Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt versus Arbeitslosigkeit

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Anonym 1 (210000)
0 Beiträge
26.03.2023 20:25
Hallo ihr Lieben,
Hat jemand schon mal Erfahrung gemacht bzgl Unterhaltsforderung an den Unterhaltspflichtigen Elternteil der Arbeitslos ist?

Zum Hintergrund: Unterhaltspflichtiger Elternteil teilt mit kein Einkommen zu haben (Hausmann/Hausfrau). Ist neu verheiratet und hat neue Kinder in der neuen Ehe. Geht nicht darauf ein Unterhalt zahlen zu wollen für das Kind aus erster Ehe (über Anwalt zur Zahlung nach DDT aufgefordert).

Lohnt sich da überhaupt eine Klage? Würde ein Richter überhaupt jemanden zwingen wieder arbeiten zu gehen?
Hat jemand schon mal Erfahrungen gemacht?

Bewusst Geschlechter neutral da es sowohl Mutter als auch Vater sein kann.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Bekannte hier im Forum ggf. auch Betroffene.

Vanellope
15442 Beiträge
26.03.2023 20:44
Soweit ich weiß muss man schauen Unterhalt leisten zu können. Zur Not auch mit zusätzlichem Nebenjob .
Wie das umsetzbar sein soll weiß ich nicht .
nilou
14070 Beiträge
26.03.2023 20:56
Was sagt der Anwalt? Ohne näher Infos zu Alter der „neuen“ Kinder und deren Betreuung durch Kita/Schule etc sowie Einkommenssituatiin etc. kann man dazu nichts sagen.

Anonym 1 (210000)
0 Beiträge
26.03.2023 21:27
Zitat von nilou:

Was sagt der Anwalt? Ohne näher Infos zu Alter der „neuen“ Kinder und deren Betreuung durch Kita/Schule etc sowie Einkommenssituatiin etc. kann man dazu nichts sagen.


Der Anwalt ist für Klagen. Aber gibt zum Ausgang keine Abwägung. Da liegt man aber mal eben bei Klage Kosten von 2,5k€. Wenn dabei aber nix raus kommt könnte man sich das aber auch sparen und direkt für das betroffene Kind zur Seite legen.

Neue Kinder sind schon im Grundschulalter. Betreuung - keine Info. Es liegt nur die Info vor das dieser Elternteil nix verdient und auch keine Ersparnisse hat samt Nachweis dazu.
Anonym 2 (210000)
0 Beiträge
26.03.2023 21:54
Hallo.

Wir gehen gerade in die Klage.
Auch neu verheiratet und Kind...

Allerdings wird hier schon gezahlt, allerdings nicht den vollen Betrag. Da aber Geld vorhanden plus Firma,Haus etc könnte eigentlich der volle Betrag gezahlt werden.

Unser Anwalt hat es ganz genau geprüft und uns gute Chancen ausgerechnet.

Wenn bei euch belegt ist,dass wirklich nichts da ist würde ich wohl nicht klagen,am Ende bleibt ihr wirklich auf den Kosten sitzen.

Lg
Anonym 3 (210000)
0 Beiträge
26.03.2023 22:11
Ich habe eine ähnliche Situation über eine Unterhaltsbeistandschaft beim Jugendamt regeln lassen. Vielleicht ist das auch eine Option vorab?
Litschi
1121 Beiträge
26.03.2023 22:28
Ich würde ebenfalls eine Beistabdschaft einrichten lassen. Die regeln das ja meist, auch gerichtlich. Prüfen auch, wie viel Geld insgesamt in der Familie ist. Denn bei vorhandenen Ehepartner kann durchaus der fiktive Ehegattenunterhalt als Einkommen und somit als Berechnungsgrundlage für Kindesunterhalt genommen werden.
nilou
14070 Beiträge
27.03.2023 08:36
Zitat von Anonym 1 (210000):

Zitat von nilou:

Was sagt der Anwalt? Ohne näher Infos zu Alter der „neuen“ Kinder und deren Betreuung durch Kita/Schule etc sowie Einkommenssituatiin etc. kann man dazu nichts sagen.


Der Anwalt ist für Klagen. Aber gibt zum Ausgang keine Abwägung. Da liegt man aber mal eben bei Klage Kosten von 2,5k€. Wenn dabei aber nix raus kommt könnte man sich das aber auch sparen und direkt für das betroffene Kind zur Seite legen.

