Mütter- und Schwangerenforum

Steuerrückzahlung nach Trennung hälftig aufteilen?

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Anonym 1 (205302)
4 Beiträge
26.09.2020 18:22
Danke für die sachlichen Antwort, die ohne "wenn mein Mann das machen würde, würde ich ihn hassen" und ähnliches ausgekommen sind, ohne die Hintergründe zu kennen, die ich eigentlich in Form einer einigermaßen sachlichen Frage absichtlich weg gelassen hatte.
Ich werde mich unter den genannten Schlagwörten informieren, weil es mich einfach interessiert hat.

Nur so viel, ich bin bestimmt kein Monster, was ihn ausnimmt. Und ich werde ihm wohl einfach seine Hälfte überweisen (werde ich wohl noch dieses Wochenende dann machen). Habe auch weder Kraft noch sonst irgendwas gerade für irgendwas anderes.

Ich habe eine sachliche Frage gestellt und auf sachliche Antworten gehofft, danke an die, die so geantwortet haben.

Er hat NICHT weniger verdient, weil er sich daheim gekümmert hat und damit die Rolle des "armen, selbstlosen Hausmanns" gehabt hätte. Er hat einfach nur weniger verdient (worüber ich mir jetzt hier kein Urteil erlaube, um nicht fies zu werden). Und ich hab trotzdem den Haushalt allein geschmissen.

Er zahlt aktuell keinen Kindesunterhalt (was er mit seinem jetzigen Einkommen könnte und müsste). <-- ja, ich kümmere mich darum, aber habe auch keine Ahnung, wann ich aktuell noch irgendwas schaffen soll.

Er hat mich auf einem gemeinsamen Kredit sitzen gelassen für etwas, was er mitgenommen hat und was ich gar nicht nutzen kann, den er einfach nicht bedient und den ich aktuell alleine bediene und versuche das sauber zu klären, ohne einen negativen Schufa Eintrag zu riskieren.

Ich hoffe übrigens auch, dass die Hausfrauen, die hier jetzt so laut aufschreien, dann, wenn der Fall andersrum läge, genauso selbstverständlich zahlen würden. Wenn es sich nicht um eine Steuerrückzahlung, sondern beispielsweise um eine Steuernachzahlung von beispielsweise 1500 Euro handeln würde. Da würde ich doch hoffen, dass die dann alleinerziehende Frau, ohne zu murren, ihrem gut verdienenden, keinen Unterhalt zahlenden, anderweitig finanzielle Nachteile verursachenden "Ex"-Mann ihren 750 Euro Anteil an der Nachzahlung umgehend und ohne irgendwas zu hinterfragen überweisen würde.
nilou
14571 Beiträge
26.09.2020 18:36
Ich würde seinen rückständigen Anteil des Kredites einbehalten. Ihr habt ihn zusammen aufgenommen also muss er auch mit zahlen. Also wenn er jetzt x € nicht bezahlt hat würde ich x einbehalten und denn Rest an ihn auszahlen. Also Aufrechnung Forderung aus Kredit gegen Steuernachzahlung. Das wäre dir gegenüber zumindest etwas fairer.

TiniBini
10068 Beiträge
26.09.2020 20:39
Zitat von nilou:

Ich würde seinen rückständigen Anteil des Kredites einbehalten. Ihr habt ihn zusammen aufgenommen also muss er auch mit zahlen. Also wenn er jetzt x € nicht bezahlt hat würde ich x einbehalten und denn Rest an ihn auszahlen. Also Aufrechnung Forderung aus Kredit gegen Steuernachzahlung. Das wäre dir gegenüber zumindest etwas fairer.

Finde ich auch.
sineli
8300 Beiträge
26.09.2020 20:53
Zitat von TiniBini:

Zitat von nilou:

Ich würde seinen rückständigen Anteil des Kredites einbehalten. Ihr habt ihn zusammen aufgenommen also muss er auch mit zahlen. Also wenn er jetzt x € nicht bezahlt hat würde ich x einbehalten und denn Rest an ihn auszahlen. Also Aufrechnung Forderung aus Kredit gegen Steuernachzahlung. Das wäre dir gegenüber zumindest etwas fairer.

