Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt Volljährigkeit... Schreiben Anwalt..

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Baronesse
179 Beiträge
22.06.2026 07:49
Zitat von nilou:

Vom Fach ja und habe selber die Situation privat.
Ich weis jetzt schon das ich ab 18 allein fürs Kind zahle. Mein Seelenfrieden ist mir wichtiger als den Ärger und v.a. die Zeitverschwendung den das wieder einbringen wird. Ich bin da fein mit und sehe das positive: fürs Kind, zu dem ich eine sehr gute Bindung habe. Er nicht.


Kann ich aus eigener - wenn auch in anderen Sorgebereichen - Erfahrung gut nachempfinden.
Tschakka
Titania
6007 Beiträge
22.06.2026 08:57
ab 18. Jahren muss das Kind seinen Unterhalt selbständig anfordern, da beide Elternteile unterhaltspflichtig sind. Daher würde ich das Schreiben so wie beabsichtigt aufsetzen.
Anonym 1 (212389)
0 Beiträge
22.06.2026 20:24
Zitat von Baronesse:

Ganz ehrlich - ich würde das nicht so schreiben.
Ich würde überhaupt nicht anbieten, dass die Mutter etwas zur Verfügung stellt, solange die Mutter nicht gefragt wurde. Das minderjährige Kind ist nicht Mittelsmann zwischen Mutter und Vater und ist aus meiner Sicht (keine Juristin, demnach auch keine Rechtsberatung) auch weder Verpflichtet, noch in der Lage, die Beibringung der Unterlagen der Mutter sicherzustellen oder zu versprechen.

Ohne das ursprüngliche Schreiben im Wortlaut zu kennen, ist das schwer zu sagen aber wenn da wirklich nur das drinsteht, was geschrieben wurde, dann ist es aus meiner Sicht mit einem "Ich bin noch minderjährig und habe keinen Zugriff auf die Unterlagen und Nachweise meiner Mutter" getan.

Nach den Unterlagen des Vaters fragen kann man durchaus trotzdem zeitgleich.


Doch, ich hab das ganz bewusst nun so entgegenkommend gewählt.
Um ihm zu zeigen, dass er mich nicht in der Hand hat und kontrollieren kann.
Denn Fakt ist, zur Neuberechnung muss ich ebenfalls meine Unterlagen zur Verfügung stellen,zwar nicht ihm,aber meinem Kind.

Macht es da dann wirklich Sinn, mit aller Gewalt nun auf Stur zu machen?

Es geht auch um wenige Wochen...
Anonym 1 (212389)
0 Beiträge
22.06.2026 20:30
Zitat von nilou:

Vom Fach ja und habe selber die Situation privat.
Ich weis jetzt schon das ich ab 18 allein fürs Kind zahle. Mein Seelenfrieden ist mir wichtiger als den Ärger und v.a. die Zeitverschwendung den das wieder einbringen wird. Ich bin da fein mit und sehe das positive: fürs Kind, zu dem ich eine sehr gute Bindung habe. Er nicht.

Und ja vom Prinzipiending bin ich voll dir. Der Vater ist halt ein Arsch. Die Frage ist macht man es mit oder spielt man zumindest nach den eigenen Regeln. Und da finde ich: gib mir sonst bekommst du nicht schon wieder gut.


Um auf die vorherige Frage noch einzugehen...
Also grundsätzlich könnten wir drauf verzichten,mein Kind will aber auf jedenfall eine Nachtberechnung.
Ihm zuliebe mache ich da dann auch mit,ohne jetzt auf die Frist zu bestehen.

Es ist wie du sagst, ich hätte einfach weiterhin diesen Psychoterror und das will er ja.

Einen Anwalt kann ich mir auch einfach nicht leisten und eigentlich will ich dass es vorbei ist.

Ich weiß,dass der Weg über das Kind von ihm bewusst gewählt wurde um weiter Macht zu demonstrieren, aber die werde ich ihm nicht geben und daher kooperieren, zu gegebener Zeit.

