Mütter- und Schwangerenforum

Sorgerecht abgeben

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13.09.2018 15:56
Hallo, ich habe eine Frage zum Thema „Sorgerecht“ - wie man unschwer am Threadtitel erkennen kann

Folgende Frage:

Kann man sein Sorgerecht an seinen neuen Partner (nicht Vater der Kinder und nicht miteinander verheiratet) abgeben?
Bzw. kann man dieses an den dann neu angeheirateten Mann abgeben?

Es betrifft nicht mich persönlich! Ich frage für jemanden informativ.

Im Netz finde ich leider nichts dazu.... Vllt könnt Ihr mir etwas dazu sagen?! Oder ein entsprechenden Link bereitstellen.

Ich danke schon mal vorab
feenebeene
15332 Beiträge
13.09.2018 16:00
Zum Verständnis... Du meinst, das eigene Sorgerecht für das Kind an den neuen Partner abgeben oder ihm zusätzlich ein Sorgerecht einzuräumen?
13.09.2018 16:06
Zitat von feenebeene:

Zum Verständnis... Du meinst, das eigene Sorgerecht für das Kind an den neuen Partner abgeben oder ihm zusätzlich ein Sorgerecht einzuräumen?


Das eigene (Kindsmutter) Sorgerecht an den neuen Partner abgeben, ja.
Kann man dem neuen Partner Sorgerecht einräumen? (Wenn sich Kindsmutter und Kindsvater das Sorgerecht teilen)
-M-Y-A-
23194 Beiträge
13.09.2018 16:23
Rein aus dem Bauch heraus würde ich nein sagen.
Sina307
1145 Beiträge
13.09.2018 16:30
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von feenebeene:

Zum Verständnis... Du meinst, das eigene Sorgerecht für das Kind an den neuen Partner abgeben oder ihm zusätzlich ein Sorgerecht einzuräumen?


Das eigene (Kindsmutter) Sorgerecht an den neuen Partner abgeben, ja.
Kann man dem neuen Partner Sorgerecht einräumen? (Wenn sich Kindsmutter und Kindsvater das Sorgerecht teilen)


Ich glaub das geht nur mit einer Adoption.
13.09.2018 16:53
Zitat von Sina307:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von feenebeene:

Zum Verständnis... Du meinst, das eigene Sorgerecht für das Kind an den neuen Partner abgeben oder ihm zusätzlich ein Sorgerecht einzuräumen?


Das eigene (Kindsmutter) Sorgerecht an den neuen Partner abgeben, ja.
Kann man dem neuen Partner Sorgerecht einräumen? (Wenn sich Kindsmutter und Kindsvater das Sorgerecht teilen)


Ich glaub das geht nur mit einer Adoption.


Nein. Großeltern bekommen ja auch das Sorgerecht, wenn nötig und adoptieren nicht.
13.09.2018 16:55
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von feenebeene:

Zum Verständnis... Du meinst, das eigene Sorgerecht für das Kind an den neuen Partner abgeben oder ihm zusätzlich ein Sorgerecht einzuräumen?


Das eigene (Kindsmutter) Sorgerecht an den neuen Partner abgeben, ja.
Kann man dem neuen Partner Sorgerecht einräumen? (Wenn sich Kindsmutter und Kindsvater das Sorgerecht teilen)


Du schreibst extrem unverständlich. Ich muss nochmal nachfragen.

Es gibt ein Kind, dazu die leibliche Mutter, den leiblichen Vater und einen neuen Partner. Leibliche Mutter und leiblicher Vater haben das geteilte Sorgerecht und die leibliche Mutter will jetzt ihren Teil (ganz?) an den neuen Partner abgeben? Oder will sie ihn zusätzlich mit dem geteiltem Sorgerecht ausstatten? Oder hat sie das Sorgerecht allein und will es dem neuen Partner geben? Allein oder geteilt?
13.09.2018 17:14
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von feenebeene:

Zum Verständnis... Du meinst, das eigene Sorgerecht für das Kind an den neuen Partner abgeben oder ihm zusätzlich ein Sorgerecht einzuräumen?


