Mütter- und Schwangerenforum

Rechtsschutzversicherung

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Glücksstein
4376 Beiträge
07.11.2019 12:30
Wir sind bei der ARAG.
Haben das komplette Paket aus Arbeitsrecht, Mietrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht glaub das war's.

Haben Sie erst kürzlich gebraucht und bisher bin ich seit 2012 zufrieden damit.
Chrysopelea
14620 Beiträge
07.11.2019 12:36
Mal eine Verständnisfrage: wenn man z. B. Den Kita Platz einklagen wöllte, wäre das Datum der Ursache vor der die Versicherung abgeschlossen sein sollte die Ablehnung vom Kiga oder die Geburt des Kindes?
Glücksstein
4376 Beiträge
07.11.2019 12:43
Zitat von Chrysopelea:

Mal eine Verständnisfrage: wenn man z. B. Den Kita Platz einklagen wöllte, wäre das Datum der Ursache vor der die Versicherung abgeschlossen sein sollte die Ablehnung vom Kiga oder die Geburt des Kindes?


Du hast viele Versicherungen bei denen du erst 3 Monate oder sogar ein Jahr eingezahlt haben musst bevor du einen Fall über die Versicherung laufen lassen kannst. Zb bei Unterhalt, da musste ich erst 1 Jahr einzahlen bevor ich die nutzen konnte weil der ganze Spaß enorm viel kostet. Hast du vor Versicherungsabschluss schon ein Fall wie mit DEM Kitaplatz greift dir Versicherung nicht. Da ist das Datum und die daran gebundene Zeit die man einzahlen muss ausschlaggebend.
Chrysopelea
14620 Beiträge
07.11.2019 12:51
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Chrysopelea:

Mal eine Verständnisfrage: wenn man z. B. Den Kita Platz einklagen wöllte, wäre das Datum der Ursache vor der die Versicherung abgeschlossen sein sollte die Ablehnung vom Kiga oder die Geburt des Kindes?


Du hast viele Versicherungen bei denen du erst 3 Monate oder sogar ein Jahr eingezahlt haben musst bevor du einen Fall über die Versicherung laufen lassen kannst. Zb bei Unterhalt, da musste ich erst 1 Jahr einzahlen bevor ich die nutzen konnte weil der ganze Spaß enorm viel kostet. Hast du vor Versicherungsabschluss schon ein Fall wie mit DEM Kitaplatz greift dir Versicherung nicht. Da ist das Datum und die daran gebundene Zeit die man einzahlen muss ausschlaggebend.


Es ist nur eine Interessenfrage, wir haben zum Glück einen Kitaplatz. Belle ist gerade dort
Ich hatte in der Schwangerschaft darüber nachgedacht und auch so eine Versicherung mit 3 Monaten Einzahlzeit gesehen. Meine Frage war, wenn wir die kurz nach der Geburt abgeschlossen hätten und zum 1. Geburtstag keinen Platz bekommen hätten, wäre das überhaupt gegangen oder wäre schon die Geburt der Auslöser gewesen. Oder womöglich sogar schon die Feststellung der Schwangerschaft
-Brünni88
23365 Beiträge
07.11.2019 12:54
Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von Chrysopelea:

Mal eine Verständnisfrage: wenn man z. B. Den Kita Platz einklagen wöllte, wäre das Datum der Ursache vor der die Versicherung abgeschlossen sein sollte die Ablehnung vom Kiga oder die Geburt des Kindes?


Du hast viele Versicherungen bei denen du erst 3 Monate oder sogar ein Jahr eingezahlt haben musst bevor du einen Fall über die Versicherung laufen lassen kannst. Zb bei Unterhalt, da musste ich erst 1 Jahr einzahlen bevor ich die nutzen konnte weil der ganze Spaß enorm viel kostet. Hast du vor Versicherungsabschluss schon ein Fall wie mit DEM Kitaplatz greift dir Versicherung nicht. Da ist das Datum und die daran gebundene Zeit die man einzahlen muss ausschlaggebend.


Es ist nur eine Interessenfrage, wir haben zum Glück einen Kitaplatz. Belle ist gerade dort
Ich hatte in der Schwangerschaft darüber nachgedacht und auch so eine Versicherung mit 3 Monaten Einzahlzeit gesehen. Meine Frage war, wenn wir die kurz nach der Geburt abgeschlossen hätten und zum 1. Geburtstag keinen Platz bekommen hätten, wäre das überhaupt gegangen oder wäre schon die Geburt der Auslöser gewesen. Oder womöglich sogar schon die Feststellung der Schwangerschaft
der Zeitpunkt an dem du den Platz haben wolltest. Also wenn du zu Kita xy gehst und den Platz voranmeldest.
Chrysopelea
14620 Beiträge
07.11.2019 12:57
Zitat von -Brünni88:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von Chrysopelea:

Mal eine Verständnisfrage: wenn man z. B. Den Kita Platz einklagen wöllte, wäre das Datum der Ursache vor der die Versicherung abgeschlossen sein sollte die Ablehnung vom Kiga oder die Geburt des Kindes?


