Mütter- und Schwangerenforum

Mietbeginn Feiertag, Hilfe benötigt...

Gehe zu Seite:
Anonym 1 (206589)
0 Beiträge
18.04.2021 19:00
Ihr lieben,

Evtl ist ja jemand hier der helfen kann.
Ich pflege meine Mutter, sie ist pflegebedürftig und hat einen Schwerbehindertenausweis. Wir haben nun endlich eine behinderten und seniorengerechte Wohnung bei mir in der Nähe gefunden.

Wir haben den Mietvertrag zum 1.5. unterschrieben. Der Umzug ist paar Tage später, ihre jetzige Wohnung ist zum 31.5. gekündigt. (Beides bei der gleich Gesellschaft)

Die Schlüsselübergabe der Vormieterin ist m 28.4. Sie will aber niemanden vor dem 1.5. in der Wohnung haben.

Nun wollte ich mit der Gesellschaft einen Termin für den 30.4. ( Freitag) machen. Diese sagte, nein, die Vormieterin zahle bis 30.4 0 Uhr Miete. Unser Mietbeginn sei der 1.5., diese ist aber ätschibätsch ein Samstag und Feiertag, so dass keine Schlüsselübergabe stattfinden kann. Wir können am Montag 3.5. 16 Uhr einen Termin haben für die Übergabe...

Am 7.5. ist der Einzug, das Wochenende fehlt uns zum ausmessen und streichen. Ich bin ja auch noch berufstätig und habe 2 Kinder. Meine Mutter ist fix und fertig...

Im Internet finde ich keine gültige Rechtslage. Es kann doch nicht sein, das die Abgabe am 28.4. ist und meine Mutter, erst 5 Tage Nachmittags später bekommt.

Arbeitet jemand von euch in einer Wohnungsgesellschaft oder als Anwältin?

Lieben Dank für eure Hilfe

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Privat

Senami3
1553 Beiträge
18.04.2021 19:11
Hallo das ist rechtens: du hast Anspruch auf die Mietsache ab Mietbeginn. Sprich vor dem 1.5. muss dich der Vermieter nicht reinlassen.

Ich würde an deiner Stelle der Verwaltung anbieten, dass du am 30.4. nach Abnahme beim Vormieter den Schlüssel abholst. Meistens sind diese da kulant.
18.04.2021 19:12

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

Also das bedeutet für mich, ab dem 1.5. hat sie ein Recht auf den Schlüssel!

18.04.2021 19:18
Wann die Vormieterin auszieht, ist ja erst mal egal. Die Frage, ob ein Sonn- oder Feiertag den Übergabetermin verschiebt, ist meines Wissens nach umstritten. (Bin aber nicht im Mietrecht tätig, vielleicht hat da jemand aktuelleres/besseres Wissen). Es gibt wohl ein LG-Berlin-Urteil, das sagt: beginnt der Vertrag am 01., muss am 01. auch übergeben werden. Aber das hast Du bestimmt auch schon ergoogelt. Letzten Endes: soll das Mietverhältnis mit Streit beginnen? Dass man für einen Umzug ein paar Tage Urlaub opfern muss, ist halt so. Oder man zieht erst mal ein und renoviert dann. Wird denn so unrenoviert übergeben, dass man nicht einziehen kann?
18.04.2021 19:19
Zitat von mini.maus:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

Also das bedeutet für mich, ab dem 1.5. hat sie ein Recht auf den Schlüssel!

Wenn’s so einfach wäre: vgl. 193 BGB
Marf
28077 Beiträge
18.04.2021 19:20
Sprich mit der Nochmieterin.Ob ihr den Schlüssel abholen könnt von ihr.Gegen eine Quittung.Sie muss ja eh raus am letzten April.
shelyra
69094 Beiträge
18.04.2021 19:21
Was spricht dagegen ein WE später umzuziehen?
Die alte Wohnung ist ja noch bis zum 31.5. euch
Anonym 1 (206589)
0 Beiträge
18.04.2021 19:34
Also mit der vormieterin reden macht keinen Sinn, das haben wir schon getan. Die ist stinkig, das meine Mutter die Wohnung bekommen hat und sie einen anderen Nachmieter hatte, der die Wohnung eher genommen hätte. Können wir aber nix zu, die Gesellschaft hat meine Mutter ausgesucht.

Ihr Vorschlag war, sie bekommt 300€ von uns (was fast die ganze Miete ist) und wir bekämen am 28.4. die Schlüssel. Sonst erst ab 1.5.

Die Wohnung muss renoviert werden, starke Raucher.
Urlaub nehmen außer der Reihe mit 2 Schulkindern

Späterer Umzug nicht möglich da das Grundsicherungsamt diesen mit dem umzugsunternehmen festgemacht hat. Es gibt auch eine machmieterin für meine Mutter, sie soll die Schlüssel auch Mitte des Monats bekommen. Wird aber erst morgen geklärt.
Anonym 1 (206589)
0 Beiträge
18.04.2021 19:34
Zitat von Senami3:

Hallo das ist rechtens: du hast Anspruch auf die Mietsache ab Mietbeginn. Sprich vor dem 1.5. muss dich der Vermieter nicht reinlassen.

Ich würde an deiner Stelle der Verwaltung anbieten, dass du am 30.4. nach Abnahme beim Vormieter den Schlüssel abholst. Meistens sind diese da kulant.

