Mütter- und Schwangerenforum

Strafantrag

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FoxMami
2969 Beiträge
28.06.2018 21:58
Zitat von Anonym 1 (198302):

Ein Verfahren wird er erhalten, wegen Verkehrswidrigem Verhalten.

Mir geht es um Spätfolgen Da es ja der Kopf ist und was ist , wenn das Jochbein wirklich gebrochen ist und dann ein Lebenlang damit Probleme hat. Auf der anderen Seite zeigt er sich sehr reumütig und hat sich oft entschuldigt.


Das ist schwierig. Von der einen Seite kann man es nicht rückgängig machen ind ich bin mor sicher er bereut es und wird in Zukunft mehr aufpassen. Von der anderen Seite, wenn da spätfolgen sind, wird euch die Einzeige was bringen? Schmerzensgeld oder so?
Ich hoffe auf jeden Fall, dass da keine Spätfolgen sein werden, es der Maus gut geht und man keine Anzeige machen muss.
Once-upon-a-time
463 Beiträge
28.06.2018 21:58
Zitat von Anonym 1 (198302):

Ein Verfahren wird er erhalten, wegen Verkehrswidrigem Verhalten.

Mir geht es um Spätfolgen Da es ja der Kopf ist und was ist , wenn das Jochbein wirklich gebrochen ist und dann ein Lebenlang damit Probleme hat. Auf der anderen Seite zeigt er sich sehr reumütig und hat sich oft entschuldigt.


Wenns dir um Spätfolgen geht nützt ein Strafantrag gar nichts. Du musst ihn auf Schmerzensgeld verklagen-das geht auf zivilrechtlichem weg und hat mit Strafrecht überhaupt nichts zu tun.
28.06.2018 21:58
Zitat von StilleWasser:

Ja würd ich, alleine schon weil er am Gehsteig unterwegs war und das, zumindest bei uns, verboten ist und damit er alleine deswegen schon mal seine Strafe bekommt.


Gehsteigfahren mit dem Fahrrad ist aber bei uns nur ein "kleines" Verkehrsdelikt... angezeigt wird er bei uns in Ö doch sowieso.
Serafinchen
4537 Beiträge
29.06.2018 00:02
Ich hätte nun auch gedacht dass es automatisch als fahrlässige Körperverletzung von der Polizei vor Ort aufgenommen wird ?. Wenn nicht, würde ich allerdings einen Strafantrag stellen ja. Weshalb könnte ich allerdings garnicht so richtig begründen. Für mich würde es sich einfach so gehören.
Ausschlaggebend sehe ich da auch, dass es hätte verhindert werden können, und dass es auch böser hätte ausgehen können....
Ich denke mich triggern aber auch viele Nachrichten, wie z.b. die von dem Diplomaten, der durch sein geparktes Auto im Halteverbot den Tod eines Radfahrers verursachte und dafür nicht belangt werden kann......
Daher finde ich dass jede Tat auch vor Gericht landen sollte, egal wie viel Reue man zeigt.
29.06.2018 02:17
Zitat von Maria123:

Zitat von StilleWasser:

Ja würd ich, alleine schon weil er am Gehsteig unterwegs war und das, zumindest bei uns, verboten ist und damit er alleine deswegen schon mal seine Strafe bekommt.


Du bist ja krass drauf!


Was is krass drauf wenn ein EW am Gehsteig dahinrast und Fußgänger gefährdet?

Das geht gar nicht.
29.06.2018 02:21
Zitat von Zwergmaus83:

Zitat von StilleWasser:

Ja würd ich, alleine schon weil er am Gehsteig unterwegs war und das, zumindest bei uns, verboten ist und damit er alleine deswegen schon mal seine Strafe bekommt.
Deswegen ermittelt doch die Polizei eh schon, weil er auf dem Gehweg fuhr.


Steht ned im Eingangspost und alles les ich sicher ah ned immer bzw. hellsehen kann ich ned.

