Mütter- und Schwangerenforum

Mietbeginn Feiertag, Hilfe benötigt...

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Anonym 1 (206589)
0 Beiträge
18.04.2021 20:46
Zitat von nilou:

Mit der Vormieterin habt ihr gar nichts am Hut, euer Ansprechpartner ist der Vermieter.

Mietbeginn ist der 1.5. wenn der Vermieter euch den Schlüssel nicht vorher geben will ist das so. Ich würde da nochmal nachfragen ob es nicht am 30.4 abends ginge. Was will die Vormieterin dagegen machen. Mit Abgabe des Schlüssels hat sich auch keine Vefügungsgewalt mehr und mal ganz ehrlich, was will sie dagegen machen. Ihr müsst es hal5 mit dem Vermieter klären.

Zum organisatorischen: blöd gelaufen sag ich mal. Wenn deine Mutter die alte Wohnung noch bis Ende Mai hat hätte man mit dem Amt eben einen anderen Umzugstermin ausmachen müssen. So eng zu planen bringt halt meistens nur Ärger und unnötig Stress.

Die haben freitags bis 12:30 auf ind Antwort lautete Nein.

Bei dem umzugsunternehmen war mir noch 1 Termin frei für Mai. Die anderen eingereichten Kostenvoranschläge waren zu teuer für das Amt, daher fiel es auf den günstigsten.

Meiner Mutter war das auch recht, weil sie schnell aus der Wohnung wollte. Ich versteh auch nicht was das für ein Problem ist. Uns den Schlüssel am 30. zu geben.

Die Vermieterin meinte nein, die Vormieterin darf das entscheiden. Die vormieterin hat uns auch nicht einmal in die Wohnung gelassen um zu auszumessen. Wir hatten nur die Besichtigung 10 min. Wir wissen gar nicht genau ob ihr großes Pflegebett passt. Da zählt jeder Tag, weil ich Sonst noch Möbel bestellen muss.

Die vormieterin sagte wir kriegen nur die Schlüssel wenn wir ihr 300 € als Entschädigung zahlen...
abaddon2708
6972 Beiträge
18.04.2021 20:57
Einfach nur frech & dreist Profit rausschlagen zu wollen. Angemessen wäre maximal der Mietanteil für den einen Tag...

Ich denke aber, da wird man nix machen können

Anonym 1 (206589)
0 Beiträge
18.04.2021 21:04
Zitat von abaddon2708:

Einfach nur frech & dreist Profit rausschlagen zu wollen. Angemessen wäre maximal der Mietanteil für den einen Tag...

Ich denke aber, da wird man nix machen können

Ja genau frech und dreist. Ich bin auch immer noch unter Schock. Meine Mutter überlässt der nachmieterin die Wohnung so und schenkt ihr sogar noch Möbel...

Es gibt Menschen...ich will ja auch keinen Ärger. Wenn ich nur 100-% wüsste, wir hätten Anspruch auf 1.5. dann würde ich das nochmal ansprechen. Evtl kann man den Schlüssel haben am 30.4. und bestätigt das man nicht vor dem 1.5. die Wohnung betritt oder so, aber keine Ahnung. Das Wochenende würde uns halt viel helfen. Ich möchte es schön haben für meine Mama.
Miststück
961 Beiträge
18.04.2021 21:05
Aber sowas steht doch eigentlich im Mietvertrag? Wann Übergabe bei Feiertag etc.?
Anonym 1 (206589)
0 Beiträge
18.04.2021 21:11
Zitat von Miststück:

Aber sowas steht doch eigentlich im Mietvertrag? Wann Übergabe bei Feiertag etc.?

Nein steht leider nichts drin. Die Sachbearbeiterin sagt nächster Werktag nach Feiertag. Finde das nicht im Gesetz und im Vertrag, nur wenn es um Auszüge am Feiertag geht. Aber den Fall haben wir ja nicht. Die Wohnung ist leer, nur unser Einzug 1.5
18.04.2021 21:53
Zitat von Anonym 1 (206589):

Zitat von Miststück:

Aber sowas steht doch eigentlich im Mietvertrag? Wann Übergabe bei Feiertag etc.?

Nein steht leider nichts drin. Die Sachbearbeiterin sagt nächster Werktag nach Feiertag. Finde das nicht im Gesetz und im Vertrag, nur wenn es um Auszüge am Feiertag geht. Aber den Fall haben wir ja nicht. Die Wohnung ist leer, nur unser Einzug 1.5


§ 193 BGB Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Bei dir ist’s die Leistung die bewirkt wird. Schlüsselübergabe
Poca
43604 Beiträge
19.04.2021 07:06
Zitat von Anonym 1 (206589):

Zitat von abaddon2708:

Einfach nur frech & dreist Profit rausschlagen zu wollen. Angemessen wäre maximal der Mietanteil für den einen Tag...

Ich denke aber, da wird man nix machen können

Ja genau frech und dreist. Ich bin auch immer noch unter Schock. Meine Mutter überlässt der nachmieterin die Wohnung so und schenkt ihr sogar noch Möbel...

Es gibt Menschen...ich will ja auch keinen Ärger. Wenn ich nur 100-% wüsste, wir hätten Anspruch auf 1.5. dann würde ich das nochmal ansprechen. Evtl kann man den Schlüssel haben am 30.4. und bestätigt das man nicht vor dem 1.5. die Wohnung betritt oder so, aber keine Ahnung. Das Wochenende würde uns halt viel helfen. Ich möchte es schön haben für meine Mama.

