Mütter- und Schwangerenforum

Vater will sich ins Ausland absetzen.

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Anonym 195699
8 Beiträge
28.10.2017 17:51
Hallo zusammen,
mal eine Frage hat jemand Erfahrung damit das der Vater sich erst gar nimmer meldet, auch keinen Unterhalt zahlt ( auch dem Jugendamt Geld schuldet) und sich dann ins Ausland absetzt . Wir haben das geteilte Sorgerecht, das mit dem Ausland hab ich durch Zufall erfahren.
Ist das eine Möglichkeit das Sorgerech alleine zu bekommen ? Mich nervt die ganze Sache einfach nur. Aufgrund der Tatsache das ich nicht weiß wo er wohnt kann ich den Unterhalt auch nicht vollstrecken lassen .
Hat jemand Erfahrungen ?
Dank Lg

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Um mein Kind zu schützen

nilou
14052 Beiträge
28.10.2017 17:57
Habt ihr noch Kontakt? Siehst du die Möglichket dir eine Vollmacht von ihm geben zu lassen oder das er auf das Sorgerecht verzichtet?

Selbst mit absetzen/verschwinden wird es schwer das alleinige zu bekommen. Dauern würde es auf jeden Fall. Ihm können ja ohne bekannten Wohnsitz keine Schriftstücke zugestellt werden, d.h. Öffentliche Bekanntmachung und de entsprechenden Fristen.

Anonym 195699
8 Beiträge
28.10.2017 21:24
Zitat von Nicsisch:

Habt ihr noch Kontakt? Siehst du die Möglichket dir eine Vollmacht von ihm geben zu lassen oder das er auf das Sorgerecht verzichtet?

Selbst mit absetzen/verschwinden wird es schwer das alleinige zu bekommen. Dauern würde es auf jeden Fall. Ihm können ja ohne bekannten Wohnsitz keine Schriftstücke zugestellt werden, d.h. Öffentliche Bekanntmachung und de entsprechenden Fristen.

Nein wir haben keinen Kontakt, hat uns über all blockiert und hat auch seit fast 2 Jahren nicht nach seinem Sohn gefragt. Mich ärgert es ich kann nicht mal ohne seine Zustimmung irgendwelches Geld für anlegen oder so.
Meinem Exmann ist alles egal sein sohn interessiert ihn nicht, er wollte damals sogar die Abtreibung
Er würde das Sorgerecht trotzdem nicht her geben. Kann das Gericht ihn das nicht wegnehmen weil es ist keinerlei Interesse vorhanden
nilou
14052 Beiträge
28.10.2017 21:28
Wende dich am besten an einen Anwalt für Familienrecht der auf Sorgerecht spezialisiert ist.
28.10.2017 21:36
Was sagt das Jugendamt? Das hat ja wohl schon Kenntnis über die Abwesenheit und das Desinteresse des Erzeugers. Das kann da beratend tätig sein. Mach nen Termin und besprich deine Probleme dort.

Dann Anwalt nehmen und beraten lassen und dann ggf. einklagen.
Nicolche
22651 Beiträge
28.10.2017 21:39
Mein Mann hätte fast das sorgerecht verloren, er hat sich auch nicht mehr gemeldet und war komplett weg. Das Jugendamt hat versucht, Kontakt zu ihm aufzunehmen. Da ich Unterschriften brauchte für Therapie und Betreuung usw. Und er hat sich nicht drauf geantwortet. Die Richterin war auch schon stinke sauer auf ihn und naja habe ihn angezeigt wegen Unterhalt und die Richterin meinte wenn er sich bis zur Scheidung keine Besserung eintrifft, entzieht sie ihm das sorgerecht. Naja er hat sich gebessert, also zumindest bei wichtigen Unterschriften und regelmäßigem Unterhalt zahlen.

Achso das Jugendamt hat sich damals drum gekümmert, dass ich keine Einwilligung vom Vater brauche. Da meine Kinder wegen Handicap auf private Schulen und spezielle Therapien angewiesen sind. Er wollte nicht, dass sein Sohn in die privat schule geht. Aber er hatte da schon nichts mehr zu melden gehabt.
mummy_to_be
13086 Beiträge
28.10.2017 21:42
Der Vater meiner Tochter ist nach unserer Trennung auch zurück in seine Heimat (England) abgehauen und zahlt keinen Unterhalt,
und kümmert sich auch sonst nicht.
Ich habe 2013 das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen nachdem er auch zur Anhörung vor Gericht nicht erschienen ist.

Anonym 195699
8 Beiträge
28.10.2017 21:49
Danke erstmal für eure ganzen Antworten

Unser Jugendamt ist leider voll der Zustand.
Reagieren tut unsere Bearbeiterin nicht, hat schon mehrmals E-Mails „überlesen“ wo ich um Rat gebeten habe.
Unser Anwalt ist die ganze Zeit schon involviert, habe ihn schon in Kenntnis gesetzt. Mal sehen was er sagt. Doof das nächste Woche Feiertag ist, würde mich echt interessieren was er sagt.
Hab auch gegoogelt, man kann wohl Grenzüberschreitend pfänden.
Mir tut mein Sohn einfach leid, frag mich echt womit er sowas verdient hat :/. Bin froh das ich einen neuen Partner gefunden habe der ihn liebt.
28.10.2017 21:59
Du kannst dich an den Vorgesetzten der Beraterin wenden und dich darüber beschweren.
Du kannst darum bitten eine/n andere/n Sachbearbeiter/in zu bekommen. Schick E-Mails mit Lesebestätigung. (Keine Garantie, kann aber helfen)
Ruf an, nachdem du eine Mail geschickt hast und frag, ob die angekommen ist.

