an nächst höhere Stelle wenden, dem Kind steht der Unterhalt ja zu.

Weiß nicht ob es da Sinn macht sich mal an einen Anwalt zu wenden?


Ja das stimmt aber sie meint immer, dass so viel zu tun ist und sie nicht hinterher kommt.

Mit nem Anwalt meinte meine Schwägerin auch schon . Hätte gedacht das Jugendamt weiß schon was es tut


Ich würde mich erstmal an den Chef beim Jugendamt wenden. Viel zu tun ist das eine aber eine so lange Bearbeitungszeit lässt sich damit auch nicht erklären.
Anonym 1 (205784)
11 Beiträge
01.12.2020 20:56
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (205784):

Zitat von Traumtänzerin84:

Naja aber der Widerspruch kann ja nicht über 1 Jahr dauern eh er bearbeitet wird, da würde ich mich an nächst höhere Stelle wenden, dem Kind steht der Unterhalt ja zu.

Weiß nicht ob es da Sinn macht sich mal an einen Anwalt zu wenden?


Ja das stimmt aber sie meint immer, dass so viel zu tun ist und sie nicht hinterher kommt.

Mit nem Anwalt meinte meine Schwägerin auch schon . Hätte gedacht das Jugendamt weiß schon was es tut


Ich würde mich erstmal an den Chef beim Jugendamt wenden. Viel zu tun ist das eine aber eine so lange Bearbeitungszeit lässt sich damit auch nicht erklären.


Ich hätte echt gedacht das es wirklich sein kann das es so lange dauert. Obwohl die damalige Bearbeiterin meinte es dauert ca. 6 Monate, fällt mir gerade ein

Wie würde es denn über einen Anwalt laufen? Muss er das Geld denn definitiv zahlen oder ist es möglich das es im Sande verlaufen kann?

Hab im I-net ne Seite gefunden für Papa´s das sie Widerspruch einlegen sollen wenn das Jugendamt es berechnet . Da mein Ex alles ergoggelt kann es sein das er diese Seite gefunden hat.
K.B.
4974 Beiträge
01.12.2020 21:03
Hallo, ich bin selber Beistand beim Jugendamt.
Also, da deine Sachbearbeiterin dich nicht aufzuklären scheint, meiner Ansicht nach ein Unding, versuche ich das mal zu erklären.
Wenn Du eine Beistandschaft neu einrichtest, wir erst einmal der Kindesvater angeschrieben und Einkommensunterlagen gefordert. Daruafhin wird der Unterhalt berechnet. Er bekommt ein Schreiben mit dem zu zahlenden UNterhalt und wird aufgefordert eine Urkunde über den Unterhalt erstellen zu lassen.
Eine Urkunde bzw. der Unterhaltstitel kann einmal dynamisch sein, d.h. er passt sich den Altersstufen und den Änderungen an die Düsseldorfer Tabelle an oder er ist statisch, d.h. er zahlt immer den gleichen Betrag. Das passiert, wenn jemand nicht den Mindestunterhalt zahlen kann.
Solltest du einen dynamischen Titel haben, wird er immer an den neuen Zahlbetrag erinnert. Zahlt er diesen nicht und möchte neu berechnet werden, steht ihm das zu.
Natürlich kann er sagen, dass er das nicht zahlen kann, dannmuss er nachweisen wieso. Der Beistand überprüft und wenn dieser keinen Grund für eine Herabsetzung des Titels sieht und der Vater weiter nicht zahlen will, würde ich als Beistand sofort in die Zwangsvollstreckung gehen.
Also, was hast Du für einen Titel?
Dann würde ich dem Beistand weiter auf die Füße treten, letztendlich haften wir als Beistand privat, wenn durch unser Verschulden dem Kind nicht genug UNterhalt gezahlt wird. Darauf würde ich sie hinweisen.
Sollte der Vager soagr mehr zahlen können als der Titel, dann würde ich als Beistand sogar auf Abänderung des Titels bestehen.
DU darfst dich gern bei FRagen melden.
ICh kann auch derzeit verstehen, wenn viele Beistände überarbeitet sind, ist bei uns auch so. Dennoch kann dies nicht nach so langer Zeit liegen bleiben.
Wenn ich vor Gericht gehe, dauert das oft auch sehr lange, der eine Prozess mittlerweile 1 Jahr. Aber das liegt dann nicht mehr in meiner Hand, ich habe meine arbeit getan.
K.B.
4974 Beiträge
01.12.2020 21:06
Wenn du einen Anwalt einschaltest, ruht die Beistandschaft. Dann ist es aber so, dass du deine Anwaltskosten selber trägst, nur evtl. die Gerichtskosten nicht. Es kommt darauf an, ob due Prozesskostenhilfe bekommst und der Fall Aussicht auf Erfolg hat.
Mit mehr Daten könnte ich dir auch erstmal weiterhelfen.
Anonym 1 (205784)
11 Beiträge
01.12.2020 21:54
Zitat von K.B.:

