Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt Volljährigkeit... Schreiben Anwalt..

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Anonym 1 (212389)
0 Beiträge
21.06.2026 12:22
Hallo,

mein Kind wird 18.

Es lebt seit ewigen Jahren komplett bei mir, der Erzeuger zahlt Unterhalt.
Sie sehen sich alle paar Monate mal wegen des Halbgeschwisters. (Eher 1-2 mal im Jahr)

Waren vor Jahren vor Gericht, er hat es geschafft dass er wesentlich weniger zahlen muss,als er könnte.. egal...
Jahrzehntelanger Psychoterror inklusive Therapie bei Kind und mir....

Er hat einen Titel bis Volljährigkeit.

Nun hat er mein Kind angeschrieben über seinen Anwalt und will von ihm,dass es meine Gehaltsnachweise von einem Jahr und Informationen über Hauskauf etc an ihn übermittelt... Mit Fristsetzung.

Die Frist endet bevor mein Kind volljährig ist.

Das kann er doch gar nicht verlangen,oder wie sieht das aus?
Ich dachte, wenn, muss mein Kind das Verlangen und nicht er.

Brief kam letzten Donnerstag,Frist endet nächsten Freitag.

Ich weiß nicht, wie und was ich nun am besten machen soll.

Hat wer Tipps?

Danke und LG

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Weil privat und Schutz

Anonym 1 (212389)
0 Beiträge
21.06.2026 12:25
EDIT bzw Ergänzung.

Das Kind wird weiter im Haushalt wohnen,zwecks Schule....
Lade
9760 Beiträge
21.06.2026 14:24
Selber den Anwalt einschalten.
nilou
14855 Beiträge
21.06.2026 14:55
Mit welcher Begründung wollen Sie die Unterlagen von deinem Kind?

Ich persönlich würde darauf gar nicht reagieren. Gegenüber deinem Kind verstehe ich dieses Anliegen nicht. V.a. hinsichtlich Haus und co. Dein Kind hat per se doch gar keinen Zugriff auf diese Unterlagen. Sie hätten wenn das an dich senden müssen, du bist ja auch der gesetzliche Vertreter bis 18. Von demher würde ich das Schreiben ans Kind ignorieren.

Es geht wahrscheinlich um die Neuberechnung des Unterhaltes ab 18. dafür sind diese Daten erforderlich. Auch von ihm. Also könnt ihr diese auch von ihm verlangen. Euer Kind hat den Anspruch gegenüber euch beiden. Und der andere Elternteil muss es wissen bzgl. der Berechnung. Euer beider Einkommen wird ja berücksichtigt bzgl Unterhakt da ihr beide Unterhaltspflichtig seid.

Wie habt ihr damals die Höhe des Unterhalts festgelegt? Hattest du einen Anwalt? Wenn ja schalte den für die Neuberechnung mit ein.

Maria123
1254 Beiträge
21.06.2026 17:38
Zitat von nilou:

Mit welcher Begründung wollen Sie die Unterlagen von deinem Kind?

Ich persönlich würde darauf gar nicht reagieren. Gegenüber deinem Kind verstehe ich dieses Anliegen nicht. V.a. hinsichtlich Haus und co. Dein Kind hat per se doch gar keinen Zugriff auf diese Unterlagen. Sie hätten wenn das an dich senden müssen, du bist ja auch der gesetzliche Vertreter bis 18. Von demher würde ich das Schreiben ans Kind ignorieren.

Es geht wahrscheinlich um die Neuberechnung des Unterhaltes ab 18. dafür sind diese Daten erforderlich. Auch von ihm. Also könnt ihr diese auch von ihm verlangen. Euer Kind hat den Anspruch gegenüber euch beiden. Und der andere Elternteil muss es wissen bzgl. der Berechnung. Euer beider Einkommen wird ja berücksichtigt bzgl Unterhakt da ihr beide Unterhaltspflichtig seid.

Wie habt ihr damals die Höhe des Unterhalts festgelegt? Hattest du einen Anwalt? Wenn ja schalte den für die Neuberechnung mit ein.


Die haben das Kind angeschrieben das sie die Unterlagen der Mutter möchten. So hab ich’s verstanden
Anonym 1 (212389)
0 Beiträge
21.06.2026 18:48
Zitat von Maria123:

Zitat von nilou:

Mit welcher Begründung wollen Sie die Unterlagen von deinem Kind?

Ich persönlich würde darauf gar nicht reagieren. Gegenüber deinem Kind verstehe ich dieses Anliegen nicht. V.a. hinsichtlich Haus und co. Dein Kind hat per se doch gar keinen Zugriff auf diese Unterlagen. Sie hätten wenn das an dich senden müssen, du bist ja auch der gesetzliche Vertreter bis 18. Von demher würde ich das Schreiben ans Kind ignorieren.

