Mütter- und Schwangerenforum

Sollte man immer Unterhalt fordern, wenn er einem zusteht?

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Glücksstein
4376 Beiträge
01.04.2018 20:02
Zitat von nilou:

Zitat von Glücksstein:

Unabhängig von seinem Gehalt weil er mehr hat, zählt er mit Stkl 2 weniger Steuern. Schon ziemlich ausgefuchste.
Und ich sehe daran nichts faires sry!
Wenn beide Sorgerecht haben (habt ihr Das?) Dann ist er dazu verpflichtet die Hälfte des Elternbeitrages zu übernehmen wenn er finanziell dazu in der Lage ist und das ist er ja.
Unterhalt steht den Kindern zu, nicht dir ist richtig. Auch wenn du das nicht nötig hättest kann ich nicht verstehen warum du den nicht für deine Kinder von ihm einforderst? Die Kinder können es nicht solang sie nicht volljährig sind.
Ich mein, bei geteiltem Sorgerecht hat er überall was zu melden, für jeden Pieps braucht man das Einverständnis aber Unterhalt zahlen ist da nicht wichtig?


Du solltest dabei bedenken das hier Wechselmodell gelebt wird und er die Hälfte der Kosten zahlt.

Und sie wird ebenso Steuerklasse 2 haben.


Was für ein Wechselmodell?
Und seit wann gibt es da ein Gesetz das man kein Anspruch auf den Unterhalt Hat? Höre ich zum ersten Mal.
nilou
14052 Beiträge
01.04.2018 20:05
Zitat von Anonym 197423:

Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 197423:

Das Kindergeld möchte ich, wie vor der Trennung, auf mich melden, da er es mir sowie auszahlt per Dauerauftrag und ich vermeiden will, dass er es beim Finanzamt als Unterhalt oder sonstwas deklariert und auf/hinter meinem Rücken bescheisst.


Was er beim Finanzamt angibt oder nicht ist sein Ding. Versehe nicht was dich das interessiert.


Wenn er es aber als kindesunterhalt angibt interessiert mich das sehr wohl. Und er gibt definitiv auch Betreuungskosten an, die er nicht trägt, aber sehr wohl nutzt.
Wir können beide nur hälftig Kindergeld angeben, da wir beide hälftig Kinderfreibeträge haben.
Von den Betreuungskosten bekomme ich einen Bruchteil vom FA zurück.

Die Steuerklasse zwei hat er, da seine Freundin nicht offiziell bei ihm wohnt. Mein Freund wohnt offiziell bei mir, daher habe ich die 1.
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Ich bin erfreut über die vielen verschiedenen Ansichten und kann alle Argumente nachvollziehen. Wie gesagt momentan bekomme ich keinen Unterhalt.
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Ja, dass er einen besseren Job hat und mehr Vermögen als ich ist sicher sein Bier. War aber jemand mal mit einem Millionär verheiratet, würde auch niemand in Frage stellen, dass der Herr bitte für die Kosten für Schule etc aufkommt.
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Die Bedingungen sind NICHT notariell beurkundet. Nur ausgedruckt, unterschrieben. Ohne Zeugen.


Es hat dich überhaupt nicht zu interessieren. Sein Leben, sein Ding. Was er wie macht ist seine Entscheidung und betrifft dich bei dieser Sache kein bisschen.

Und sorry, warum unterschreibst du etwas wenn es für dich nicht verbindlich ist oder zählt. Das ist für mich nicht ok.

Irgendwie klingt es als wenn du ihm was nachträgst, warum auch immer. Das er sich an Kosten für Schule und Co beteiligt, davon gehe ich mal aus. Wenn nicht fordere es ein.

Übrigens wenn dein Freund bei dir wohnt hast du noch zusätzlich Unterstützung, Wohnungskosten und Co werdet ihr euch ja wohl auch teilen.

