Mütter- und Schwangerenforum

Sie behauptet er wäre der Vater

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07.04.2008 13:11
Zitat von nine208:
wenn sich raus stellt dass er der vater ist, muss er die vaterschaft anerkennen und ist zu unterhalt verpflichtet, wahrscheinlich auch ihr gegenüber, nicht nur dem kind...
allerdings kann er dann auch von seinem umgangsrecht gebrauch machen, soweit er das möchte. ist ja dann schließlich sein kind....


Ihr auch? hmm ist das neu? mein Vater hatte auch eine tochter aus dem ONS, aber er musste nur für das Kind zahlen.
BabyBoyInside
175 Beiträge
07.04.2008 13:14
Zitat von Celine:
Zitat von nine208:
wenn sich raus stellt dass er der vater ist, muss er die vaterschaft anerkennen und ist zu unterhalt verpflichtet, wahrscheinlich auch ihr gegenüber, nicht nur dem kind...
allerdings kann er dann auch von seinem umgangsrecht gebrauch machen, soweit er das möchte. ist ja dann schließlich sein kind....


Ihr auch? hmm ist das neu? mein Vater hatte auch eine tochter aus dem ONS, aber er musste nur für das Kind zahlen.


das ist seit anfang januar so...wenn er genug verdient ist er der mutter des kindes auch unterhaltspflichtig...
07.04.2008 13:28
Zitat von BabyBoyInside:
Zitat von Celine:
Zitat von nine208:
wenn sich raus stellt dass er der vater ist, muss er die vaterschaft anerkennen und ist zu unterhalt verpflichtet, wahrscheinlich auch ihr gegenüber, nicht nur dem kind...
allerdings kann er dann auch von seinem umgangsrecht gebrauch machen, soweit er das möchte. ist ja dann schließlich sein kind....


Ihr auch? hmm ist das neu? mein Vater hatte auch eine tochter aus dem ONS, aber er musste nur für das Kind zahlen.


das ist seit anfang januar so...wenn er genug verdient ist er der mutter des kindes auch unterhaltspflichtig...


Grumpf, das ist aber übel - also für das kind kann ich es echt verstehen, aber mutter? Also da hat man als mann echt die A-karte wenn da, aus welchen gründen auch immer, ein kind entsteht. Ich weis mein vater musste schon sau viel zahlen, weil er gut verdiente, aber zum glück nur an das kind. Frage ist - wenn der Vater dann zahlt, hat er automatisch das umgangsrecht? kenne wen, der darf sein kind dennoch nicht sehen, weil die mutter nur das geld will sonst nichts. Kann eine mutter sich so dagagen stellen, das der Vater nur noch als Gedlgeber herhalten muss.
07.04.2008 13:30
celine das umgangsrecht hat man nicht automatisch,muss er dann beim jugendamt einfordern.
Kerstin81
1646 Beiträge
07.04.2008 13:34
Zitat von BabyBoyInside:
Zitat von Celine:
Zitat von nine208:
wenn sich raus stellt dass er der vater ist, muss er die vaterschaft anerkennen und ist zu unterhalt verpflichtet, wahrscheinlich auch ihr gegenüber, nicht nur dem kind...
allerdings kann er dann auch von seinem umgangsrecht gebrauch machen, soweit er das möchte. ist ja dann schließlich sein kind....


Ihr auch? hmm ist das neu? mein Vater hatte auch eine tochter aus dem ONS, aber er musste nur für das Kind zahlen.


das ist seit anfang januar so...wenn er genug verdient ist er der mutter des kindes auch unterhaltspflichtig...


Ich meine, nach dem neuen Gesetz aber auch nur solange, bis der Mutter eine Arbeit zuzutrauen ist, z.B. wenn das Kind 3 Jahre ist und Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat.
nine208
3488 Beiträge
07.04.2008 13:35
Zitat von Celine:
Zitat von BabyBoyInside:
Zitat von Celine:
Zitat von nine208:
wenn sich raus stellt dass er der vater ist, muss er die vaterschaft anerkennen und ist zu unterhalt verpflichtet, wahrscheinlich auch ihr gegenüber, nicht nur dem kind...
allerdings kann er dann auch von seinem umgangsrecht gebrauch machen, soweit er das möchte. ist ja dann schließlich sein kind....