Finde ich auch.

Das finde ich eine klasse Idee, sehr sachlich und ja, ich kann dich voll und ganz verstehen, liebe TS. Wir alleinerziehende Frauen gelten häufig als ausnehmend Wesen. Dabei weiß ich genau, dass du gut für dich aufkommen kannst, genau wie ich. Aber das Geld steht UNSEREN Kindern einfach zu.
Poca
43604 Beiträge
27.09.2020 09:01
Zitat von TiniBini:

Zitat von nilou:

Ich würde seinen rückständigen Anteil des Kredites einbehalten. Ihr habt ihn zusammen aufgenommen also muss er auch mit zahlen. Also wenn er jetzt x € nicht bezahlt hat würde ich x einbehalten und denn Rest an ihn auszahlen. Also Aufrechnung Forderung aus Kredit gegen Steuernachzahlung. Das wäre dir gegenüber zumindest etwas fairer.

Finde ich auch.

Das finde ich auch eine gute Idee.
Chrysopelea
16973 Beiträge
27.09.2020 09:12
Es mit dem Kredit zu verrechnen halte ich für eine sehr gute Idee

Und ganz ehrlich? Unter den Voraussetzungen hätte ich ihm nichts überwiesen, wenn ich nicht unbedingt gemusst hätte. Da könnt ihr mich gierig finden, aber mein Ex ist sich auch nicht zu schade sich Sachen schonzurechnen, das wurmt und wenn man dann mal in der Position ist auch was aufrechnen zu können (er hat mir die Hälfte der kompletten Einrichtung unserer alten Wohnung in Rechnung gestellt, die er jetzt alleine nutzt, ich habe nichts davon mitgenommen, nur ganz alte Möbel und welche die mir allein gehören) und aus dieser Sicht heraus denk ich mir, da kann man auch Sachen aufrechnen.
Liebe TS ich hoffe das mit deinem Ex klärt sich bald, du hast bestimmt schon genug Stress und finanzielle Nachteile durch den, da brauchst du kein schlechtes Gewissen haben
Once-upon-a-time
463 Beiträge
27.09.2020 11:07
Zitat von katti85:

In 2019 hattet ihr eine Zusammenveranlagung.
Aus steuerlicher Seite betrachtet, ist es in dem Veranlafungszeitraum völlig egal ob ihr euch in 2020 getrennt habt oder nicht.

Die Einspruchsfrist wird sicherlich schon vorbei sein oder? Ansonsten hätte man auch zwei Einzelveranlagungen machen können.

Dir wird nix anderes übrig bleiben, als halbe halbe zu machen.

(ich bin vom Fach und mach den ganzen Tag nix anderes als ESt Erklärungen)


Uiuiui, dann solltest du aber ganz flott da etwas Nachhilfe organisieren...
Once-upon-a-time
463 Beiträge
27.09.2020 11:07
Zitat von Kleeflöckchen:

Da die Trennung erst in 2020 war betrifft sie grundsätzlich das Steuerjahr 2019 nicht mehr, da ihr gesamtschuldner seid.
Allerdings gibt es die Möglichkeit die Aufteilung der Steuerschuld zu beantragen. Dann wird wirklich genau ausgerechnet was wen betrifft. Diesen Antrag kannst du schriftlich bei deinem Finanzamt stellen. Betrifft den Paragraphen 268 Abgabenordnung.


Das ist die einzig richtige Antwort hier...
Anonym 1 (205302)
4 Beiträge
27.09.2020 11:11
Nur mal "für den fall das", wie würde ich das denn rechtlich absichern? Bzw kann ich das rechtlich überhaupt sauber machen?
Aufrechnen und dann ein entsprechendes schreiben aufsetzen und per einschreiben schicken, um ihn darüber in kenntnis zu setzen?

Auf der anderen seite bin ich ja nicht berechtigt, irgendwas zu "pfänden", und im grunde wäre ein einbehalten "seines" geldes ja nichts anderes als das, oder?