Bereits getan.... diese sagen nein
Anonym 1 (206589)
0 Beiträge
18.04.2021 19:35
Die Wohnung ist auch bereits leer, sie gibt die Schlüssel am 28. ab.
18.04.2021 20:03
Zitat von Cogito:

Zitat von mini.maus:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

Also das bedeutet für mich, ab dem 1.5. hat sie ein Recht auf den Schlüssel!

Wenn’s so einfach wäre: vgl. 193 BGB


Ah danke dir. Man lernt nie aus
Anonym 1 (206589)
0 Beiträge
18.04.2021 20:15
Also die Paragraphen mit dem Auszug am Feiertag kommen nicht in Betracht. Der 30.4. ist ein Freitag und Schlüsselabgabe war längst
18.04.2021 20:17
Zitat von Anonym 1 (206589):

Also mit der vormieterin reden macht keinen Sinn, das haben wir schon getan. Die ist stinkig, das meine Mutter die Wohnung bekommen hat und sie einen anderen Nachmieter hatte, der die Wohnung eher genommen hätte. Können wir aber nix zu, die Gesellschaft hat meine Mutter ausgesucht.

Ihr Vorschlag war, sie bekommt 300€ von uns (was fast die ganze Miete ist) und wir bekämen am 28.4. die Schlüssel. Sonst erst ab 1.5.

Die Wohnung muss renoviert werden, starke Raucher.
Urlaub nehmen außer der Reihe mit 2 Schulkindern

Späterer Umzug nicht möglich da das Grundsicherungsamt diesen mit dem umzugsunternehmen festgemacht hat. Es gibt auch eine machmieterin für meine Mutter, sie soll die Schlüssel auch Mitte des Monats bekommen. Wird aber erst morgen geklärt.

Versteh ich nicht! Was haben die Kinder damit zu tun? Hab ich auch schon für den eigenen Umzug gemacht Die Kinder sollen ja nicht renovieren. Ja, der Tag Urlaub fehlt an anderer Stelle, aber wie sagt man so schön: irgendeinen Tod muss man halt sterben Renovieren kann man ja auch, wenn die Möbel schon drin sind!

Hier nochmal der Link zum Weiterlesen, das Urteil selbst hab ich nicht gelesen und bin in einem komplett anderen Rechtsgebiet tätig: https://www.mieterbund.de/index.php?id=583

Aber ernsthaft: es ist super ärgerlich, ja! Aber deswegen streiten?
nilou
14019 Beiträge
18.04.2021 20:35
Mit der Vormieterin habt ihr gar nichts am Hut, euer Ansprechpartner ist der Vermieter.

Mietbeginn ist der 1.5. wenn der Vermieter euch den Schlüssel nicht vorher geben will ist das so. Ich würde da nochmal nachfragen ob es nicht am 30.4 abends ginge. Was will die Vormieterin dagegen machen. Mit Abgabe des Schlüssels hat sich auch keine Vefügungsgewalt mehr und mal ganz ehrlich, was will sie dagegen machen. Ihr müsst es hal5 mit dem Vermieter klären.

Zum organisatorischen: blöd gelaufen sag ich mal. Wenn deine Mutter die alte Wohnung noch bis Ende Mai hat hätte man mit dem Amt eben einen anderen Umzugstermin ausmachen müssen. So eng zu planen bringt halt meistens nur Ärger und unnötig Stress.
Anonym 1 (206589)
0 Beiträge
18.04.2021 20:37
Zitat von Cogito:

Zitat von Anonym 1 (206589):

Also mit der vormieterin reden macht keinen Sinn, das haben wir schon getan. Die ist stinkig, das meine Mutter die Wohnung bekommen hat und sie einen anderen Nachmieter hatte, der die Wohnung eher genommen hätte. Können wir aber nix zu, die Gesellschaft hat meine Mutter ausgesucht.

Ihr Vorschlag war, sie bekommt 300€ von uns (was fast die ganze Miete ist) und wir bekämen am 28.4. die Schlüssel. Sonst erst ab 1.5.

Die Wohnung muss renoviert werden, starke Raucher.
Urlaub nehmen außer der Reihe mit 2 Schulkindern

Späterer Umzug nicht möglich da das Grundsicherungsamt diesen mit dem umzugsunternehmen festgemacht hat. Es gibt auch eine machmieterin für meine Mutter, sie soll die Schlüssel auch Mitte des Monats bekommen. Wird aber erst morgen geklärt.

Versteh ich nicht! Was haben die Kinder damit zu tun? Hab ich auch schon für den eigenen Umzug gemacht Die Kinder sollen ja nicht renovieren. Ja, der Tag Urlaub fehlt an anderer Stelle, aber wie sagt man so schön: irgendeinen Tod muss man halt sterben Renovieren kann man ja auch, wenn die Möbel schon drin sind!

Hier nochmal der Link zum Weiterlesen, das Urteil selbst hab ich nicht gelesen und bin in einem komplett anderen Rechtsgebiet tätig: https://www.mieterbund.de/index.php?id=583

Aber ernsthaft: es ist super ärgerlich, ja! Aber deswegen streiten?

Ich habe keine Urlaubstage soll es heissen... das Wochenende war fest eingeplant. Mein Mann wollte auch mithelfen. Unter der Woche geht es nicht und freitags schon der Umzug. Streichen Ja wegen Rauch. Das kann ich meiner Mutter mit ihrem Asthma ins ihrer Gesundheit nicht zu muteb. Meine Mutter ist 84 und sie nimmt das wirklich mit.

Alleine das sie jemand mit 300€ erpressen will und ihre Situation ausnutzt.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 4 mal gemerkt