Du hast viele Versicherungen bei denen du erst 3 Monate oder sogar ein Jahr eingezahlt haben musst bevor du einen Fall über die Versicherung laufen lassen kannst. Zb bei Unterhalt, da musste ich erst 1 Jahr einzahlen bevor ich die nutzen konnte weil der ganze Spaß enorm viel kostet. Hast du vor Versicherungsabschluss schon ein Fall wie mit DEM Kitaplatz greift dir Versicherung nicht. Da ist das Datum und die daran gebundene Zeit die man einzahlen muss ausschlaggebend.


Es ist nur eine Interessenfrage, wir haben zum Glück einen Kitaplatz. Belle ist gerade dort
Ich hatte in der Schwangerschaft darüber nachgedacht und auch so eine Versicherung mit 3 Monaten Einzahlzeit gesehen. Meine Frage war, wenn wir die kurz nach der Geburt abgeschlossen hätten und zum 1. Geburtstag keinen Platz bekommen hätten, wäre das überhaupt gegangen oder wäre schon die Geburt der Auslöser gewesen. Oder womöglich sogar schon die Feststellung der Schwangerschaft
der Zeitpunkt an dem du den Platz haben wolltest. Also wenn du zu Kita xy gehst und den Platz voranmeldest.


Danke
Doria91
130 Beiträge
07.11.2019 13:46
Soweit ich weiß ist es nicht sinnvoll die Rechtsschutz dort abzuschließen wo man weitere Versicherungen hat.
Beispielsweise wenn man sich irgendwelche Leistungen bei Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung gerichtlich erstreiten muss - macht das keinen Sinn wenn man die Rechtsschutz beim selben Verein hat...
-Brünni88
23365 Beiträge
07.11.2019 14:28
Zitat von Doria91:

Soweit ich weiß ist es nicht sinnvoll die Rechtsschutz dort abzuschließen wo man weitere Versicherungen hat.
Beispielsweise wenn man sich irgendwelche Leistungen bei Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung gerichtlich erstreiten muss - macht das keinen Sinn wenn man die Rechtsschutz beim selben Verein hat...

Eine Versicherung DARF es nicht ablehnen, gegen den eigenen Konzern den Anwalt bzw das Gericht zu bezahlen. Das steht so in den Versicherungsbedingungen. Wäre ja völlig paradox und hochgradig asozial, wenn das so wäre. Sind auch ganz unabhängige Abteilungen die garnicht zusammen arbeiten.

Ich weiß aber wer sowas gerne verbreitet...

Versicherungsmakler, die bei Konzern A viel Provision für die BU und Unfall (Abteilung Leben) kriegen, aber bei Konzertn B doppelt so viel Provision für die Rechtsschutzversicherung
Sina2000
73 Beiträge
07.11.2019 15:35
Ich hatte keine Zeit, alles zu lassen. Daher sorry im Voraus, falls mein Tipp oben schon kam!

Es kann sinnvoll sein, die Rechtsschutzversicherung nicht bei der Gesellschaft abzuschließen, bei der man alle anderen Versicherungen hat. Für den Fall, dass du mal gegen deine Versicherung rechtlich vorgehen musst.
Tynka87
392 Beiträge
07.11.2019 23:09
Zitat von Chrysopelea:

Zitat von -Brünni88:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Glücksstein:

...


Es ist nur eine Interessenfrage, wir haben zum Glück einen Kitaplatz. Belle ist gerade dort
Ich hatte in der Schwangerschaft darüber nachgedacht und auch so eine Versicherung mit 3 Monaten Einzahlzeit gesehen. Meine Frage war, wenn wir die kurz nach der Geburt abgeschlossen hätten und zum 1. Geburtstag keinen Platz bekommen hätten, wäre das überhaupt gegangen oder wäre schon die Geburt der Auslöser gewesen. Oder womöglich sogar schon die Feststellung der Schwangerschaft
der Zeitpunkt an dem du den Platz haben wolltest. Also wenn du zu Kita xy gehst und den Platz voranmeldest.


Danke


Ich hatte mich da mal informiert weil es bei uns nicht so einfach ist mit Kitaplätze. Die meisten Versicherungen übernehmen diese Klagen nicht, ich glaube das fällt unter Verwaltungsrecht und ist meistens ausgeschlossen
Chrysopelea
14620 Beiträge
08.11.2019 09:20
Zitat von Tynka87:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von -Brünni88:

Zitat von Chrysopelea:

...
der Zeitpunkt an dem du den Platz haben wolltest. Also wenn du zu Kita xy gehst und den Platz voranmeldest.