Es geht wahrscheinlich um die Neuberechnung des Unterhaltes ab 18. dafür sind diese Daten erforderlich. Auch von ihm. Also könnt ihr diese auch von ihm verlangen. Euer Kind hat den Anspruch gegenüber euch beiden. Und der andere Elternteil muss es wissen bzgl. der Berechnung. Euer beider Einkommen wird ja berücksichtigt bzgl Unterhakt da ihr beide Unterhaltspflichtig seid.

Wie habt ihr damals die Höhe des Unterhalts festgelegt? Hattest du einen Anwalt? Wenn ja schalte den für die Neuberechnung mit ein.


Die haben das Kind angeschrieben das sie die Unterlagen der Mutter möchten. So hab ich’s verstanden


Ja genau so
Anonym 1 (212389)
0 Beiträge
21.06.2026 18:50
Ich hatte damals auch einen Anwalt und durfte nun 4 Jahre später die Anwaltskosten zurück zahlen,da ich damals Prozesskostenhilfe bekam und nun knapp drüber war...

Ich will einfach nur, dass es endlich vorbei ist, ich will keinen Anwalt mehr, meiner damals war auch rückwirkend echter Mist...

Sie fordern es an, damit eine Neuberechnung stattfinden kann.

Baronesse
152 Beiträge
21.06.2026 19:22
Anfordern kann er es ja, aber das minderjährige Kind ist der falsche Adressat für die Anforderung DEINER Unterlagen.
Anonym 1 (212389)
0 Beiträge
21.06.2026 21:07
Zitat von Baronesse:

Anfordern kann er es ja, aber das minderjährige Kind ist der falsche Adressat für die Anforderung DEINER Unterlagen.


Ja das wundert mich ansich nicht,da wir seit Jahren nicht mehr persönlich gesprochen haben.
Er ist ein Psycho und wahrscheinlich kann er nicht mal meinen Namen ertragen..

Wir, bzw mein Kind wird morgen einen Brief zurück senden.
Erstmal wohlwollend und freundlich formuliert.
Denke das ist ok.... Hier der Text

Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum] – Volljährigenunterhalt

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin [Name],

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich derzeit noch minderjährig bin. Meine Volljährigkeit tritt erst am xx.xx.2026 ein.

Ich werde auch nach Eintritt meiner Volljährigkeit weiterhin die Schule besuchen und meinen gewöhnlichen Aufenthalt im Haushalt meiner Mutter haben. Daher gehe ich davon aus, dass mein Unterhaltsanspruch grundsätzlich fortbesteht und gegebenenfalls unter Berücksichtigung der für Volljährige geltenden Regelungen neu zu berechnen ist.

Grundsätzlich ist meine Mutter bereit, die für die Unterhaltsberechnung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Allerdings erscheint mir die von Ihnen gesetzte Frist bis zum 26.06.2026 für die Beschaffung sämtlicher Unterlagen meiner Mutter sehr kurz bemessen. Ich bitte daher um angemessene Fristverlängerung.

Für eine vollständige und nachvollziehbare Unterhaltsberechnung sind nach meinem Verständnis die Einkommensverhältnisse beider Elternteile maßgeblich. Ich bitte deshalb darum, mir zeitgleich die entsprechenden Einkommensunterlagen meines Vaters für den maßgeblichen Zeitraum zur Verfügung zu stellen.

Nach Vorlage der Einkommensunterlagen meines Vaters sowie nach Gewährung einer angemessenen Frist werden die erforderlichen Unterlagen meiner Mutter selbstverständlich zur Verfügung gestellt, damit eine vollständige Neuberechnung erfolgen kann.

Darüber hinaus bitte ich um Mitteilung, ob die bestehende Unterhaltsverpflichtung aus der Jugendamtsurkunde nach Auffassung meines Vaters bis zu einer Neuberechnung beziehungsweise einer rechtlich wirksamen Abänderung weiterhin erfüllt wird. Nach meinem Verständnis besteht die titulierte Unterhaltsverpflichtung fort, solange keine entsprechende Abänderung erfolgt ist.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]
nilou
14855 Beiträge
22.06.2026 07:29
Zitat von Baronesse:

Anfordern kann er es ja, aber das minderjährige Kind ist der falsche Adressat für die Anforderung DEINER Unterlagen.


Genau das meinte ich auch.
nilou
14855 Beiträge
22.06.2026 07:31
Zitat von Anonym 1 (212389):

Zitat von Baronesse:

Anfordern kann er es ja, aber das minderjährige Kind ist der falsche Adressat für die Anforderung DEINER Unterlagen.