Trotzdem würd ich ihn privatrechtlich verklagen - geht einfach gar ned was er gemacht hat.
29.06.2018 02:24
Zitat von StilleWasser:

Zitat von Zwergmaus83:

Zitat von StilleWasser:

Ja würd ich, alleine schon weil er am Gehsteig unterwegs war und das, zumindest bei uns, verboten ist und damit er alleine deswegen schon mal seine Strafe bekommt.
Deswegen ermittelt doch die Polizei eh schon, weil er auf dem Gehweg fuhr.


Steht ned im Eingangspost und alles les ich sicher ah ned immer bzw. hellsehen kann ich ned.

Trotzdem würd ich ihn privatrechtlich verklagen - geht einfach gar ned was er gemacht hat.
Ja genau.. Man sollte ihn bestmöglich sogar noch erhängen damit er weiß, dass er was falsch getan hat
Kommt schon.. er hat einen Fehler gemacht, wie alle Menschen auf dieser Welt..Er zeigte Einsicht, und entschuldigte sich mehrfach. Wie kann man da so verbittert sein, und einem 19 Jährigen so extrem schlechtes wollen... also ehrlich
29.06.2018 02:41
Ich würd ehrlich gesagt auch auf privatrechtlichem Wege Schmerzensgeld einklagen... wie kommt denn die TS dazu bzw. ihr Kind?

Strafrechtlich kommt da im Normalfall nichts raus und wird eingestellt.
29.06.2018 02:43
Zitat von sunshine_26:

Ich würd ehrlich gesagt auch auf privatrechtlichem Wege Schmerzensgeld einklagen... wie kommt denn die TS dazu bzw. ihr Kind?

Strafrechtlich kommt da im Normalfall nichts raus und wird eingestellt.


Aber bei uns in Ö wird das sowieso automatisch mitverhandelt bei der Gerichtsverhandlung bzgl dem gerichtlich strafbaren Delikt.. ich kenn das gar nicht anders.
Seramonchen
37743 Beiträge
29.06.2018 05:02
Hoffentlich machen die teenies von einigen hier nie einen Fehler da stellen dann die eigenen Eltern noch Strafanträge gegen ihr Kind, weil Reue reicht nicht, da muss es richtig knallen! Wo kommen wir dahin, wenn Jugendliche selbst Einsicht zeigen und wir ihnen nicht noch eins und noch eins auf den Deckel geben können?

Zwilli-Mami
291 Beiträge
29.06.2018 07:24
Es wurde doch nun schon mehrfach geschrieben, dass eine Klage zur Abdeckung von evtl. Spätfolgen keinen Sinn hätte, sondern ausschließlich dem Schmerzensgeld dienen würde. Also geht's doch mal mal wieder nur um das gute Geld..

Ganz ehrlich. Wer von euch ist (gerade als Teenie) nie mit dem Fahrrad mal ein kurzes Stück auf dem Gehweg gefahren, weil er auf der Straße zb. Nicht am Bus vorbei kam?
Der Junge hat sich super Verhalten, das hätten viele Erwachsene so nicht getan. Er hat euch doch quasi 50€ Schmerzensgeld gezahlt. Mein Bruder hat sich beim Fussball das Jochbein gebrochen und keinerlei Spätfolgen. Man muss ja nicht immer von dem schlimmsten ausgehen. Und wenn man doch unbedingt klagen möchte, könnte man immer noch die Unfallkasse verklagen, sollte diese nicht alles angemessen bezahlen.

Also meine Meinung: Lasst den armen Jungen in Ruhe. Er hat mit Sicherheit aus diesem Schock gelernt.
Anonym 1 (198302)
16 Beiträge
29.06.2018 07:35
Mir ging es wie gesagt nur um die spätfolgen. Nicht um Schmerzensgeld oder dergleichen.

Da die Unfallkasse aber dafür aufkommen würde, sehen wir von einer Anzeige ab.