Neue Kinder sind schon im Grundschulalter. Betreuung - keine Info. Es liegt nur die Info vor das dieser Elternteil nix verdient und auch keine Ersparnisse hat samt Nachweis dazu.


Warum seid ihr den Weg über den Anwalt gegangen? Eine Beistandschaft kostet nichts und bringt dir auch einen Titel.

Wenn es dir um die Kosten geht, mache eine Beistandschaft.

Wenn dein Anwalt zum klagen rät scheint er ja durchaus Chancen zu sehen.
Heati
2746 Beiträge
27.03.2023 11:36
Wir sind auch aktuell dabei, den Unterhalt einzuklagen. Eine Beistandschaft wurde nicht eingerichtet, da der unterhaltspflichtige nicht arbeitet. Und da ich selber neu verheiratet bin mit Berufstätigen Partner, hieß es, es wäre ja ausreichend, wenn wir aufstockend Hartz IV bekommen würden. Die Unterhaltsstelle des Jugendamtes war mir wirklich keine Hilfe.
Bei uns wurde dem Vater bislang Prozesskosten Hilfe verweigert, da er nicht alles ihm mögliche tut, um seine Lage zu verbessern. Ich rechne also mit einem sehr positiven Ausgang für uns. Und seit Oktober letzten Jahres ist er eigentlich verpflichtet, den Mindestunterhalt zu zahlen. Ein endgültiges Urteil steht aber noch aus.
Anonym 1 (210000)
0 Beiträge
27.03.2023 12:13
Zitat von Heati:

Wir sind auch aktuell dabei, den Unterhalt einzuklagen. Eine Beistandschaft wurde nicht eingerichtet, da der unterhaltspflichtige nicht arbeitet. Und da ich selber neu verheiratet bin mit Berufstätigen Partner, hieß es, es wäre ja ausreichend, wenn wir aufstockend Hartz IV bekommen würden. Die Unterhaltsstelle des Jugendamtes war mir wirklich keine Hilfe.
Bei uns wurde dem Vater bislang Prozesskosten Hilfe verweigert, da er nicht alles ihm mögliche tut, um seine Lage zu verbessern. Ich rechne also mit einem sehr positiven Ausgang für uns. Und seit Oktober letzten Jahres ist er eigentlich verpflichtet, den Mindestunterhalt zu zahlen. Ein endgültiges Urteil steht aber noch aus.


Wie ist das bei euch mit den Anwaltskosten? Müsst ihr diese tragen?
Heati
2746 Beiträge
27.03.2023 12:38
Zitat von Anonym 1 (210000):

Zitat von Heati:

Wir sind auch aktuell dabei, den Unterhalt einzuklagen. Eine Beistandschaft wurde nicht eingerichtet, da der unterhaltspflichtige nicht arbeitet. Und da ich selber neu verheiratet bin mit Berufstätigen Partner, hieß es, es wäre ja ausreichend, wenn wir aufstockend Hartz IV bekommen würden. Die Unterhaltsstelle des Jugendamtes war mir wirklich keine Hilfe.
Bei uns wurde dem Vater bislang Prozesskosten Hilfe verweigert, da er nicht alles ihm mögliche tut, um seine Lage zu verbessern. Ich rechne also mit einem sehr positiven Ausgang für uns. Und seit Oktober letzten Jahres ist er eigentlich verpflichtet, den Mindestunterhalt zu zahlen. Ein endgültiges Urteil steht aber noch aus.


Wie ist das bei euch mit den Anwaltskosten? Müsst ihr diese tragen?