Manchmal muss man Ämter leider zwingen ihrem Job nachzugehen, indem man sie penetrant nervt
Anonym 195699
8 Beiträge
28.10.2017 22:10
Zitat von KRÄTZÄ:

Du kannst dich an den Vorgesetzten der Beraterin wenden und dich darüber beschweren.
Du kannst darum bitten eine/n andere/n Sachbearbeiter/in zu bekommen. Schick E-Mails mit Lesebestätigung. (Keine Garantie, kann aber helfen)
Ruf an, nachdem du eine Mail geschickt hast und frag, ob die angekommen ist.

Manchmal muss man Ämter leider zwingen ihrem Job nachzugehen, indem man sie penetrant nervt

Aber meinst du nicht das uns das dann zum Nachteil wird, manche Leute reagieren nämlich erst recht inkompetente wenn man sie „verpetzt“
28.10.2017 22:17
Das musst du beurteilen, ob es noch inkompetenter geht

Ich finde es legitim, wenn man dringend Hilfe braucht, die aber nicht bekommt sich an die nächst höhere Stelle zu wenden und dort um Hilfe zu bitten.
Das muss ja nicht heißen zu sagen: Frau XYZ ist inkompetent und verliert ständig ihre Unterlagen. Sondern kann auch sein "Ich brauche Hilfe und bekomme sie nicht! Schauen Sie da mal hin bitte!".
Duffy
7280 Beiträge
30.10.2017 15:21
Du kannst einfach zum Familiengericht gehen und einen Antrag stellen, damit die Unterschrieft des KV ersetzt werden kann.
Anonym 195699
8 Beiträge
30.10.2017 15:29
Zitat von KRÄTZÄ:

Das musst du beurteilen, ob es noch inkompetenter geht

Ich finde es legitim, wenn man dringend Hilfe braucht, die aber nicht bekommt sich an die nächst höhere Stelle zu wenden und dort um Hilfe zu bitten.
Das muss ja nicht heißen zu sagen: Frau XYZ ist inkompetent und verliert ständig ihre Unterlagen. Sondern kann auch sein "Ich brauche Hilfe und bekomme sie nicht! Schauen Sie da mal hin bitte!".

Du hast recht .
Hab nicht vorher geantwortet weil ich den neuen Eintrag gar nicht angezeigt bekommen hab .
Ich schau jetzt aber erst mal was der Anwalt nach den Feiertagen sagt
Anonym 195699
8 Beiträge
30.10.2017 15:30
Zitat von Duffy:

Du kannst einfach zum Familiengericht gehen und einen Antrag stellen, damit die Unterschrieft des KV ersetzt werden kann.

Mein Anwalt meinte das er sein Recht nicht ohne weiters abgenommen bekommt
30.10.2017 15:32
Ich habe das gerade beruflich mit einem 17-jährigen Mädchen und es ist sehr schwierig. Der Vater lebt in Kanada, mehr weiß man eben auch nicht.

Das Mädel ist fertig mit der Schule, hat gerade selbst ein Kind bekommen, müsste ein eigenes Konto für das Eltern- und Kindergeld haben, ABER es führt ohne die Unterschrift des Vaters kein Weg dahin. Auch die Vaterschaftanerkennung des leiblichen Vaters von dem nun geborenen Kind war nicht möglich, ohne das Einverständnis des Vaters der jungen Mama. Ohne Vaterschaftsanerkennung, kein Eintrag auf die Geburtsurkunde usw.
Fakt ist: Es gibt immer wieder Schwierigkeiten.

Ich war mit der Mutter des Mädels auf dem Gericht um eben das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Das geht natürlich, ist aber langwierig, wenn wie erstmal weg sind. Daher mein Rat: Geh sofort mit deiner Anwältin zum Amtsgericht und stelle den Antrag. Eben mit der Begründung, dass durch den Umzug ins Ausland vom KV, es immer zu Schwierigkeiten kommen wird. Du solltest das alleinige Sorgerecht ansich bekommen. Zumindest den Teil, der dich befähigt, solche und ähnliche Entscheidungen wie oben von mir benannt, allein zu entscheiden und zu unterschreiben. Solange der Vater noch hier in De verweilt, ist es auch einfacher, ihn da ranzukriegen. Ist er es weg, dauert es und wird sehr langwierig. Geht dann trotzdem, aber man braucht einen langen Atem.
Zur Vorstellung wie lang: Bei dem Mädel oben haben wir uns entschieden, es zu lassen. Denn das Gericht meinte, bis es soweit ist, ist das Mädel 18 und braucht die Unterschrift nicht mehr. Alles andere haben wir nun anders gelöst. Nicht optimal, aber geht erstmal für das eine Jahr.
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