Ja das wundert mich ansich nicht,da wir seit Jahren nicht mehr persönlich gesprochen haben.
Er ist ein Psycho und wahrscheinlich kann er nicht mal meinen Namen ertragen..

Wir, bzw mein Kind wird morgen einen Brief zurück senden.
Erstmal wohlwollend und freundlich formuliert.
Denke das ist ok.... Hier der Text

Betreff: Ihr Schreiben vom [Datum] – Volljährigenunterhalt

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin [Name],

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass ich derzeit noch minderjährig bin. Meine Volljährigkeit tritt erst am xx.xx.2026 ein.

Ich werde auch nach Eintritt meiner Volljährigkeit weiterhin die Schule besuchen und meinen gewöhnlichen Aufenthalt im Haushalt meiner Mutter haben. Daher gehe ich davon aus, dass mein Unterhaltsanspruch grundsätzlich fortbesteht und gegebenenfalls unter Berücksichtigung der für Volljährige geltenden Regelungen neu zu berechnen ist.

Grundsätzlich ist meine Mutter bereit, die für die Unterhaltsberechnung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Allerdings erscheint mir die von Ihnen gesetzte Frist bis zum 26.06.2026 für die Beschaffung sämtlicher Unterlagen meiner Mutter sehr kurz bemessen. Ich bitte daher um angemessene Fristverlängerung.

Für eine vollständige und nachvollziehbare Unterhaltsberechnung sind nach meinem Verständnis die Einkommensverhältnisse beider Elternteile maßgeblich. Ich bitte deshalb darum, mir zeitgleich die entsprechenden Einkommensunterlagen meines Vaters für den maßgeblichen Zeitraum zur Verfügung zu stellen.

Nach Vorlage der Einkommensunterlagen meines Vaters sowie nach Gewährung einer angemessenen Frist werden die erforderlichen Unterlagen meiner Mutter selbstverständlich zur Verfügung gestellt, damit eine vollständige Neuberechnung erfolgen kann.

Darüber hinaus bitte ich um Mitteilung, ob die bestehende Unterhaltsverpflichtung aus der Jugendamtsurkunde nach Auffassung meines Vaters bis zu einer Neuberechnung beziehungsweise einer rechtlich wirksamen Abänderung weiterhin erfüllt wird. Nach meinem Verständnis besteht die titulierte Unterhaltsverpflichtung fort, solange keine entsprechende Abänderung erfolgt ist.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]


Ja macht das so. So könnt ihr zumindest sicherer sein das ihr auch von ihm die Unterlagen bekommt.

Letztendlich will er weniger zahlen.

Der aktuelle Unterhalt gilt zumindest bis zu Volljährigkeit. Evt kann es sein das ein Zuviel gezahlter Unterhakt zurück gezahlt werden muss, also wenn die. Neuberechnung einen niedrigeren Wert ergibt. Das kann durchaus durch dein Einkommen sein, wenn du viel verdienst.
Baronesse
152 Beiträge
22.06.2026 07:35
Ganz ehrlich - ich würde das nicht so schreiben.
Ich würde überhaupt nicht anbieten, dass die Mutter etwas zur Verfügung stellt, solange die Mutter nicht gefragt wurde. Das minderjährige Kind ist nicht Mittelsmann zwischen Mutter und Vater und ist aus meiner Sicht (keine Juristin, demnach auch keine Rechtsberatung) auch weder Verpflichtet, noch in der Lage, die Beibringung der Unterlagen der Mutter sicherzustellen oder zu versprechen.

Ohne das ursprüngliche Schreiben im Wortlaut zu kennen, ist das schwer zu sagen aber wenn da wirklich nur das drinsteht, was geschrieben wurde, dann ist es aus meiner Sicht mit einem "Ich bin noch minderjährig und habe keinen Zugriff auf die Unterlagen und Nachweise meiner Mutter" getan.

Nach den Unterlagen des Vaters fragen kann man durchaus trotzdem zeitgleich.
nilou
14855 Beiträge
22.06.2026 07:39
Zitat von Baronesse:

Ganz ehrlich - ich würde das nicht so schreiben.
Ich würde überhaupt nicht anbieten, dass die Mutter etwas zur Verfügung stellt, solange die Mutter nicht gefragt wurde. Das minderjährige Kind ist nicht Mittelsmann zwischen Mutter und Vater und ist aus meiner Sicht (keine Juristin, demnach auch keine Rechtsberatung) auch weder Verpflichtet, noch in der Lage, die Beibringung der Unterlagen der Mutter sicherzustellen oder zu versprechen.

Ohne das ursprüngliche Schreiben im Wortlaut zu kennen, ist das schwer zu sagen aber wenn da wirklich nur das drinsteht, was geschrieben wurde, dann ist es aus meiner Sicht mit einem "Ich bin noch minderjährig und habe keinen Zugriff auf die Unterlagen und Nachweise meiner Mutter" getan.

