Mütter- und Schwangerenforum

Unterhalt...

Gehe zu Seite:
30.04.2008 20:56
Zitat von Beltane:
Zitat von püppy:
ja...aber das wird ja nicht für kindesunterhalt langen?!
und dann springt ja das sozialamt ein..und ich glaube nicht das die das NICHT irgendwann zurück haben wollen...


Es gibt einen Regalsatz H4 für Erwachsene und für Kinder und das bekommt dann die ganze Familie, und das reicht im Normalfall auch.
Sozi gibt es nicht mehr!


hmm, ich bin von hartz 4 weg gekommen und nun bei der arge, wie das heisst weis ich nicht. ist weil ich erwerbsunfähig bin.
Beltane
231 Beiträge
30.04.2008 20:57
Zitat von püppy:
ich weiss....
aber können die dann nicht wenn er irgendwann arbeitet das geld für das kind zurückverlangen???
den regelsatz??? ich glaube 207,- für ein kind


Also die Arge verlang nichts zurück, nee nee.
Das war früher mit der Sozialhilfe mal irgednwie so geregelt, aber das gibt es nicht mehr!
30.04.2008 20:58
ich habe eine schöne antwort (wie ich finde) gefunden.

*zitat*
Da ihr zusammenzieht muss er das nicht.

Wenn ihr euch mal trennen solltet (was wir ja nicht hoffen wollen ) und er immer noch Arbeitslos ist, übernimmt das Arbeitsamt vorerst die Zahlungen für den Unterhalt des Kindes, da dein Freund ja dann nicht so viel Geld abgeben kann. Dasselbe gilt auch, falls er in einer Ausbildung wäre.

Sobald er dann wieder Arbeit hat, muss er selbst bezahlen & auch das Geld an das Amt zurückzahlen, dass diese vorgestreckt haben.
Beltane
231 Beiträge
30.04.2008 21:02
Zitat von desiree17816:
ich habe eine schöne antwort (wie ich finde) gefunden.

*zitat*
Da ihr zusammenzieht muss er das nicht.

Wenn ihr euch mal trennen solltet (was wir ja nicht hoffen wollen ) und er immer noch Arbeitslos ist, übernimmt das Arbeitsamt vorerst die Zahlungen für den Unterhalt des Kindes, da dein Freund ja dann nicht so viel Geld abgeben kann. Dasselbe gilt auch, falls er in einer Ausbildung wäre.

Sobald er dann wieder Arbeit hat, muss er selbst bezahlen & auch das Geld an das Amt zurückzahlen, dass diese vorgestreckt haben.


Nicht ganz.
Wenn man sich trennt muss man beim JA UVG beantragen und die Zahlen das dann, welches er später zurück zahlen muss.
Die Arge füllt lediglich den Regelsatz auf.

Dh.
Das Kind hat als Einkommen das Kindergeld 154 €, sowie UVG 125 € der Regelsatz beträgt 208 € und damit bekommt das Kind nämlich von der ARGE nichts mehr!

So sieht das leider aus!
30.04.2008 21:05
Naja auf jeden fall muss er das zurückzahlen egal wann... irgendwann ist es nun mal so ...
Beltane
231 Beiträge
30.04.2008 21:06
Zitat von desiree17816:
Naja auf jeden fall muss er das zurückzahlen egal wann... irgendwann ist es nun mal so ...


Zumindest wenn das JA etwas zahlt, die ARGE bekommt nichts zurück.

Ist eh immer schlecht wenn Väter nicht zahlen können, oder vielleicht auch nciht wollen.

Der Vater meiens Sohnes hat imMoment wohl auch Schwierigkeiten das er nicht zahlen kann, immer ne doofe Geschichte....
30.04.2008 21:15
jetzt weis ich was ihr mit JA meintet xD *jetzt erst geschaltet lol*
ja ich weis das es an die zurück gezahlt wird ^^
püppy
2213 Beiträge
30.04.2008 21:15
mein ex mann zahlt seit 2 jahren nicht...wir haben 3 gemeinsame töchter...dann kann man sich ausrechnen was der schon an schulden hat...
24x125,- ans jugendamt
und dann noch 24x72,- an mich....muss ich aber ans amt zahlen falls er das irgendwann mal zahlen würde...
achja die grösste wird jetzt 6 jahre alt im juni und dann wird der satz erhöht...
Elisa
20106 Beiträge
30.04.2008 21:29
Ehm... er müsste nur Unterhalt zahlen, wenn ihr nicht zusammen leben würdet... egal, ob ihr dann getrennt seid oder eben keine gemeinsame Wohnung habt, aber ihr als Familie in einer Wohnung... da muss er keinen Unterhalt zahlen... dafür lebt man ja zusammen und teil sich eigentlich die Kosten von Miete und co.
30.04.2008 22:18
also muss er nicht ????
weil wir ja zusammen wohnen
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt