Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt versus Arbeitslosigkeit

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nilou
14065 Beiträge
27.03.2023 14:55
Zitat von Glücksstein:

Zitat von nilou:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von Hazel90:

Darf ich hier mal reingrätschen? Wenn man also dann klagt und das Gericht stellt fest, dass der Erwerbsobliegenheit nicht ausreichend nachgekommen wird, kann ja ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt werden. Aber was hat man denn am Ende davon? Wo kein Geld da ist, kann ich ja nix holen... oder kann das Gericht die Jobsuche quasi durch Zwangsmaßnahmen vorantreiben? Ich frage, weil wir auch betroffen sind und ich gerne wissen möchte, ob das ein lohnenswerter Kampf ist..


Das Gericht kann anordnen das der Vater/Mutter sich ein besser bezahlten Job sucht oder ebend auch mehrere Jobs macht um seinen Unterhaltspflichten nachzukommen.
Alleinerziehende können ja zumindest den Unterhaltsvorschuss beantragen, verheiratete hingegen nicht, da muss der neue Partner mit fürs Kind aufkommen wenn der andere nicht Zahlungsfähig ist.


Anordnen, aber letztendlich nicht durchsetzen.

Das geht indirekt nur wenn er/sie Sozialleistungen wie Bürgergeld zB bezieht.

Letztendlich geht es um das Erwirken eines Unterhaltstitels, damit der Unterhaltsanspruch nicht verjährt. Damit kann man auch viele Jahre später noch versuchen Unterhalt einzuziehen.


Den Unterhaltstitel erhält man doch aber schon wenn man die Vaterschaft beurkundet. Da wird doch der Unterhalt gleich mit berechnet. Zumindest ist das hier bei uns so.


Nein das stimmt nicht, das sind 2 völlig unterschiedliche Sachen.
Chrysopelea
14625 Beiträge
27.03.2023 15:12
Zitat von nilou:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von nilou:

Zitat von Glücksstein:

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Anordnen, aber letztendlich nicht durchsetzen.

Das geht indirekt nur wenn er/sie Sozialleistungen wie Bürgergeld zB bezieht.

Letztendlich geht es um das Erwirken eines Unterhaltstitels, damit der Unterhaltsanspruch nicht verjährt. Damit kann man auch viele Jahre später noch versuchen Unterhalt einzuziehen.


Den Unterhaltstitel erhält man doch aber schon wenn man die Vaterschaft beurkundet. Da wird doch der Unterhalt gleich mit berechnet. Zumindest ist das hier bei uns so.


Nein das stimmt nicht, das sind 2 völlig unterschiedliche Sachen.


kann ich bestätigen, ich habe eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung, aber keinen Unterhaltstitel. Den gibt es meines Wissens nach eher, wenn der Vater nicht freiwillig zahlt.
Glücksstein
4377 Beiträge
27.03.2023 15:55
Zitat von nilou:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von nilou:

Zitat von Glücksstein:

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Anordnen, aber letztendlich nicht durchsetzen.

Das geht indirekt nur wenn er/sie Sozialleistungen wie Bürgergeld zB bezieht.

Letztendlich geht es um das Erwirken eines Unterhaltstitels, damit der Unterhaltsanspruch nicht verjährt. Damit kann man auch viele Jahre später noch versuchen Unterhalt einzuziehen.


Den Unterhaltstitel erhält man doch aber schon wenn man die Vaterschaft beurkundet. Da wird doch der Unterhalt gleich mit berechnet. Zumindest ist das hier bei uns so.


Nein das stimmt nicht, das sind 2 völlig unterschiedliche Sachen.


Tut mir leid aber bei uns ist es so und stimmt auch. Mit der Beurkundung des Unterhaltes habe ich damals für beide Kinder den pfändbaren Unterhaltstitel bekommen.
nilou
14065 Beiträge
27.03.2023 17:05
Zitat von Glücksstein:

Zitat von nilou:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von nilou:

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Den Unterhaltstitel erhält man doch aber schon wenn man die Vaterschaft beurkundet. Da wird doch der Unterhalt gleich mit berechnet. Zumindest ist das hier bei uns so.


Nein das stimmt nicht, das sind 2 völlig unterschiedliche Sachen.


Tut mir leid aber bei uns ist es so und stimmt auch. Mit der Beurkundung des Unterhaltes habe ich damals für beide Kinder den pfändbaren Unterhaltstitel bekommen.


Ja mit der Beurkundung des Unterhaltes. Aber sicher nicht mit der Vaterschaftsanerkennung.

Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt sind zwei völlig voneinander unabhängige Sachen.
Glücksstein
4377 Beiträge
27.03.2023 19:39
Zitat von nilou:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von nilou:

Zitat von Glücksstein:

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Nein das stimmt nicht, das sind 2 völlig unterschiedliche Sachen.


Tut mir leid aber bei uns ist es so und stimmt auch. Mit der Beurkundung des Unterhaltes habe ich damals für beide Kinder den pfändbaren Unterhaltstitel bekommen.


Ja mit der Beurkundung des Unterhaltes. Aber sicher nicht mit der Vaterschaftsanerkennung.

Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt sind zwei völlig voneinander unabhängige Sachen.


Sicherlich. Sowie die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben ist wird der Unterhalt berechnet und beurkundet + Unterhaltstitel.
Vanellope
15442 Beiträge
27.03.2023 20:04
Zitat von Glücksstein:

Zitat von nilou:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von nilou:

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Tut mir leid aber bei uns ist es so und stimmt auch. Mit der Beurkundung des Unterhaltes habe ich damals für beide Kinder den pfändbaren Unterhaltstitel bekommen.


Ja mit der Beurkundung des Unterhaltes. Aber sicher nicht mit der Vaterschaftsanerkennung.

Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt sind zwei völlig voneinander unabhängige Sachen.


Sicherlich. Sowie die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben ist wird der Unterhalt berechnet und beurkundet + Unterhaltstitel.

Ja aber man kann aber auch eine Vaterschaftsanerkennung machen ohne Unterhaltsberechnung, zb wennan zwar in einer Beziehung ist, aber halt nicht verheiratet. also die Anerkennung hat nicht zwingend mit dem Unterhalt zu tun.
Glücksstein
4377 Beiträge
27.03.2023 20:36
Zitat von Vanellope:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von nilou:

Zitat von Glücksstein:

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Ja mit der Beurkundung des Unterhaltes. Aber sicher nicht mit der Vaterschaftsanerkennung.

Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt sind zwei völlig voneinander unabhängige Sachen.


Sicherlich. Sowie die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben ist wird der Unterhalt berechnet und beurkundet + Unterhaltstitel.

Ja aber man kann aber auch eine Vaterschaftsanerkennung machen ohne Unterhaltsberechnung, zb wennan zwar in einer Beziehung ist, aber halt nicht verheiratet. also die Anerkennung hat nicht zwingend mit dem Unterhalt zu tun.


Wenn man nicht zusammen lebt ist der Unterhaltstitel doch eine klare Sache.
Traumtänzerin84
10718 Beiträge
27.03.2023 21:37
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Vanellope:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von nilou:

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Sicherlich. Sowie die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben ist wird der Unterhalt berechnet und beurkundet + Unterhaltstitel.

Ja aber man kann aber auch eine Vaterschaftsanerkennung machen ohne Unterhaltsberechnung, zb wennan zwar in einer Beziehung ist, aber halt nicht verheiratet. also die Anerkennung hat nicht zwingend mit dem Unterhalt zu tun.


Wenn man nicht zusammen lebt ist der Unterhaltstitel doch eine klare Sache.
Lebst du in Deutschland oder in Österreich?

In Deutschland ist das keine klare Sache. Leider....
nilou
14065 Beiträge
27.03.2023 23:03
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Vanellope:

Zitat von Glücksstein:

Zitat von nilou:

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Sicherlich. Sowie die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben ist wird der Unterhalt berechnet und beurkundet + Unterhaltstitel.

Ja aber man kann aber auch eine Vaterschaftsanerkennung machen ohne Unterhaltsberechnung, zb wennan zwar in einer Beziehung ist, aber halt nicht verheiratet. also die Anerkennung hat nicht zwingend mit dem Unterhalt zu tun.


Wenn man nicht zusammen lebt ist der Unterhaltstitel doch eine klare Sache.


Nein ist es nicht. Man bekommt den nicht automatisch und klar ist da meistens nichts. V.a. wenn der Unterhaltspflichtige nicht freiwillig zustimmt / mitmacht läuft die Feststellung und Titulierung nur über ein Gerichtsverfahren.
K.B.
4974 Beiträge
28.03.2023 18:42
Ich arbeite in den Beistandschaften, kann später antworten.
Anonym 1 (210000)
0 Beiträge
29.03.2023 12:04
Zitat von K.B.:

Ich arbeite in den Beistandschaften, kann später antworten.


Was kannst du denn aus Erfahrung berichten? Bin gespannt!
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