Unterhalt Volljährigkeit... Schreiben Anwalt..
22.06.2026 07:49
Zitat von nilou:
Vom Fach ja und habe selber die Situation privat.
Ich weis jetzt schon das ich ab 18 allein fürs Kind zahle. Mein Seelenfrieden ist mir wichtiger als den Ärger und v.a. die Zeitverschwendung den das wieder einbringen wird.Ich bin da fein mit und sehe das positive: fürs Kind, zu dem ich eine sehr gute Bindung habe. Er nicht.
Kann ich aus eigener - wenn auch in anderen Sorgebereichen - Erfahrung gut nachempfinden.
Tschakka
22.06.2026 08:57
ab 18. Jahren muss das Kind seinen Unterhalt selbständig anfordern, da beide Elternteile unterhaltspflichtig sind. Daher würde ich das Schreiben so wie beabsichtigt aufsetzen.
22.06.2026 20:24
Zitat von Baronesse:
Ganz ehrlich - ich würde das nicht so schreiben.
Ich würde überhaupt nicht anbieten, dass die Mutter etwas zur Verfügung stellt, solange die Mutter nicht gefragt wurde. Das minderjährige Kind ist nicht Mittelsmann zwischen Mutter und Vater und ist aus meiner Sicht (keine Juristin, demnach auch keine Rechtsberatung) auch weder Verpflichtet, noch in der Lage, die Beibringung der Unterlagen der Mutter sicherzustellen oder zu versprechen.
Ohne das ursprüngliche Schreiben im Wortlaut zu kennen, ist das schwer zu sagen aber wenn da wirklich nur das drinsteht, was geschrieben wurde, dann ist es aus meiner Sicht mit einem "Ich bin noch minderjährig und habe keinen Zugriff auf die Unterlagen und Nachweise meiner Mutter" getan.
Nach den Unterlagen des Vaters fragen kann man durchaus trotzdem zeitgleich.
Doch, ich hab das ganz bewusst nun so entgegenkommend gewählt.
Um ihm zu zeigen, dass er mich nicht in der Hand hat und kontrollieren kann.
Denn Fakt ist, zur Neuberechnung muss ich ebenfalls meine Unterlagen zur Verfügung stellen,zwar nicht ihm,aber meinem Kind.
Macht es da dann wirklich Sinn, mit aller Gewalt nun auf Stur zu machen?
Es geht auch um wenige Wochen...
22.06.2026 20:30
Zitat von nilou:
Vom Fach ja und habe selber die Situation privat.
Ich weis jetzt schon das ich ab 18 allein fürs Kind zahle. Mein Seelenfrieden ist mir wichtiger als den Ärger und v.a. die Zeitverschwendung den das wieder einbringen wird.Ich bin da fein mit und sehe das positive: fürs Kind, zu dem ich eine sehr gute Bindung habe. Er nicht.
Und ja vom Prinzipiending bin ich voll dir. Der Vater ist halt ein Arsch. Die Frage ist macht man es mit oder spielt man zumindest nach den eigenen Regeln. Und da finde ich: gib mir sonst bekommst du nicht schon wieder gut.
Um auf die vorherige Frage noch einzugehen...
Also grundsätzlich könnten wir drauf verzichten,mein Kind will aber auf jedenfall eine Nachtberechnung.
Ihm zuliebe mache ich da dann auch mit,ohne jetzt auf die Frist zu bestehen.
Es ist wie du sagst, ich hätte einfach weiterhin diesen Psychoterror und das will er ja.
Einen Anwalt kann ich mir auch einfach nicht leisten und eigentlich will ich dass es vorbei ist.
Ich weiß,dass der Weg über das Kind von ihm bewusst gewählt wurde um weiter Macht zu demonstrieren, aber die werde ich ihm nicht geben und daher kooperieren, zu gegebener Zeit.
Schöner fänd ich auch, es wäre nachm Geburtstag einfach Ruhe, aber er kann das nicht dabei belassen...
Narzisst hoch 10...
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Ich bin da fein mit und sehe das positive: fürs Kind, zu dem ich eine sehr gute Bindung habe. Er nicht. 