Hallo, ich bin selber Beistand beim Jugendamt.
Also, da deine Sachbearbeiterin dich nicht aufzuklären scheint, meiner Ansicht nach ein Unding, versuche ich das mal zu erklären.
Wenn Du eine Beistandschaft neu einrichtest, wir erst einmal der Kindesvater angeschrieben und Einkommensunterlagen gefordert. Daruafhin wird der Unterhalt berechnet. Er bekommt ein Schreiben mit dem zu zahlenden UNterhalt und wird aufgefordert eine Urkunde über den Unterhalt erstellen zu lassen.
Eine Urkunde bzw. der Unterhaltstitel kann einmal dynamisch sein, d.h. er passt sich den Altersstufen und den Änderungen an die Düsseldorfer Tabelle an oder er ist statisch, d.h. er zahlt immer den gleichen Betrag. Das passiert, wenn jemand nicht den Mindestunterhalt zahlen kann.
Solltest du einen dynamischen Titel haben, wird er immer an den neuen Zahlbetrag erinnert. Zahlt er diesen nicht und möchte neu berechnet werden, steht ihm das zu.
Natürlich kann er sagen, dass er das nicht zahlen kann, dannmuss er nachweisen wieso. Der Beistand überprüft und wenn dieser keinen Grund für eine Herabsetzung des Titels sieht und der Vater weiter nicht zahlen will, würde ich als Beistand sofort in die Zwangsvollstreckung gehen.
Also, was hast Du für einen Titel?
Dann würde ich dem Beistand weiter auf die Füße treten, letztendlich haften wir als Beistand privat, wenn durch unser Verschulden dem Kind nicht genug UNterhalt gezahlt wird. Darauf würde ich sie hinweisen.
Sollte der Vager soagr mehr zahlen können als der Titel, dann würde ich als Beistand sogar auf Abänderung des Titels bestehen.
DU darfst dich gern bei FRagen melden.
ICh kann auch derzeit verstehen, wenn viele Beistände überarbeitet sind, ist bei uns auch so. Dennoch kann dies nicht nach so langer Zeit liegen bleiben.
Wenn ich vor Gericht gehe, dauert das oft auch sehr lange, der eine Prozess mittlerweile 1 Jahr. Aber das liegt dann nicht mehr in meiner Hand, ich habe meine arbeit getan.


Ich habe gerade geschaut und es steht dort : Vollstreckbare Ausfertigung.

Ich bin mir immer noch unsicher ob der Vater mit Mittel und Wegen dagegen ankommen kann mehr zu zahlen oder aber ob er muss? Er selbst hat mittlerweile eine eigene Firma und verdient natürlich auch mehr wie damals als Azubi. 110% waren angesetzt im Jahr 2012.
Anonym 1 (205784)
11 Beiträge
01.12.2020 21:56
Wo steht denn ob statisch oder dynamisch?
K.B.
4974 Beiträge
02.12.2020 21:03
Also die vollstreckbare Ausfertigung ist gut dass du die hast. Die braucht man aber, um weitere Maßnahmen einzuleiten, also der Beistand sollte diese eigentlich haben.
Ist es eine Urkunde eines Jugendamtes oder ein Gerichtsbeschluss? DA steht dann drin, Herr X verpflichtet sich, seinem Kind XY ab dem xxxx 100% (oder eben auch mehr) des Mindestunterhaltes zu zahlen, abzüglich des hälftugen Kindergeldes. Das wäre dynamisch, da sich der Unterhalt ja immer anpasst an Kindergelderhöhung oder Änderung der Düsseldorfer Tabelle.
Statisch heißt, es würde stehen, er verplichtet sich bpsw. 200 € monatlich zu leisten.
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