Ich verstehe nicht ganz was dein Problem ist. Der Unterhalt ja oder nein scheint es weniger zu sein. Du hängst dich Zuviel an Sachen auf die dich weder betreffen noch zu interessieren haben. Es klingt eher so als wenn du ihm eine reindrücken willst.
nilou
14052 Beiträge
01.04.2018 20:07
Zitat von Glücksstein:

Zitat von nilou:

Zitat von Glücksstein:

Unabhängig von seinem Gehalt weil er mehr hat, zählt er mit Stkl 2 weniger Steuern. Schon ziemlich ausgefuchste.
Und ich sehe daran nichts faires sry!
Wenn beide Sorgerecht haben (habt ihr Das?) Dann ist er dazu verpflichtet die Hälfte des Elternbeitrages zu übernehmen wenn er finanziell dazu in der Lage ist und das ist er ja.
Unterhalt steht den Kindern zu, nicht dir ist richtig. Auch wenn du das nicht nötig hättest kann ich nicht verstehen warum du den nicht für deine Kinder von ihm einforderst? Die Kinder können es nicht solang sie nicht volljährig sind.
Ich mein, bei geteiltem Sorgerecht hat er überall was zu melden, für jeden Pieps braucht man das Einverständnis aber Unterhalt zahlen ist da nicht wichtig?


Du solltest dabei bedenken das hier Wechselmodell gelebt wird und er die Hälfte der Kosten zahlt.

Und sie wird ebenso Steuerklasse 2 haben.


Was für ein Wechselmodell?
Und seit wann gibt es da ein Gesetz das man kein Anspruch auf den Unterhalt Hat? Höre ich zum ersten Mal.


Schreibt sie doch im ersten Post. Kinder leben jeweils zu 50 % bei beiden. Somit haben beide die gleichen Kosten für Unterhalt, essen und Co für die Kids. Dann fällt im Regelfall der Barunterhalt weg weil ja Naturalunterhalt geleistet wird.
Anonym 197423
8 Beiträge
01.04.2018 20:28
Nilou, wie gesagt, ich bekomme von ihm keinen Unterhalt.
Und das nun schon über 1,5 Jahre.
Dennoch kommt das ganze oft zur Sprache in Familie und Freundeskreis, in der ich immer wieder dazu "ermuntert" werde meine Rechte einzufordern.
In der Praxis ist es rechtlich einfach so, dass es trotz 50/50 Modell Unterhalt gibt.
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Es hat nix damit zu tun ihm eins reinwürgen zu wollen.
Seine Steuererklärung kann mir tatsächlich egal sein, dennoch verschafft er sich Vorteile, durch Unwahrheiten, die mich mit betreffen.
Ich gebe auch nicht an, dass ich x Euro Haushaltsnahe Kosten habe, weil Nilou meinen Rasen mäht und dafür bezahlt wird. Würde doch wohl interessieren.
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Der Vorschlag des Kinderkontos ist gut. Dann würde ich aber darauf bestehen es gemeinsam zu eröffnen, damit es auch auf den Namen des Kindes läuft und nicht auf seinen, damit er es leeren kann nach Belieben.
Es gibt momentan Sparanlagen, die auf die Namen der Kinder laufen, die ausschließlich ich bespare.
Rechtliche können solche Konten nur beide Erziehungsberechtigte eröffnen.
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Unterschrieben habe ich es, dies war aber in Zeiten wo er mich psychisch sehr manipuliert hat, ich war schwanger und die Umstände waren äußerst schwierig und ich hätte ihm zu diesem Zeitpunkt wohl alles unterschrieben. Ich ging auch aus der Scheidung sehr schlevht hervor, hatte keinen Anwalt.
Man würde auf Deutsch sagen ich war sehr dumm.
Ich möchte im Bezug auf die Rechte meiner Kinder nicht länger dumm sein.
Ich brauche das Geld nicht für mich.
Ich hatte wirklich gehofft hier verschiedene Standpunkte und Anregungen zu finden.
Nilou, für dich ist die Sache z.B. Glasklar, für andere ganz anders.
Anonym 197423
8 Beiträge
01.04.2018 20:47
Und ja mein Freund wohnt bei mir. Seine Freundin auch bei ihm, nur nicht gemeldet, wegen der Steuer.
Von daher sehe ich den Vorteil nicht auf meiner Seite.
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Du sagst mich geht das alles nichts an. Doch, im Gesamtbild schon. Er verschafft sich überall Vorteile, obwohl er es nicht nötig hat und ich sehe dabei zu.
Ich frage mich wann der Punkt erreicht ist etwas zu tun.
Wann ich mal egoistisch sein sollte und es ihm gleich tue.