Ihr auch? hmm ist das neu? mein Vater hatte auch eine tochter aus dem ONS, aber er musste nur für das Kind zahlen.


das ist seit anfang januar so...wenn er genug verdient ist er der mutter des kindes auch unterhaltspflichtig...


Grumpf, das ist aber übel - also für das kind kann ich es echt verstehen, aber mutter? Also da hat man als mann echt die A-karte wenn da, aus welchen gründen auch immer, ein kind entsteht. Ich weis mein vater musste schon sau viel zahlen, weil er gut verdiente, aber zum glück nur an das kind. Frage ist - wenn der Vater dann zahlt, hat er automatisch das umgangsrecht? kenne wen, der darf sein kind dennoch nicht sehen, weil die mutter nur das geld will sonst nichts. Kann eine mutter sich so dagagen stellen, das der Vater nur noch als Gedlgeber herhalten muss.


früher waren es glaube ich bis zu 6 jahre, jetzt 3 jahre, da ja die mutter nach geburt erstmal nicht arbeiten gehen kann und sie wenn sie will bis zu drei jahren zu hause bleiben kann...
nine208
3488 Beiträge
07.04.2008 13:35
er könnte es übers jungendamt einklagen das umgangsrecht, aber ob man das will...
nine208
3488 Beiträge
07.04.2008 13:36
jungenamt??? natürlich jugendamt
BabyBoyInside
175 Beiträge
07.04.2008 13:36
das umgangsrecht hat man doch sobald man die vaterschaft anerkennt,oder nicht????auch wenn man nicht zahlt...so einfach ist das mit dem verweigern nämlich nicht...
07.04.2008 13:37
Hmm ... kann die Mutter dennoch sagen, das sie dagegen ist? Also das der Vater das Kind sieht?
07.04.2008 13:38
Zitat von Celine:
Hmm ... kann die Mutter dennoch sagen, das sie dagegen ist? Also das der Vater das Kind sieht?

natürlich,aber sie muss es gerichtlich unterbinden
BabyBoyInside
175 Beiträge
07.04.2008 13:39
kann sie schon aber er kann es sich einklagen...und wenn kein triftiger grund vorliegt dann hat er halt ein recht darauf das kind zu sehen...ich habe ja auch das alleinige sorgerecht für meine töchter trotzdem darf er die kinder sehen..hat nur nix mehr zu entscheiden...und es ist egal das er mich verprügelt hat in der ehe...sowas zählt dann schon wieder fast gar nicht...zumindest hat es den richter bei der sorgerechtsverhandlung nicht interessiert...
07.04.2008 13:43
Zitat von BabyBoyInside:
kann sie schon aber er kann es sich einklagen...und wenn kein triftiger grund vorliegt dann hat er halt ein recht darauf das kind zu sehen...ich habe ja auch das alleinige sorgerecht für meine töchter trotzdem darf er die kinder sehen..hat nur nix mehr zu entscheiden...und es ist egal das er mich verprügelt hat in der ehe...sowas zählt dann schon wieder fast gar nicht...zumindest hat es den richter bei der sorgerechtsverhandlung nicht interessiert...


Naja ich meine nicht wenn sowas arges vorgefallen ist.... aber wenn sie sich z.b normal getrennt haben - weil sie sich nicht mehr lieben etc, dennoch ein kind zuletzt entstanden ist. In der Beziehung sonst alles gut lief. Das kostet doch einem Vater dann HÖLLIsch viel geld?! Unterhalt fürs kind, mutter und einklagung des umgangsrecht. Das find ich irgendwie unfair Bei manchen fällen tun mir da die männer richtig leid...
Kerstin81
1646 Beiträge
07.04.2008 13:45
Na, das stimmt, zumal es wirklich richtige Schlampen gibt, die diese Gesetzessituation schamlos ausnutzen.
Es gibt auf beiden Seiten Schweine...
07.04.2008 13:47
Zitat von Kerstin81:
Na, das stimmt, zumal es wirklich richtige Schlampen gibt, die diese Gesetzessituation schamlos ausnutzen.
Es gibt auf beiden Seiten Schweine...


Ja, genau das meine ich. Auf beiden Seiten gibt es das - männer die frauen mit kind sitzen lassen, aber auch frauen denen nur das Geld wichtig ist und somit das kind eigentlich auch, weil sie mit allem versuchen das umgangsrecht zu verwehren.
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