Schöner fänd ich auch, es wäre nachm Geburtstag einfach Ruhe, aber er kann das nicht dabei belassen...

Narzisst hoch 10...
Anonym 1 (212389)
0 Beiträge
08.07.2026 14:37
Hallo nochmal,

mittlerweile kam eine Reaktion der Anwältin auf unser Schreiben.

Ich empfinde den Ton schon sehr schroff.
Ihre jetzige Frist,ist noch immer vor Volljährigkeit


Baronesse
179 Beiträge
08.07.2026 15:11
Zitat von Baronesse:

Ganz ehrlich - ich würde das nicht so schreiben.
Ich würde überhaupt nicht anbieten, dass die Mutter etwas zur Verfügung stellt, solange die Mutter nicht gefragt wurde. Das minderjährige Kind ist nicht Mittelsmann zwischen Mutter und Vater und ist aus meiner Sicht (keine Juristin, demnach auch keine Rechtsberatung) auch weder Verpflichtet, noch in der Lage, die Beibringung der Unterlagen der Mutter sicherzustellen oder zu versprechen.

Ohne das ursprüngliche Schreiben im Wortlaut zu kennen, ist das schwer zu sagen aber wenn da wirklich nur das drinsteht, was geschrieben wurde, dann ist es aus meiner Sicht mit einem "Ich bin noch minderjährig und habe keinen Zugriff auf die Unterlagen und Nachweise meiner Mutter" getan.

Nach den Unterlagen des Vaters fragen kann man durchaus trotzdem zeitgleich.


Again. Soll sie wiederkommen, wenn das Kind volljährig ist.
Anvil
681 Beiträge
08.07.2026 17:04
Zitat von Anonym 1 (212389):

Hallo nochmal,

mittlerweile kam eine Reaktion der Anwältin auf unser Schreiben.

Ich empfinde den Ton schon sehr schroff.
Ihre jetzige Frist,ist noch immer vor Volljährigkeit


Schroff klingt das nicht, das ist klassisches "Anwaltsdeutsch".
Nachdem die Frist übermorgen abläuft und du vermutlich bis dahin die Unterlagen nicht schicken wirst, macht die Anwältin sowieso das, was sie im letzten Satz geschrieben hat.
Anonym 1 (212389)
0 Beiträge
08.07.2026 18:21
Zitat von Anvil:

Zitat von Anonym 1 (212389):

Hallo nochmal,

mittlerweile kam eine Reaktion der Anwältin auf unser Schreiben.

Ich empfinde den Ton schon sehr schroff.
Ihre jetzige Frist,ist noch immer vor Volljährigkeit


Schroff klingt das nicht, das ist klassisches "Anwaltsdeutsch".
Nachdem die Frist übermorgen abläuft und du vermutlich bis dahin die Unterlagen nicht schicken wirst, macht die Anwältin sowieso das, was sie im letzten Satz geschrieben hat.


Warum sollte ich das nicht schicken?

Ich habe in meinem Schreiben zuvor schon geschrieben dass ich kooperiere.

Muss ich letztlich eh für mein Kind.

Die Unterlagen sind da und werden morgen dort eingeworfen.

Ich will einfach keinen Stress mehr und finde die Art und Weise einfach frech...
Marf
30403 Beiträge
08.07.2026 18:51
Als Anwalt vertritt man die Interessen des Mandanten.Mehr nicht.
Ohne Gefühl ,weils nach Sachlage geht.
Solche Schreiben würde dein Anwalt auch machen.
Es geht um eine Berechnung die mit der Volljährigkeit einfach fällig ist.
nilou
14945 Beiträge
08.07.2026 18:55
Wie schon geschrieben, das ist „normales“ Juristendeutsch. Nimm e Sticht persönlich, das ist es nämlich nicht.