Ja, das wollte ich auch gerade vorschlagen. Wenn du denen eidesstattliche erklärst dass du die Wohnung erst am 1. Mai betrittst?
Anonym 1 (206589)
0 Beiträge
19.04.2021 07:06
Zitat von mini.maus:

Zitat von Anonym 1 (206589):

Zitat von Miststück:

Aber sowas steht doch eigentlich im Mietvertrag? Wann Übergabe bei Feiertag etc.?

Nein steht leider nichts drin. Die Sachbearbeiterin sagt nächster Werktag nach Feiertag. Finde das nicht im Gesetz und im Vertrag, nur wenn es um Auszüge am Feiertag geht. Aber den Fall haben wir ja nicht. Die Wohnung ist leer, nur unser Einzug 1.5


§ 193 BGB Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Bei dir ist’s die Leistung die bewirkt wird. Schlüsselübergabe

Danke dir. Ich habe aber gelesen das dieser Paragraph bei Mietverträgen nicht anzuwenden ist.
Anonym 1 (206589)
0 Beiträge
19.04.2021 07:12
Bin immer noch nicht schlauer, einerseits gibt es Urteile wo drinsteht, es muss bei Vertragsbedingungen übergeben werden, andererseits dann die Paragraphen. Aber meist geht es da um Rückgabe der Wohnung und Feiertag, das haben wir ja nicht.

Meine Mutter hat heute ihre Sachbearbeiterin der jetzigen Wohnung bei sich und wird sie mal fragen, mit der kann sie ganz gut. Von der hat die damals die Schlüssel 2 Wochen eher einfach so bekommen.
19.04.2021 08:05
Zitat von Anonym 1 (206589):

Zitat von mini.maus:

Zitat von Anonym 1 (206589):

Zitat von Miststück:

Aber sowas steht doch eigentlich im Mietvertrag? Wann Übergabe bei Feiertag etc.?

Nein steht leider nichts drin. Die Sachbearbeiterin sagt nächster Werktag nach Feiertag. Finde das nicht im Gesetz und im Vertrag, nur wenn es um Auszüge am Feiertag geht. Aber den Fall haben wir ja nicht. Die Wohnung ist leer, nur unser Einzug 1.5


§ 193 BGB Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Bei dir ist’s die Leistung die bewirkt wird. Schlüsselübergabe

Danke dir. Ich habe aber gelesen das dieser Paragraph bei Mietverträgen nicht anzuwenden ist.

Das ist umstritten, schrieb ich ja. Man kann sich natürlich erst mal auf das oben genannte Urteil stützen, aber was bringt das denn? Ihr werdet es ja kaum ausstreiten wollen, denn bis zum Gerichtstermin ist der Umzug schon rum. Notfalls müsst Ihr halt eine „Nachtschicht” für die Malerarbeiten einlegen, ist sehr sehr ärgerlich, aber bestimmt nicht unmöglich. Umzüge sind doch immer irgendwie stressig, aber immerhin bekommt Deine Mutter eine Umzugsfirma gestellt, sieh's mal so!
19.04.2021 09:10
Könnte man diesbezüglich nicht beim mieterschutzbund nachfragen ?

Das Verhalten der Vormieterin und des Vermieters finde ich unter aller sau.

Wenn die sich quer stellen und den Schlüssel nicht am 1.5 heraus geben wollen. Dann würde ich prompt die Miete um die 2 Tage kürzen. Ich würde da auf stur stellen, wenn sie es halt so wollen .

Ich verstehe auch nicht warum der Hausmeister nicht den Schlüssel am 1.5 übergeben kann

Anonym 1 (206589)
0 Beiträge
19.04.2021 09:30
Gott Ärger und Gerichtstermin wollen wir nicht. Meine Mutter akzeptiert das auch erstmal so.

Aber wenn ich ein Argument habe, dann wäre es besser noch mal nachzuhaken
19.04.2021 11:16
Zitat von Anonym 1 (206589):

Gott Ärger und Gerichtstermin wollen wir nicht. Meine Mutter akzeptiert das auch erstmal so.

Aber wenn ich ein Argument habe, dann wäre es besser noch mal nachzuhaken

Dabei hilft Dir der Link, den ich oben eingestellt habe. Wenn Ihr in Berlin wohnen solltet, natürlich noch mehr als z.B. in München, wo ein ignoranter Vermieter auch sagen könnte „was juckt mich das LG Berlin?”
Ganz schönes Theater, ich hoffe, Ihr bekommt den Umzug trotzdem gut über die Bühne!
Anonym 1 (206589)
0 Beiträge
19.04.2021 13:15
Zitat von Cogito:

Zitat von Anonym 1 (206589):

Gott Ärger und Gerichtstermin wollen wir nicht. Meine Mutter akzeptiert das auch erstmal so.

Aber wenn ich ein Argument habe, dann wäre es besser noch mal nachzuhaken

Dabei hilft Dir der Link, den ich oben eingestellt habe. Wenn Ihr in Berlin wohnen solltet, natürlich noch mehr als z.B. in München, wo ein ignoranter Vermieter auch sagen könnte „was juckt mich das LG Berlin?”
Ganz schönes Theater, ich hoffe, Ihr bekommt den Umzug trotzdem gut über die Bühne!

Lieben Dank.
Wohnen am Niederrhein, ist nach München genauso weit wie Berlin, aber wir werden sehen. Lieber keinen Ärger haben, aber nachfragen werde ich noch mal
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