Wir bekommen Prozesskostenhilfe. Obwohl mein Mann Vollzeit berufstätig ist, reicht das Einkommen gerade so zum Leben, und ich bin zu Hause.
Hazel90
205 Beiträge
27.03.2023 13:28
Darf ich hier mal reingrätschen? Wenn man also dann klagt und das Gericht stellt fest, dass der Erwerbsobliegenheit nicht ausreichend nachgekommen wird, kann ja ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt werden. Aber was hat man denn am Ende davon? Wo kein Geld da ist, kann ich ja nix holen... oder kann das Gericht die Jobsuche quasi durch Zwangsmaßnahmen vorantreiben? Ich frage, weil wir auch betroffen sind und ich gerne wissen möchte, ob das ein lohnenswerter Kampf ist..
Glücksstein
4377 Beiträge
27.03.2023 14:32
Zitat von Hazel90:

Darf ich hier mal reingrätschen? Wenn man also dann klagt und das Gericht stellt fest, dass der Erwerbsobliegenheit nicht ausreichend nachgekommen wird, kann ja ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt werden. Aber was hat man denn am Ende davon? Wo kein Geld da ist, kann ich ja nix holen... oder kann das Gericht die Jobsuche quasi durch Zwangsmaßnahmen vorantreiben? Ich frage, weil wir auch betroffen sind und ich gerne wissen möchte, ob das ein lohnenswerter Kampf ist..


Das Gericht kann anordnen das der Vater/Mutter sich ein besser bezahlten Job sucht oder ebend auch mehrere Jobs macht um seinen Unterhaltspflichten nachzukommen.
Alleinerziehende können ja zumindest den Unterhaltsvorschuss beantragen, verheiratete hingegen nicht, da muss der neue Partner mit fürs Kind aufkommen wenn der andere nicht Zahlungsfähig ist.
nilou
14070 Beiträge
27.03.2023 14:40
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Hazel90:

Darf ich hier mal reingrätschen? Wenn man also dann klagt und das Gericht stellt fest, dass der Erwerbsobliegenheit nicht ausreichend nachgekommen wird, kann ja ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt werden. Aber was hat man denn am Ende davon? Wo kein Geld da ist, kann ich ja nix holen... oder kann das Gericht die Jobsuche quasi durch Zwangsmaßnahmen vorantreiben? Ich frage, weil wir auch betroffen sind und ich gerne wissen möchte, ob das ein lohnenswerter Kampf ist..


Das Gericht kann anordnen das der Vater/Mutter sich ein besser bezahlten Job sucht oder ebend auch mehrere Jobs macht um seinen Unterhaltspflichten nachzukommen.
Alleinerziehende können ja zumindest den Unterhaltsvorschuss beantragen, verheiratete hingegen nicht, da muss der neue Partner mit fürs Kind aufkommen wenn der andere nicht Zahlungsfähig ist.


Anordnen, aber letztendlich nicht durchsetzen.

Das geht indirekt nur wenn er/sie Sozialleistungen wie Bürgergeld zB bezieht.

Letztendlich geht es um das Erwirken eines Unterhaltstitels, damit der Unterhaltsanspruch nicht verjährt. Damit kann man auch viele Jahre später noch versuchen Unterhalt einzuziehen.
Glücksstein
4377 Beiträge
27.03.2023 14:44
Zitat von nilou:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von Hazel90:

Darf ich hier mal reingrätschen? Wenn man also dann klagt und das Gericht stellt fest, dass der Erwerbsobliegenheit nicht ausreichend nachgekommen wird, kann ja ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt werden. Aber was hat man denn am Ende davon? Wo kein Geld da ist, kann ich ja nix holen... oder kann das Gericht die Jobsuche quasi durch Zwangsmaßnahmen vorantreiben? Ich frage, weil wir auch betroffen sind und ich gerne wissen möchte, ob das ein lohnenswerter Kampf ist..


Das Gericht kann anordnen das der Vater/Mutter sich ein besser bezahlten Job sucht oder ebend auch mehrere Jobs macht um seinen Unterhaltspflichten nachzukommen.
Alleinerziehende können ja zumindest den Unterhaltsvorschuss beantragen, verheiratete hingegen nicht, da muss der neue Partner mit fürs Kind aufkommen wenn der andere nicht Zahlungsfähig ist.


Anordnen, aber letztendlich nicht durchsetzen.

Das geht indirekt nur wenn er/sie Sozialleistungen wie Bürgergeld zB bezieht.

Letztendlich geht es um das Erwirken eines Unterhaltstitels, damit der Unterhaltsanspruch nicht verjährt. Damit kann man auch viele Jahre später noch versuchen Unterhalt einzuziehen.


Den Unterhaltstitel erhält man doch aber schon wenn man die Vaterschaft beurkundet. Da wird doch der Unterhalt gleich mit berechnet. Zumindest ist das hier bei uns so.
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