Wirf Unterlagen ein und ich persönlich würde ja eine Frust setzen bis wann sie jetzt die Neuberechnung machen soll und die entsprechenden Nachweise des Vater gleich dazu legen soll.
Anonym 1 (212389)
0 Beiträge
08.07.2026 21:28
Ich denke, dass ich es zu persönlich lese,da es eben schon eine jahrzehntelange Tortur hinter mir habe.

Ich habe alle Unterlagen fertig gemacht ( außer Lohnsteuer) mit folgendem Text:

Absender
[Name der Tochter]
[Anschrift]
An
Rechtsanwältin …
[Anschrift]
Betreff: Auskunft im Verfahren betreffend Volljährigenunterhalt
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben übersende ich Ihnen die Einkommensunterlagen meiner Mutter zur Durchführung der Neuberechnung des Unterhalts.
Ergänzend teile ich folgende Informationen mit:
Meine Mutter ist Miteigentümerin (50%) eines von ihr selbst bewohnten Einfamilienhauses mit einer Wohnfläche von ca. ....m².
Es bestehen zwei weitere unterhaltsberechtigte Kinder:
......, geboren am ......
......, geboren am .......

Ich gehe davon aus, dass die von meiner Mutter erteilten Auskünfte zur Ermittlung ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit ausreichend sind.

Ich bitte Sie, nach Vorliegen sämtlicher erforderlicher Auskünfte die Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse beider Elternteile zu erstellen und mir diese einschließlich einer nachvollziehbaren Berechnung zukommen zu lassen.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Angaben für erforderlich halten, bitte ich um Mitteilung, aus welchem rechtlichen Grund diese im konkreten Fall benötigt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Ich denke,das dürfte in Ordnung sein. Oder?
nilou
14945 Beiträge
08.07.2026 21:42
Zitat von Anonym 1 (212389):

Ich denke, dass ich es zu persönlich lese,da es eben schon eine jahrzehntelange Tortur hinter mir habe.

Ich habe alle Unterlagen fertig gemacht ( außer Lohnsteuer) mit folgendem Text:

Absender
[Name der Tochter]
[Anschrift]
An
Rechtsanwältin …
[Anschrift]
Betreff: Auskunft im Verfahren betreffend Volljährigenunterhalt
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben übersende ich Ihnen die Einkommensunterlagen meiner Mutter zur Durchführung der Neuberechnung des Unterhalts.
Ergänzend teile ich folgende Informationen mit:
Meine Mutter ist Miteigentümerin (50%) eines von ihr selbst bewohnten Einfamilienhauses mit einer Wohnfläche von ca. ....m².
Es bestehen zwei weitere unterhaltsberechtigte Kinder:
......, geboren am ......
......, geboren am .......

Ich gehe davon aus, dass die von meiner Mutter erteilten Auskünfte zur Ermittlung ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit ausreichend sind.

Ich bitte Sie, nach Vorliegen sämtlicher erforderlicher Auskünfte die Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse beider Elternteile zu erstellen und mir diese einschließlich einer nachvollziehbaren Berechnung zukommen zu lassen.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Angaben für erforderlich halten, bitte ich um Mitteilung, aus welchem rechtlichen Grund diese im konkreten Fall benötigt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Ich denke,das dürfte in Ordnung sein. Oder?


Ich würde die Unterlagen als Nachweise fordern vom Vater. Du musst sie ja auch ihnen schicken.
Anonym 1 (212389)
0 Beiträge
09.07.2026 08:07
Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (212389):

Ich denke, dass ich es zu persönlich lese,da es eben schon eine jahrzehntelange Tortur hinter mir habe.

Ich habe alle Unterlagen fertig gemacht ( außer Lohnsteuer) mit folgendem Text:

Absender
[Name der Tochter]
[Anschrift]
An
Rechtsanwältin …
[Anschrift]
Betreff: Auskunft im Verfahren betreffend Volljährigenunterhalt
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben übersende ich Ihnen die Einkommensunterlagen meiner Mutter zur Durchführung der Neuberechnung des Unterhalts.
Ergänzend teile ich folgende Informationen mit:
Meine Mutter ist Miteigentümerin (50%) eines von ihr selbst bewohnten Einfamilienhauses mit einer Wohnfläche von ca. ....m².
Es bestehen zwei weitere unterhaltsberechtigte Kinder:
......, geboren am ......
......, geboren am .......

Ich gehe davon aus, dass die von meiner Mutter erteilten Auskünfte zur Ermittlung ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit ausreichend sind.

Ich bitte Sie, nach Vorliegen sämtlicher erforderlicher Auskünfte die Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse beider Elternteile zu erstellen und mir diese einschließlich einer nachvollziehbaren Berechnung zukommen zu lassen.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Angaben für erforderlich halten, bitte ich um Mitteilung, aus welchem rechtlichen Grund diese im konkreten Fall benötigt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Ich denke,das dürfte in Ordnung sein. Oder?


Ich würde die Unterlagen als Nachweise fordern vom Vater. Du musst sie ja auch ihnen schicken.


Ja, hab ich ja angefordert im ersten Schreiben und in dem hier auch

" Ich bitte Sie, nach Vorliegen...."

Ich bin gespannt was daraufhin kommt.

Der Unterhalt für Juli hat der Erzeuger mir nur anteilig gezahlt, den Rest ans Kind überwiesen
nilou
14945 Beiträge
09.07.2026 08:43
Zitat von Anonym 1 (212389):

Zitat von nilou:

Zitat von Anonym 1 (212389):

Ich denke, dass ich es zu persönlich lese,da es eben schon eine jahrzehntelange Tortur hinter mir habe.

Ich habe alle Unterlagen fertig gemacht ( außer Lohnsteuer) mit folgendem Text:

Absender
[Name der Tochter]
[Anschrift]
An
Rechtsanwältin …
[Anschrift]
Betreff: Auskunft im Verfahren betreffend Volljährigenunterhalt
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben übersende ich Ihnen die Einkommensunterlagen meiner Mutter zur Durchführung der Neuberechnung des Unterhalts.
Ergänzend teile ich folgende Informationen mit:
Meine Mutter ist Miteigentümerin (50%) eines von ihr selbst bewohnten Einfamilienhauses mit einer Wohnfläche von ca. ....m².
Es bestehen zwei weitere unterhaltsberechtigte Kinder:
......, geboren am ......
......, geboren am .......

Ich gehe davon aus, dass die von meiner Mutter erteilten Auskünfte zur Ermittlung ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit ausreichend sind.

Ich bitte Sie, nach Vorliegen sämtlicher erforderlicher Auskünfte die Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse beider Elternteile zu erstellen und mir diese einschließlich einer nachvollziehbaren Berechnung zukommen zu lassen.

Sollten Sie darüber hinaus weitere Angaben für erforderlich halten, bitte ich um Mitteilung, aus welchem rechtlichen Grund diese im konkreten Fall benötigt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Ich denke,das dürfte in Ordnung sein. Oder?


Ich würde die Unterlagen als Nachweise fordern vom Vater. Du musst sie ja auch ihnen schicken.


Ja, hab ich ja angefordert im ersten Schreiben und in dem hier auch

" Ich bitte Sie, nach Vorliegen...."

Ich bin gespannt was daraufhin kommt.

Der Unterhalt für Juli hat der Erzeuger mir nur anteilig gezahlt, den Rest ans Kind überwiesen


Also hier in dem Schreiben lese ich es nicht raus das du die Nachweise möchtest. Du schreibst nur nachvollziehbare Berechnung. Das beinhaltet nicht automatisch das du Lohnabrechnungen oä in Kopie erhälst.

Er meint wohl schon er hat Macht.
Anonym 1 (212389)
0 Beiträge
09.07.2026 14:50
Natürlich meint er,er hat Macht. Das Schlimme ist ja,dass er sie auch hat...

Vielleicht geht es aus dem Schreiben auch noch nicht deutlich genug hervor
Im ersten Schreiben, denke ich aber schon
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