Auch wenn er mir quasi geld schuldet, will ich mich rechtlich ungern auf dünnes eis begeben. Auch wenn er da äusserst fragwürdige dinge betreibt in vielerlei hinsicht, möchte ich meinen teil rechtlich sauber handhaben, damit mir unter keinen umständen ein strick gedreht werden kann. Und ja, ich zieh da finanziell aktuell natürlich massiv den kürzeren. Aber ich möchte nicht, dass mein kind und ich da irgendwelche probleme im nachgang bekommen.

Und mir fehlt auch etwas die kraft für diese ganzen kämpfe ums geld und diese "nebenschauplätze". Auch wenn es teilweise etwas eng ist.
shelyra
69255 Beiträge
27.09.2020 11:22
Ich würde das ganze finanzielle über einen Anwalt regeln.
Also sowohl die Steuerrückzahlung als auch die ausbleibende Kreditzahlung und der "Nutzungsausfall" da er die Sache einfach mitgenommen hat
27.09.2020 12:05
Zitat von Once-upon-a-time:

Zitat von Kleeflöckchen:

Da die Trennung erst in 2020 war betrifft sie grundsätzlich das Steuerjahr 2019 nicht mehr, da ihr gesamtschuldner seid.
Allerdings gibt es die Möglichkeit die Aufteilung der Steuerschuld zu beantragen. Dann wird wirklich genau ausgerechnet was wen betrifft. Diesen Antrag kannst du schriftlich bei deinem Finanzamt stellen. Betrifft den Paragraphen 268 Abgabenordnung.


Das ist die einzig richtige Antwort hier...

Hmm, aber richtet sich die Erstattung nicht nach 37 statt 268ff.? Und neben einer steuerrechtlichen Lösung gibt es bei einer Trennung auch eine zivilrechtliche...
27.09.2020 12:06
Zitat von Anonym 1 (205302):

Nur mal "für den fall das", wie würde ich das denn rechtlich absichern? Bzw kann ich das rechtlich überhaupt sauber machen?
Aufrechnen und dann ein entsprechendes schreiben aufsetzen und per einschreiben schicken, um ihn darüber in kenntnis zu setzen?

Auf der anderen seite bin ich ja nicht berechtigt, irgendwas zu "pfänden", und im grunde wäre ein einbehalten "seines" geldes ja nichts anderes als das, oder?

Auch wenn er mir quasi geld schuldet, will ich mich rechtlich ungern auf dünnes eis begeben. Auch wenn er da äusserst fragwürdige dinge betreibt in vielerlei hinsicht, möchte ich meinen teil rechtlich sauber handhaben, damit mir unter keinen umständen ein strick gedreht werden kann. Und ja, ich zieh da finanziell aktuell natürlich massiv den kürzeren. Aber ich möchte nicht, dass mein kind und ich da irgendwelche probleme im nachgang bekommen.

Und mir fehlt auch etwas die kraft für diese ganzen kämpfe ums geld und diese "nebenschauplätze". Auch wenn es teilweise etwas eng ist.

Du solltest Dir wirklich einen Anwalt nehmen, denn den brauchst Du für die Scheidung ohnehin.
nilou
14571 Beiträge
27.09.2020 12:16
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Anonym 1 (205302):

Nur mal "für den fall das", wie würde ich das denn rechtlich absichern? Bzw kann ich das rechtlich überhaupt sauber machen?
Aufrechnen und dann ein entsprechendes schreiben aufsetzen und per einschreiben schicken, um ihn darüber in kenntnis zu setzen?

Auf der anderen seite bin ich ja nicht berechtigt, irgendwas zu "pfänden", und im grunde wäre ein einbehalten "seines" geldes ja nichts anderes als das, oder?

Auch wenn er mir quasi geld schuldet, will ich mich rechtlich ungern auf dünnes eis begeben. Auch wenn er da äusserst fragwürdige dinge betreibt in vielerlei hinsicht, möchte ich meinen teil rechtlich sauber handhaben, damit mir unter keinen umständen ein strick gedreht werden kann. Und ja, ich zieh da finanziell aktuell natürlich massiv den kürzeren. Aber ich möchte nicht, dass mein kind und ich da irgendwelche probleme im nachgang bekommen.