Nicola92
2142 Beiträge
01.04.2018 20:50
Irgendwie verstehe ich den Post dann nicht so ganz - die Beiträge von dir lesen sich - bis auf den Anfangspost - alle so, als wenn du dich sowieso schon entschieden hast den Unterhalt zu fordern. Ich lese da nicht nur raus dass Familie / Bekannte dass sagen sondern dass du die Momentane Situation auch unfair findest. Aber dann steht die Entscheidung doch sowieso fest, oder nicht ?
LiamRonjaNora
60 Beiträge
01.04.2018 21:42
Hi,
Also bei mir ist es ähnlich.Ich könnte das doppelte von dem einfordern was ich bekomme-ich tue es allerdings nicht weil wir uns auch ohne Wechselmodell so ziemlich alle Kosten teilen.Das finde ich auch relativ fair. Bei euch ist das Ding was ich sehe die Ungerechtigkeit auf der einen Seite,dass er Dinge geltend macht,die ihm eigentlich nicht zustehen wie bspw. die Betreuungskosten.Da er aber weder dich noch die Kinder damit direkt bescheidet sondern eher den Staat ist das für mich eher so ein na ja....kann dir egal sein aber toll ist es nicht.Was mit Sorge bereiten würde wäre seine Reaktion wenn du Unterhalt forderst wenn du sagst ihm geht Geld über alles dann wird er das wohl kaum toll finden.Sowas kann sich ja gerne mal hochschaukeln und ein Verhältnis gänzlich zerstören.Also der lieben Ruhe wollen könnte man sagen lass alles wie es ist aber irgendwie scheint es ja für dich mit dieser Lösung zu zwicken und dann denke ich solltest du vielleicht erstmal das Gespräch mit ihm suchen und ihm erklären was genau dich nervt.
MIU28
1527 Beiträge
01.04.2018 22:06
Irgendwie finde ich auch , dass dir nix zusteht. Wenn doch alles 50/50 geregelt wird.
Wenn dich etwas zwickt würde ich das Gespräch mit ihm suchen. Du scheinst irgendwie schon sehr angespannt zu sein.
Aber denk es doch mal umgekehrt. Wenn du jetzt soviel mehr verdienen würdest , würdest du es gerecht finden , ihm Unterhalt zu zahlen obwohl ihr ein Wechselmodell leben würdet? Du musst diese Frage ja nicht hier beantworten aber ganz , ganz ehrlich für dich.
Anonym 197423
8 Beiträge
01.04.2018 23:26
Nein, dass ich Unterhalt fordere ist nicht auf dem Plan. Dafür ist mir der grundsätzliche Frieden zu wertvoll. Denn die Reaktion wäre definitiv nicht schön, inwiefern auch immer.
Ich wollte dazu wirklich nur die Meinungen hören.
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Was ich mache ist das Kindergeld umzumelden, bzw es ihm morgen auch mitzuteilen. Denn das nagt schon an mir und sei es rein formell.
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Ich fand es jedoch recht aufschlussreich hier. Klar, diejenigen mit denen ich rede sind ja meist die, die mein Bestes wollen. Ihr seid da objektiver.
01.04.2018 23:39
Es ist eigentlich vollkommen egal wie fair oder unfair ihr das alles findet, es gibt dafür Gesetze. Als Berechnungsgrundlage für Kindesunterhalt nach Trennung richtet man sich nach der Düsseldorfer Tabelle und die ist Einkommensabhängig von den Eltern. Neue Partner spielen dabei überhaupt keine Rolle. Das nur mal nebenbei. Und doch, es ist unfair, wie das aktuell gehandhabt wird. Ich versuche das mal an einem fiktiven Beispiel klarzumachen.