Klar, ohne Frage der junge hat sich super verhalten und sich mehrmals entschuldigt.

29.06.2018 07:52
Ich selbst war damals geschädigte.

Ich war einen Weg entlang gelaufen, über dem eine Schranke ist, damit keine Autos durchfahren können.
Diese Schranke war oben.

In dem Moment als ich darunter hindurch lief, klappte sie mit wucht auf meinen Kopf.

4 abgebrochene Schneidezähne und Gehirnerschütterung dir trotzdem Folge.

Arbeiter waren am schaldkasten tätig. Sie hatten nichts abgesperrt, kein Schild, nichts.

Es lief auf eine anwaltliche Einigung mit der Firma der Arbeitgeber heraus.

Es wurde der Zahnersatz gezahlt und ich erhielt ein Schmerzensgeld und unterschrieb dafür, dass ich von späteren Ansprüchen absehe und damit alles abgegolten ist.

Es ist wohl üblich, wenn man sich friedlich einigt, dass man eine einmalige Leistung bekommt und dafür unterschreibt, außer man will den Stress und vor Gericht.

Ich wünsche deiner Tochter alles gute!
Ist echt dumm gelaufen.
Der Verursacher hat sich vorbildlich verhalten.

Sollte etwas am Schlüsselbein sein, wird es ja bezahlt, also die OP.

Meine Zähne wären von der Krankenkasse nicht auf dem Niveau bezahlt worden.

Ich denke jedes 19-jahrige "Kind" kann mal in so eine Situation geraten und so einen Fehler machen.

Da freut man sich (und die Eltern) wenn nicht noch ein zusätzliches verfahren eingeleitet wird.
Der Verursacher macht sich wie es scheint schon Vorwürfe.
29.06.2018 08:14
Ich hatte im Eingangspost eigentlich "Ja" angeklickt.. Aus mehreren Gründen. Zum Einen, weil das grob fahrlässig war und auch wirklich böse hätte enden können. Zum Anderen stelle ich mir bei sowas immer vor, es wäre mein Kind gewesen (allerdings wird sie erst 3 und ich würde einen Tobsuchtsanfall bekommen, wenn ihr was geschähe!) Was wäre wenn es eine Mama mit Neugeborenem im Kinderwagen gewesen wäre? Ich mag mir das gar nicht ausmalen.

Aber.
Ich hab mich dann durch die weiteren Posts gelesen und kam ins Grübeln. Dass er sich mehrfach entschuldigt hat (auch mit Geld, was für einen Azuplüsch wirklich nicht so einfach ist, weil die meist echt darauf angewiesen sind), dass er sich wirkliche Sorgen gemacht hat, und vor allem dass es Gottseidank durch die Unfallkasse abgedeckt ist, ist ihm sehr positiv zuzurechnen.

Deswegen bitte eine Stimme bei "Ja" abziehen und zu "nein" hinzufügen
Schnecke510
7212 Beiträge
29.06.2018 08:16
Zitat von StilleWasser:

Zitat von Zwergmaus83:

Zitat von StilleWasser:

Ja würd ich, alleine schon weil er am Gehsteig unterwegs war und das, zumindest bei uns, verboten ist und damit er alleine deswegen schon mal seine Strafe bekommt.
Deswegen ermittelt doch die Polizei eh schon, weil er auf dem Gehweg fuhr.


Steht ned im Eingangspost und alles les ich sicher ah ned immer bzw. hellsehen kann ich ned.

Trotzdem würd ich ihn privatrechtlich verklagen - geht einfach gar ned was er gemacht hat.

...dir geht's doch nur ums Schmerzensgeld.

Ein Strafantrag gegen einen 19-Jährigen, dem ein Versehen passiert ist und das er zutiefst bereut offenbar (!), zu stellen, wird deine Unzufriedenheit mit deinem Leben, deinem Kontostand und dir im Allgemeinen nicht besser machen. Bedenke das bitte.
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