Das eigene (Kindsmutter) Sorgerecht an den neuen Partner abgeben, ja.
Kann man dem neuen Partner Sorgerecht einräumen? (Wenn sich Kindsmutter und Kindsvater das Sorgerecht teilen)


Du schreibst extrem unverständlich. Ich muss nochmal nachfragen.

Es gibt ein Kind, dazu die leibliche Mutter, den leiblichen Vater und einen neuen Partner. Leibliche Mutter und leiblicher Vater haben das geteilte Sorgerecht und die leibliche Mutter will jetzt ihren Teil (ganz?) an den neuen Partner abgeben? Oder will sie ihn zusätzlich mit dem geteiltem Sorgerecht ausstatten? Oder hat sie das Sorgerecht allein und will es dem neuen Partner geben? Allein oder geteilt?


Das fettgedruckte ist korrekt.

Ob sie das ganz oder nur teil machen kann, oder allgemein überhaupt machen kann ist ja meine Frage.

Mal zu der Situation: mein Freund lebt aktuell in Scheidung, seit fast drei Jahren. Seine noch Ehefrau hat auch einen neuen Partner und ihr kann die Scheidung nicht schnell genug gehen, damit sie ihren neuen Partner heiraten kann. Sie ist krank und die Lebenszeit steht in den Sternen. Wir werden darüber natürlich nicht informativ versorgt, wie es ihr geht und wie sie sich die Zukunft für die Kinder vorstellt. (Heftigster Rosenkrieg)

Wir vermuten, dass sie nicht möchte, dass die gemeinsamen Kinder irgendwann mal zu uns kommen und dort irgendetwas „heimlich“ ab geklärt und festgehalten wird.

Deswegen meine Frage, ob sie ihr Sorgerecht jetzt schon an ihren Lebensabschnittsgefährten abgeben kann beziehungsweise, gibt es für ihn eine Teil Sorge? Kann sie da irgendetwas ohne Einverständnis des leiblichen Vaters festhalten und ab klären?
nilou
14070 Beiträge
13.09.2018 17:36
Nein das geht nicht so ohne weiteres und ganz sicher nicht heimlich.

Sorgerechtsangelegeheiten sind Gerichtssache. Da beide das gemeinsame Sorgerecht haben wird er immer angehört/einbezogen.

Das sie gegen seinen Willen bei gemeinsamen Sorgerecht das Sorgerecht an jemand anderes abgeben kann halte ich für nur unter sehr engen Grenzen für möglich. Also null Kontakt oder er schädigt extrem das Kindeswohl und sie ist nicht in der Lage das Sorgerecht etc auszuüben. Also wirklich Extremfälle, die ich mir gar nicht vorstellen kann.

Wo die Kinder nach ihrem Tod leben ist dabei nicht primär abhängig vom Sorgerecht, da entscheidet wieder der Einzelfall. Wie alt sind die Kinder, was wollen sie, wie ist ihre Beziehung zum Vater, wie ist ihre Bindung an den Stiefvater, was würde der Umzug bedeuten (neues Umfeld, neue Schule etc). - also hier entscheidet wieder das Kindeswohl und je nach Alter auch der Wille des Kindes.

Letztendlich wird auch dein Partner (und sicherlich auch nicht du) nicht wollen, das die Kinder gegen ihren Willen bei euch wohnen. Vorausgesetzt natürlich es geht den Kindern da wo sie sind gut.

13.09.2018 19:00
Zitat von nilou:

Nein das geht nicht so ohne weiteres und ganz sicher nicht heimlich.

Sorgerechtsangelegeheiten sind Gerichtssache. Da beide das gemeinsame Sorgerecht haben wird er immer angehört/einbezogen.

Das sie gegen seinen Willen bei gemeinsamen Sorgerecht das Sorgerecht an jemand anderes abgeben kann halte ich für nur unter sehr engen Grenzen für möglich. Also null Kontakt oder er schädigt extrem das Kindeswohl und sie ist nicht in der Lage das Sorgerecht etc auszuüben. Also wirklich Extremfälle, die ich mir gar nicht vorstellen kann.