Sagen wir die TS hat ein Nettoeinkommen von bis zu 1900,- netto! (Steuerklasse ist dabei egal), und ein Kind im Alter zwischen 0-5 Jahren, ein weiteres im Alter zwischen 6-11 Jahren.
Der Papa hat 3x so viel Einkommen schrieb sie, also ein Nettogehalt von ca. 5500,- (das ist die höchste Grenze in der D.Tabelle, alles was drüber geht, wird individuell berechnet, ist aber definitiv höher, als der Betrag der Tabelle bei 5500,-).
Der Selbstbehalt für Erwerbstätige bei Kindern dieses Alters liegt aktuell bei 950,- Kindergeld wird gegen den Unterhalt gerechnet.
Klamüsern wir es mal auf: Kindergeld wird durch das Wechselmodell durch 2 geteilt.
Die TS ist ihren Kindern ggü. unterhaltsverpflichtet:
In Zahlen:
Kind 1= 348,-
Kind 2= 399,-
Macht zusammen: 747,- Euro
Da das aber nur auf den halben Monat zutrifft, wo die Kinder beim Papa sind, muss die Summe durch 2 geteilt werden und es bleiben Unterhalt für beide Kinder: 373,50
Dagegen wird einmal Kindergeld gerechnet und wir ziehen 194,- ab. Bleibt ein Rest von: 179,- Euro, den die TS an ihren Ex zahlen müsste, während die Kinder beim Papa sind.

Der Vater jedoch, mit dem deutlich höheren Einkommen, müsste mind. zahlen:
Kind 1= 557,-
Kind 2= 639,-
Macht zusammen: 1196,- /2, weil ja nur ein halber Monat: 598,- abzgl. einmal Kindergeld = 404,-

Verrechnet man diese 404,- noch mit der Summe, die die TS an ihn zahlen müsste, wenn die Kinder bei ihm sind, dann blieben trotz alledem noch: 225,- Gesamt über, die der KV an die KM zu zahlen hat. Sie dann nichts mehr, denn ihr Beitrag ist ja von seiner Summe bereits abgezogen.
Macht aufs Jahr gesehen: 2700,- , das Ganze noch 10 Jahre in Folge, sind wir bei 27 000,- die er spart und ihr fehlt. Und sei es nur, dass sie es für die Kids weglegt. Er macht es sich schon sehr einfach.
Dazu kommt, dass mich brennend interessieren würde, WIE er dir das Kindergeld überweist. Steht in dem Verwendungszweck: Kindergeld? Das wäre echt wichtig, ansonsten könnte er es als Unterhalt ausgeben und würde damit wohl durchkommen, sollte jemals irgendwer diesen Unterhalt einklagen (und das können auch die Kinder irgendwann sein). Und das ist auch für die Steuerseite ein wichtiger Punkt. Denn wenn da nicht klar: Kindergeld steht und ihr BEIDE bei der Steuererklärung ein- und dieselben Betreuungskosten geltend macht, ist das schlicht Betrug. Fliegt das auf und in seiner Überweisung steht was von Betreuungskosten, ist er fein raus und du bekommst eins auf den Deckel.

Wenn du meine Meinung dazu wissen willst: Ja, ich würde da auf eine ganz saubere und rechtlich einwandfreie Regelung bestehen. Wegen der Kinder in erster Linie, denn ihnen steht es zu. Und das hat nichts mit eins reinwürgen zu tun, sondern ist schlicht per Gesetz geregelt und gilt FÜRS KIND! Eltern haben die ersten 18 Jahre die Pflicht, nach besten Wissen und Gewissen die Angelegenheiten für ihre Kinder zu regeln. Auf Unterhalt zu verzichten, steht den Eltern einfach nicht zu.

LG Zaubi
Poca
43520 Beiträge
02.04.2018 00:00
Bin da ganz bei bei dir.
Sehr gut erklärt!
KittyKat
5220 Beiträge
02.04.2018 02:24
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Es ist eigentlich vollkommen egal wie fair oder unfair ihr das alles findet, es gibt dafür Gesetze. Als Berechnungsgrundlage für Kindesunterhalt nach Trennung richtet man sich nach der Düsseldorfer Tabelle und die ist Einkommensabhängig von den Eltern. Neue Partner spielen dabei überhaupt keine Rolle. Das nur mal nebenbei. Und doch, es ist unfair, wie das aktuell gehandhabt wird. Ich versuche das mal an einem fiktiven Beispiel klarzumachen.