Danke


Ich hatte mich da mal informiert weil es bei uns nicht so einfach ist mit Kitaplätze. Die meisten Versicherungen übernehmen diese Klagen nicht, ich glaube das fällt unter Verwaltungsrecht und ist meistens ausgeschlossen


Es bringt wohl auch meist nichts, weil man zwar recht bekommt, die Gemeinde ja aber trotzdem keinen Platz aus dem Hut zaubern kann.
Zum Glück haben wir einen guten Betreuungsplatz bekommen
08.11.2019 09:43
Zitat von Sina2000:

Ich hatte keine Zeit, alles zu lassen. Daher sorry im Voraus, falls mein Tipp oben schon kam!

Es kann sinnvoll sein, die Rechtsschutzversicherung nicht bei der Gesellschaft abzuschließen, bei der man alle anderen Versicherungen hat. Für den Fall, dass du mal gegen deine Versicherung rechtlich vorgehen musst.


Das ist völliger Quatsch und wurde auch thematisiert.

Manchmal ist es besser nichts zu schreiben, wenn man nicht die Zeit ist Lust hat, zuvor die Beiträge zu lesen.
Tynka87
392 Beiträge
08.11.2019 10:43
Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Tynka87:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von -Brünni88:

...


Danke


Ich hatte mich da mal informiert weil es bei uns nicht so einfach ist mit Kitaplätze. Die meisten Versicherungen übernehmen diese Klagen nicht, ich glaube das fällt unter Verwaltungsrecht und ist meistens ausgeschlossen


Es bringt wohl auch meist nichts, weil man zwar recht bekommt, die Gemeinde ja aber trotzdem keinen Platz aus dem Hut zaubern kann.
Zum Glück haben wir einen guten Betreuungsplatz bekommen


Man könnte aber auch auf Schadenersatz klagen, das wäre in dem Fall der ausgefallene Lohn. Gibt mittlerweile schon Urteile dazu.
Ich finde es nur seltsam dass es bei uns unmöglich war einen Betreuungsplatz zu finden und da war ich echt so sauer und habe unserer Gemeinde "gedroht" mit Schadensersatzklage es vergingen zwei Wochen und ich hatte auf einmal doch einen Platz
Chrysopelea
14620 Beiträge
08.11.2019 20:08
Zitat von Tynka87:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Tynka87:

Zitat von Chrysopelea:

...


Ich hatte mich da mal informiert weil es bei uns nicht so einfach ist mit Kitaplätze. Die meisten Versicherungen übernehmen diese Klagen nicht, ich glaube das fällt unter Verwaltungsrecht und ist meistens ausgeschlossen


Es bringt wohl auch meist nichts, weil man zwar recht bekommt, die Gemeinde ja aber trotzdem keinen Platz aus dem Hut zaubern kann.
Zum Glück haben wir einen guten Betreuungsplatz bekommen


Man könnte aber auch auf Schadenersatz klagen, das wäre in dem Fall der ausgefallene Lohn. Gibt mittlerweile schon Urteile dazu.
Ich finde es nur seltsam dass es bei uns unmöglich war einen Betreuungsplatz zu finden und da war ich echt so sauer und habe unserer Gemeinde "gedroht" mit Schadensersatzklage es vergingen zwei Wochen und ich hatte auf einmal doch einen Platz


Mein letzter Kenntnisstand war, dass man keinen Lohnausgleich bekommt, sondern nur die Mehrkosten für die Tagesmutter ersattet werden. Und das macht unser Kreis sowieso, ohne dass man klagen muss.
Tynka87
392 Beiträge
08.11.2019 20:40
Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Tynka87:

Zitat von Chrysopelea:

Zitat von Tynka87:

...


Es bringt wohl auch meist nichts, weil man zwar recht bekommt, die Gemeinde ja aber trotzdem keinen Platz aus dem Hut zaubern kann.
Zum Glück haben wir einen guten Betreuungsplatz bekommen


Man könnte aber auch auf Schadenersatz klagen, das wäre in dem Fall der ausgefallene Lohn. Gibt mittlerweile schon Urteile dazu.
Ich finde es nur seltsam dass es bei uns unmöglich war einen Betreuungsplatz zu finden und da war ich echt so sauer und habe unserer Gemeinde "gedroht" mit Schadensersatzklage es vergingen zwei Wochen und ich hatte auf einmal doch einen Platz


Mein letzter Kenntnisstand war, dass man keinen Lohnausgleich bekommt, sondern nur die Mehrkosten für die Tagesmutter ersattet werden. Und das macht unser Kreis sowieso, ohne dass man klagen muss.


Ja wenn man denn eine Tagesmutter findet...
Aber es gab definitiv schon Urteile wo Lohnausfall gezahlt wurde
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