Wo die Kinder nach ihrem Tod leben ist dabei nicht primär abhängig vom Sorgerecht, da entscheidet wieder der Einzelfall. Wie alt sind die Kinder, was wollen sie, wie ist ihre Beziehung zum Vater, wie ist ihre Bindung an den Stiefvater, was würde der Umzug bedeuten (neues Umfeld, neue Schule etc). - also hier entscheidet wieder das Kindeswohl und je nach Alter auch der Wille des Kindes.

Letztendlich wird auch dein Partner (und sicherlich auch nicht du) nicht wollen, das die Kinder gegen ihren Willen bei euch wohnen. Vorausgesetzt natürlich es geht den Kindern da wo sie sind gut.


Das ist es eben.

Die Kinder sind dort „nicht in guten Händen“.
Aber das man diese Angelegenheit nicht einfach für sich bestimmen kann und machen kann, wie man lustig ist, beruhigt mein Freund.

Danke für deine ausführliche Antwort
-M-Y-A-
23194 Beiträge
13.09.2018 19:14
Sie kann eine Sorgerechtsverfügung machen. Dort kann sie angeben, wo das kind nach ihrem tod verbleiben soll und wo auf keinen fall (mit begründung). Aber das letzte Wort hat das Familiengericht.
MiramitLionel
7458 Beiträge
13.09.2018 19:25
Zitat von CrazyMya:

Sie kann eine Sorgerechtsverfügung machen. Dort kann sie angeben, wo das kind nach ihrem tod verbleiben soll und wo auf keinen fall (mit begründung). Aber das letzte Wort hat das Familiengericht.


So hab ich es gemacht mit dem Notar zusammen. Genaue Gründe mussten aufgeführt werden warum und weshalb ich will, dass mein Sohn bei meinem Freund bleibt. Danach richten sich eben auch die Chancen, wie sich das Gericht entscheidet schlussendlich. Meinem Partner würde es das Herz brechen, wenn man den Kleinen von ihm trennen würde.
MiramitLionel
7458 Beiträge
13.09.2018 19:30
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von nilou:

Nein das geht nicht so ohne weiteres und ganz sicher nicht heimlich.

Sorgerechtsangelegeheiten sind Gerichtssache. Da beide das gemeinsame Sorgerecht haben wird er immer angehört/einbezogen.

Das sie gegen seinen Willen bei gemeinsamen Sorgerecht das Sorgerecht an jemand anderes abgeben kann halte ich für nur unter sehr engen Grenzen für möglich. Also null Kontakt oder er schädigt extrem das Kindeswohl und sie ist nicht in der Lage das Sorgerecht etc auszuüben. Also wirklich Extremfälle, die ich mir gar nicht vorstellen kann.

Wo die Kinder nach ihrem Tod leben ist dabei nicht primär abhängig vom Sorgerecht, da entscheidet wieder der Einzelfall. Wie alt sind die Kinder, was wollen sie, wie ist ihre Beziehung zum Vater, wie ist ihre Bindung an den Stiefvater, was würde der Umzug bedeuten (neues Umfeld, neue Schule etc). - also hier entscheidet wieder das Kindeswohl und je nach Alter auch der Wille des Kindes.

Letztendlich wird auch dein Partner (und sicherlich auch nicht du) nicht wollen, das die Kinder gegen ihren Willen bei euch wohnen. Vorausgesetzt natürlich es geht den Kindern da wo sie sind gut.


Das ist es eben.

Die Kinder sind dort „nicht in guten Händen“.
Aber das man diese Angelegenheit nicht einfach für sich bestimmen kann und machen kann, wie man lustig ist, beruhigt mein Freund.

Danke für deine ausführliche Antwort


Aber könntet ihr dann nicht jetzt schon etwas tun, wenn ihr dieser Meinung seid? Ich weiß ja nicht was es für Zustände sind, aber warten würde ich unter gewissen Umständen da nicht
shelyra
69110 Beiträge
13.09.2018 19:33
In so einem fall würde ich mich beim anwalt und/oder jugendamt beraten lassen.
Vielleicht kann man es jetzt schon regeln was ihr im falle des todes machen könnt, welche optionen euch offen stehen.
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