Sagen wir die TS hat ein Nettoeinkommen von bis zu 1900,- netto! (Steuerklasse ist dabei egal), und ein Kind im Alter zwischen 0-5 Jahren, ein weiteres im Alter zwischen 6-11 Jahren.
Der Papa hat 3x so viel Einkommen schrieb sie, also ein Nettogehalt von ca. 5500,- (das ist die höchste Grenze in der D.Tabelle, alles was drüber geht, wird individuell berechnet, ist aber definitiv höher, als der Betrag der Tabelle bei 5500,-).
Der Selbstbehalt für Erwerbstätige bei Kindern dieses Alters liegt aktuell bei 950,- Kindergeld wird gegen den Unterhalt gerechnet.
Klamüsern wir es mal auf: Kindergeld wird durch das Wechselmodell durch 2 geteilt.
Die TS ist ihren Kindern ggü. unterhaltsverpflichtet:
In Zahlen:
Kind 1= 348,-
Kind 2= 399,-
Macht zusammen: 747,- Euro
Da das aber nur auf den halben Monat zutrifft, wo die Kinder beim Papa sind, muss die Summe durch 2 geteilt werden und es bleiben Unterhalt für beide Kinder: 373,50
Dagegen wird einmal Kindergeld gerechnet und wir ziehen 194,- ab. Bleibt ein Rest von: 179,- Euro, den die TS an ihren Ex zahlen müsste, während die Kinder beim Papa sind.

Der Vater jedoch, mit dem deutlich höheren Einkommen, müsste mind. zahlen:
Kind 1= 557,-
Kind 2= 639,-
Macht zusammen: 1196,- /2, weil ja nur ein halber Monat: 598,- abzgl. einmal Kindergeld = 404,-

Verrechnet man diese 404,- noch mit der Summe, die die TS an ihn zahlen müsste, wenn die Kinder bei ihm sind, dann blieben trotz alledem noch: 225,- Gesamt über, die der KV an die KM zu zahlen hat. Sie dann nichts mehr, denn ihr Beitrag ist ja von seiner Summe bereits abgezogen.
Macht aufs Jahr gesehen: 2700,- , das Ganze noch 10 Jahre in Folge, sind wir bei 27 000,- die er spart und ihr fehlt. Und sei es nur, dass sie es für die Kids weglegt. Er macht es sich schon sehr einfach.
Dazu kommt, dass mich brennend interessieren würde, WIE er dir das Kindergeld überweist. Steht in dem Verwendungszweck: Kindergeld? Das wäre echt wichtig, ansonsten könnte er es als Unterhalt ausgeben und würde damit wohl durchkommen, sollte jemals irgendwer diesen Unterhalt einklagen (und das können auch die Kinder irgendwann sein). Und das ist auch für die Steuerseite ein wichtiger Punkt. Denn wenn da nicht klar: Kindergeld steht und ihr BEIDE bei der Steuererklärung ein- und dieselben Betreuungskosten geltend macht, ist das schlicht Betrug. Fliegt das auf und in seiner Überweisung steht was von Betreuungskosten, ist er fein raus und du bekommst eins auf den Deckel.

Wenn du meine Meinung dazu wissen willst: Ja, ich würde da auf eine ganz saubere und rechtlich einwandfreie Regelung bestehen. Wegen der Kinder in erster Linie, denn ihnen steht es zu. Und das hat nichts mit eins reinwürgen zu tun, sondern ist schlicht per Gesetz geregelt und gilt FÜRS KIND! Eltern haben die ersten 18 Jahre die Pflicht, nach besten Wissen und Gewissen die Angelegenheiten für ihre Kinder zu regeln. Auf Unterhalt zu verzichten, steht den Eltern einfach nicht zu.