Nach den Unterlagen des Vaters fragen kann man durchaus trotzdem zeitgleich.


Na ja, ich gehe davon aus das die Volljährigkeit demnächst/zeitnah eintritt.
Leider ist bei solchen Spielchen ein bisschen Kalkül wichtig. Bereitschaft zum Mitwirken zeigen ohne zu springen wie der andere einen aufzwingen will. Sonst landet mein schnell in der Ecke der unkooperativen alles verhindernden wollen Mutter die das Kind instrumentalisiert und manipuliert. Das das Kind das nicht selber geschrieben haben wird dürfte jedem klar sein.

At TS: wenn euch der Unterhalt Wurscht ist und ihr einfach keinen Kontakt mehr zu ihm wollt wäre auch eine Möglichkeit gar nicht zu antworten mit der Konsequenz das ab Volljährigkeit wahrscheinlich der Unterhalt wegfällt.
Er will auf jeden Fall weniger zahlen und geht davon aus das das durch dein Einkommen auch so sein wird. Sonst wäre er nicht so dahinter her es ab 18 neu berechnen zu lassen.
Baronesse
152 Beiträge
22.06.2026 07:43
Zitat von nilou:

Zitat von Baronesse:

Ganz ehrlich - ich würde das nicht so schreiben.
Ich würde überhaupt nicht anbieten, dass die Mutter etwas zur Verfügung stellt, solange die Mutter nicht gefragt wurde. Das minderjährige Kind ist nicht Mittelsmann zwischen Mutter und Vater und ist aus meiner Sicht (keine Juristin, demnach auch keine Rechtsberatung) auch weder Verpflichtet, noch in der Lage, die Beibringung der Unterlagen der Mutter sicherzustellen oder zu versprechen.

Ohne das ursprüngliche Schreiben im Wortlaut zu kennen, ist das schwer zu sagen aber wenn da wirklich nur das drinsteht, was geschrieben wurde, dann ist es aus meiner Sicht mit einem "Ich bin noch minderjährig und habe keinen Zugriff auf die Unterlagen und Nachweise meiner Mutter" getan.

Nach den Unterlagen des Vaters fragen kann man durchaus trotzdem zeitgleich.


Na ja, ich gehe davon aus das die Volljährigkeit demnächst/zeitnah eintritt.
Leider ist bei solchen Spielchen ein bisschen Kalkül wichtig. Bereitschaft zum Mitwirken zeigen ohne zu springen wie der andere einen aufzwingen will. Sonst landet mein schnell in der Ecke der unkooperativen alles verhindernden wollen Mutter die das Kind instrumentalisiert und manipuliert. Das das Kind das nicht selber geschrieben haben wird dürfte jedem klar sein.

At TS: wenn euch der Unterhalt Wurscht ist und ihr einfach keinen Kontakt mehr zu ihm wollt wäre auch eine Möglichkeit gar nicht zu antworten mit der Konsequenz das ab Volljährigkeit wahrscheinlich der Unterhalt wegfällt.


Du bist vom Fach, wenn mich nicht alles täuscht, gell?
Ich versteh was Du meinst, aber mit einem Vorwurf der Instrumentalisierung oder Manipulation fängt man bei einem volljährigen Kind halt auch nichts mehr an.
Ich finde nur wichtig, drauf hinzuweisen, dass das Kind hier im Grunde nie (im übrigen ja auch nach der Volljährigkeit nicht) die Pflicht hat, Zugriff auf die Unterlagen der MUTTER zu haben aus erster Hand.
Aber ich bin bei Dir - es ist die Frage, ob man es sich einfach schnell von der Backe schaffen will. Dann kann man das so machen.
Ich finde es nur unmöglich, wie der Vater agiert (übers Kind statt direkt auf die Mutter zuzugehen), deshalb ist der Einwurf von mir wahrscheinlich auch eher ein Prinzipiending.
nilou
14855 Beiträge
22.06.2026 07:47
Vom Fach ja und habe selber die Situation privat.
Ich weis jetzt schon das ich ab 18 allein fürs Kind zahle. Mein Seelenfrieden ist mir wichtiger als den Ärger und v.a. die Zeitverschwendung den das wieder einbringen wird. Ich bin da fein mit und sehe das positive: fürs Kind, zu dem ich eine sehr gute Bindung habe. Er nicht.

Und ja vom Prinzipiending bin ich voll dir. Der Vater ist halt ein Arsch. Die Frage ist macht man es mit oder spielt man zumindest nach den eigenen Regeln. Und da finde ich: gib mir sonst bekommst du nicht schon wieder gut.
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