Und mir fehlt auch etwas die kraft für diese ganzen kämpfe ums geld und diese "nebenschauplätze". Auch wenn es teilweise etwas eng ist.

Du solltest Dir wirklich einen Anwalt nehmen, denn den brauchst Du für die Scheidung ohnehin.


Das halte ich auch für das sinnvollste. Also erstmal nichts auszahlen und alles an einen Anwalt geben. Gerade das Kreditthema und der Kindesunterhalt sind nicht ohne und das solltest du anwaltlich klären. Wenn du ihm das Geld jetzt auszahlst siehst du Evtl. gar nichts wieder.

Er nimmt dich leider nicht für voll bzw. weiß wie er dich „über den Tisch ziehen“ kann. Und um dich da emotional und auch zeitlich rauszunehmen ist ein Anwalt das sinnvollste. Deine Energie brauchst du für anderes, nicht für den Typen.
Once-upon-a-time
463 Beiträge
28.09.2020 21:04
Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Once-upon-a-time:

Zitat von Kleeflöckchen:

Da die Trennung erst in 2020 war betrifft sie grundsätzlich das Steuerjahr 2019 nicht mehr, da ihr gesamtschuldner seid.
Allerdings gibt es die Möglichkeit die Aufteilung der Steuerschuld zu beantragen. Dann wird wirklich genau ausgerechnet was wen betrifft. Diesen Antrag kannst du schriftlich bei deinem Finanzamt stellen. Betrifft den Paragraphen 268 Abgabenordnung.


Das ist die einzig richtige Antwort hier...

Hmm, aber richtet sich die Erstattung nicht nach 37 statt 268ff.? Und neben einer steuerrechtlichen Lösung gibt es bei einer Trennung auch eine zivilrechtliche...


Der Paragraf is für die TE grade Wurscht-das FA weiß was gemeint ist und legt das entsprechend aus.
Die zivilrechtliche sagt nur, dass einer den andern nicht absichtlich schädigen darf-und das wär zB der Fall, wenn der Ehegatte mit StKl 5 eine getrennte Veranlagung einreicht.
28.09.2020 21:33
Zitat von Once-upon-a-time:

Zitat von cogito_ergo_sum:

Zitat von Once-upon-a-time:

Zitat von Kleeflöckchen:

Da die Trennung erst in 2020 war betrifft sie grundsätzlich das Steuerjahr 2019 nicht mehr, da ihr gesamtschuldner seid.
Allerdings gibt es die Möglichkeit die Aufteilung der Steuerschuld zu beantragen. Dann wird wirklich genau ausgerechnet was wen betrifft. Diesen Antrag kannst du schriftlich bei deinem Finanzamt stellen. Betrifft den Paragraphen 268 Abgabenordnung.


Das ist die einzig richtige Antwort hier...

Hmm, aber richtet sich die Erstattung nicht nach 37 statt 268ff.? Und neben einer steuerrechtlichen Lösung gibt es bei einer Trennung auch eine zivilrechtliche...


Der Paragraf is für die TE grade Wurscht-das FA weiß was gemeint ist und legt das entsprechend aus.
Die zivilrechtliche sagt nur, dass einer den andern nicht absichtlich schädigen darf- und das wär zB der Fall, wenn der Ehegatte mit StKl 5 eine getrennte Veranlagung einreicht.

Sorry: nein, diese Aussage ist durch das Wörtchen „nur” schlicht unrichtig, aber gut - vielleicht interessiert der Paragraf die TS nicht, mich hätte es aber wirklich interessiert, weil ich das anders in Erinnerung habe (ist aber auch schon einige Jahre her). Hatte gedacht, dass jemand, der sich ein Urteil darüber, welche die „einzig richtige Antwort” ist, erlaubt, das schnell beantworten kann; zum Nachlesen hab ich gerade keine Lust...
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