LG Zaubi


So sieht’s aus. Es steht den Kindern einfach zu. Und wenn man das Geld auf ein Sparkonto einzahlt, auf das die Kinder erst Zugriff bekommen, wenn sie 18 sind.
Anonym 197423
8 Beiträge
02.04.2018 07:07
Liebe Zaubi, ich danke dir vielmals für die Zeit und Mühe, die du dir für die Erklärung genommen/gemacht hast.
-
Wie gesagt, rechtlich ist es ao, das ist mir klar.
Mit den Argumenten die Nilou aber eben rein pragmatisch bringt, wirkt es einfach als wolle ich ihn anzocken, ihm eins reinwürgen, sollte ich denn Unterhalt verlangen.
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In der Anfangszeit, also das erste Jahr stand in der Überweisung "für meine Süßen". Seit etwa 6 Monaten steht drin "Kindergeldweiterreichung wie vereinbart". Da das Finanzamt ja aber erstmal keine Nachweise will, könnte er ja schreiben was er möchte.
Ich kann anhand der Lastschriften notfalls nachweisen, dass ich der Stadt den vollen Betreuungsbetrag zahle, kann er ja nicht.
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Ich denke ich werde offen das Gespräch suchen, klarmachen dass ich da keinen Steuerbetrug dulde. Das kann er anderweitig tun, über seine Vermietungen oder sonstiges, aber nicht über die Kinder.
nilou
14052 Beiträge
02.04.2018 08:52
Zitat von Anonym 197423:

Liebe Zaubi, ich danke dir vielmals für die Zeit und Mühe, die du dir für die Erklärung genommen/gemacht hast.
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Wie gesagt, rechtlich ist es ao, das ist mir klar.
Mit den Argumenten die Nilou aber eben rein pragmatisch bringt, wirkt es einfach als wolle ich ihn anzocken, ihm eins reinwürgen, sollte ich denn Unterhalt verlangen.
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In der Anfangszeit, also das erste Jahr stand in der Überweisung "für meine Süßen". Seit etwa 6 Monaten steht drin "Kindergeldweiterreichung wie vereinbart". Da das Finanzamt ja aber erstmal keine Nachweise will, könnte er ja schreiben was er möchte.
Ich kann anhand der Lastschriften notfalls nachweisen, dass ich der Stadt den vollen Betreuungsbetrag zahle, kann er ja nicht.
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Ich denke ich werde offen das Gespräch suchen, klarmachen dass ich da keinen Steuerbetrug dulde. Das kann er anderweitig tun, über seine Vermietungen oder sonstiges, aber nicht über die Kinder.


Ich verstehe das Problem mit dem Kindergeld ehrlich nicht. Du bekommst es komplett, es wird dir nur hälftig angerechnet. Also ist es eine Kindergelderweiterung wie vereinbart. Und damit zahlst du komplett die Betreung. Ja und, also zahlt ihr sie beide hälftig.

Und ob er Szeuerbetrug macht, zu schnell fährt oder oder oder ist nicht deine Sache. Wieso du dich da du dran aufhängst verstehe ich nicht. Wenns dich so dermaßen stört melde es dem Finanzamt und gut. Das wäre in meinen Augen zumindest der ehrliche Weg wenn es dich so wurmt.

Du findest irgendwas ungerecht für die Kinder dann ändere das. Aber lass ihn doch machen was er will. Und alte Sachen rauszukramem ist Kinderkram. Wenn es da noch was zu klären gibt nach es direkt mit ihm am Thema, aber nicht im Rahmen des Unterhaltes.

Marz
15879 Beiträge
02.04.2018 09:35
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Wenn du meine Meinung dazu wissen willst: Ja, ich würde da auf eine ganz saubere und rechtlich einwandfreie Regelung bestehen. Wegen der Kinder in erster Linie, denn ihnen steht es zu. Und das hat nichts mit eins reinwürgen zu tun, sondern ist schlicht per Gesetz geregelt und gilt FÜRS KIND! Eltern haben die ersten 18 Jahre die Pflicht, nach besten Wissen und Gewissen die Angelegenheiten für ihre Kinder zu regeln. Auf Unterhalt zu verzichten, steht den Eltern einfach nicht zu.

LG Zaubi

Dem stimme ich zu. Warum müssen deine Kinder auf Geld verzichten, dass ihnen zusteht? Dazu hast du kein Recht und ich als "erwachsenes" Kind irgendwann, würde es meiner Mutter echt übel nehmen!
Geh zum Anwalt, lass dich beraten, auch wegen dem Wisch den du unterschrieben hast, nimm was deinen Kindern zusteht und alles andere in Bezug auf seine Steuern etc geht dich nichts an
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